Änderungen von C 6 zu Beschluss C 6
Ursprüngliche Version: | C 6 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 18:59 |
Neue Version: | Beschluss C 6 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 25.02.2022, 22:51 |
Kapiteltitel
Schleswig-Holstein, Digitalland
Zu:
C 6 - Schleswig-Holstein, Digitalland
Text
Von Zeile 33 bis 34:
Ehrenamt. Der digitale Sportverein, die digitale Fraktionssitzung sowie die Online-Reservierung einer Hallenzeit im Schwimmbad müssen möglichselbstverständlich sein.
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unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen auch digital anbieten. Darüber hinausWir werden wirüber die Umsetzung des OZG nutzen, umhinaus Verwaltungsprozesse und -verfahren zu optimieren und um diese künftig ebenfalls möglichst bald digital zu gestalten. Ziel ist es, die Bürger*innenfreundlichkeit stetig zu verbessern.
Von Zeile 47 bis 50:
Die erfolgreich begonnene Nutzung von quelloffener Software unter einer Freie-Software und Open-Source Lizenz werden wir fortsetzen und bis Ende der 20. Wahlperiode den Umstieg des Landes auf die Nutzung entsprechender Software umsetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir auch verstärkt auf Eigenentwicklungen setzen und diese nach dem Grundsatz "Public Money, Public Code" der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Wir werden bei der Umstellung insbesondere die Beschäftigten des Landes eng begleiten. Digitale Souveränität
Von Zeile 52 bis 56:
Wir werden zur Umsetzung des Digitalisierungsgesetzes unter Berücksichtigung des Datenschutzes auch eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um noch mehr nicht-personenbezogene Daten, die im Auftrag oder von öffentlichen Stellen erhoben wurden, allenim Sinne des Gemeinwohls zugänglich zu machen. Das Open-Data-Portal des Landes werden wir weiterentwickeln. Um die Qualität der Daten zu sichern und neue Datensätze zu
Von Zeile 65 bis 69:
Das von uns Grünen initiierte Digitalisierungsministerium hat sich in Schleswig-Holstein etabliert. Wir werden uns dafür einsetzen, das Digitalisierungsministerium beizubehalten und in seinen Kompetenzen weiter zu stärken. DafürZudem wollen wir die Zuständigkeitdigitalpolitische Zuständigkeiten, unter anderem für die Digitalisierung der Landesverwaltung, weiter bündeln. Im schleswig-holsteinischen Landtag setzen wir uns dafür ein, dass ein eigenständiger
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von Künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung gesetzt. Kaum ein Feld entwickelt sich so dynamisch wie die Digitalisierung. Wir werden das Gesetz deshalb in der kommenden Wahlperiode evaluieren und – wenn erforderlich – an neue Entwicklungen anpassen.Diese Dynamik werden wir durch eine aktive und motivierte Umsetzung des Digitalisierungsgesetzes nutzen und gestalten.
Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing, Blockchain und andere Zukunftstechnologien bieten große Chancen für Innovationen und für die Umsetzung
Von Zeile 93 bis 94 einfügen:
die Förderung für Betrieb und Einrichtung „Digitaler Knotenpunkte“ deshalb fortführen. Jede Region in Schleswig-Holstein soll digitale Knotenpunkte umfassen.
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Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir eine Öffentlichkeitskampagne starten, um mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche zu schaffen und mehr Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen für Jobs in diesem Bereich zu gewinnen.
Die digitale Welt ist bisher vorrangig in männlicher(cis-)männlicher Hand. Aus dem Gleichstellungsbericht der Landesregierung geht hervor, dass gendersensible Themen, wie digitale Gewalt oder die Diskriminierung durch Algorithmen, zu wenig Berücksichtigung finden. Solange Digitalisierungsprojekte auf die Lebenswelt von cis-Männern zugeschnitten sind, führt dieses zu einem Digital Data Gap.
Damit Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* (FINT*) Personen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzendeangesetzte MINT-Förderung von Mädchen, FINT* Personen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen, FINT* Personen in digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug
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von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen. Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen, FINT* Personen und Hackathons nur für Frauen, FINT* Personen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm „Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
Von Zeile 158 bis 159 einfügen:
Rahmenbedingungen einsetzen, die es noch attraktiver machen, hier Rechenzentren anzusiedeln. Wir werden die Abwärme von Rechenzentren nutzen und eine intelligente Kühlung prüfen.