Diese Neuformulierung soll noch einmal deutlicher machen, worum es geht: es geht nicht unbedingt um ein weiteres Landesaufnahmeprogramm, sondern auch um die Teilhabe an Bundesaufnahmeprogrammen, Resettlementprogrammen oder auch den Selbsteintritt Deutschlands in humanitären Fällen wie der Seenotrettung. Die Humanitäre Aufnahme soll von Schleswig-Holstein als Daueraufgabe begriffen werden und es soll sich eine feste Struktur mit jährlicher Aufnahme über Landes- und Bundesaufnahmeanordnungen etablieren wie z.B. die Aufnahme syrischer Verwandter, Geflohener aus Griechenland oder auf der Aufnahme besonders Schutzbedürftiger aus einem Resettlement-Erstaufnahmeland wie jüngst aus Ägypten. Solch eine Struktur hieße viel mehr Planungssicherheit für Kommunen und müsste von einer engen Kommunikation und guten Vor- und Nachbereitung durch das Land eng begleitet und evaluiert werden.
Antrag Programm: | Du kommst an in einer Gesellschaft der Vielen – Migration und Integration |
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Antragsteller*in: | LAG Migration und Flucht (dort beschlossen am: 31.01.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 03.02.2022, 17:18 |
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