| Antrag Programm: | Du wohnst bezahlbar und nachhaltig – Bauen und Wohnen | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 02.02.2022) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Eingereicht: | 03.02.2022, 02:17 | 
A 4-113: Du wohnst bezahlbar und nachhaltig – Bauen und Wohnen
Verfahrensvorschlag: Text
          
          Von Zeile 112 bis 113 einfügen:
Radwegebau ein. Für Landesgebäude soll die Nutzung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-Siegel), wo immer möglich, zum Standard werden.
Beton ist kein nachhaltiger Baustoff. Daher müssen wir den Einsatz dessen vermeiden.
A. 4. Du wohnst bezahlbar und nachhaltig – Bauen und Wohnen
Egal ob Mietwohnung oder Eigentum – egal ob Stadt oder Land. Wohnen darf kein 
Luxus sein. Wir möchten die Schleswig-Holsteiner*innen bestmöglich dabei 
unterstützen, ein Zuhause zu haben, in dem sie sich wohlfühlen. In Anbetracht 
von steigenden Mieten und immer höheren Kosten für Eigentum werden wir wieder 
Rahmenbedingungen für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt schaffen. Dazu 
gehört sowohl der Schutz von Mieter*innen als auch die Unterstützung beim Kauf 
von Wohneigentum. Darüber hinaus setzen wir uns für kreative Nutzungskonzepte 
von Wohnraum und für Nachverdichtung in Städten ein.
Bei all dem sind wir überzeugt, dass Bau- und Sanierungsprojekte nachhaltig sein 
müssen und gehen als Land mit gutem Beispiel voran.
A. 4. 1. Der Wohnungsmarkt braucht Regeln
Die Preise für Mietwohnungen und Wohneigentum steigen bundesweit an. Für uns als 
GRÜNE ist klar: Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Daher setzen wir uns dafür 
ein, bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein langfristig zu sichern und 
werden den teilweise sehr hohen Mieten durch die Wiedereinführung der 
Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung entgegenwirken.
Die durchaus erfolgreichen Wohnraumförderungsprogramme sollen weitergeführt und, 
wie im Ampelkoalitionsvertrag angekündigt, mit Bundesmitteln aufgestockt werden. 
Wir werden dabei darauf achten, dass dies konsequent im Einklang mit den 
Klimazielen geschieht.
Um die gesetzliche Grundlage für eine soziale Wohnungspolitik zu legen, werden 
wir ein Wohnraumschutzgesetz für Schleswig-Holstein auf den Weg bringen, welches 
die Spekulation mit Wohnraum eindämmt. Darüber hinaus soll es zum Erhalt und 
Schutz von Wohnraum beitragen. Mit dem Gesetz wollen wir die Zweckentfremdung 
von Wohnraum durch Sanktionen wirkungsvoll verhindern, attraktive Konzepte zur 
Binnenverdichtung und Sanierung fördern und die Vermietung von Wohnraum zu 
touristischen Zwecken regulieren. Außerdem werden wir weitere Maßnahmen gegen 
den Leerstand von Wohnimmobilien auf den Weg bringen.
A. 4. 2. Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
Um dem sozialen Wohnungsbau einen deutlichen Schub zu geben, werden wir eine 
Landeswohnungsbaugesellschaft gründen. Diese wird auch in Zusammenarbeit mit 
Kommunen und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften aktiv, um mehr bezahlbaren und 
klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Die Landeswohnungsbaugesellschaft soll 
auch Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten.
Um neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, werden wir die Wettbewerbsgleichheit 
zwischen Kommunen und privaten Investor*innen in Schleswig-Holstein fördern. 
Dazu werden wir den in dieser Wahlperiode aufgelegten Bodenfonds zur 
Unterstützung von Flächeneinsparungen weiterentwickeln. So werden wir es 
Kommunen ermöglichen, Grundstücke, Baulanderschließungen oder Immobilen zum 
Zwecke des sozialen Wohnungsbaus erwerben zu können. Kommunen werden 
Startkapital in solche Fonds einbringen können. Die Einnahmen aus der Vermietung 
können dann zur Finanzierung neuer Projekte im Bodenfonds genutzt werden, 
anstatt diese zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben verwenden zu müssen. So 
können Kommunen günstigen Wohnraum schaffen, der langfristig in öffentlicher 
Hand und damit für die Mieter*innen dauerhaft bezahlbar bleibt. Teil unserer 
aktiven Bodenpolitik wird außerdem sein, dass wir unsere Vorkaufsrechte aktiv 
nutzen werden und Kommunen darin unterstützen, dies ebenso zu tun.
Viele Probleme von mangelnder sozialer Durchmischung bis hin zu Obdachlosigkeit 
werden gerade in Zeiten knappen Wohnraums vielerorts in Schleswig-Holstein durch 
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt verschärft. Viele Menschen, die unter 
Diskriminierungserfahrungen leiden, haben es deutlich schwerer, angemessenen 
Wohnraum zu finden. Wir fordern einen Runden Tisch mit Vertreter*innen der 
Wohnungswirtschaft, von Vermieter-, Mieter- und Wohlfahrtsverbänden, aber auch 
Selbsthilfeorganisationen, um das Problem der Diskriminierung auf dem 
Wohnungsmarkt effektiv anzugehen. Wir werden wohnungslosen Menschen auf 
Augenhöhe begegnen und den Schutz von obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum 
verbessern. Um die Situation von wohnungslosen Menschen zu verbessern, 
unterstützen wir Housing-First-Projekte. Gemeinsam mit Behörden und Verbänden 
werden wir dafür sorgen, dass Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind 
oder bereits wohnungslos sind, die ihnen zustehenden Sozialleistungen in 
Anspruch nehmen können und zuverlässig erhalten.
Auch älteren Menschen wollen wir ermöglichen, dass sie für ihre Situation 
geeigneten Wohnraum finden. Für sie ist es oft wichtig, in ihrem Quartier zu 
bleiben, eigentlich bräuchten sie jedoch altersgerechten und möglicherweise 
nicht mehr so großen, aber bezahlbaren Wohnraum. Mehrgenerationenhäuser und -
quartiere sowie Wohnungsbauprojekte, die sich explizit an ältere Menschen 
richten, wollen wir unterstützen. Zudem wollen wir den Ausbau von 
gemeinschaftlichen Wohnprojekten und die Umsetzung von modularem Wohnungsbau 
unterstützen, da es sich hierbei um flexiblere Wohnformen handelt, die eine 
Anpassung an sich verändernde Lebensumstände erleichtern.
Auch der Tausch von Wohnraum kann eine gute Lösung sein und wird von uns aktiv 
unterstützt. Im Laufe des Lebens verändert sich die individuelle Wohnsituation, 
etwa wenn die Kinder ausziehen oder die Wohnung im dritten Stock mit 
fortschreitendem Alter schwerer zu erreichen ist. Hier möchten wir es den 
Schleswig-Holsteiner*innen erleichtern, praktische Lösungen zu finden. Gemeinsam 
mit Wohnungsbaugenossenschaften und sozialen Trägern wollen wir ein 
Förderprogramm zur Schaffung von Tausch- und Umbaustrukturen auflegen, um dem 
Wohnbedarf für Patchwork-Generationswohnen, Senior*innen-WGs usw. gerecht zu 
werden.
Wir begrüßen den vom Bund angekündigten Ausbau des studentischen Wohnungsbaus 
und werden dies in Schleswig-Holstein entsprechend unterstützen.
Die Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit durch die neue Bundesregierung 
begrüßen wir.
A. 4. 3. Nachhaltiges Bauen in Schleswig-Holstein, das Land als Vorreiter
Eine Vielzahl der in Industrie und Bauwirtschaft verwendeten Roh- und Baustoffe 
ist nicht nachwachsend. Sand, Metall, seltene Erden und selbst Wasser werden 
knapp. Unser Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch deutlich zu reduzieren. Dazu 
wollen wir gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft neue Konzepte und die 
notwendigen Strukturen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft entwickeln. Für 
die Produktion unserer Industrie- und Konsumgüter gilt: reduzieren, 
wiederverwerten und recyceln.
Unser Ziel ist, künftig alle Gebäude und Infrastrukturen so zu planen, dass 
jeder Baustoff entweder recycelbar oder kompostierbar ist. Wir werden gemeinsam 
mit Kreisen und Kommunen Konzepte für die Rückgewinnung gebrauchter 
mineralischer Rohstoffe entwickeln und umsetzen. Beim Städtebau und kommunalen 
Infrastrukturvorhaben wollen wir zeitnah höhere Recyclingquoten erreichen und 
entsprechende Projekte fördern. Auch als Land werden wir beispielhaft 
vorangehen. Die Verankerung des Kriteriums „Ressourceneffizienz“ in allen Bau- 
und Infrastruktur-Förderprogrammen ist für uns elementar wichtig. Als 
Modellprojekt ist eine „Bauteilbörse“ nach Bremer Vorbild denkbar.
Unsere Städte und Infrastrukturen verstehen wir schon heute als Rohstofflager 
der Zukunft. Nach wie vor wird aber Abbruchmaterial geschreddert und im besten 
Fall für den Straßenbau eingesetzt, meist allerdings als Müll entsorgt. Wir 
wollen den ordnungspolitischen Rahmen mit den richtigen Anreizen zum Recycling 
von Baustoffen schaffen. Unser Ziel ist eine Entlastung der Deponien, eine 
Verkürzung der Beschaffungswege und die Schonung von wertvollen Rohstoffen.
Das Land nimmt mit diesem Vorgehen eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion für 
das Thema nachhaltiges Bauen ein. Deshalb setzen wir uns auf dem Weg zu einer 
Zero-Waste Strategie für die Einführung einer verpflichtenden Quote für 
Recycling-Beton bei Bauvorhaben des Landes und im gesamten Straßen- und 
Radwegebau ein. Für Landesgebäude soll die Nutzung des Qualitätssiegels 
Nachhaltiges Gebäude (QNG-Siegel), wo immer möglich, zum Standard werden.
Beton ist kein nachhaltiger Baustoff. Daher müssen wir den Einsatz dessen vermeiden.
Zu diesen Möglichkeiten des ökologischen Bauens werden wir eine 
Öffentlichkeitskampagne des Landes ins Leben rufen.
A. 4. 4. Bauen und gleichzeitig Fläche sparen
GRÜNE Baupolitik vereint die Ziele Flächen sparen mit nachhaltigem Bauen. Eine 
der obersten Leitlinien ist deshalb: Innenverdichtung, Flächenrecycling und 
Mehrgeschossbau vor Neuausweisung von Flächen. Wir haben die Landesbauordnung 
dahingehend ertüchtigt, dass die Nachverdichtung privilegiert wird. Das werden 
wir fortführen. Zudem wollen wir die Kommunen bei der Nutzung der Instrumente 
des vom Bund verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetzes unterstützen.
So werden wir uns weiter für die Realisierung von Tiny House Projekten 
einsetzen, sowohl zum Dauerwohnen als auch für andere Nutzungen, wie zum 
Beispiel Co-Working, Sozialprojekte Kindermusikangebote, Senior*innentreffs oder 
Mini-Kulturräume. Dafür haben wir seit 2020 im Landesplanungsgesetz mit §13a 
eine Experimentierklausel verankert, die es Kommunen ermöglicht, innovative 
Projekte der Siedlungsentwicklung zu betreiben, besonders mit dem Zweck der 
Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge, Mobilität, zum 
Klimaschutz oder der Energiewende. Diese Flexibilität ist wichtig, um 
herauszufinden, ob sich diese Nutzungsform als ein Zukunftsmodell erweist.
A. 4. 5. Eigentumsbildung für geringe und mittlere Einkommen fördern
Wir wollen ein Landesprogramm für die Eigenheimförderung schaffen. Hierbei soll 
der Ersterwerb (Kauf oder Neubau) einer selbst genutzten Immobilie mit einem 
pauschalen Zuschuss von 10.000 Euro gefördert werden. Zuschussberechtigt sind 
Einzelpersonen, deren zu versteuerndes Einkommen 50.000 Euro im Jahr nicht 
überschreitet. Für Paare gilt ein Betrag von 75.000 Euro. Durch jedes Kind im 
Haushalt wird die Höhe der Einkommensgrenze um jeweils 15.000 Euro erhöht.
Der Vorteil einer gezielten Eigenheimförderung liegt, im Vergleich zu einer 
pauschalen Senkung der Grunderwerbssteuer, zum einen darin, dass es zu keinerlei 
Einnahmeausfällen bei den Kommunen kommt. Zum anderen wird jede Immobile in 
gleicher Höhe gefördert. Die Eigenheimförderung unterstützt zudem sparsames und 
effizientes Bauen, anstatt den Bau großer und teurer Häuser zu fördern. Wir 
entlasten zielgenau Familien und Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen.
A. 4. 6. Barrierefreier leben in Schleswig-Holstein
Seit 2019 unterstützt die Landesregierung innovative Ansätze zur Förderung von 
mehr Barrierefreiheit durch den Fonds für Barrierefreiheit. In den nächsten 
Jahren möchten wir diesen Fonds fortführen, um weitere Vorhaben im öffentlichen 
Raum zu fördern.
Damit Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie ältere 
Menschen ein eigenständiges Leben in eigenen Wohnungen führen können, braucht es 
ausreichend barrierefreien Wohnraum. Dieser Bedarf wächst stetig. Wir wollen 
deshalb ergänzend zum bestehenden KfW-Programm weitere Förderprogramme für die 
Schaffung von barrierefreien Wohnungen auf den Weg bringen.
Auch das inklusive Wohnen wollen wir stärker in den Fokus von 
Wohnungsbauprojekten nehmen. Deshalb wollen wir neben der Schaffung von 
geeignetem Wohnraum auch Förderbedingungen für inklusives Wohnen erarbeiten. 
Denn erst ein gelebtes Miteinander und individuelle Unterstützung im Alltag 
schaffen echte Teilhabe. So können beispielsweise in inklusiven 
Wohngemeinschaften Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten voneinander 
profitieren und sich gegenseitig unterstützen. Um zusätzlichen 
Unterstützungsbedarf der Bewohner*innen berücksichtigen zu können, wollen wir 
beispielsweise Studierenden oder Auszubildenden die Möglichkeit geben, sich zur 
Assistenz fortbilden zu lassen. Im Gegenzug können sie in inklusiven 
Wohngemeinschaften von einer geringen Miete profitieren.
Text
          
          Von Zeile 112 bis 113 einfügen:
Radwegebau ein. Für Landesgebäude soll die Nutzung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-Siegel), wo immer möglich, zum Standard werden.
Beton ist kein nachhaltiger Baustoff. Daher müssen wir den Einsatz dessen vermeiden, wo es geht, und durch Holz oder andere nachwachsende Rohstoffe ersetzen.
A. 4. Du wohnst bezahlbar und nachhaltig – Bauen und Wohnen
Egal ob Mietwohnung oder Eigentum – egal ob Stadt oder Land. Wohnen darf kein 
Luxus sein. Wir möchten die Schleswig-Holsteiner*innen bestmöglich dabei 
unterstützen, ein Zuhause zu haben, in dem sie sich wohlfühlen. In Anbetracht 
von steigenden Mieten und immer höheren Kosten für Eigentum werden wir wieder 
Rahmenbedingungen für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt schaffen. Dazu 
gehört sowohl der Schutz von Mieter*innen als auch die Unterstützung beim Kauf 
von Wohneigentum. Darüber hinaus setzen wir uns für kreative Nutzungskonzepte 
von Wohnraum und für Nachverdichtung in Städten ein.
Bei all dem sind wir überzeugt, dass Bau- und Sanierungsprojekte nachhaltig sein 
müssen und gehen als Land mit gutem Beispiel voran.
A. 4. 1. Der Wohnungsmarkt braucht Regeln
Die Preise für Mietwohnungen und Wohneigentum steigen bundesweit an. Für uns als 
GRÜNE ist klar: Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Daher setzen wir uns dafür 
ein, bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein langfristig zu sichern und 
werden den teilweise sehr hohen Mieten durch die Wiedereinführung der 
Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung entgegenwirken.
Die durchaus erfolgreichen Wohnraumförderungsprogramme sollen weitergeführt und, 
wie im Ampelkoalitionsvertrag angekündigt, mit Bundesmitteln aufgestockt werden. 
Wir werden dabei darauf achten, dass dies konsequent im Einklang mit den 
Klimazielen geschieht.
Um die gesetzliche Grundlage für eine soziale Wohnungspolitik zu legen, werden 
wir ein Wohnraumschutzgesetz für Schleswig-Holstein auf den Weg bringen, welches 
die Spekulation mit Wohnraum eindämmt. Darüber hinaus soll es zum Erhalt und 
Schutz von Wohnraum beitragen. Mit dem Gesetz wollen wir die Zweckentfremdung 
von Wohnraum durch Sanktionen wirkungsvoll verhindern, attraktive Konzepte zur 
Binnenverdichtung und Sanierung fördern und die Vermietung von Wohnraum zu 
touristischen Zwecken regulieren. Außerdem werden wir weitere Maßnahmen gegen 
den Leerstand von Wohnimmobilien auf den Weg bringen.
A. 4. 2. Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
Um dem sozialen Wohnungsbau einen deutlichen Schub zu geben, werden wir eine 
Landeswohnungsbaugesellschaft gründen. Diese wird auch in Zusammenarbeit mit 
Kommunen und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften aktiv, um mehr bezahlbaren und 
klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Die Landeswohnungsbaugesellschaft soll 
auch Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten.
Um neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, werden wir die Wettbewerbsgleichheit 
zwischen Kommunen und privaten Investor*innen in Schleswig-Holstein fördern. 
Dazu werden wir den in dieser Wahlperiode aufgelegten Bodenfonds zur 
Unterstützung von Flächeneinsparungen weiterentwickeln. So werden wir es 
Kommunen ermöglichen, Grundstücke, Baulanderschließungen oder Immobilen zum 
Zwecke des sozialen Wohnungsbaus erwerben zu können. Kommunen werden 
Startkapital in solche Fonds einbringen können. Die Einnahmen aus der Vermietung 
können dann zur Finanzierung neuer Projekte im Bodenfonds genutzt werden, 
anstatt diese zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben verwenden zu müssen. So 
können Kommunen günstigen Wohnraum schaffen, der langfristig in öffentlicher 
Hand und damit für die Mieter*innen dauerhaft bezahlbar bleibt. Teil unserer 
aktiven Bodenpolitik wird außerdem sein, dass wir unsere Vorkaufsrechte aktiv 
nutzen werden und Kommunen darin unterstützen, dies ebenso zu tun.
Viele Probleme von mangelnder sozialer Durchmischung bis hin zu Obdachlosigkeit 
werden gerade in Zeiten knappen Wohnraums vielerorts in Schleswig-Holstein durch 
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt verschärft. Viele Menschen, die unter 
Diskriminierungserfahrungen leiden, haben es deutlich schwerer, angemessenen 
Wohnraum zu finden. Wir fordern einen Runden Tisch mit Vertreter*innen der 
Wohnungswirtschaft, von Vermieter-, Mieter- und Wohlfahrtsverbänden, aber auch 
Selbsthilfeorganisationen, um das Problem der Diskriminierung auf dem 
Wohnungsmarkt effektiv anzugehen. Wir werden wohnungslosen Menschen auf 
Augenhöhe begegnen und den Schutz von obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum 
verbessern. Um die Situation von wohnungslosen Menschen zu verbessern, 
unterstützen wir Housing-First-Projekte. Gemeinsam mit Behörden und Verbänden 
werden wir dafür sorgen, dass Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind 
oder bereits wohnungslos sind, die ihnen zustehenden Sozialleistungen in 
Anspruch nehmen können und zuverlässig erhalten.
Auch älteren Menschen wollen wir ermöglichen, dass sie für ihre Situation 
geeigneten Wohnraum finden. Für sie ist es oft wichtig, in ihrem Quartier zu 
bleiben, eigentlich bräuchten sie jedoch altersgerechten und möglicherweise 
nicht mehr so großen, aber bezahlbaren Wohnraum. Mehrgenerationenhäuser und -
quartiere sowie Wohnungsbauprojekte, die sich explizit an ältere Menschen 
richten, wollen wir unterstützen. Zudem wollen wir den Ausbau von 
gemeinschaftlichen Wohnprojekten und die Umsetzung von modularem Wohnungsbau 
unterstützen, da es sich hierbei um flexiblere Wohnformen handelt, die eine 
Anpassung an sich verändernde Lebensumstände erleichtern.
Auch der Tausch von Wohnraum kann eine gute Lösung sein und wird von uns aktiv 
unterstützt. Im Laufe des Lebens verändert sich die individuelle Wohnsituation, 
etwa wenn die Kinder ausziehen oder die Wohnung im dritten Stock mit 
fortschreitendem Alter schwerer zu erreichen ist. Hier möchten wir es den 
Schleswig-Holsteiner*innen erleichtern, praktische Lösungen zu finden. Gemeinsam 
mit Wohnungsbaugenossenschaften und sozialen Trägern wollen wir ein 
Förderprogramm zur Schaffung von Tausch- und Umbaustrukturen auflegen, um dem 
Wohnbedarf für Patchwork-Generationswohnen, Senior*innen-WGs usw. gerecht zu 
werden.
Wir begrüßen den vom Bund angekündigten Ausbau des studentischen Wohnungsbaus 
und werden dies in Schleswig-Holstein entsprechend unterstützen.
Die Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit durch die neue Bundesregierung 
begrüßen wir.
A. 4. 3. Nachhaltiges Bauen in Schleswig-Holstein, das Land als Vorreiter
Eine Vielzahl der in Industrie und Bauwirtschaft verwendeten Roh- und Baustoffe 
ist nicht nachwachsend. Sand, Metall, seltene Erden und selbst Wasser werden 
knapp. Unser Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch deutlich zu reduzieren. Dazu 
wollen wir gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft neue Konzepte und die 
notwendigen Strukturen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft entwickeln. Für 
die Produktion unserer Industrie- und Konsumgüter gilt: reduzieren, 
wiederverwerten und recyceln.
Unser Ziel ist, künftig alle Gebäude und Infrastrukturen so zu planen, dass 
jeder Baustoff entweder recycelbar oder kompostierbar ist. Wir werden gemeinsam 
mit Kreisen und Kommunen Konzepte für die Rückgewinnung gebrauchter 
mineralischer Rohstoffe entwickeln und umsetzen. Beim Städtebau und kommunalen 
Infrastrukturvorhaben wollen wir zeitnah höhere Recyclingquoten erreichen und 
entsprechende Projekte fördern. Auch als Land werden wir beispielhaft 
vorangehen. Die Verankerung des Kriteriums „Ressourceneffizienz“ in allen Bau- 
und Infrastruktur-Förderprogrammen ist für uns elementar wichtig. Als 
Modellprojekt ist eine „Bauteilbörse“ nach Bremer Vorbild denkbar.
Unsere Städte und Infrastrukturen verstehen wir schon heute als Rohstofflager 
der Zukunft. Nach wie vor wird aber Abbruchmaterial geschreddert und im besten 
Fall für den Straßenbau eingesetzt, meist allerdings als Müll entsorgt. Wir 
wollen den ordnungspolitischen Rahmen mit den richtigen Anreizen zum Recycling 
von Baustoffen schaffen. Unser Ziel ist eine Entlastung der Deponien, eine 
Verkürzung der Beschaffungswege und die Schonung von wertvollen Rohstoffen.
Das Land nimmt mit diesem Vorgehen eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion für 
das Thema nachhaltiges Bauen ein. Deshalb setzen wir uns auf dem Weg zu einer 
Zero-Waste Strategie für die Einführung einer verpflichtenden Quote für 
Recycling-Beton bei Bauvorhaben des Landes und im gesamten Straßen- und 
Radwegebau ein. Für Landesgebäude soll die Nutzung des Qualitätssiegels 
Nachhaltiges Gebäude (QNG-Siegel), wo immer möglich, zum Standard werden.
Beton ist kein nachhaltiger Baustoff. Daher müssen wir den Einsatz dessen vermeiden, wo es geht, und durch Holz oder andere nachwachsende Rohstoffe ersetzen.
Zu diesen Möglichkeiten des ökologischen Bauens werden wir eine 
Öffentlichkeitskampagne des Landes ins Leben rufen.
A. 4. 4. Bauen und gleichzeitig Fläche sparen
GRÜNE Baupolitik vereint die Ziele Flächen sparen mit nachhaltigem Bauen. Eine 
der obersten Leitlinien ist deshalb: Innenverdichtung, Flächenrecycling und 
Mehrgeschossbau vor Neuausweisung von Flächen. Wir haben die Landesbauordnung 
dahingehend ertüchtigt, dass die Nachverdichtung privilegiert wird. Das werden 
wir fortführen. Zudem wollen wir die Kommunen bei der Nutzung der Instrumente 
des vom Bund verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetzes unterstützen.
So werden wir uns weiter für die Realisierung von Tiny House Projekten 
einsetzen, sowohl zum Dauerwohnen als auch für andere Nutzungen, wie zum 
Beispiel Co-Working, Sozialprojekte Kindermusikangebote, Senior*innentreffs oder 
Mini-Kulturräume. Dafür haben wir seit 2020 im Landesplanungsgesetz mit §13a 
eine Experimentierklausel verankert, die es Kommunen ermöglicht, innovative 
Projekte der Siedlungsentwicklung zu betreiben, besonders mit dem Zweck der 
Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge, Mobilität, zum 
Klimaschutz oder der Energiewende. Diese Flexibilität ist wichtig, um 
herauszufinden, ob sich diese Nutzungsform als ein Zukunftsmodell erweist.
A. 4. 5. Eigentumsbildung für geringe und mittlere Einkommen fördern
Wir wollen ein Landesprogramm für die Eigenheimförderung schaffen. Hierbei soll 
der Ersterwerb (Kauf oder Neubau) einer selbst genutzten Immobilie mit einem 
pauschalen Zuschuss von 10.000 Euro gefördert werden. Zuschussberechtigt sind 
Einzelpersonen, deren zu versteuerndes Einkommen 50.000 Euro im Jahr nicht 
überschreitet. Für Paare gilt ein Betrag von 75.000 Euro. Durch jedes Kind im 
Haushalt wird die Höhe der Einkommensgrenze um jeweils 15.000 Euro erhöht.
Der Vorteil einer gezielten Eigenheimförderung liegt, im Vergleich zu einer 
pauschalen Senkung der Grunderwerbssteuer, zum einen darin, dass es zu keinerlei 
Einnahmeausfällen bei den Kommunen kommt. Zum anderen wird jede Immobile in 
gleicher Höhe gefördert. Die Eigenheimförderung unterstützt zudem sparsames und 
effizientes Bauen, anstatt den Bau großer und teurer Häuser zu fördern. Wir 
entlasten zielgenau Familien und Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen.
A. 4. 6. Barrierefreier leben in Schleswig-Holstein
Seit 2019 unterstützt die Landesregierung innovative Ansätze zur Förderung von 
mehr Barrierefreiheit durch den Fonds für Barrierefreiheit. In den nächsten 
Jahren möchten wir diesen Fonds fortführen, um weitere Vorhaben im öffentlichen 
Raum zu fördern.
Damit Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie ältere 
Menschen ein eigenständiges Leben in eigenen Wohnungen führen können, braucht es 
ausreichend barrierefreien Wohnraum. Dieser Bedarf wächst stetig. Wir wollen 
deshalb ergänzend zum bestehenden KfW-Programm weitere Förderprogramme für die 
Schaffung von barrierefreien Wohnungen auf den Weg bringen.
Auch das inklusive Wohnen wollen wir stärker in den Fokus von 
Wohnungsbauprojekten nehmen. Deshalb wollen wir neben der Schaffung von 
geeignetem Wohnraum auch Förderbedingungen für inklusives Wohnen erarbeiten. 
Denn erst ein gelebtes Miteinander und individuelle Unterstützung im Alltag 
schaffen echte Teilhabe. So können beispielsweise in inklusiven 
Wohngemeinschaften Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten voneinander 
profitieren und sich gegenseitig unterstützen. Um zusätzlichen 
Unterstützungsbedarf der Bewohner*innen berücksichtigen zu können, wollen wir 
beispielsweise Studierenden oder Auszubildenden die Möglichkeit geben, sich zur 
Assistenz fortbilden zu lassen. Im Gegenzug können sie in inklusiven 
Wohngemeinschaften von einer geringen Miete profitieren.
                Unterstützer*innen
                
- Carolina Ortega Guttack (KV Kiel)
- Petra Ludwig-Sidow (KV Stormarn)
- Janine Blöhdorn (KV Kiel)
- Tobias Goldschmidt (KV Plön)
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Von Zeile 112 bis 113 einfügen:
Radwegebau ein. Für Landesgebäude soll die Nutzung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-Siegel), wo immer möglich, zum Standard werden.
Beton ist kein nachhaltiger Baustoff. Daher müssen wir den Einsatz dessen vermeiden.
A. 4. Du wohnst bezahlbar und nachhaltig – Bauen und Wohnen
Egal ob Mietwohnung oder Eigentum – egal ob Stadt oder Land. Wohnen darf kein 
Luxus sein. Wir möchten die Schleswig-Holsteiner*innen bestmöglich dabei 
unterstützen, ein Zuhause zu haben, in dem sie sich wohlfühlen. In Anbetracht 
von steigenden Mieten und immer höheren Kosten für Eigentum werden wir wieder 
Rahmenbedingungen für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt schaffen. Dazu 
gehört sowohl der Schutz von Mieter*innen als auch die Unterstützung beim Kauf 
von Wohneigentum. Darüber hinaus setzen wir uns für kreative Nutzungskonzepte 
von Wohnraum und für Nachverdichtung in Städten ein.
Bei all dem sind wir überzeugt, dass Bau- und Sanierungsprojekte nachhaltig sein 
müssen und gehen als Land mit gutem Beispiel voran.
A. 4. 1. Der Wohnungsmarkt braucht Regeln
Die Preise für Mietwohnungen und Wohneigentum steigen bundesweit an. Für uns als 
GRÜNE ist klar: Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Daher setzen wir uns dafür 
ein, bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein langfristig zu sichern und 
werden den teilweise sehr hohen Mieten durch die Wiedereinführung der 
Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung entgegenwirken.
Die durchaus erfolgreichen Wohnraumförderungsprogramme sollen weitergeführt und, 
wie im Ampelkoalitionsvertrag angekündigt, mit Bundesmitteln aufgestockt werden. 
Wir werden dabei darauf achten, dass dies konsequent im Einklang mit den 
Klimazielen geschieht.
Um die gesetzliche Grundlage für eine soziale Wohnungspolitik zu legen, werden 
wir ein Wohnraumschutzgesetz für Schleswig-Holstein auf den Weg bringen, welches 
die Spekulation mit Wohnraum eindämmt. Darüber hinaus soll es zum Erhalt und 
Schutz von Wohnraum beitragen. Mit dem Gesetz wollen wir die Zweckentfremdung 
von Wohnraum durch Sanktionen wirkungsvoll verhindern, attraktive Konzepte zur 
Binnenverdichtung und Sanierung fördern und die Vermietung von Wohnraum zu 
touristischen Zwecken regulieren. Außerdem werden wir weitere Maßnahmen gegen 
den Leerstand von Wohnimmobilien auf den Weg bringen.
A. 4. 2. Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
Um dem sozialen Wohnungsbau einen deutlichen Schub zu geben, werden wir eine 
Landeswohnungsbaugesellschaft gründen. Diese wird auch in Zusammenarbeit mit 
Kommunen und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften aktiv, um mehr bezahlbaren und 
klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Die Landeswohnungsbaugesellschaft soll 
auch Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten.
Um neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, werden wir die Wettbewerbsgleichheit 
zwischen Kommunen und privaten Investor*innen in Schleswig-Holstein fördern. 
Dazu werden wir den in dieser Wahlperiode aufgelegten Bodenfonds zur 
Unterstützung von Flächeneinsparungen weiterentwickeln. So werden wir es 
Kommunen ermöglichen, Grundstücke, Baulanderschließungen oder Immobilen zum 
Zwecke des sozialen Wohnungsbaus erwerben zu können. Kommunen werden 
Startkapital in solche Fonds einbringen können. Die Einnahmen aus der Vermietung 
können dann zur Finanzierung neuer Projekte im Bodenfonds genutzt werden, 
anstatt diese zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben verwenden zu müssen. So 
können Kommunen günstigen Wohnraum schaffen, der langfristig in öffentlicher 
Hand und damit für die Mieter*innen dauerhaft bezahlbar bleibt. Teil unserer 
aktiven Bodenpolitik wird außerdem sein, dass wir unsere Vorkaufsrechte aktiv 
nutzen werden und Kommunen darin unterstützen, dies ebenso zu tun.
Viele Probleme von mangelnder sozialer Durchmischung bis hin zu Obdachlosigkeit 
werden gerade in Zeiten knappen Wohnraums vielerorts in Schleswig-Holstein durch 
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt verschärft. Viele Menschen, die unter 
Diskriminierungserfahrungen leiden, haben es deutlich schwerer, angemessenen 
Wohnraum zu finden. Wir fordern einen Runden Tisch mit Vertreter*innen der 
Wohnungswirtschaft, von Vermieter-, Mieter- und Wohlfahrtsverbänden, aber auch 
Selbsthilfeorganisationen, um das Problem der Diskriminierung auf dem 
Wohnungsmarkt effektiv anzugehen. Wir werden wohnungslosen Menschen auf 
Augenhöhe begegnen und den Schutz von obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum 
verbessern. Um die Situation von wohnungslosen Menschen zu verbessern, 
unterstützen wir Housing-First-Projekte. Gemeinsam mit Behörden und Verbänden 
werden wir dafür sorgen, dass Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind 
oder bereits wohnungslos sind, die ihnen zustehenden Sozialleistungen in 
Anspruch nehmen können und zuverlässig erhalten.
Auch älteren Menschen wollen wir ermöglichen, dass sie für ihre Situation 
geeigneten Wohnraum finden. Für sie ist es oft wichtig, in ihrem Quartier zu 
bleiben, eigentlich bräuchten sie jedoch altersgerechten und möglicherweise 
nicht mehr so großen, aber bezahlbaren Wohnraum. Mehrgenerationenhäuser und -
quartiere sowie Wohnungsbauprojekte, die sich explizit an ältere Menschen 
richten, wollen wir unterstützen. Zudem wollen wir den Ausbau von 
gemeinschaftlichen Wohnprojekten und die Umsetzung von modularem Wohnungsbau 
unterstützen, da es sich hierbei um flexiblere Wohnformen handelt, die eine 
Anpassung an sich verändernde Lebensumstände erleichtern.
Auch der Tausch von Wohnraum kann eine gute Lösung sein und wird von uns aktiv 
unterstützt. Im Laufe des Lebens verändert sich die individuelle Wohnsituation, 
etwa wenn die Kinder ausziehen oder die Wohnung im dritten Stock mit 
fortschreitendem Alter schwerer zu erreichen ist. Hier möchten wir es den 
Schleswig-Holsteiner*innen erleichtern, praktische Lösungen zu finden. Gemeinsam 
mit Wohnungsbaugenossenschaften und sozialen Trägern wollen wir ein 
Förderprogramm zur Schaffung von Tausch- und Umbaustrukturen auflegen, um dem 
Wohnbedarf für Patchwork-Generationswohnen, Senior*innen-WGs usw. gerecht zu 
werden.
Wir begrüßen den vom Bund angekündigten Ausbau des studentischen Wohnungsbaus 
und werden dies in Schleswig-Holstein entsprechend unterstützen.
Die Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit durch die neue Bundesregierung 
begrüßen wir.
A. 4. 3. Nachhaltiges Bauen in Schleswig-Holstein, das Land als Vorreiter
Eine Vielzahl der in Industrie und Bauwirtschaft verwendeten Roh- und Baustoffe 
ist nicht nachwachsend. Sand, Metall, seltene Erden und selbst Wasser werden 
knapp. Unser Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch deutlich zu reduzieren. Dazu 
wollen wir gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft neue Konzepte und die 
notwendigen Strukturen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft entwickeln. Für 
die Produktion unserer Industrie- und Konsumgüter gilt: reduzieren, 
wiederverwerten und recyceln.
Unser Ziel ist, künftig alle Gebäude und Infrastrukturen so zu planen, dass 
jeder Baustoff entweder recycelbar oder kompostierbar ist. Wir werden gemeinsam 
mit Kreisen und Kommunen Konzepte für die Rückgewinnung gebrauchter 
mineralischer Rohstoffe entwickeln und umsetzen. Beim Städtebau und kommunalen 
Infrastrukturvorhaben wollen wir zeitnah höhere Recyclingquoten erreichen und 
entsprechende Projekte fördern. Auch als Land werden wir beispielhaft 
vorangehen. Die Verankerung des Kriteriums „Ressourceneffizienz“ in allen Bau- 
und Infrastruktur-Förderprogrammen ist für uns elementar wichtig. Als 
Modellprojekt ist eine „Bauteilbörse“ nach Bremer Vorbild denkbar.
Unsere Städte und Infrastrukturen verstehen wir schon heute als Rohstofflager 
der Zukunft. Nach wie vor wird aber Abbruchmaterial geschreddert und im besten 
Fall für den Straßenbau eingesetzt, meist allerdings als Müll entsorgt. Wir 
wollen den ordnungspolitischen Rahmen mit den richtigen Anreizen zum Recycling 
von Baustoffen schaffen. Unser Ziel ist eine Entlastung der Deponien, eine 
Verkürzung der Beschaffungswege und die Schonung von wertvollen Rohstoffen.
Das Land nimmt mit diesem Vorgehen eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion für 
das Thema nachhaltiges Bauen ein. Deshalb setzen wir uns auf dem Weg zu einer 
Zero-Waste Strategie für die Einführung einer verpflichtenden Quote für 
Recycling-Beton bei Bauvorhaben des Landes und im gesamten Straßen- und 
Radwegebau ein. Für Landesgebäude soll die Nutzung des Qualitätssiegels 
Nachhaltiges Gebäude (QNG-Siegel), wo immer möglich, zum Standard werden.
Beton ist kein nachhaltiger Baustoff. Daher müssen wir den Einsatz dessen vermeiden.
Zu diesen Möglichkeiten des ökologischen Bauens werden wir eine 
Öffentlichkeitskampagne des Landes ins Leben rufen.
A. 4. 4. Bauen und gleichzeitig Fläche sparen
GRÜNE Baupolitik vereint die Ziele Flächen sparen mit nachhaltigem Bauen. Eine 
der obersten Leitlinien ist deshalb: Innenverdichtung, Flächenrecycling und 
Mehrgeschossbau vor Neuausweisung von Flächen. Wir haben die Landesbauordnung 
dahingehend ertüchtigt, dass die Nachverdichtung privilegiert wird. Das werden 
wir fortführen. Zudem wollen wir die Kommunen bei der Nutzung der Instrumente 
des vom Bund verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetzes unterstützen.
So werden wir uns weiter für die Realisierung von Tiny House Projekten 
einsetzen, sowohl zum Dauerwohnen als auch für andere Nutzungen, wie zum 
Beispiel Co-Working, Sozialprojekte Kindermusikangebote, Senior*innentreffs oder 
Mini-Kulturräume. Dafür haben wir seit 2020 im Landesplanungsgesetz mit §13a 
eine Experimentierklausel verankert, die es Kommunen ermöglicht, innovative 
Projekte der Siedlungsentwicklung zu betreiben, besonders mit dem Zweck der 
Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge, Mobilität, zum 
Klimaschutz oder der Energiewende. Diese Flexibilität ist wichtig, um 
herauszufinden, ob sich diese Nutzungsform als ein Zukunftsmodell erweist.
A. 4. 5. Eigentumsbildung für geringe und mittlere Einkommen fördern
Wir wollen ein Landesprogramm für die Eigenheimförderung schaffen. Hierbei soll 
der Ersterwerb (Kauf oder Neubau) einer selbst genutzten Immobilie mit einem 
pauschalen Zuschuss von 10.000 Euro gefördert werden. Zuschussberechtigt sind 
Einzelpersonen, deren zu versteuerndes Einkommen 50.000 Euro im Jahr nicht 
überschreitet. Für Paare gilt ein Betrag von 75.000 Euro. Durch jedes Kind im 
Haushalt wird die Höhe der Einkommensgrenze um jeweils 15.000 Euro erhöht.
Der Vorteil einer gezielten Eigenheimförderung liegt, im Vergleich zu einer 
pauschalen Senkung der Grunderwerbssteuer, zum einen darin, dass es zu keinerlei 
Einnahmeausfällen bei den Kommunen kommt. Zum anderen wird jede Immobile in 
gleicher Höhe gefördert. Die Eigenheimförderung unterstützt zudem sparsames und 
effizientes Bauen, anstatt den Bau großer und teurer Häuser zu fördern. Wir 
entlasten zielgenau Familien und Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen.
A. 4. 6. Barrierefreier leben in Schleswig-Holstein
Seit 2019 unterstützt die Landesregierung innovative Ansätze zur Förderung von 
mehr Barrierefreiheit durch den Fonds für Barrierefreiheit. In den nächsten 
Jahren möchten wir diesen Fonds fortführen, um weitere Vorhaben im öffentlichen 
Raum zu fördern.
Damit Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie ältere 
Menschen ein eigenständiges Leben in eigenen Wohnungen führen können, braucht es 
ausreichend barrierefreien Wohnraum. Dieser Bedarf wächst stetig. Wir wollen 
deshalb ergänzend zum bestehenden KfW-Programm weitere Förderprogramme für die 
Schaffung von barrierefreien Wohnungen auf den Weg bringen.
Auch das inklusive Wohnen wollen wir stärker in den Fokus von 
Wohnungsbauprojekten nehmen. Deshalb wollen wir neben der Schaffung von 
geeignetem Wohnraum auch Förderbedingungen für inklusives Wohnen erarbeiten. 
Denn erst ein gelebtes Miteinander und individuelle Unterstützung im Alltag 
schaffen echte Teilhabe. So können beispielsweise in inklusiven 
Wohngemeinschaften Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten voneinander 
profitieren und sich gegenseitig unterstützen. Um zusätzlichen 
Unterstützungsbedarf der Bewohner*innen berücksichtigen zu können, wollen wir 
beispielsweise Studierenden oder Auszubildenden die Möglichkeit geben, sich zur 
Assistenz fortbilden zu lassen. Im Gegenzug können sie in inklusiven 
Wohngemeinschaften von einer geringen Miete profitieren.
Text
          
          Von Zeile 112 bis 113 einfügen:
Radwegebau ein. Für Landesgebäude soll die Nutzung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-Siegel), wo immer möglich, zum Standard werden.
Beton ist kein nachhaltiger Baustoff. Daher müssen wir den Einsatz dessen vermeiden, wo es geht, und durch Holz oder andere nachwachsende Rohstoffe ersetzen.
A. 4. Du wohnst bezahlbar und nachhaltig – Bauen und Wohnen
Egal ob Mietwohnung oder Eigentum – egal ob Stadt oder Land. Wohnen darf kein 
Luxus sein. Wir möchten die Schleswig-Holsteiner*innen bestmöglich dabei 
unterstützen, ein Zuhause zu haben, in dem sie sich wohlfühlen. In Anbetracht 
von steigenden Mieten und immer höheren Kosten für Eigentum werden wir wieder 
Rahmenbedingungen für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt schaffen. Dazu 
gehört sowohl der Schutz von Mieter*innen als auch die Unterstützung beim Kauf 
von Wohneigentum. Darüber hinaus setzen wir uns für kreative Nutzungskonzepte 
von Wohnraum und für Nachverdichtung in Städten ein.
Bei all dem sind wir überzeugt, dass Bau- und Sanierungsprojekte nachhaltig sein 
müssen und gehen als Land mit gutem Beispiel voran.
A. 4. 1. Der Wohnungsmarkt braucht Regeln
Die Preise für Mietwohnungen und Wohneigentum steigen bundesweit an. Für uns als 
GRÜNE ist klar: Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Daher setzen wir uns dafür 
ein, bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein langfristig zu sichern und 
werden den teilweise sehr hohen Mieten durch die Wiedereinführung der 
Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung entgegenwirken.
Die durchaus erfolgreichen Wohnraumförderungsprogramme sollen weitergeführt und, 
wie im Ampelkoalitionsvertrag angekündigt, mit Bundesmitteln aufgestockt werden. 
Wir werden dabei darauf achten, dass dies konsequent im Einklang mit den 
Klimazielen geschieht.
Um die gesetzliche Grundlage für eine soziale Wohnungspolitik zu legen, werden 
wir ein Wohnraumschutzgesetz für Schleswig-Holstein auf den Weg bringen, welches 
die Spekulation mit Wohnraum eindämmt. Darüber hinaus soll es zum Erhalt und 
Schutz von Wohnraum beitragen. Mit dem Gesetz wollen wir die Zweckentfremdung 
von Wohnraum durch Sanktionen wirkungsvoll verhindern, attraktive Konzepte zur 
Binnenverdichtung und Sanierung fördern und die Vermietung von Wohnraum zu 
touristischen Zwecken regulieren. Außerdem werden wir weitere Maßnahmen gegen 
den Leerstand von Wohnimmobilien auf den Weg bringen.
A. 4. 2. Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
Um dem sozialen Wohnungsbau einen deutlichen Schub zu geben, werden wir eine 
Landeswohnungsbaugesellschaft gründen. Diese wird auch in Zusammenarbeit mit 
Kommunen und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften aktiv, um mehr bezahlbaren und 
klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Die Landeswohnungsbaugesellschaft soll 
auch Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten.
Um neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, werden wir die Wettbewerbsgleichheit 
zwischen Kommunen und privaten Investor*innen in Schleswig-Holstein fördern. 
Dazu werden wir den in dieser Wahlperiode aufgelegten Bodenfonds zur 
Unterstützung von Flächeneinsparungen weiterentwickeln. So werden wir es 
Kommunen ermöglichen, Grundstücke, Baulanderschließungen oder Immobilen zum 
Zwecke des sozialen Wohnungsbaus erwerben zu können. Kommunen werden 
Startkapital in solche Fonds einbringen können. Die Einnahmen aus der Vermietung 
können dann zur Finanzierung neuer Projekte im Bodenfonds genutzt werden, 
anstatt diese zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben verwenden zu müssen. So 
können Kommunen günstigen Wohnraum schaffen, der langfristig in öffentlicher 
Hand und damit für die Mieter*innen dauerhaft bezahlbar bleibt. Teil unserer 
aktiven Bodenpolitik wird außerdem sein, dass wir unsere Vorkaufsrechte aktiv 
nutzen werden und Kommunen darin unterstützen, dies ebenso zu tun.
Viele Probleme von mangelnder sozialer Durchmischung bis hin zu Obdachlosigkeit 
werden gerade in Zeiten knappen Wohnraums vielerorts in Schleswig-Holstein durch 
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt verschärft. Viele Menschen, die unter 
Diskriminierungserfahrungen leiden, haben es deutlich schwerer, angemessenen 
Wohnraum zu finden. Wir fordern einen Runden Tisch mit Vertreter*innen der 
Wohnungswirtschaft, von Vermieter-, Mieter- und Wohlfahrtsverbänden, aber auch 
Selbsthilfeorganisationen, um das Problem der Diskriminierung auf dem 
Wohnungsmarkt effektiv anzugehen. Wir werden wohnungslosen Menschen auf 
Augenhöhe begegnen und den Schutz von obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum 
verbessern. Um die Situation von wohnungslosen Menschen zu verbessern, 
unterstützen wir Housing-First-Projekte. Gemeinsam mit Behörden und Verbänden 
werden wir dafür sorgen, dass Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind 
oder bereits wohnungslos sind, die ihnen zustehenden Sozialleistungen in 
Anspruch nehmen können und zuverlässig erhalten.
Auch älteren Menschen wollen wir ermöglichen, dass sie für ihre Situation 
geeigneten Wohnraum finden. Für sie ist es oft wichtig, in ihrem Quartier zu 
bleiben, eigentlich bräuchten sie jedoch altersgerechten und möglicherweise 
nicht mehr so großen, aber bezahlbaren Wohnraum. Mehrgenerationenhäuser und -
quartiere sowie Wohnungsbauprojekte, die sich explizit an ältere Menschen 
richten, wollen wir unterstützen. Zudem wollen wir den Ausbau von 
gemeinschaftlichen Wohnprojekten und die Umsetzung von modularem Wohnungsbau 
unterstützen, da es sich hierbei um flexiblere Wohnformen handelt, die eine 
Anpassung an sich verändernde Lebensumstände erleichtern.
Auch der Tausch von Wohnraum kann eine gute Lösung sein und wird von uns aktiv 
unterstützt. Im Laufe des Lebens verändert sich die individuelle Wohnsituation, 
etwa wenn die Kinder ausziehen oder die Wohnung im dritten Stock mit 
fortschreitendem Alter schwerer zu erreichen ist. Hier möchten wir es den 
Schleswig-Holsteiner*innen erleichtern, praktische Lösungen zu finden. Gemeinsam 
mit Wohnungsbaugenossenschaften und sozialen Trägern wollen wir ein 
Förderprogramm zur Schaffung von Tausch- und Umbaustrukturen auflegen, um dem 
Wohnbedarf für Patchwork-Generationswohnen, Senior*innen-WGs usw. gerecht zu 
werden.
Wir begrüßen den vom Bund angekündigten Ausbau des studentischen Wohnungsbaus 
und werden dies in Schleswig-Holstein entsprechend unterstützen.
Die Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit durch die neue Bundesregierung 
begrüßen wir.
A. 4. 3. Nachhaltiges Bauen in Schleswig-Holstein, das Land als Vorreiter
Eine Vielzahl der in Industrie und Bauwirtschaft verwendeten Roh- und Baustoffe 
ist nicht nachwachsend. Sand, Metall, seltene Erden und selbst Wasser werden 
knapp. Unser Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch deutlich zu reduzieren. Dazu 
wollen wir gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft neue Konzepte und die 
notwendigen Strukturen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft entwickeln. Für 
die Produktion unserer Industrie- und Konsumgüter gilt: reduzieren, 
wiederverwerten und recyceln.
Unser Ziel ist, künftig alle Gebäude und Infrastrukturen so zu planen, dass 
jeder Baustoff entweder recycelbar oder kompostierbar ist. Wir werden gemeinsam 
mit Kreisen und Kommunen Konzepte für die Rückgewinnung gebrauchter 
mineralischer Rohstoffe entwickeln und umsetzen. Beim Städtebau und kommunalen 
Infrastrukturvorhaben wollen wir zeitnah höhere Recyclingquoten erreichen und 
entsprechende Projekte fördern. Auch als Land werden wir beispielhaft 
vorangehen. Die Verankerung des Kriteriums „Ressourceneffizienz“ in allen Bau- 
und Infrastruktur-Förderprogrammen ist für uns elementar wichtig. Als 
Modellprojekt ist eine „Bauteilbörse“ nach Bremer Vorbild denkbar.
Unsere Städte und Infrastrukturen verstehen wir schon heute als Rohstofflager 
der Zukunft. Nach wie vor wird aber Abbruchmaterial geschreddert und im besten 
Fall für den Straßenbau eingesetzt, meist allerdings als Müll entsorgt. Wir 
wollen den ordnungspolitischen Rahmen mit den richtigen Anreizen zum Recycling 
von Baustoffen schaffen. Unser Ziel ist eine Entlastung der Deponien, eine 
Verkürzung der Beschaffungswege und die Schonung von wertvollen Rohstoffen.
Das Land nimmt mit diesem Vorgehen eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion für 
das Thema nachhaltiges Bauen ein. Deshalb setzen wir uns auf dem Weg zu einer 
Zero-Waste Strategie für die Einführung einer verpflichtenden Quote für 
Recycling-Beton bei Bauvorhaben des Landes und im gesamten Straßen- und 
Radwegebau ein. Für Landesgebäude soll die Nutzung des Qualitätssiegels 
Nachhaltiges Gebäude (QNG-Siegel), wo immer möglich, zum Standard werden.
Beton ist kein nachhaltiger Baustoff. Daher müssen wir den Einsatz dessen vermeiden, wo es geht, und durch Holz oder andere nachwachsende Rohstoffe ersetzen.
Zu diesen Möglichkeiten des ökologischen Bauens werden wir eine 
Öffentlichkeitskampagne des Landes ins Leben rufen.
A. 4. 4. Bauen und gleichzeitig Fläche sparen
GRÜNE Baupolitik vereint die Ziele Flächen sparen mit nachhaltigem Bauen. Eine 
der obersten Leitlinien ist deshalb: Innenverdichtung, Flächenrecycling und 
Mehrgeschossbau vor Neuausweisung von Flächen. Wir haben die Landesbauordnung 
dahingehend ertüchtigt, dass die Nachverdichtung privilegiert wird. Das werden 
wir fortführen. Zudem wollen wir die Kommunen bei der Nutzung der Instrumente 
des vom Bund verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetzes unterstützen.
So werden wir uns weiter für die Realisierung von Tiny House Projekten 
einsetzen, sowohl zum Dauerwohnen als auch für andere Nutzungen, wie zum 
Beispiel Co-Working, Sozialprojekte Kindermusikangebote, Senior*innentreffs oder 
Mini-Kulturräume. Dafür haben wir seit 2020 im Landesplanungsgesetz mit §13a 
eine Experimentierklausel verankert, die es Kommunen ermöglicht, innovative 
Projekte der Siedlungsentwicklung zu betreiben, besonders mit dem Zweck der 
Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge, Mobilität, zum 
Klimaschutz oder der Energiewende. Diese Flexibilität ist wichtig, um 
herauszufinden, ob sich diese Nutzungsform als ein Zukunftsmodell erweist.
A. 4. 5. Eigentumsbildung für geringe und mittlere Einkommen fördern
Wir wollen ein Landesprogramm für die Eigenheimförderung schaffen. Hierbei soll 
der Ersterwerb (Kauf oder Neubau) einer selbst genutzten Immobilie mit einem 
pauschalen Zuschuss von 10.000 Euro gefördert werden. Zuschussberechtigt sind 
Einzelpersonen, deren zu versteuerndes Einkommen 50.000 Euro im Jahr nicht 
überschreitet. Für Paare gilt ein Betrag von 75.000 Euro. Durch jedes Kind im 
Haushalt wird die Höhe der Einkommensgrenze um jeweils 15.000 Euro erhöht.
Der Vorteil einer gezielten Eigenheimförderung liegt, im Vergleich zu einer 
pauschalen Senkung der Grunderwerbssteuer, zum einen darin, dass es zu keinerlei 
Einnahmeausfällen bei den Kommunen kommt. Zum anderen wird jede Immobile in 
gleicher Höhe gefördert. Die Eigenheimförderung unterstützt zudem sparsames und 
effizientes Bauen, anstatt den Bau großer und teurer Häuser zu fördern. Wir 
entlasten zielgenau Familien und Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen.
A. 4. 6. Barrierefreier leben in Schleswig-Holstein
Seit 2019 unterstützt die Landesregierung innovative Ansätze zur Förderung von 
mehr Barrierefreiheit durch den Fonds für Barrierefreiheit. In den nächsten 
Jahren möchten wir diesen Fonds fortführen, um weitere Vorhaben im öffentlichen 
Raum zu fördern.
Damit Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie ältere 
Menschen ein eigenständiges Leben in eigenen Wohnungen führen können, braucht es 
ausreichend barrierefreien Wohnraum. Dieser Bedarf wächst stetig. Wir wollen 
deshalb ergänzend zum bestehenden KfW-Programm weitere Förderprogramme für die 
Schaffung von barrierefreien Wohnungen auf den Weg bringen.
Auch das inklusive Wohnen wollen wir stärker in den Fokus von 
Wohnungsbauprojekten nehmen. Deshalb wollen wir neben der Schaffung von 
geeignetem Wohnraum auch Förderbedingungen für inklusives Wohnen erarbeiten. 
Denn erst ein gelebtes Miteinander und individuelle Unterstützung im Alltag 
schaffen echte Teilhabe. So können beispielsweise in inklusiven 
Wohngemeinschaften Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten voneinander 
profitieren und sich gegenseitig unterstützen. Um zusätzlichen 
Unterstützungsbedarf der Bewohner*innen berücksichtigen zu können, wollen wir 
beispielsweise Studierenden oder Auszubildenden die Möglichkeit geben, sich zur 
Assistenz fortbilden zu lassen. Im Gegenzug können sie in inklusiven 
Wohngemeinschaften von einer geringen Miete profitieren.
                Unterstützer*innen
                
- Carolina Ortega Guttack (KV Kiel)
- Petra Ludwig-Sidow (KV Stormarn)
- Janine Blöhdorn (KV Kiel)
- Tobias Goldschmidt (KV Plön)
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Von Zeile 112 bis 113 einfügen:
Radwegebau ein. Für Landesgebäude soll die Nutzung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-Siegel), wo immer möglich, zum Standard werden.
Beton ist kein nachhaltiger Baustoff. Daher müssen wir den Einsatz dessen vermeiden, wo es geht, und durch Holz oder andere nachwachsende Rohstoffe ersetzen.
A. 4. Du wohnst bezahlbar und nachhaltig – Bauen und Wohnen
Egal ob Mietwohnung oder Eigentum – egal ob Stadt oder Land. Wohnen darf kein 
Luxus sein. Wir möchten die Schleswig-Holsteiner*innen bestmöglich dabei 
unterstützen, ein Zuhause zu haben, in dem sie sich wohlfühlen. In Anbetracht 
von steigenden Mieten und immer höheren Kosten für Eigentum werden wir wieder 
Rahmenbedingungen für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt schaffen. Dazu 
gehört sowohl der Schutz von Mieter*innen als auch die Unterstützung beim Kauf 
von Wohneigentum. Darüber hinaus setzen wir uns für kreative Nutzungskonzepte 
von Wohnraum und für Nachverdichtung in Städten ein.
Bei all dem sind wir überzeugt, dass Bau- und Sanierungsprojekte nachhaltig sein 
müssen und gehen als Land mit gutem Beispiel voran.
A. 4. 1. Der Wohnungsmarkt braucht Regeln
Die Preise für Mietwohnungen und Wohneigentum steigen bundesweit an. Für uns als 
GRÜNE ist klar: Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Daher setzen wir uns dafür 
ein, bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein langfristig zu sichern und 
werden den teilweise sehr hohen Mieten durch die Wiedereinführung der 
Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung entgegenwirken.
Die durchaus erfolgreichen Wohnraumförderungsprogramme sollen weitergeführt und, 
wie im Ampelkoalitionsvertrag angekündigt, mit Bundesmitteln aufgestockt werden. 
Wir werden dabei darauf achten, dass dies konsequent im Einklang mit den 
Klimazielen geschieht.
Um die gesetzliche Grundlage für eine soziale Wohnungspolitik zu legen, werden 
wir ein Wohnraumschutzgesetz für Schleswig-Holstein auf den Weg bringen, welches 
die Spekulation mit Wohnraum eindämmt. Darüber hinaus soll es zum Erhalt und 
Schutz von Wohnraum beitragen. Mit dem Gesetz wollen wir die Zweckentfremdung 
von Wohnraum durch Sanktionen wirkungsvoll verhindern, attraktive Konzepte zur 
Binnenverdichtung und Sanierung fördern und die Vermietung von Wohnraum zu 
touristischen Zwecken regulieren. Außerdem werden wir weitere Maßnahmen gegen 
den Leerstand von Wohnimmobilien auf den Weg bringen.
A. 4. 2. Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
Um dem sozialen Wohnungsbau einen deutlichen Schub zu geben, werden wir eine 
Landeswohnungsbaugesellschaft gründen. Diese wird auch in Zusammenarbeit mit 
Kommunen und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften aktiv, um mehr bezahlbaren und 
klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Die Landeswohnungsbaugesellschaft soll 
auch Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten.
Um neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, werden wir die Wettbewerbsgleichheit 
zwischen Kommunen und privaten Investor*innen in Schleswig-Holstein fördern. 
Dazu werden wir den in dieser Wahlperiode aufgelegten Bodenfonds zur 
Unterstützung von Flächeneinsparungen weiterentwickeln. So werden wir es 
Kommunen ermöglichen, Grundstücke, Baulanderschließungen oder Immobilen zum 
Zwecke des sozialen Wohnungsbaus erwerben zu können. Kommunen werden 
Startkapital in solche Fonds einbringen können. Die Einnahmen aus der Vermietung 
können dann zur Finanzierung neuer Projekte im Bodenfonds genutzt werden, 
anstatt diese zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben verwenden zu müssen. So 
können Kommunen günstigen Wohnraum schaffen, der langfristig in öffentlicher 
Hand und damit für die Mieter*innen dauerhaft bezahlbar bleibt. Teil unserer 
aktiven Bodenpolitik wird außerdem sein, dass wir unsere Vorkaufsrechte aktiv 
nutzen werden und Kommunen darin unterstützen, dies ebenso zu tun.
Viele Probleme von mangelnder sozialer Durchmischung bis hin zu Obdachlosigkeit 
werden gerade in Zeiten knappen Wohnraums vielerorts in Schleswig-Holstein durch 
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt verschärft. Viele Menschen, die unter 
Diskriminierungserfahrungen leiden, haben es deutlich schwerer, angemessenen 
Wohnraum zu finden. Wir fordern einen Runden Tisch mit Vertreter*innen der 
Wohnungswirtschaft, von Vermieter-, Mieter- und Wohlfahrtsverbänden, aber auch 
Selbsthilfeorganisationen, um das Problem der Diskriminierung auf dem 
Wohnungsmarkt effektiv anzugehen. Wir werden wohnungslosen Menschen auf 
Augenhöhe begegnen und den Schutz von obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum 
verbessern. Um die Situation von wohnungslosen Menschen zu verbessern, 
unterstützen wir Housing-First-Projekte. Gemeinsam mit Behörden und Verbänden 
werden wir dafür sorgen, dass Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind 
oder bereits wohnungslos sind, die ihnen zustehenden Sozialleistungen in 
Anspruch nehmen können und zuverlässig erhalten.
Auch älteren Menschen wollen wir ermöglichen, dass sie für ihre Situation 
geeigneten Wohnraum finden. Für sie ist es oft wichtig, in ihrem Quartier zu 
bleiben, eigentlich bräuchten sie jedoch altersgerechten und möglicherweise 
nicht mehr so großen, aber bezahlbaren Wohnraum. Mehrgenerationenhäuser und -
quartiere sowie Wohnungsbauprojekte, die sich explizit an ältere Menschen 
richten, wollen wir unterstützen. Zudem wollen wir den Ausbau von 
gemeinschaftlichen Wohnprojekten und die Umsetzung von modularem Wohnungsbau 
unterstützen, da es sich hierbei um flexiblere Wohnformen handelt, die eine 
Anpassung an sich verändernde Lebensumstände erleichtern.
Auch der Tausch von Wohnraum kann eine gute Lösung sein und wird von uns aktiv 
unterstützt. Im Laufe des Lebens verändert sich die individuelle Wohnsituation, 
etwa wenn die Kinder ausziehen oder die Wohnung im dritten Stock mit 
fortschreitendem Alter schwerer zu erreichen ist. Hier möchten wir es den 
Schleswig-Holsteiner*innen erleichtern, praktische Lösungen zu finden. Gemeinsam 
mit Wohnungsbaugenossenschaften und sozialen Trägern wollen wir ein 
Förderprogramm zur Schaffung von Tausch- und Umbaustrukturen auflegen, um dem 
Wohnbedarf für Patchwork-Generationswohnen, Senior*innen-WGs usw. gerecht zu 
werden.
Wir begrüßen den vom Bund angekündigten Ausbau des studentischen Wohnungsbaus 
und werden dies in Schleswig-Holstein entsprechend unterstützen.
Die Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit durch die neue Bundesregierung 
begrüßen wir.
A. 4. 3. Nachhaltiges Bauen in Schleswig-Holstein, das Land als Vorreiter
Eine Vielzahl der in Industrie und Bauwirtschaft verwendeten Roh- und Baustoffe 
ist nicht nachwachsend. Sand, Metall, seltene Erden und selbst Wasser werden 
knapp. Unser Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch deutlich zu reduzieren. Dazu 
wollen wir gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft neue Konzepte und die 
notwendigen Strukturen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft entwickeln. Für 
die Produktion unserer Industrie- und Konsumgüter gilt: reduzieren, 
wiederverwerten und recyceln.
Unser Ziel ist, künftig alle Gebäude und Infrastrukturen so zu planen, dass 
jeder Baustoff entweder recycelbar oder kompostierbar ist. Wir werden gemeinsam 
mit Kreisen und Kommunen Konzepte für die Rückgewinnung gebrauchter 
mineralischer Rohstoffe entwickeln und umsetzen. Beim Städtebau und kommunalen 
Infrastrukturvorhaben wollen wir zeitnah höhere Recyclingquoten erreichen und 
entsprechende Projekte fördern. Auch als Land werden wir beispielhaft 
vorangehen. Die Verankerung des Kriteriums „Ressourceneffizienz“ in allen Bau- 
und Infrastruktur-Förderprogrammen ist für uns elementar wichtig. Als 
Modellprojekt ist eine „Bauteilbörse“ nach Bremer Vorbild denkbar.
Unsere Städte und Infrastrukturen verstehen wir schon heute als Rohstofflager 
der Zukunft. Nach wie vor wird aber Abbruchmaterial geschreddert und im besten 
Fall für den Straßenbau eingesetzt, meist allerdings als Müll entsorgt. Wir 
wollen den ordnungspolitischen Rahmen mit den richtigen Anreizen zum Recycling 
von Baustoffen schaffen. Unser Ziel ist eine Entlastung der Deponien, eine 
Verkürzung der Beschaffungswege und die Schonung von wertvollen Rohstoffen.
Das Land nimmt mit diesem Vorgehen eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion für 
das Thema nachhaltiges Bauen ein. Deshalb setzen wir uns auf dem Weg zu einer 
Zero-Waste Strategie für die Einführung einer verpflichtenden Quote für 
Recycling-Beton bei Bauvorhaben des Landes und im gesamten Straßen- und 
Radwegebau ein. Für Landesgebäude soll die Nutzung des Qualitätssiegels 
Nachhaltiges Gebäude (QNG-Siegel), wo immer möglich, zum Standard werden.
Beton ist kein nachhaltiger Baustoff. Daher müssen wir den Einsatz dessen vermeiden, wo es geht, und durch Holz oder andere nachwachsende Rohstoffe ersetzen.
Zu diesen Möglichkeiten des ökologischen Bauens werden wir eine 
Öffentlichkeitskampagne des Landes ins Leben rufen.
A. 4. 4. Bauen und gleichzeitig Fläche sparen
GRÜNE Baupolitik vereint die Ziele Flächen sparen mit nachhaltigem Bauen. Eine 
der obersten Leitlinien ist deshalb: Innenverdichtung, Flächenrecycling und 
Mehrgeschossbau vor Neuausweisung von Flächen. Wir haben die Landesbauordnung 
dahingehend ertüchtigt, dass die Nachverdichtung privilegiert wird. Das werden 
wir fortführen. Zudem wollen wir die Kommunen bei der Nutzung der Instrumente 
des vom Bund verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetzes unterstützen.
So werden wir uns weiter für die Realisierung von Tiny House Projekten 
einsetzen, sowohl zum Dauerwohnen als auch für andere Nutzungen, wie zum 
Beispiel Co-Working, Sozialprojekte Kindermusikangebote, Senior*innentreffs oder 
Mini-Kulturräume. Dafür haben wir seit 2020 im Landesplanungsgesetz mit §13a 
eine Experimentierklausel verankert, die es Kommunen ermöglicht, innovative 
Projekte der Siedlungsentwicklung zu betreiben, besonders mit dem Zweck der 
Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge, Mobilität, zum 
Klimaschutz oder der Energiewende. Diese Flexibilität ist wichtig, um 
herauszufinden, ob sich diese Nutzungsform als ein Zukunftsmodell erweist.
A. 4. 5. Eigentumsbildung für geringe und mittlere Einkommen fördern
Wir wollen ein Landesprogramm für die Eigenheimförderung schaffen. Hierbei soll 
der Ersterwerb (Kauf oder Neubau) einer selbst genutzten Immobilie mit einem 
pauschalen Zuschuss von 10.000 Euro gefördert werden. Zuschussberechtigt sind 
Einzelpersonen, deren zu versteuerndes Einkommen 50.000 Euro im Jahr nicht 
überschreitet. Für Paare gilt ein Betrag von 75.000 Euro. Durch jedes Kind im 
Haushalt wird die Höhe der Einkommensgrenze um jeweils 15.000 Euro erhöht.
Der Vorteil einer gezielten Eigenheimförderung liegt, im Vergleich zu einer 
pauschalen Senkung der Grunderwerbssteuer, zum einen darin, dass es zu keinerlei 
Einnahmeausfällen bei den Kommunen kommt. Zum anderen wird jede Immobile in 
gleicher Höhe gefördert. Die Eigenheimförderung unterstützt zudem sparsames und 
effizientes Bauen, anstatt den Bau großer und teurer Häuser zu fördern. Wir 
entlasten zielgenau Familien und Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen.
A. 4. 6. Barrierefreier leben in Schleswig-Holstein
Seit 2019 unterstützt die Landesregierung innovative Ansätze zur Förderung von 
mehr Barrierefreiheit durch den Fonds für Barrierefreiheit. In den nächsten 
Jahren möchten wir diesen Fonds fortführen, um weitere Vorhaben im öffentlichen 
Raum zu fördern.
Damit Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie ältere 
Menschen ein eigenständiges Leben in eigenen Wohnungen führen können, braucht es 
ausreichend barrierefreien Wohnraum. Dieser Bedarf wächst stetig. Wir wollen 
deshalb ergänzend zum bestehenden KfW-Programm weitere Förderprogramme für die 
Schaffung von barrierefreien Wohnungen auf den Weg bringen.
Auch das inklusive Wohnen wollen wir stärker in den Fokus von 
Wohnungsbauprojekten nehmen. Deshalb wollen wir neben der Schaffung von 
geeignetem Wohnraum auch Förderbedingungen für inklusives Wohnen erarbeiten. 
Denn erst ein gelebtes Miteinander und individuelle Unterstützung im Alltag 
schaffen echte Teilhabe. So können beispielsweise in inklusiven 
Wohngemeinschaften Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten voneinander 
profitieren und sich gegenseitig unterstützen. Um zusätzlichen 
Unterstützungsbedarf der Bewohner*innen berücksichtigen zu können, wollen wir 
beispielsweise Studierenden oder Auszubildenden die Möglichkeit geben, sich zur 
Assistenz fortbilden zu lassen. Im Gegenzug können sie in inklusiven 
Wohngemeinschaften von einer geringen Miete profitieren.
Unterstützer*innen
- Carolina Ortega Guttack (KV Kiel)
- Petra Ludwig-Sidow (KV Stormarn)
- Janine Blöhdorn (KV Kiel)
- Tobias Goldschmidt (KV Plön)
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