Dieser Antrag steht im Zusammenhang zum Änderungsantrag zu A.8.3. Der Begriff "begleitete Rückführungsprogramme" (A.8.5.) ist irreführend, wenn damit "Rückkehr- und Reintegrationsförderprogramme" gemeint sind. Diese stehen unabhängig davon bereit, ob eine Abschiebung droht oder nicht. Im Vordergrund sollte eine unabhängige Beratung stehen, in der geprüft wird, ob Bleibeperspektiven bestehen. Mit dem eingefügten Satz unter A.8.3. möchten wir erreichen, dass im Rahmen einer unabhängigen und ergebnisoffenen Rückkehrberatung auch eine aufenthaltsrechtliche Perspektivberatung angeboten wird und den Satz unter A.8.5. deshalb streichen.
Antrag Programm: | Du kommst an in einer Gesellschaft der Vielen – Migration und Integration |
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Antragsteller*in: | LAG Migration (dort beschlossen am: 31.01.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 02.02.2022, 17:43 |
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