mündlich
Antrag Programm: | Du kommst an in einer Gesellschaft der Vielen – Migration und Integration |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Migration und Flucht (dort beschlossen am: 31.01.2022) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 01.02.2022, 23:05 |
Antrag Programm: | Du kommst an in einer Gesellschaft der Vielen – Migration und Integration |
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Antragsteller*in: | LAG Migration und Flucht (dort beschlossen am: 31.01.2022) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 01.02.2022, 23:05 |
Hilfsstrukturen in Afghanistan ausweiten. Auf Bundesebene setzen wir uns für ein entsprechendes Bundesaufnahmeprogramm ein.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt wird weiterhin in der Landespolitik einen hohen Stellenwert einnehmen. Sie wird auch im Asyl- und Migrationsbereich umfassend umgesetzt werden. In diesem Sinne werden wir in der Landesverwaltung das Bewusstsein für strukturelle und intersektionale Gewalt und Präventionsmöglichkeiten stärken. Landesweite Fachstellen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung beraten, wollen wir absichern. Wir werden Schutzkonzepte in allen Geflüchtetenunterkünften etablieren und den Zugang zu psychosozialer Versorgung und individueller unabhängiger Beratung stärken.
A. 8. Du kommst an in einer Gesellschaft der Vielen – Migration und Integration
Zuwanderung hat es schon immer gegeben. Sie bereichert unsere Gesellschaft. Die
große Herausforderung besteht darin, diese sinnvoll zu gestalten. Eine gute
Migrations- und Fluchtpolitik muss sich an den Menschen orientieren, die sie
betrifft. Deshalb steht für uns im Fokus, Menschen, die hier Zuflucht suchen,
ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen. Viele Menschen im
Haupt- sowie Ehrenamt unterstützen dabei, diesem Ziel näher zu kommen.
Die gesamte Migrations- und Fluchtpolitik steht unter dem Paradigma des echten
Ankommens. Für uns bedeutet dies, dass schutzsuchende Menschen hier eine offene
Gesellschaft finden, die sie beim Ankommen nachhaltig unterstützt. Wir wollen
den Aufenthalt in den Landesunterkünften spürbar verkürzen. Arbeitsverbote und
Kettenduldungen lehnen wir ab. Wer hier ist, verdient eine faire Chance, hier
auch ankommen zu dürfen. Wir wollen erreichen, dass Menschen, die in Schleswig-
Holstein Schutz suchen, menschenwürdig wohnen können, unabhängig und ausgewogen
beraten werden, einen vollen Zugang zu Sprachkursen und zum Bildungssystem
erhalten und medizinisch versorgt sind. Unser Ziel dabei ist es, den Menschen
Sicherheit zu geben und sie so schnell wie möglich zu ermächtigen, ein
selbstbestimmtes Leben zu führen. Besonders verletzliche Gruppen erhalten unsere
gezielte Unterstützung.
Wir wollen gute Rahmenbedingungen für ein zusammenwachsendes Miteinander
schaffen. Das bedeutet: funktionierende Strukturen ausbauen und stärken,
Versorgungslücken schließen, Zugänge weiter öffnen und Verfahren fair gestalten
– und zwar in allen Lebensbereichen.
A. 8. 1. Ankommen in Schleswig-Holstein
Menschen, die eine Flucht hinter sich haben, kommen in Landesunterkünften an, in
denen sie nicht länger als drei Monate verweilen sollen. In allen Unterkünften
von Land und Kommunen sollen Schutzkonzepte und effektive Schutzstrukturen für
vulnerable Gruppen bestehen. Ziel ist es aber, asylsuchenden Menschen möglichst
schnell das Leben in einer eigenen Wohnung zu ermöglichen. Dabei wollen wir sie
unterstützen.
Wir möchten von Beginn an Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten durch den
Zugang zu Sprache, Ausbildung und auch medizinischer Versorgung ermöglichen.
Kinder und Jugendliche sollen von Anfang an in Kita und Schule gehen können, um
schnell Anschluss an die Gesellschaft zu finden.
Viele Geflüchtete kommen als Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren nach
Deutschland. Sich in diesem Alter in ein neues Schulsystem mit anderer
Lernkultur hineinzufinden, ist eine große Herausforderung. Wir wollen aktiv
unterstützen, dass der Schulabschluss gelingt, denn er ist Voraussetzung für
einen qualifizierten Berufseinstieg. Auch Erwachsenen möchten wir ermöglichen,
über einen Schulabschluss den Zugang zu einer qualifizierten Berufsausbildung zu
erhalten. Entsprechende Strukturen werden wir an den Berufsbildenden Schulen
ausbauen.
Eine unabhängige Rechtsberatung muss verfügbar sein, um Informationen über
aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten zu bekommen und damit eigenständig über das
eigene Verfahren entscheiden zu können. Dabei sollen besonders schutzbedürftige
Personen einen Zugang zu einer ihrem Schutzbedarf entsprechenden,
gendersensiblen und unabhängigen Asylverfahrensberatung bekommen.
Außerdem sollen Zuwanderungs- und Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit
Migrationsberatungen und anderen Fachstellen Betroffene darüber beraten, wie sie
ihren Aufenthaltsstatus verbessern können.
Sprache ist zentral, um Teil einer Gesellschaft sein zu können. Deshalb wollen
wir jeder Person, die hier neu ankommt, Sprachkurse anbieten und diese Angebote
ausbauen. Dabei müssen wir ein besonderes Merkmal auf Personen richten, die eine
Behinderung haben, die sich um die Betreuung von Kindern oder Angehörigen
kümmern, die Analphabet*innen sind oder andere Herausforderungen zu meistern
haben. Für sie müssen wir angepasste Kurse in Präsenz wie auch digital anbieten.
Viele Menschen sind vor Generationen nach Schleswig-Holstein gekommen und hatten
keinen geregelten Zugang zu Sprachkursen. Insbesondere für diese Gruppe wollen
wir mehr Sprachkurse anbieten.
Um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gut zu unterstützen, soll die
Finanzierung von Vormundschaftsvereinen und damit die Förderung ehrenamtlicher
Vormundschaften langfristig gesichert werden.
A. 8. 2. Familiennachzug ermöglichen und bessere Bleibeperspektiven schaffen
Viele zugewanderte und geflohene Menschen warten jahrelang darauf, ihre Familien
nachzuholen, um wieder gemeinsam leben zu können. Wir werden uns auf Bundesebene
dafür einsetzen, dass die Anerkennung der Minderjährigkeit in
Familiennachzugsverfahren von dem Zeitpunkt der Antragsstellung abhängig gemacht
wird. Von Landesseite aus werden wir die Verfahren beschleunigen, indem wir die
Ausländer- und Zuwanderungsbehörden dazu anhalten, Vorabzustimmungen zu
erteilen.
Die neuen Beschlüsse auf Bundesebene, Menschen schneller eine Bleibeperspektive
zu ermöglichen, unterstützen wir. Automatisierte Verfahren zur
Aufenthaltsverfestigung müssen aufgesetzt werden. In diesem Sinne führen wir
eine Beratungs- und Informationspflicht der Zuwanderungs- und Ausländerbehörden
(analog jener im SGB) ein. Wir wollen, dass diejenigen, die die Voraussetzungen
für § 25a oder § 25b Aufenthaltsgesetz erfüllen, oder Personen, die die
Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, automatisch schriftlich und
rechtzeitig über ihre aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten informiert werden. So
wird sichergestellt, dass Bleiberechte aktiv angenommen werden können –
insbesondere auch von besonders schutzbedürftigen und weniger mobilen Personen.
Die Härtefallkommission des Landes gehört zu den wenigen landesrechtlichen
Einflussmöglichkeiten bei der Aufenthaltsverfestigung. Künftig soll es keinen
mehrjährigen Mindestvoraufenthalt als Zugangsbedingung bei der Anrufung der
Härtefallkommission geben. Damit passen wir uns dem bundesweiten Standard an.
A. 8. 3. Beratung, Gesundheitsversorgung und Therapieangebote
Wir brauchen eine nachhaltig aufgestellte Beratungslandschaft mit guten
Rahmenbedingungen, um personelle Kontinuität, Expert*innenwissen und eine
unabhängige individuelle Beratung zu gewährleisten. Die
Migrationsberatungsstellen bilden hierbei die Grundpfeiler und werden von
spezialisierten Fachstellen ergänzt. Wir wollen die jetzigen Strukturen zu einem
aufeinander abgestimmten Beratungsnetzwerk in Schleswig-Holstein ausbauen,
stärken und wo es sinnvoll ist, verstetigen.
Menschen ohne Papiere, also ohne Aufenthaltsstatus in Schleswig-Holstein, haben
keinen geregelten Zugang zu unserem Gesundheitssystem und müssen anders
aufgefangen werden. Wir werden die wertvolle Arbeit der Medibüros in Kiel,
Lübeck und Neumünster weiterhin unterstützen. Gleichzeitig setzen wir uns aber
auch für eine aufenthaltsrechtliche Lösung für sie ein.
Menschen erleben vor und auf der Flucht traumatische Situationen. Gewalt an
ihnen selbst oder nahestehenden Menschen, Tod, Verlust, Verfolgung, Trennung von
Familienmitgliedern, Freund*innen und der Heimat können zu starken psychischen
Belastungen führen. Die psychosoziale Versorgung und individuelle unabhängige
Beratung nach Ankunft und darüber hinaus müssen deshalb sichergestellt sein, der
Zugang dazu ausgeweitet werden. Hierfür soll ein Landeskonzept zur verbesserten
psychosozialen Versorgung geflohener Menschen erarbeitet werden. Ziel soll es
sein, bestehende Beratungs- und Therapieangebote bedarfsgerecht auszubauen und
präventive Angebote, beispielsweise an Schulen, aufzubauen.
A. 8. 4. Humanitäre Aufnahmepolitik
Schleswig-Holstein hat mit dem Landesaufnahmeprogramm für 500 Menschen einen
humanitären Beitrag geleistet. Wir werden uns in Zusammenarbeit mit den Kommunen
dafür einsetzen, dass weitere Programme als dauerhafte zweite Säule der
schleswig-holsteinischen Fluchtaufnahmepolitik etabliert werden.
Die Aufnahme aus Seenot geretteter Schutzsuchender geht trotz der hohen
Aufnahmebereitschaft von Land und Kommunen nur schleppend voran. Viele Kommunen
in Schleswig-Holstein haben sich bereits zum „Sicheren Hafen“ erklärt. Das
begrüßen wir ausdrücklich. Wir setzen uns dafür ein, dass die
Aufnahmebereitschaft und die Mitsprache der Kommunen größere Berücksichtigung in
politischen Entscheidungsprozessen finden, um vor Ort eine größere
Planungssicherheit zu erreichen.
Die Aufnahme von Verwandten der in Schleswig-Holstein lebenden Syrer*innen
möchten wir fortführen und prüfen, ob eine analoge Landesaufnahmeregelung für
Verwandte hier lebender Afghan*innen aufgebaut werden kann.
Die Aufnahme von Ortskräften der Bundeswehr und ihren Familien unterstützen wir
ausdrücklich und wollen diese als Land Schleswig-Holstein auch auf
Mitarbeiter*innen deutscher Nichtregierungsorganisationen und anderer
Hilfsstrukturen in Afghanistan ausweiten. Auf Bundesebene setzen wir uns für ein
entsprechendes Bundesaufnahmeprogramm ein.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt wird weiterhin in der Landespolitik einen hohen Stellenwert einnehmen. Sie wird auch im Asyl- und Migrationsbereich umfassend umgesetzt werden. In diesem Sinne werden wir in der Landesverwaltung das Bewusstsein für strukturelle und intersektionale Gewalt und Präventionsmöglichkeiten stärken. Landesweite Fachstellen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung beraten, wollen wir absichern. Wir werden Schutzkonzepte in allen Geflüchtetenunterkünften etablieren und den Zugang zu psychosozialer Versorgung und individueller unabhängiger Beratung stärken.
Bund und Länder werden sich künftig auch mit legalen Einreisewegen aufgrund
klimabedingter Migration auseinandersetzen müssen. Auch hier sehen wir GRÜNE
eine humanitäre Verpflichtung und sehen uns als Schleswig-Holstein in der
Verantwortung.
A. 8. 5. Keine Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete
Wir GRÜNE sprechen uns entschieden gegen Abschiebungen in Kriegs- und
Krisengebiete wie Afghanistan oder Syrien aus und werden uns dahingehend für
einen generellen Abschiebestopp einsetzen. Das Konzept der sogenannten sicheren
Herkunftsländer lehnen wir weiterhin ab.
Rückführungen sind immer mit menschlichen Härten verbunden. Wenn
aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft sind, setzen wir uns dafür ein,
dass Rückführungen weiterhin vor allem im Wege begleiteter Rückführungsprogramme
umgesetzt werden. Wir lehnen das Instrument der Abschiebehaft nach wie vor ab.
Die rechtlichen Grundlagen für die Abschaffung der Abschiebehaft müssen auf
Bundes- und europäischer Ebene geschaffen werden. Durch eine schleswig-
holsteinische Initiative ist es uns gelungen, dass die Inhaftierung von Kindern
und Jugendlichen bundesweit ausgeschlossen werden soll. Bis zur Entscheidung auf
Bundesebene werden wir dafür sorgen, dass in Schleswig-Holstein auch weiterhin
keine Kinder und Jugendlichen in Abschiebehaft genommen werden.
A. 8. 6. Migrantische Selbstvertretung und Repräsentation
Menschen mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte haben ein Recht auf
Selbstvertretung und Partizipation. Wir wollen das neu geschaffene
Integrationsgesetz dahingehend weiterentwickeln und besonders migrantische
Selbstorganisationen finanziell unterstützen.
Schleswig-Holstein gehört zu den drei Bundesländern, in denen das Armutsrisiko
für Menschen mit Migrationsgeschichte am höchsten ist. Wir wollen die Ursache
hierfür wissenschaftlich untersuchen lassen und aus diesen Erkenntnissen
politische Maßnahmen ableiten.
Unser Ziel ist eine angemessene Repräsentation unserer vielfältigen Gesellschaft
auch in öffentlichen Institutionen, wie zum Beispiel den Parlamenten, der
Polizei, der Justiz und bei Lehrkräften.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass alle Menschen ab 16 Jahren, die hier
dauerhaft wohnen, wählen dürfen.
A. 8. 7. Öffentliche Verwaltung und Kommunen
Das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist Bundesrecht. Dort, wo es auf Landesebene
einen Handlungsspielraum gibt, wollen wir ihn im Interesse der Betroffenen
nutzen. Dafür brauchen wir gut ausgestatte Ausländer- und Zuwanderungsbehörden.
Wir wollen in der öffentlichen Verwaltung das Bewusstsein für strukturelle und
intersektionale Gewalt sowie entsprechende Präventionsmöglichkeiten stärken. Für
Land wie Kommunen wollen wir diskriminierungskritische Fortbildungs- und
Sensibilisierungsmaßnahmen anbieten.
Der Alltag von Menschen mit ungesichertem Aufenthalt ist von Behördengängen
geprägt. Sie sind auf die behördlichen Entscheidungen angewiesen, die
lebensentscheidend sind.
Wir wollen, dass Frauen in Behörden gleichberechtigt adressiert und für
Teilhabeangebote gewonnen werden. Ungleichbehandlungen wie zum Beispiel die
Eintragung des Mannes als Hauptleistungsbezieher mit voller Kontrolle über das
Familienkonto wollen wir verhindern.
Gleichzeitig soll der hohen Belastung der Mitarbeiter*innen in den
Ordnungsbehörden durch digitalisierte und automatisierte Verfahren
entgegengewirkt werden.
Die Richtlinie zur Förderung von Integration, Teilhabe und Zusammenhalt auf
regionaler und lokaler Ebene soll weitergeführt werden, allerdings mit einer
nachhaltigeren Ausrichtung als bisher. So sollen die MaTZ-Projekte (Maßnahmen
für Teilhabe und Zusammenhalt) auch für zwei Jahre beantragt werden und Ansätze,
die gelingen, können darüber hinaus auch in die Verlängerung gehen. Außerdem
sollen diese Projekte auch Kinder und Jugendliche als Zielgruppe haben können.
Die Koordinierungsstellen der Kreise sollen explizit auch geflüchtete Menschen
als Zielgruppe aufnehmen und den Gesamtprozess vom Ankommen bis zur
gesellschaftlichen Teilhabe in ihrer Arbeit im Blick haben. Innovative Ansätze
einzelner Koordinierungsstellen oder Projekte sollen vom Land aufgegriffen und
in die Fläche gebracht werden, sodass sich aus Leuchttürmen dauerhafte
Strukturen entwickeln können.
A. 8. 8. Ehrenamt in der Geflüchtetenhilfe stärken
Große Bereiche des sozialen Miteinanders in Schleswig-Holstein leben von
bürgerschaftlichem Engagement. Insbesondere in der Geflüchtetensozialarbeit sind
Ehrenamtliche eine wertvolle Ergänzung. Eine „eins zu eins“-Begleitung einzelner
Personen oder Familien wäre in vielen Fällen hauptamtlich nicht leistbar. Die
Ankunft in einem neuen Land und das Ankommen in den Strukturen ist eine große
Herausforderung. Deshalb braucht es eine offene Nachbarschaft und persönliche
Kontakte zur hiesigen Gesellschaft. Aber der Staat darf sich dort, wo Menschen
sich engagieren, seiner Verantwortung nicht entziehen. Im Gegenteil: Um das
Ehrenamt zu würdigen und zu stärken, braucht es Vernetzung mit hauptamtlichem
Personal, das die Selbstständigkeit ehrenamtlicher Initiativen respektiert, auf
Augenhöhe kooperiert und diese mit verlässlichen Ressourcen unterstützt. Auch
Supervisionsmöglichkeiten, der Zugang zu Dolmetscher*innen und natürlich
Anerkennung und Wertschätzung der geleisteten Arbeit dürfen nicht fehlen.
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