| Antrag Programm: | Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 05.02.2022) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Eingereicht: | 05.02.2022, 12:26 | 
C 12-042: Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Verfahrensvorschlag: Text
          
          Von Zeile 41 bis 46:
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und setzen uns auf Bundesebene für eine Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiertNeuausrichtung unserer Schuldenpolitik. Den Ländern soll es künftig ermöglicht werden, für Nettoinvestitionen Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz dafür nicht geändert wurde und es den Ländern damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein 
C. 12. Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Finanzpolitik ist für uns Gestaltungs- und Zukunftspolitik. Sie muss solide, 
sozial, generationengerecht und nachhaltig sein. Diese Verantwortung nehmen wir 
in unserem Land mit einer GRÜNEN Finanzministerin seit zehn Jahren wahr. Wir 
haben die Einnahmesituation gestärkt und die Beteiligung des Bundes an 
Investitionen eingefordert. Und wir haben in wirtschaftlich guten Zeiten sparsam 
gewirtschaftet. So ist es gelungen, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten 
und zugleich hohe Sondervermögen für die Sanierung und Modernisierung unseres 
Landes aufzubauen.
Wir GRÜNE stehen für einen handlungsfähigen Staat, der seine Aufgaben bürgernah 
und bürgerfreundlich erledigt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig das 
ist. Mit der Beendigung des Stellenabbaus und der Schaffung neuer Stellen haben 
wir Polizei und Justiz, Schule, Steuerverwaltung, aber auch die allgemeine 
Verwaltung gestärkt. So konnte der Vollzug von Aufgaben verbessert werden. Wir 
wissen, dass es angesichts der zahlreichen Herausforderungen weiteren 
Handlungsbedarf gibt und wollen auch künftig im Rahmen der finanziellen 
Möglichkeiten nachsteuern.
Um die Altlasten der HSH Nordbank zu finanzieren und um für die Bewältigung der 
Pandemie und ihrer Folgen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen zu 
können, hat das Land neue Kredite aufgenommen. Dabei wurde vom Landtag für den 
Nothilfekredit ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen. Die Rückzahlung der 
Schulden, aber auch mittelfristig höhere Zinsverpflichtungen werden den 
Handlungsspielraum des Landes künftig weiter einschränken. Hinzu kommt, dass die 
Steuerschätzung in Folge der Pandemie weniger Einnahmen vorhersagt als vor der 
Krise. Wir wissen, dass das Land vor großen finanziellen Herausforderungen steht 
und auch künftig nur umsetzen kann, was finanzierbar ist.
Dennoch war es richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern mit der 
Nothilfe Wirtschaft, Familien sowie Vereine und Verbände zu unterstützen, die 
Infrastrukturmittel abzusichern und Geld für nachhaltige Innovation zur 
Verfügung zu stellen. Nur mit Zukunftsinvestitionen wird es gelingen, unser Land 
stark aus der Krise zu führen.
Finanzpolitik ist für uns aber mehr als eine ausgeglichene Kasse. Mit Blick auf 
die Klimaziele müssen künftig alle finanzpolitischen Entscheidungen an zu 
definierenden Nachhaltigkeitszielen und an der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels 
gemessen werden. Dazu werden wir insbesondere die Wirtschaftsförderprogramme 
überprüfen und anpassen. Schlussendlich ist klar: Soziale und 
generationengerechte Finanzpolitik muss auch in Bildung, Klimaschutz und die 
Modernisierung der Infrastruktur in Land und Kommunen investieren.
Die Schuldenbremse ermöglicht es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Kredite 
aufzunehmen, die dann in guten Zeiten getilgt werden müssen. Zudem hat sie in 
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die 
Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und setzen uns auf Bundesebene für eine 
Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig 
ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen 
Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiertNeuausrichtung unserer Schuldenpolitik. Den Ländern soll es künftig ermöglicht werden, für Nettoinvestitionen Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz dafür nicht geändert wurde und es den Ländern 
damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein 
Konzept entwickeln, um insbesondere Kommunalinvestitionen wie Schul- und 
Wohnungsbau über Investitionsgesellschaften zu finanzieren.
C. 12. 1. Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz
Die konsequente Ausrichtung unserer Haushalts- und Finanzpolitik am 1,5-Grad-
Ziel erfordert ein grundsätzliches Umdenken. Wir wollen künftig bei allen 
Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob die Maßnahmen zur 
Erreichung des Klimaziels beitragen. Ziel ist es, klimaschädliche Ausgaben zu 
reduzieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen und die Ausgaben für 
Klimaschutz zu erhöhen. Für die Bereiche Energiewende, Klimaschutz und Anpassung 
an den Klimawandel wollen wir aufwachsend mindestens 5% des Gesamthaushaltes 
verbindlich einplanen.
Die bisherige Darstellung dieser Ausgaben im Klimabericht des Landes wollen wir 
unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) erweitern und uns an diesen 
orientieren. Im Rahmen der Infrastrukturberichterstattung werden wir künftig die 
Klimawirkung der einzelnen Maßnahmen kenntlich machen. Zudem müssen ökologische 
Mindeststandards wie beispielsweise Dachbegrünung und Photovoltaik auf 
öffentlichen Gebäuden erweitert und konsequent umgesetzt werden.
C. 12. 2. Steuergerechtigkeit und Geldwäschebekämpfung
Wir setzen uns auf allen Ebenen für mehr Steuergerechtigkeit ein. Steuerbetrug 
muss nachhaltig bekämpft und Steuervermeidungsmöglichkeiten müssen reduziert 
werden. Sehr hohe Einkommen können und müssen einen größeren Anteil zur 
Finanzierung unseres Staates leisten. Dieses werden wir, wie im GRÜNEN 
Bundeswahlprogramm beschlossen, weiterhin einfordern, auch wenn die Umsetzung im 
Rahmen der neuen Regierungsbildung auf Bundesebene leider nicht gelungen ist.
Steuergerechtigkeit braucht auch eine gut funktionierende Finanzverwaltung mit 
modernen, digitalen Strukturen, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit. 
Diese Ziele werden wir insbesondere mit Blick auf eine wirksame Steuerfahndung 
und zeitnahe Betriebsprüfungen weiterhin verfolgen.
Steuerbetrug verursacht in Deutschland einen Schaden von schätzungsweise 50 
Milliarden Euro im Jahr. Das ist Geld, das für Klimaschutz, gute Bildung und 
Infrastruktur fehlt. Der Ankauf von Steuer-CDs wird von uns deshalb ausdrücklich 
unterstützt.
Für bislang hauptsächlich in den Finanzämtern eingehende Steuerbetrugsanzeigen 
werden wir ein zentrales digitales Postfach einrichten, das auch von 
Hinweisgeber*innen genutzt werden kann, die anonym bleiben wollen. Die 
eingehenden Anzeigen und Hinweise werden durch besonders geschulte 
Steuerfahnder*innen geprüft. Erforderliche Nachfragen können unter Wahrung der 
Anonymität der Hinweisgeber*innen über dieses digitale Postfach einfach und 
schnell gestellt werden, um bessere Ermittlungsansätze zu erhalten.
Um die kriminellen Finanzströme der Organisierten Kriminalität gezielter und 
wirksamer aufzudecken, wollen wir die Geldwäschebekämpfung weiter stärken. Es 
ist nicht akzeptabel, dass sich Deutschland zu einer relevanten Drehscheibe für 
Menschenhandel, Drogenhandel, Terrorfinanzierung, Waffenhandel, Erpressung und 
Betrug entwickelt hat. Dazu trägt auch ein hoher Bargeldverkehr bei.
Die derzeit im Finanzministerium angesiedelte Landes-
Geldwäschekoordinierungsstelle soll gegenüber den anderen Geldwäsche-
Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung weisungsbefugt werden. Die 
Berichtspflicht gegenüber dem Landtag soll es künftig statt alle zwei Jahre 
jährlich geben.
Damit die Ermittlungsbehörden bei der Geldwäschebekämpfung schneller 
handlungsfähig sind, werden wir die Verfahrenswege bei der Weiterleitung und 
Verarbeitung von FIU-Verdachtsmeldungen im Land zielgenauer ausgestalten.
Künftig soll es den Gerichten wieder erlaubt werden, Prüfungen bei den 
Notar*innen vorzunehmen und Verdachtsmeldungen direkt an die FIU zu melden. 
Diese wirksame Möglichkeit der Geldwäschebekämpfung musste Berlin nach einer 
gesetzlichen Änderung leider wieder rückgängig machen.
Bei der Stärkung der Geldwäschebekämpfung werden wir uns auch an erfolgreichen 
Modellen anderer Bundesländer orientieren, um schneller, effizienter und 
nachhaltiger gegen Geldwäsche vorzugehen. Dazu wollen wir die Zusammenarbeit 
aller an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Akteure im Land stärker 
vernetzen und intensivieren. Für eine solche Behördenkooperation sind auch die 
gegenwärtig bestehenden Strukturen zu überprüfen und den praktischen 
Anforderungen anzupassen.
Zudem wollen wir die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere 
Hamburg, sowie mit dem Bund intensivieren. Geldwäsche hört nicht an der 
Landesgrenze auf. Zudem werden wir auf eine besser koordinierte und vernetzte 
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinwirken.
Wir wollen von anderen Bundesländern lernen, die erfolgreiche Programme und 
Initiativen zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche entwickelt haben. So hat 
Nordrhein-Westfalen eine Task Force eingesetzt, um eine ressortübergreifende 
Bekämpfung von Finanzierungsquellen von organisierter Kriminalität 
sicherzustellen. Hier arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung 
zusammen. Dieses Modell wollen wir auch in Schleswig-Holstein einführen.
Zu einer wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche gehört auch eine einsatzstarke 
Personalausstattung unseres Landeskriminalamts, unserer Staatsanwaltschaft und 
unserer Steuerfahndung. Diese wollen wir bedarfsgerecht stärken.
Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, um das Geldwäschegesetz wirksamer 
zu gestalten. So sollen die Obergrenzen für Bargeldzahlungen reduziert und 
Meldepflichten verschärft werden.
Die Reduzierung der Obergrenzen für Bargeldzahlungen ist auch für die Bekämpfung 
von Schwarzarbeit ein zentraler Baustein. Schwarzarbeit schadet unserer 
Gesellschaft. Die Schäden für ehrliche Unternehmen, den Arbeitsmarkt, die 
Sozialsysteme und das Steueraufkommen sind seit vielen Jahren bekannt. 
Arbeitgeber*innen, die Schwarzarbeit zulassen, kommen ihren unternehmerischen 
Pflichten nicht nach. Durch Schwarzarbeit wird der Sozialversicherungsschutz von 
Beschäftigten deutlich geschwächt.
Insbesondere die branchenübergreifende organisierte Schwarzarbeit und die damit 
einhergehende organisierte Steuerhinterziehung über Servicefirmen, die 
Scheinrechnungen ausstellen, stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große 
Herausforderungen.
Deshalb werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Bekämpfung von 
Schwarzarbeit – ganz gleich welcher Form – zu intensivieren.
Dafür muss die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der 
Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Ausbau technischer Infrastrukturen wie 
Datenbanken oder Plattformen verbessert werden. Außerdem fordern wir eine 
länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesfinanzministeriums.
Wir werden die Einführung eines Haftungstatbestands in der Abgabenordnung 
einfordern, damit das auftraggebende Generalunternehmen für die hinterzogene 
Lohnsteuer in die Verantwortung genommen werden kann.
C. 12. 3. Nachhaltiges Finanzwesen
Wir machen uns für ein nachhaltiges Finanzwesen auf Landesebene stark. Hierfür 
haben wir in der vergangenen Wahlperiode das bundesweit erste Gesetz zur 
Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (FINISH) beschlossen 
und sind damit zum bundesweiten Vorreiter bei der nachhaltigen Finanzanlage 
geworden.
Für die Aufsichtsräte und Geschäftsführer*innen der Sparkassen werden wir eine 
Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen, um diese Ziele zu 
erreichen. Wir wollen den Gemeinwohlauftrag konkreter fassen.
Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holsteines, die über die Förderbanken 
aufgenommen wurden, werden wir zukünftig konsequent an Nachhaltigkeit und 
Klimaschutz ausrichten. Investitionen in Kernenergie und fossile Energie wollen 
wir konsequent ausschließen. Darüber hinaus werden wir in Bezug auf die 
nachhaltige Anlagestrategie des Landes den Kurs halten.
Dazu gehört auch die Ausgabe von Green Bonds, also nachhaltigen Finanzanleihen, 
denkbar auch in Kooperation mit anderen öffentlichen Herausgeber*innen wie den 
Kommunen und anderen Ländern. Für die Schleswig-Holsteiner*innen werden wir den 
Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit dem Schwerpunkt auf nachhaltige 
Finanzen stärken.
Im Bereich der Bildung sollte mit Blick auf die Vermittlung von Finanz- und 
Wirtschaftswissen ein grundlegendes Umdenken stattfinden, welches auch in den 
Kerncurricula verankert werden muss. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, 
dass in der Bildung Themen, wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen, 
vermittelt werden. Das gilt sowohl in der schulischen Bildung, in den Fächern 
Wirtschaft und Politik, als auch auf dem weiteren Bildungsweg in der 
finanzwirtschaftlichen dualen Ausbildung sowie in der sozial- und 
betriebswirtschaftlichen Hochschulausbildung und -forschung. Nur so lernt die 
nächste Generation bereits ab der Schule, wie im Finanz- und Wirtschaftssektor 
auf nachhaltige Weise agiert werden kann.
Auf Bundesebene unterstützen wir eine Initiative zum Aufbau eines Social-Impact-
Fonds, der durch nachrichtenlose Vermögenswerte finanziert werden soll.
C. 12. 4. Vergabegesetz reformieren
Auf Landes- und Kommunalebene werden regelmäßig Aufträge vergeben. 
Beispielsweise für Bauprojekte, für IT-Projekte, aber auch in der Beschaffung 
von alltäglichen Dingen, wie Büromaterialien oder Dienstkleidung. Auch hier 
werden Entscheidungen getroffen, die Einfluss auf nachhaltiges Wirtschaften 
haben. Die Minimierung negativer Einflüsse und die Berücksichtigung von 
Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten künftig 
selbstverständlich sein. Wir werden uns dafür einsetzen, das Vergabegesetz des 
Landes dementsprechend zu reformieren.
Insbesondere soll eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen oder Löhnen in 
Anlehnung an Tarifverträge bei allen Vergaben ab 50.000 Euro eingeführt werden. 
Die Klimawirksamkeit und die Einhaltung von Menschenrechten müssen künftig 
Mindeststandards für jegliche öffentliche Vergabe sein. Einige Regionen haben 
erfolgreich die regionale Wertschöpfung als Faktor für Vergabeentscheidung 
etabliert. Wir werden prüfen, wie wir dies auch für Schleswig-Holstein nutzen 
können, um so regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.
Wir haben mit der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung und Vergabe eine 
wichtige Beratungsinstitution für Land und Kommunen geschaffen. Wir werden die 
Arbeit der Kompetenzstelle fortführen und ausbauen. Zudem wollen wir eine 
Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche, wie zum 
Beispiel die Nicht-Einhaltung von Vergabekriterien, nachgeht und sie ggf. den 
Kommunen bekannt macht, sodass Unternehmen von künftigen Vergaben ausgeschlossen 
werden können.
C. 12. 5. Kommunalfinanzen
Nicht nur die Landesfinanzen müssen handlungsfähig sein, auch die Kommunen 
benötigen Investitionsspielräume. Sie sollen ebenfalls von den günstigen 
Kapitalmarktbedingungen profitieren, um dem notwendigen Abbau kommunaler 
Investitionsstaus Rechnung tragen zu können. Wir wollen Kommunen, deren 
Haushalte unter der Kommunalaufsicht stehen, mehr Möglichkeiten für nachhaltige 
Investitionen geben. Gesetzt den Fall, es käme erneut zu einer Reform des 
kommunalen Finanzausgleiches, werden wir Anreize zur stärkeren Berücksichtigung 
von Natur- und Klimaschutz schaffen.
Wir unterstützen die Bestrebungen der Ampelkoalition, einen bundesweiten 
Altschuldentilgungsfonds für Kommunen einzurichten. Hierbei sollten allerdings 
die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachtet werden, weil es 
sonst bundesweit zu starken Verzerrungen und zu einer Benachteiligung der 
Kommunen in Schleswig-Holstein käme.
Die meisten Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Nachdem wir die 
Investitionstätigkeit auf Landesebene deutlich ausgebaut haben und auch in der 
Vergangenheit die Kommunen bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnraum und 
Klimaneutralität unterstützt haben, wollen wir in der kommenden Wahlperiode 
einen deutlichen Schwerpunkt auf einen Investitionsschub für die Kommunen 
setzen. Hierzu möchten wir in den Bereichen Schule, sozialer Wohnungsbau und 
Wärmewende über Investitionsgesellschaften die Kommunen darin unterstützen, 
diese wichtigen Herausforderungen auch wirklich bewältigen zu können.
C. 12. 6. Beteiligungsmanagement
Das Land Schleswig-Holstein ist an verschiedenen Unternehmen in privater und 
öffentlicher Rechtsform beteiligt. Dazu gehören beispielsweise der 
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein, die schleswig-holsteinischen 
Landesforsten, die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH oder die 
Universitätskliniken im Land.
Bei allen Unternehmen, die der Aufsicht des Landes unterstehen oder an denen das 
Land mehrheitlich beteiligt ist, haben wir mit dem Corporate Governance Kodex 
bereits auf eine nachhaltige Unternehmensführung hingewirkt. Zukünftig soll für 
sie eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend sein. Das gilt für alle 
Landesbeteiligungen sowie alle öffentlichen Unternehmen im Land, inklusive 
kommunaler Unternehmen und Sparkassen. Diese Berichterstattung soll klare 
quantitative Bewertungen beispielsweise zu verursachten und eingesparten CO2e 
aus den Geschäftstätigkeiten offenlegen. Dieses Vorhaben wird mit einer 
unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie und einem Maßnahmenpaket zur 
Erreichung der CO2-Neutralität verbunden.
Über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien hinaus soll auch die Erstellung 
einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden. 
Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Abschließend werden wir eine verpflichtende Frauenquote von 50% in 
Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in 
Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.
C. 12. 7. Personal des Landes
Unser Ziel ist ein attraktiver öffentlicher Dienst. Dazu gehören gute 
Arbeitsbedingungen in Form einer guten Bezahlung, attraktive Arbeitsplätze, 
Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeitmodelle. Wir wissen, dass wir 
dabei in Konkurrenz mit der Wirtschaft, aber auch mit den Bundesbehörden und den 
benachbarten Bundesländern stehen und uns anstrengen müssen, um Nachwuchskräfte 
zu gewinnen.
In den letzten Jahren haben wir eine ganze Menge an Verbesserungen für die 
Beschäftigten des Landes auf den Weg gebracht. Das wollen wir fortsetzen. Dazu 
gehört die Einführung der Wahlfreiheit für alle Beamt*innen für ihre 
Krankenversicherung. Wir werden die sogenannte „pauschale Beihilfe“ einführen – 
also die Übernahme des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen 
Krankenversicherung – damit sich Beamt*innen statt Beihilfe für diese 
Versicherungsform entscheiden können.
Zudem wollen wir Beschäftigte, die Landesaufgaben erfüllen, aber nicht beim Land 
angestellt sind, wieder in den Landesdienst zurückführen. Dafür werden wir einen 
Stufenplan entwickeln und mit der Übernahme der Reinigungskräfte in die 
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) beginnen.
Wir sagen zu, auch künftig Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder für die 
Beamt*innen zu übernehmen.
Text
          
          Von Zeile 41 bis 45:
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die Notwendigkeit einer WeiterentwicklungNeuausrichtung unserer Schuldenpolitik und setzen uns auf Bundesebene für eine ReformStreichung der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiert und es den Ländern 
C. 12. Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Finanzpolitik ist für uns Gestaltungs- und Zukunftspolitik. Sie muss solide, 
sozial, generationengerecht und nachhaltig sein. Diese Verantwortung nehmen wir 
in unserem Land mit einer GRÜNEN Finanzministerin seit zehn Jahren wahr. Wir 
haben die Einnahmesituation gestärkt und die Beteiligung des Bundes an 
Investitionen eingefordert. Und wir haben in wirtschaftlich guten Zeiten sparsam 
gewirtschaftet. So ist es gelungen, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten 
und zugleich hohe Sondervermögen für die Sanierung und Modernisierung unseres 
Landes aufzubauen.
Wir GRÜNE stehen für einen handlungsfähigen Staat, der seine Aufgaben bürgernah 
und bürgerfreundlich erledigt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig das 
ist. Mit der Beendigung des Stellenabbaus und der Schaffung neuer Stellen haben 
wir Polizei und Justiz, Schule, Steuerverwaltung, aber auch die allgemeine 
Verwaltung gestärkt. So konnte der Vollzug von Aufgaben verbessert werden. Wir 
wissen, dass es angesichts der zahlreichen Herausforderungen weiteren 
Handlungsbedarf gibt und wollen auch künftig im Rahmen der finanziellen 
Möglichkeiten nachsteuern.
Um die Altlasten der HSH Nordbank zu finanzieren und um für die Bewältigung der 
Pandemie und ihrer Folgen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen zu 
können, hat das Land neue Kredite aufgenommen. Dabei wurde vom Landtag für den 
Nothilfekredit ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen. Die Rückzahlung der 
Schulden, aber auch mittelfristig höhere Zinsverpflichtungen werden den 
Handlungsspielraum des Landes künftig weiter einschränken. Hinzu kommt, dass die 
Steuerschätzung in Folge der Pandemie weniger Einnahmen vorhersagt als vor der 
Krise. Wir wissen, dass das Land vor großen finanziellen Herausforderungen steht 
und auch künftig nur umsetzen kann, was finanzierbar ist.
Dennoch war es richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern mit der 
Nothilfe Wirtschaft, Familien sowie Vereine und Verbände zu unterstützen, die 
Infrastrukturmittel abzusichern und Geld für nachhaltige Innovation zur 
Verfügung zu stellen. Nur mit Zukunftsinvestitionen wird es gelingen, unser Land 
stark aus der Krise zu führen.
Finanzpolitik ist für uns aber mehr als eine ausgeglichene Kasse. Mit Blick auf 
die Klimaziele müssen künftig alle finanzpolitischen Entscheidungen an zu 
definierenden Nachhaltigkeitszielen und an der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels 
gemessen werden. Dazu werden wir insbesondere die Wirtschaftsförderprogramme 
überprüfen und anpassen. Schlussendlich ist klar: Soziale und 
generationengerechte Finanzpolitik muss auch in Bildung, Klimaschutz und die 
Modernisierung der Infrastruktur in Land und Kommunen investieren.
Die Schuldenbremse ermöglicht es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Kredite 
aufzunehmen, die dann in guten Zeiten getilgt werden müssen. Zudem hat sie in 
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die 
Notwendigkeit einer WeiterentwicklungNeuausrichtung unserer Schuldenpolitik und setzen uns auf Bundesebene für eine 
ReformStreichung der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig 
ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen 
Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiert und es den Ländern 
damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein 
Konzept entwickeln, um insbesondere Kommunalinvestitionen wie Schul- und 
Wohnungsbau über Investitionsgesellschaften zu finanzieren.
C. 12. 1. Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz
Die konsequente Ausrichtung unserer Haushalts- und Finanzpolitik am 1,5-Grad-
Ziel erfordert ein grundsätzliches Umdenken. Wir wollen künftig bei allen 
Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob die Maßnahmen zur 
Erreichung des Klimaziels beitragen. Ziel ist es, klimaschädliche Ausgaben zu 
reduzieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen und die Ausgaben für 
Klimaschutz zu erhöhen. Für die Bereiche Energiewende, Klimaschutz und Anpassung 
an den Klimawandel wollen wir aufwachsend mindestens 5% des Gesamthaushaltes 
verbindlich einplanen.
Die bisherige Darstellung dieser Ausgaben im Klimabericht des Landes wollen wir 
unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) erweitern und uns an diesen 
orientieren. Im Rahmen der Infrastrukturberichterstattung werden wir künftig die 
Klimawirkung der einzelnen Maßnahmen kenntlich machen. Zudem müssen ökologische 
Mindeststandards wie beispielsweise Dachbegrünung und Photovoltaik auf 
öffentlichen Gebäuden erweitert und konsequent umgesetzt werden.
C. 12. 2. Steuergerechtigkeit und Geldwäschebekämpfung
Wir setzen uns auf allen Ebenen für mehr Steuergerechtigkeit ein. Steuerbetrug 
muss nachhaltig bekämpft und Steuervermeidungsmöglichkeiten müssen reduziert 
werden. Sehr hohe Einkommen können und müssen einen größeren Anteil zur 
Finanzierung unseres Staates leisten. Dieses werden wir, wie im GRÜNEN 
Bundeswahlprogramm beschlossen, weiterhin einfordern, auch wenn die Umsetzung im 
Rahmen der neuen Regierungsbildung auf Bundesebene leider nicht gelungen ist.
Steuergerechtigkeit braucht auch eine gut funktionierende Finanzverwaltung mit 
modernen, digitalen Strukturen, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit. 
Diese Ziele werden wir insbesondere mit Blick auf eine wirksame Steuerfahndung 
und zeitnahe Betriebsprüfungen weiterhin verfolgen.
Steuerbetrug verursacht in Deutschland einen Schaden von schätzungsweise 50 
Milliarden Euro im Jahr. Das ist Geld, das für Klimaschutz, gute Bildung und 
Infrastruktur fehlt. Der Ankauf von Steuer-CDs wird von uns deshalb ausdrücklich 
unterstützt.
Für bislang hauptsächlich in den Finanzämtern eingehende Steuerbetrugsanzeigen 
werden wir ein zentrales digitales Postfach einrichten, das auch von 
Hinweisgeber*innen genutzt werden kann, die anonym bleiben wollen. Die 
eingehenden Anzeigen und Hinweise werden durch besonders geschulte 
Steuerfahnder*innen geprüft. Erforderliche Nachfragen können unter Wahrung der 
Anonymität der Hinweisgeber*innen über dieses digitale Postfach einfach und 
schnell gestellt werden, um bessere Ermittlungsansätze zu erhalten.
Um die kriminellen Finanzströme der Organisierten Kriminalität gezielter und 
wirksamer aufzudecken, wollen wir die Geldwäschebekämpfung weiter stärken. Es 
ist nicht akzeptabel, dass sich Deutschland zu einer relevanten Drehscheibe für 
Menschenhandel, Drogenhandel, Terrorfinanzierung, Waffenhandel, Erpressung und 
Betrug entwickelt hat. Dazu trägt auch ein hoher Bargeldverkehr bei.
Die derzeit im Finanzministerium angesiedelte Landes-
Geldwäschekoordinierungsstelle soll gegenüber den anderen Geldwäsche-
Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung weisungsbefugt werden. Die 
Berichtspflicht gegenüber dem Landtag soll es künftig statt alle zwei Jahre 
jährlich geben.
Damit die Ermittlungsbehörden bei der Geldwäschebekämpfung schneller 
handlungsfähig sind, werden wir die Verfahrenswege bei der Weiterleitung und 
Verarbeitung von FIU-Verdachtsmeldungen im Land zielgenauer ausgestalten.
Künftig soll es den Gerichten wieder erlaubt werden, Prüfungen bei den 
Notar*innen vorzunehmen und Verdachtsmeldungen direkt an die FIU zu melden. 
Diese wirksame Möglichkeit der Geldwäschebekämpfung musste Berlin nach einer 
gesetzlichen Änderung leider wieder rückgängig machen.
Bei der Stärkung der Geldwäschebekämpfung werden wir uns auch an erfolgreichen 
Modellen anderer Bundesländer orientieren, um schneller, effizienter und 
nachhaltiger gegen Geldwäsche vorzugehen. Dazu wollen wir die Zusammenarbeit 
aller an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Akteure im Land stärker 
vernetzen und intensivieren. Für eine solche Behördenkooperation sind auch die 
gegenwärtig bestehenden Strukturen zu überprüfen und den praktischen 
Anforderungen anzupassen.
Zudem wollen wir die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere 
Hamburg, sowie mit dem Bund intensivieren. Geldwäsche hört nicht an der 
Landesgrenze auf. Zudem werden wir auf eine besser koordinierte und vernetzte 
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinwirken.
Wir wollen von anderen Bundesländern lernen, die erfolgreiche Programme und 
Initiativen zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche entwickelt haben. So hat 
Nordrhein-Westfalen eine Task Force eingesetzt, um eine ressortübergreifende 
Bekämpfung von Finanzierungsquellen von organisierter Kriminalität 
sicherzustellen. Hier arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung 
zusammen. Dieses Modell wollen wir auch in Schleswig-Holstein einführen.
Zu einer wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche gehört auch eine einsatzstarke 
Personalausstattung unseres Landeskriminalamts, unserer Staatsanwaltschaft und 
unserer Steuerfahndung. Diese wollen wir bedarfsgerecht stärken.
Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, um das Geldwäschegesetz wirksamer 
zu gestalten. So sollen die Obergrenzen für Bargeldzahlungen reduziert und 
Meldepflichten verschärft werden.
Die Reduzierung der Obergrenzen für Bargeldzahlungen ist auch für die Bekämpfung 
von Schwarzarbeit ein zentraler Baustein. Schwarzarbeit schadet unserer 
Gesellschaft. Die Schäden für ehrliche Unternehmen, den Arbeitsmarkt, die 
Sozialsysteme und das Steueraufkommen sind seit vielen Jahren bekannt. 
Arbeitgeber*innen, die Schwarzarbeit zulassen, kommen ihren unternehmerischen 
Pflichten nicht nach. Durch Schwarzarbeit wird der Sozialversicherungsschutz von 
Beschäftigten deutlich geschwächt.
Insbesondere die branchenübergreifende organisierte Schwarzarbeit und die damit 
einhergehende organisierte Steuerhinterziehung über Servicefirmen, die 
Scheinrechnungen ausstellen, stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große 
Herausforderungen.
Deshalb werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Bekämpfung von 
Schwarzarbeit – ganz gleich welcher Form – zu intensivieren.
Dafür muss die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der 
Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Ausbau technischer Infrastrukturen wie 
Datenbanken oder Plattformen verbessert werden. Außerdem fordern wir eine 
länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesfinanzministeriums.
Wir werden die Einführung eines Haftungstatbestands in der Abgabenordnung 
einfordern, damit das auftraggebende Generalunternehmen für die hinterzogene 
Lohnsteuer in die Verantwortung genommen werden kann.
C. 12. 3. Nachhaltiges Finanzwesen
Wir machen uns für ein nachhaltiges Finanzwesen auf Landesebene stark. Hierfür 
haben wir in der vergangenen Wahlperiode das bundesweit erste Gesetz zur 
Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (FINISH) beschlossen 
und sind damit zum bundesweiten Vorreiter bei der nachhaltigen Finanzanlage 
geworden.
Für die Aufsichtsräte und Geschäftsführer*innen der Sparkassen werden wir eine 
Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen, um diese Ziele zu 
erreichen. Wir wollen den Gemeinwohlauftrag konkreter fassen.
Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holsteines, die über die Förderbanken 
aufgenommen wurden, werden wir zukünftig konsequent an Nachhaltigkeit und 
Klimaschutz ausrichten. Investitionen in Kernenergie und fossile Energie wollen 
wir konsequent ausschließen. Darüber hinaus werden wir in Bezug auf die 
nachhaltige Anlagestrategie des Landes den Kurs halten.
Dazu gehört auch die Ausgabe von Green Bonds, also nachhaltigen Finanzanleihen, 
denkbar auch in Kooperation mit anderen öffentlichen Herausgeber*innen wie den 
Kommunen und anderen Ländern. Für die Schleswig-Holsteiner*innen werden wir den 
Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit dem Schwerpunkt auf nachhaltige 
Finanzen stärken.
Im Bereich der Bildung sollte mit Blick auf die Vermittlung von Finanz- und 
Wirtschaftswissen ein grundlegendes Umdenken stattfinden, welches auch in den 
Kerncurricula verankert werden muss. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, 
dass in der Bildung Themen, wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen, 
vermittelt werden. Das gilt sowohl in der schulischen Bildung, in den Fächern 
Wirtschaft und Politik, als auch auf dem weiteren Bildungsweg in der 
finanzwirtschaftlichen dualen Ausbildung sowie in der sozial- und 
betriebswirtschaftlichen Hochschulausbildung und -forschung. Nur so lernt die 
nächste Generation bereits ab der Schule, wie im Finanz- und Wirtschaftssektor 
auf nachhaltige Weise agiert werden kann.
Auf Bundesebene unterstützen wir eine Initiative zum Aufbau eines Social-Impact-
Fonds, der durch nachrichtenlose Vermögenswerte finanziert werden soll.
C. 12. 4. Vergabegesetz reformieren
Auf Landes- und Kommunalebene werden regelmäßig Aufträge vergeben. 
Beispielsweise für Bauprojekte, für IT-Projekte, aber auch in der Beschaffung 
von alltäglichen Dingen, wie Büromaterialien oder Dienstkleidung. Auch hier 
werden Entscheidungen getroffen, die Einfluss auf nachhaltiges Wirtschaften 
haben. Die Minimierung negativer Einflüsse und die Berücksichtigung von 
Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten künftig 
selbstverständlich sein. Wir werden uns dafür einsetzen, das Vergabegesetz des 
Landes dementsprechend zu reformieren.
Insbesondere soll eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen oder Löhnen in 
Anlehnung an Tarifverträge bei allen Vergaben ab 50.000 Euro eingeführt werden. 
Die Klimawirksamkeit und die Einhaltung von Menschenrechten müssen künftig 
Mindeststandards für jegliche öffentliche Vergabe sein. Einige Regionen haben 
erfolgreich die regionale Wertschöpfung als Faktor für Vergabeentscheidung 
etabliert. Wir werden prüfen, wie wir dies auch für Schleswig-Holstein nutzen 
können, um so regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.
Wir haben mit der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung und Vergabe eine 
wichtige Beratungsinstitution für Land und Kommunen geschaffen. Wir werden die 
Arbeit der Kompetenzstelle fortführen und ausbauen. Zudem wollen wir eine 
Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche, wie zum 
Beispiel die Nicht-Einhaltung von Vergabekriterien, nachgeht und sie ggf. den 
Kommunen bekannt macht, sodass Unternehmen von künftigen Vergaben ausgeschlossen 
werden können.
C. 12. 5. Kommunalfinanzen
Nicht nur die Landesfinanzen müssen handlungsfähig sein, auch die Kommunen 
benötigen Investitionsspielräume. Sie sollen ebenfalls von den günstigen 
Kapitalmarktbedingungen profitieren, um dem notwendigen Abbau kommunaler 
Investitionsstaus Rechnung tragen zu können. Wir wollen Kommunen, deren 
Haushalte unter der Kommunalaufsicht stehen, mehr Möglichkeiten für nachhaltige 
Investitionen geben. Gesetzt den Fall, es käme erneut zu einer Reform des 
kommunalen Finanzausgleiches, werden wir Anreize zur stärkeren Berücksichtigung 
von Natur- und Klimaschutz schaffen.
Wir unterstützen die Bestrebungen der Ampelkoalition, einen bundesweiten 
Altschuldentilgungsfonds für Kommunen einzurichten. Hierbei sollten allerdings 
die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachtet werden, weil es 
sonst bundesweit zu starken Verzerrungen und zu einer Benachteiligung der 
Kommunen in Schleswig-Holstein käme.
Die meisten Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Nachdem wir die 
Investitionstätigkeit auf Landesebene deutlich ausgebaut haben und auch in der 
Vergangenheit die Kommunen bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnraum und 
Klimaneutralität unterstützt haben, wollen wir in der kommenden Wahlperiode 
einen deutlichen Schwerpunkt auf einen Investitionsschub für die Kommunen 
setzen. Hierzu möchten wir in den Bereichen Schule, sozialer Wohnungsbau und 
Wärmewende über Investitionsgesellschaften die Kommunen darin unterstützen, 
diese wichtigen Herausforderungen auch wirklich bewältigen zu können.
C. 12. 6. Beteiligungsmanagement
Das Land Schleswig-Holstein ist an verschiedenen Unternehmen in privater und 
öffentlicher Rechtsform beteiligt. Dazu gehören beispielsweise der 
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein, die schleswig-holsteinischen 
Landesforsten, die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH oder die 
Universitätskliniken im Land.
Bei allen Unternehmen, die der Aufsicht des Landes unterstehen oder an denen das 
Land mehrheitlich beteiligt ist, haben wir mit dem Corporate Governance Kodex 
bereits auf eine nachhaltige Unternehmensführung hingewirkt. Zukünftig soll für 
sie eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend sein. Das gilt für alle 
Landesbeteiligungen sowie alle öffentlichen Unternehmen im Land, inklusive 
kommunaler Unternehmen und Sparkassen. Diese Berichterstattung soll klare 
quantitative Bewertungen beispielsweise zu verursachten und eingesparten CO2e 
aus den Geschäftstätigkeiten offenlegen. Dieses Vorhaben wird mit einer 
unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie und einem Maßnahmenpaket zur 
Erreichung der CO2-Neutralität verbunden.
Über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien hinaus soll auch die Erstellung 
einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden. 
Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Abschließend werden wir eine verpflichtende Frauenquote von 50% in 
Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in 
Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.
C. 12. 7. Personal des Landes
Unser Ziel ist ein attraktiver öffentlicher Dienst. Dazu gehören gute 
Arbeitsbedingungen in Form einer guten Bezahlung, attraktive Arbeitsplätze, 
Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeitmodelle. Wir wissen, dass wir 
dabei in Konkurrenz mit der Wirtschaft, aber auch mit den Bundesbehörden und den 
benachbarten Bundesländern stehen und uns anstrengen müssen, um Nachwuchskräfte 
zu gewinnen.
In den letzten Jahren haben wir eine ganze Menge an Verbesserungen für die 
Beschäftigten des Landes auf den Weg gebracht. Das wollen wir fortsetzen. Dazu 
gehört die Einführung der Wahlfreiheit für alle Beamt*innen für ihre 
Krankenversicherung. Wir werden die sogenannte „pauschale Beihilfe“ einführen – 
also die Übernahme des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen 
Krankenversicherung – damit sich Beamt*innen statt Beihilfe für diese 
Versicherungsform entscheiden können.
Zudem wollen wir Beschäftigte, die Landesaufgaben erfüllen, aber nicht beim Land 
angestellt sind, wieder in den Landesdienst zurückführen. Dafür werden wir einen 
Stufenplan entwickeln und mit der Übernahme der Reinigungskräfte in die 
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) beginnen.
Wir sagen zu, auch künftig Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder für die 
Beamt*innen zu übernehmen.
                Unterstützer*innen
                
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und setzen uns auf Bundesebene für eine Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiertNeuausrichtung unserer Schuldenpolitik. Den Ländern soll es künftig ermöglicht werden, für Nettoinvestitionen Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz dafür nicht geändert wurde und es den Ländern damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein 
C. 12. Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Finanzpolitik ist für uns Gestaltungs- und Zukunftspolitik. Sie muss solide, 
sozial, generationengerecht und nachhaltig sein. Diese Verantwortung nehmen wir 
in unserem Land mit einer GRÜNEN Finanzministerin seit zehn Jahren wahr. Wir 
haben die Einnahmesituation gestärkt und die Beteiligung des Bundes an 
Investitionen eingefordert. Und wir haben in wirtschaftlich guten Zeiten sparsam 
gewirtschaftet. So ist es gelungen, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten 
und zugleich hohe Sondervermögen für die Sanierung und Modernisierung unseres 
Landes aufzubauen.
Wir GRÜNE stehen für einen handlungsfähigen Staat, der seine Aufgaben bürgernah 
und bürgerfreundlich erledigt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig das 
ist. Mit der Beendigung des Stellenabbaus und der Schaffung neuer Stellen haben 
wir Polizei und Justiz, Schule, Steuerverwaltung, aber auch die allgemeine 
Verwaltung gestärkt. So konnte der Vollzug von Aufgaben verbessert werden. Wir 
wissen, dass es angesichts der zahlreichen Herausforderungen weiteren 
Handlungsbedarf gibt und wollen auch künftig im Rahmen der finanziellen 
Möglichkeiten nachsteuern.
Um die Altlasten der HSH Nordbank zu finanzieren und um für die Bewältigung der 
Pandemie und ihrer Folgen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen zu 
können, hat das Land neue Kredite aufgenommen. Dabei wurde vom Landtag für den 
Nothilfekredit ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen. Die Rückzahlung der 
Schulden, aber auch mittelfristig höhere Zinsverpflichtungen werden den 
Handlungsspielraum des Landes künftig weiter einschränken. Hinzu kommt, dass die 
Steuerschätzung in Folge der Pandemie weniger Einnahmen vorhersagt als vor der 
Krise. Wir wissen, dass das Land vor großen finanziellen Herausforderungen steht 
und auch künftig nur umsetzen kann, was finanzierbar ist.
Dennoch war es richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern mit der 
Nothilfe Wirtschaft, Familien sowie Vereine und Verbände zu unterstützen, die 
Infrastrukturmittel abzusichern und Geld für nachhaltige Innovation zur 
Verfügung zu stellen. Nur mit Zukunftsinvestitionen wird es gelingen, unser Land 
stark aus der Krise zu führen.
Finanzpolitik ist für uns aber mehr als eine ausgeglichene Kasse. Mit Blick auf 
die Klimaziele müssen künftig alle finanzpolitischen Entscheidungen an zu 
definierenden Nachhaltigkeitszielen und an der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels 
gemessen werden. Dazu werden wir insbesondere die Wirtschaftsförderprogramme 
überprüfen und anpassen. Schlussendlich ist klar: Soziale und 
generationengerechte Finanzpolitik muss auch in Bildung, Klimaschutz und die 
Modernisierung der Infrastruktur in Land und Kommunen investieren.
Die Schuldenbremse ermöglicht es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Kredite 
aufzunehmen, die dann in guten Zeiten getilgt werden müssen. Zudem hat sie in 
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die 
Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und setzen uns auf Bundesebene für eine Neuausrichtung unserer Schuldenpolitik. Den Ländern soll es künftig ermöglicht werden, für Nettoinvestitionen Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz dafür nicht geändert wurde und es den Ländern 
Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig 
ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen 
Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiert
damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein 
Konzept entwickeln, um insbesondere Kommunalinvestitionen wie Schul- und 
Wohnungsbau über Investitionsgesellschaften zu finanzieren.
C. 12. 1. Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz
Die konsequente Ausrichtung unserer Haushalts- und Finanzpolitik am 1,5-Grad-
Ziel erfordert ein grundsätzliches Umdenken. Wir wollen künftig bei allen 
Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob die Maßnahmen zur 
Erreichung des Klimaziels beitragen. Ziel ist es, klimaschädliche Ausgaben zu 
reduzieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen und die Ausgaben für 
Klimaschutz zu erhöhen. Für die Bereiche Energiewende, Klimaschutz und Anpassung 
an den Klimawandel wollen wir aufwachsend mindestens 5% des Gesamthaushaltes 
verbindlich einplanen.
Die bisherige Darstellung dieser Ausgaben im Klimabericht des Landes wollen wir 
unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) erweitern und uns an diesen 
orientieren. Im Rahmen der Infrastrukturberichterstattung werden wir künftig die 
Klimawirkung der einzelnen Maßnahmen kenntlich machen. Zudem müssen ökologische 
Mindeststandards wie beispielsweise Dachbegrünung und Photovoltaik auf 
öffentlichen Gebäuden erweitert und konsequent umgesetzt werden.
C. 12. 2. Steuergerechtigkeit und Geldwäschebekämpfung
Wir setzen uns auf allen Ebenen für mehr Steuergerechtigkeit ein. Steuerbetrug 
muss nachhaltig bekämpft und Steuervermeidungsmöglichkeiten müssen reduziert 
werden. Sehr hohe Einkommen können und müssen einen größeren Anteil zur 
Finanzierung unseres Staates leisten. Dieses werden wir, wie im GRÜNEN 
Bundeswahlprogramm beschlossen, weiterhin einfordern, auch wenn die Umsetzung im 
Rahmen der neuen Regierungsbildung auf Bundesebene leider nicht gelungen ist.
Steuergerechtigkeit braucht auch eine gut funktionierende Finanzverwaltung mit 
modernen, digitalen Strukturen, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit. 
Diese Ziele werden wir insbesondere mit Blick auf eine wirksame Steuerfahndung 
und zeitnahe Betriebsprüfungen weiterhin verfolgen.
Steuerbetrug verursacht in Deutschland einen Schaden von schätzungsweise 50 
Milliarden Euro im Jahr. Das ist Geld, das für Klimaschutz, gute Bildung und 
Infrastruktur fehlt. Der Ankauf von Steuer-CDs wird von uns deshalb ausdrücklich 
unterstützt.
Für bislang hauptsächlich in den Finanzämtern eingehende Steuerbetrugsanzeigen 
werden wir ein zentrales digitales Postfach einrichten, das auch von 
Hinweisgeber*innen genutzt werden kann, die anonym bleiben wollen. Die 
eingehenden Anzeigen und Hinweise werden durch besonders geschulte 
Steuerfahnder*innen geprüft. Erforderliche Nachfragen können unter Wahrung der 
Anonymität der Hinweisgeber*innen über dieses digitale Postfach einfach und 
schnell gestellt werden, um bessere Ermittlungsansätze zu erhalten.
Um die kriminellen Finanzströme der Organisierten Kriminalität gezielter und 
wirksamer aufzudecken, wollen wir die Geldwäschebekämpfung weiter stärken. Es 
ist nicht akzeptabel, dass sich Deutschland zu einer relevanten Drehscheibe für 
Menschenhandel, Drogenhandel, Terrorfinanzierung, Waffenhandel, Erpressung und 
Betrug entwickelt hat. Dazu trägt auch ein hoher Bargeldverkehr bei.
Die derzeit im Finanzministerium angesiedelte Landes-
Geldwäschekoordinierungsstelle soll gegenüber den anderen Geldwäsche-
Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung weisungsbefugt werden. Die 
Berichtspflicht gegenüber dem Landtag soll es künftig statt alle zwei Jahre 
jährlich geben.
Damit die Ermittlungsbehörden bei der Geldwäschebekämpfung schneller 
handlungsfähig sind, werden wir die Verfahrenswege bei der Weiterleitung und 
Verarbeitung von FIU-Verdachtsmeldungen im Land zielgenauer ausgestalten.
Künftig soll es den Gerichten wieder erlaubt werden, Prüfungen bei den 
Notar*innen vorzunehmen und Verdachtsmeldungen direkt an die FIU zu melden. 
Diese wirksame Möglichkeit der Geldwäschebekämpfung musste Berlin nach einer 
gesetzlichen Änderung leider wieder rückgängig machen.
Bei der Stärkung der Geldwäschebekämpfung werden wir uns auch an erfolgreichen 
Modellen anderer Bundesländer orientieren, um schneller, effizienter und 
nachhaltiger gegen Geldwäsche vorzugehen. Dazu wollen wir die Zusammenarbeit 
aller an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Akteure im Land stärker 
vernetzen und intensivieren. Für eine solche Behördenkooperation sind auch die 
gegenwärtig bestehenden Strukturen zu überprüfen und den praktischen 
Anforderungen anzupassen.
Zudem wollen wir die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere 
Hamburg, sowie mit dem Bund intensivieren. Geldwäsche hört nicht an der 
Landesgrenze auf. Zudem werden wir auf eine besser koordinierte und vernetzte 
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinwirken.
Wir wollen von anderen Bundesländern lernen, die erfolgreiche Programme und 
Initiativen zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche entwickelt haben. So hat 
Nordrhein-Westfalen eine Task Force eingesetzt, um eine ressortübergreifende 
Bekämpfung von Finanzierungsquellen von organisierter Kriminalität 
sicherzustellen. Hier arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung 
zusammen. Dieses Modell wollen wir auch in Schleswig-Holstein einführen.
Zu einer wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche gehört auch eine einsatzstarke 
Personalausstattung unseres Landeskriminalamts, unserer Staatsanwaltschaft und 
unserer Steuerfahndung. Diese wollen wir bedarfsgerecht stärken.
Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, um das Geldwäschegesetz wirksamer 
zu gestalten. So sollen die Obergrenzen für Bargeldzahlungen reduziert und 
Meldepflichten verschärft werden.
Die Reduzierung der Obergrenzen für Bargeldzahlungen ist auch für die Bekämpfung 
von Schwarzarbeit ein zentraler Baustein. Schwarzarbeit schadet unserer 
Gesellschaft. Die Schäden für ehrliche Unternehmen, den Arbeitsmarkt, die 
Sozialsysteme und das Steueraufkommen sind seit vielen Jahren bekannt. 
Arbeitgeber*innen, die Schwarzarbeit zulassen, kommen ihren unternehmerischen 
Pflichten nicht nach. Durch Schwarzarbeit wird der Sozialversicherungsschutz von 
Beschäftigten deutlich geschwächt.
Insbesondere die branchenübergreifende organisierte Schwarzarbeit und die damit 
einhergehende organisierte Steuerhinterziehung über Servicefirmen, die 
Scheinrechnungen ausstellen, stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große 
Herausforderungen.
Deshalb werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Bekämpfung von 
Schwarzarbeit – ganz gleich welcher Form – zu intensivieren.
Dafür muss die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der 
Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Ausbau technischer Infrastrukturen wie 
Datenbanken oder Plattformen verbessert werden. Außerdem fordern wir eine 
länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesfinanzministeriums.
Wir werden die Einführung eines Haftungstatbestands in der Abgabenordnung 
einfordern, damit das auftraggebende Generalunternehmen für die hinterzogene 
Lohnsteuer in die Verantwortung genommen werden kann.
C. 12. 3. Nachhaltiges Finanzwesen
Wir machen uns für ein nachhaltiges Finanzwesen auf Landesebene stark. Hierfür 
haben wir in der vergangenen Wahlperiode das bundesweit erste Gesetz zur 
Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (FINISH) beschlossen 
und sind damit zum bundesweiten Vorreiter bei der nachhaltigen Finanzanlage 
geworden.
Für die Aufsichtsräte und Geschäftsführer*innen der Sparkassen werden wir eine 
Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen, um diese Ziele zu 
erreichen. Wir wollen den Gemeinwohlauftrag konkreter fassen.
Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holsteines, die über die Förderbanken 
aufgenommen wurden, werden wir zukünftig konsequent an Nachhaltigkeit und 
Klimaschutz ausrichten. Investitionen in Kernenergie und fossile Energie wollen 
wir konsequent ausschließen. Darüber hinaus werden wir in Bezug auf die 
nachhaltige Anlagestrategie des Landes den Kurs halten.
Dazu gehört auch die Ausgabe von Green Bonds, also nachhaltigen Finanzanleihen, 
denkbar auch in Kooperation mit anderen öffentlichen Herausgeber*innen wie den 
Kommunen und anderen Ländern. Für die Schleswig-Holsteiner*innen werden wir den 
Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit dem Schwerpunkt auf nachhaltige 
Finanzen stärken.
Im Bereich der Bildung sollte mit Blick auf die Vermittlung von Finanz- und 
Wirtschaftswissen ein grundlegendes Umdenken stattfinden, welches auch in den 
Kerncurricula verankert werden muss. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, 
dass in der Bildung Themen, wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen, 
vermittelt werden. Das gilt sowohl in der schulischen Bildung, in den Fächern 
Wirtschaft und Politik, als auch auf dem weiteren Bildungsweg in der 
finanzwirtschaftlichen dualen Ausbildung sowie in der sozial- und 
betriebswirtschaftlichen Hochschulausbildung und -forschung. Nur so lernt die 
nächste Generation bereits ab der Schule, wie im Finanz- und Wirtschaftssektor 
auf nachhaltige Weise agiert werden kann.
Auf Bundesebene unterstützen wir eine Initiative zum Aufbau eines Social-Impact-
Fonds, der durch nachrichtenlose Vermögenswerte finanziert werden soll.
C. 12. 4. Vergabegesetz reformieren
Auf Landes- und Kommunalebene werden regelmäßig Aufträge vergeben. 
Beispielsweise für Bauprojekte, für IT-Projekte, aber auch in der Beschaffung 
von alltäglichen Dingen, wie Büromaterialien oder Dienstkleidung. Auch hier 
werden Entscheidungen getroffen, die Einfluss auf nachhaltiges Wirtschaften 
haben. Die Minimierung negativer Einflüsse und die Berücksichtigung von 
Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten künftig 
selbstverständlich sein. Wir werden uns dafür einsetzen, das Vergabegesetz des 
Landes dementsprechend zu reformieren.
Insbesondere soll eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen oder Löhnen in 
Anlehnung an Tarifverträge bei allen Vergaben ab 50.000 Euro eingeführt werden. 
Die Klimawirksamkeit und die Einhaltung von Menschenrechten müssen künftig 
Mindeststandards für jegliche öffentliche Vergabe sein. Einige Regionen haben 
erfolgreich die regionale Wertschöpfung als Faktor für Vergabeentscheidung 
etabliert. Wir werden prüfen, wie wir dies auch für Schleswig-Holstein nutzen 
können, um so regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.
Wir haben mit der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung und Vergabe eine 
wichtige Beratungsinstitution für Land und Kommunen geschaffen. Wir werden die 
Arbeit der Kompetenzstelle fortführen und ausbauen. Zudem wollen wir eine 
Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche, wie zum 
Beispiel die Nicht-Einhaltung von Vergabekriterien, nachgeht und sie ggf. den 
Kommunen bekannt macht, sodass Unternehmen von künftigen Vergaben ausgeschlossen 
werden können.
C. 12. 5. Kommunalfinanzen
Nicht nur die Landesfinanzen müssen handlungsfähig sein, auch die Kommunen 
benötigen Investitionsspielräume. Sie sollen ebenfalls von den günstigen 
Kapitalmarktbedingungen profitieren, um dem notwendigen Abbau kommunaler 
Investitionsstaus Rechnung tragen zu können. Wir wollen Kommunen, deren 
Haushalte unter der Kommunalaufsicht stehen, mehr Möglichkeiten für nachhaltige 
Investitionen geben. Gesetzt den Fall, es käme erneut zu einer Reform des 
kommunalen Finanzausgleiches, werden wir Anreize zur stärkeren Berücksichtigung 
von Natur- und Klimaschutz schaffen.
Wir unterstützen die Bestrebungen der Ampelkoalition, einen bundesweiten 
Altschuldentilgungsfonds für Kommunen einzurichten. Hierbei sollten allerdings 
die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachtet werden, weil es 
sonst bundesweit zu starken Verzerrungen und zu einer Benachteiligung der 
Kommunen in Schleswig-Holstein käme.
Die meisten Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Nachdem wir die 
Investitionstätigkeit auf Landesebene deutlich ausgebaut haben und auch in der 
Vergangenheit die Kommunen bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnraum und 
Klimaneutralität unterstützt haben, wollen wir in der kommenden Wahlperiode 
einen deutlichen Schwerpunkt auf einen Investitionsschub für die Kommunen 
setzen. Hierzu möchten wir in den Bereichen Schule, sozialer Wohnungsbau und 
Wärmewende über Investitionsgesellschaften die Kommunen darin unterstützen, 
diese wichtigen Herausforderungen auch wirklich bewältigen zu können.
C. 12. 6. Beteiligungsmanagement
Das Land Schleswig-Holstein ist an verschiedenen Unternehmen in privater und 
öffentlicher Rechtsform beteiligt. Dazu gehören beispielsweise der 
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein, die schleswig-holsteinischen 
Landesforsten, die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH oder die 
Universitätskliniken im Land.
Bei allen Unternehmen, die der Aufsicht des Landes unterstehen oder an denen das 
Land mehrheitlich beteiligt ist, haben wir mit dem Corporate Governance Kodex 
bereits auf eine nachhaltige Unternehmensführung hingewirkt. Zukünftig soll für 
sie eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend sein. Das gilt für alle 
Landesbeteiligungen sowie alle öffentlichen Unternehmen im Land, inklusive 
kommunaler Unternehmen und Sparkassen. Diese Berichterstattung soll klare 
quantitative Bewertungen beispielsweise zu verursachten und eingesparten CO2e 
aus den Geschäftstätigkeiten offenlegen. Dieses Vorhaben wird mit einer 
unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie und einem Maßnahmenpaket zur 
Erreichung der CO2-Neutralität verbunden.
Über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien hinaus soll auch die Erstellung 
einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden. 
Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Abschließend werden wir eine verpflichtende Frauenquote von 50% in 
Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in 
Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.
C. 12. 7. Personal des Landes
Unser Ziel ist ein attraktiver öffentlicher Dienst. Dazu gehören gute 
Arbeitsbedingungen in Form einer guten Bezahlung, attraktive Arbeitsplätze, 
Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeitmodelle. Wir wissen, dass wir 
dabei in Konkurrenz mit der Wirtschaft, aber auch mit den Bundesbehörden und den 
benachbarten Bundesländern stehen und uns anstrengen müssen, um Nachwuchskräfte 
zu gewinnen.
In den letzten Jahren haben wir eine ganze Menge an Verbesserungen für die 
Beschäftigten des Landes auf den Weg gebracht. Das wollen wir fortsetzen. Dazu 
gehört die Einführung der Wahlfreiheit für alle Beamt*innen für ihre 
Krankenversicherung. Wir werden die sogenannte „pauschale Beihilfe“ einführen – 
also die Übernahme des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen 
Krankenversicherung – damit sich Beamt*innen statt Beihilfe für diese 
Versicherungsform entscheiden können.
Zudem wollen wir Beschäftigte, die Landesaufgaben erfüllen, aber nicht beim Land 
angestellt sind, wieder in den Landesdienst zurückführen. Dafür werden wir einen 
Stufenplan entwickeln und mit der Übernahme der Reinigungskräfte in die 
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) beginnen.
Wir sagen zu, auch künftig Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder für die 
Beamt*innen zu übernehmen.
Text
          
          Von Zeile 41 bis 45:
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die Notwendigkeit einer WeiterentwicklungNeuausrichtung unserer Schuldenpolitik und setzen uns auf Bundesebene für eine ReformStreichung der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiert und es den Ländern 
C. 12. Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Finanzpolitik ist für uns Gestaltungs- und Zukunftspolitik. Sie muss solide, 
sozial, generationengerecht und nachhaltig sein. Diese Verantwortung nehmen wir 
in unserem Land mit einer GRÜNEN Finanzministerin seit zehn Jahren wahr. Wir 
haben die Einnahmesituation gestärkt und die Beteiligung des Bundes an 
Investitionen eingefordert. Und wir haben in wirtschaftlich guten Zeiten sparsam 
gewirtschaftet. So ist es gelungen, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten 
und zugleich hohe Sondervermögen für die Sanierung und Modernisierung unseres 
Landes aufzubauen.
Wir GRÜNE stehen für einen handlungsfähigen Staat, der seine Aufgaben bürgernah 
und bürgerfreundlich erledigt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig das 
ist. Mit der Beendigung des Stellenabbaus und der Schaffung neuer Stellen haben 
wir Polizei und Justiz, Schule, Steuerverwaltung, aber auch die allgemeine 
Verwaltung gestärkt. So konnte der Vollzug von Aufgaben verbessert werden. Wir 
wissen, dass es angesichts der zahlreichen Herausforderungen weiteren 
Handlungsbedarf gibt und wollen auch künftig im Rahmen der finanziellen 
Möglichkeiten nachsteuern.
Um die Altlasten der HSH Nordbank zu finanzieren und um für die Bewältigung der 
Pandemie und ihrer Folgen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen zu 
können, hat das Land neue Kredite aufgenommen. Dabei wurde vom Landtag für den 
Nothilfekredit ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen. Die Rückzahlung der 
Schulden, aber auch mittelfristig höhere Zinsverpflichtungen werden den 
Handlungsspielraum des Landes künftig weiter einschränken. Hinzu kommt, dass die 
Steuerschätzung in Folge der Pandemie weniger Einnahmen vorhersagt als vor der 
Krise. Wir wissen, dass das Land vor großen finanziellen Herausforderungen steht 
und auch künftig nur umsetzen kann, was finanzierbar ist.
Dennoch war es richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern mit der 
Nothilfe Wirtschaft, Familien sowie Vereine und Verbände zu unterstützen, die 
Infrastrukturmittel abzusichern und Geld für nachhaltige Innovation zur 
Verfügung zu stellen. Nur mit Zukunftsinvestitionen wird es gelingen, unser Land 
stark aus der Krise zu führen.
Finanzpolitik ist für uns aber mehr als eine ausgeglichene Kasse. Mit Blick auf 
die Klimaziele müssen künftig alle finanzpolitischen Entscheidungen an zu 
definierenden Nachhaltigkeitszielen und an der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels 
gemessen werden. Dazu werden wir insbesondere die Wirtschaftsförderprogramme 
überprüfen und anpassen. Schlussendlich ist klar: Soziale und 
generationengerechte Finanzpolitik muss auch in Bildung, Klimaschutz und die 
Modernisierung der Infrastruktur in Land und Kommunen investieren.
Die Schuldenbremse ermöglicht es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Kredite 
aufzunehmen, die dann in guten Zeiten getilgt werden müssen. Zudem hat sie in 
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die 
Notwendigkeit einer WeiterentwicklungNeuausrichtung unserer Schuldenpolitik und setzen uns auf Bundesebene für eine 
ReformStreichung der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig 
ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen 
Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiert und es den Ländern 
damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein 
Konzept entwickeln, um insbesondere Kommunalinvestitionen wie Schul- und 
Wohnungsbau über Investitionsgesellschaften zu finanzieren.
C. 12. 1. Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz
Die konsequente Ausrichtung unserer Haushalts- und Finanzpolitik am 1,5-Grad-
Ziel erfordert ein grundsätzliches Umdenken. Wir wollen künftig bei allen 
Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob die Maßnahmen zur 
Erreichung des Klimaziels beitragen. Ziel ist es, klimaschädliche Ausgaben zu 
reduzieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen und die Ausgaben für 
Klimaschutz zu erhöhen. Für die Bereiche Energiewende, Klimaschutz und Anpassung 
an den Klimawandel wollen wir aufwachsend mindestens 5% des Gesamthaushaltes 
verbindlich einplanen.
Die bisherige Darstellung dieser Ausgaben im Klimabericht des Landes wollen wir 
unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) erweitern und uns an diesen 
orientieren. Im Rahmen der Infrastrukturberichterstattung werden wir künftig die 
Klimawirkung der einzelnen Maßnahmen kenntlich machen. Zudem müssen ökologische 
Mindeststandards wie beispielsweise Dachbegrünung und Photovoltaik auf 
öffentlichen Gebäuden erweitert und konsequent umgesetzt werden.
C. 12. 2. Steuergerechtigkeit und Geldwäschebekämpfung
Wir setzen uns auf allen Ebenen für mehr Steuergerechtigkeit ein. Steuerbetrug 
muss nachhaltig bekämpft und Steuervermeidungsmöglichkeiten müssen reduziert 
werden. Sehr hohe Einkommen können und müssen einen größeren Anteil zur 
Finanzierung unseres Staates leisten. Dieses werden wir, wie im GRÜNEN 
Bundeswahlprogramm beschlossen, weiterhin einfordern, auch wenn die Umsetzung im 
Rahmen der neuen Regierungsbildung auf Bundesebene leider nicht gelungen ist.
Steuergerechtigkeit braucht auch eine gut funktionierende Finanzverwaltung mit 
modernen, digitalen Strukturen, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit. 
Diese Ziele werden wir insbesondere mit Blick auf eine wirksame Steuerfahndung 
und zeitnahe Betriebsprüfungen weiterhin verfolgen.
Steuerbetrug verursacht in Deutschland einen Schaden von schätzungsweise 50 
Milliarden Euro im Jahr. Das ist Geld, das für Klimaschutz, gute Bildung und 
Infrastruktur fehlt. Der Ankauf von Steuer-CDs wird von uns deshalb ausdrücklich 
unterstützt.
Für bislang hauptsächlich in den Finanzämtern eingehende Steuerbetrugsanzeigen 
werden wir ein zentrales digitales Postfach einrichten, das auch von 
Hinweisgeber*innen genutzt werden kann, die anonym bleiben wollen. Die 
eingehenden Anzeigen und Hinweise werden durch besonders geschulte 
Steuerfahnder*innen geprüft. Erforderliche Nachfragen können unter Wahrung der 
Anonymität der Hinweisgeber*innen über dieses digitale Postfach einfach und 
schnell gestellt werden, um bessere Ermittlungsansätze zu erhalten.
Um die kriminellen Finanzströme der Organisierten Kriminalität gezielter und 
wirksamer aufzudecken, wollen wir die Geldwäschebekämpfung weiter stärken. Es 
ist nicht akzeptabel, dass sich Deutschland zu einer relevanten Drehscheibe für 
Menschenhandel, Drogenhandel, Terrorfinanzierung, Waffenhandel, Erpressung und 
Betrug entwickelt hat. Dazu trägt auch ein hoher Bargeldverkehr bei.
Die derzeit im Finanzministerium angesiedelte Landes-
Geldwäschekoordinierungsstelle soll gegenüber den anderen Geldwäsche-
Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung weisungsbefugt werden. Die 
Berichtspflicht gegenüber dem Landtag soll es künftig statt alle zwei Jahre 
jährlich geben.
Damit die Ermittlungsbehörden bei der Geldwäschebekämpfung schneller 
handlungsfähig sind, werden wir die Verfahrenswege bei der Weiterleitung und 
Verarbeitung von FIU-Verdachtsmeldungen im Land zielgenauer ausgestalten.
Künftig soll es den Gerichten wieder erlaubt werden, Prüfungen bei den 
Notar*innen vorzunehmen und Verdachtsmeldungen direkt an die FIU zu melden. 
Diese wirksame Möglichkeit der Geldwäschebekämpfung musste Berlin nach einer 
gesetzlichen Änderung leider wieder rückgängig machen.
Bei der Stärkung der Geldwäschebekämpfung werden wir uns auch an erfolgreichen 
Modellen anderer Bundesländer orientieren, um schneller, effizienter und 
nachhaltiger gegen Geldwäsche vorzugehen. Dazu wollen wir die Zusammenarbeit 
aller an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Akteure im Land stärker 
vernetzen und intensivieren. Für eine solche Behördenkooperation sind auch die 
gegenwärtig bestehenden Strukturen zu überprüfen und den praktischen 
Anforderungen anzupassen.
Zudem wollen wir die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere 
Hamburg, sowie mit dem Bund intensivieren. Geldwäsche hört nicht an der 
Landesgrenze auf. Zudem werden wir auf eine besser koordinierte und vernetzte 
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinwirken.
Wir wollen von anderen Bundesländern lernen, die erfolgreiche Programme und 
Initiativen zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche entwickelt haben. So hat 
Nordrhein-Westfalen eine Task Force eingesetzt, um eine ressortübergreifende 
Bekämpfung von Finanzierungsquellen von organisierter Kriminalität 
sicherzustellen. Hier arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung 
zusammen. Dieses Modell wollen wir auch in Schleswig-Holstein einführen.
Zu einer wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche gehört auch eine einsatzstarke 
Personalausstattung unseres Landeskriminalamts, unserer Staatsanwaltschaft und 
unserer Steuerfahndung. Diese wollen wir bedarfsgerecht stärken.
Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, um das Geldwäschegesetz wirksamer 
zu gestalten. So sollen die Obergrenzen für Bargeldzahlungen reduziert und 
Meldepflichten verschärft werden.
Die Reduzierung der Obergrenzen für Bargeldzahlungen ist auch für die Bekämpfung 
von Schwarzarbeit ein zentraler Baustein. Schwarzarbeit schadet unserer 
Gesellschaft. Die Schäden für ehrliche Unternehmen, den Arbeitsmarkt, die 
Sozialsysteme und das Steueraufkommen sind seit vielen Jahren bekannt. 
Arbeitgeber*innen, die Schwarzarbeit zulassen, kommen ihren unternehmerischen 
Pflichten nicht nach. Durch Schwarzarbeit wird der Sozialversicherungsschutz von 
Beschäftigten deutlich geschwächt.
Insbesondere die branchenübergreifende organisierte Schwarzarbeit und die damit 
einhergehende organisierte Steuerhinterziehung über Servicefirmen, die 
Scheinrechnungen ausstellen, stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große 
Herausforderungen.
Deshalb werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Bekämpfung von 
Schwarzarbeit – ganz gleich welcher Form – zu intensivieren.
Dafür muss die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der 
Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Ausbau technischer Infrastrukturen wie 
Datenbanken oder Plattformen verbessert werden. Außerdem fordern wir eine 
länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesfinanzministeriums.
Wir werden die Einführung eines Haftungstatbestands in der Abgabenordnung 
einfordern, damit das auftraggebende Generalunternehmen für die hinterzogene 
Lohnsteuer in die Verantwortung genommen werden kann.
C. 12. 3. Nachhaltiges Finanzwesen
Wir machen uns für ein nachhaltiges Finanzwesen auf Landesebene stark. Hierfür 
haben wir in der vergangenen Wahlperiode das bundesweit erste Gesetz zur 
Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (FINISH) beschlossen 
und sind damit zum bundesweiten Vorreiter bei der nachhaltigen Finanzanlage 
geworden.
Für die Aufsichtsräte und Geschäftsführer*innen der Sparkassen werden wir eine 
Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen, um diese Ziele zu 
erreichen. Wir wollen den Gemeinwohlauftrag konkreter fassen.
Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holsteines, die über die Förderbanken 
aufgenommen wurden, werden wir zukünftig konsequent an Nachhaltigkeit und 
Klimaschutz ausrichten. Investitionen in Kernenergie und fossile Energie wollen 
wir konsequent ausschließen. Darüber hinaus werden wir in Bezug auf die 
nachhaltige Anlagestrategie des Landes den Kurs halten.
Dazu gehört auch die Ausgabe von Green Bonds, also nachhaltigen Finanzanleihen, 
denkbar auch in Kooperation mit anderen öffentlichen Herausgeber*innen wie den 
Kommunen und anderen Ländern. Für die Schleswig-Holsteiner*innen werden wir den 
Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit dem Schwerpunkt auf nachhaltige 
Finanzen stärken.
Im Bereich der Bildung sollte mit Blick auf die Vermittlung von Finanz- und 
Wirtschaftswissen ein grundlegendes Umdenken stattfinden, welches auch in den 
Kerncurricula verankert werden muss. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, 
dass in der Bildung Themen, wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen, 
vermittelt werden. Das gilt sowohl in der schulischen Bildung, in den Fächern 
Wirtschaft und Politik, als auch auf dem weiteren Bildungsweg in der 
finanzwirtschaftlichen dualen Ausbildung sowie in der sozial- und 
betriebswirtschaftlichen Hochschulausbildung und -forschung. Nur so lernt die 
nächste Generation bereits ab der Schule, wie im Finanz- und Wirtschaftssektor 
auf nachhaltige Weise agiert werden kann.
Auf Bundesebene unterstützen wir eine Initiative zum Aufbau eines Social-Impact-
Fonds, der durch nachrichtenlose Vermögenswerte finanziert werden soll.
C. 12. 4. Vergabegesetz reformieren
Auf Landes- und Kommunalebene werden regelmäßig Aufträge vergeben. 
Beispielsweise für Bauprojekte, für IT-Projekte, aber auch in der Beschaffung 
von alltäglichen Dingen, wie Büromaterialien oder Dienstkleidung. Auch hier 
werden Entscheidungen getroffen, die Einfluss auf nachhaltiges Wirtschaften 
haben. Die Minimierung negativer Einflüsse und die Berücksichtigung von 
Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten künftig 
selbstverständlich sein. Wir werden uns dafür einsetzen, das Vergabegesetz des 
Landes dementsprechend zu reformieren.
Insbesondere soll eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen oder Löhnen in 
Anlehnung an Tarifverträge bei allen Vergaben ab 50.000 Euro eingeführt werden. 
Die Klimawirksamkeit und die Einhaltung von Menschenrechten müssen künftig 
Mindeststandards für jegliche öffentliche Vergabe sein. Einige Regionen haben 
erfolgreich die regionale Wertschöpfung als Faktor für Vergabeentscheidung 
etabliert. Wir werden prüfen, wie wir dies auch für Schleswig-Holstein nutzen 
können, um so regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.
Wir haben mit der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung und Vergabe eine 
wichtige Beratungsinstitution für Land und Kommunen geschaffen. Wir werden die 
Arbeit der Kompetenzstelle fortführen und ausbauen. Zudem wollen wir eine 
Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche, wie zum 
Beispiel die Nicht-Einhaltung von Vergabekriterien, nachgeht und sie ggf. den 
Kommunen bekannt macht, sodass Unternehmen von künftigen Vergaben ausgeschlossen 
werden können.
C. 12. 5. Kommunalfinanzen
Nicht nur die Landesfinanzen müssen handlungsfähig sein, auch die Kommunen 
benötigen Investitionsspielräume. Sie sollen ebenfalls von den günstigen 
Kapitalmarktbedingungen profitieren, um dem notwendigen Abbau kommunaler 
Investitionsstaus Rechnung tragen zu können. Wir wollen Kommunen, deren 
Haushalte unter der Kommunalaufsicht stehen, mehr Möglichkeiten für nachhaltige 
Investitionen geben. Gesetzt den Fall, es käme erneut zu einer Reform des 
kommunalen Finanzausgleiches, werden wir Anreize zur stärkeren Berücksichtigung 
von Natur- und Klimaschutz schaffen.
Wir unterstützen die Bestrebungen der Ampelkoalition, einen bundesweiten 
Altschuldentilgungsfonds für Kommunen einzurichten. Hierbei sollten allerdings 
die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachtet werden, weil es 
sonst bundesweit zu starken Verzerrungen und zu einer Benachteiligung der 
Kommunen in Schleswig-Holstein käme.
Die meisten Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Nachdem wir die 
Investitionstätigkeit auf Landesebene deutlich ausgebaut haben und auch in der 
Vergangenheit die Kommunen bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnraum und 
Klimaneutralität unterstützt haben, wollen wir in der kommenden Wahlperiode 
einen deutlichen Schwerpunkt auf einen Investitionsschub für die Kommunen 
setzen. Hierzu möchten wir in den Bereichen Schule, sozialer Wohnungsbau und 
Wärmewende über Investitionsgesellschaften die Kommunen darin unterstützen, 
diese wichtigen Herausforderungen auch wirklich bewältigen zu können.
C. 12. 6. Beteiligungsmanagement
Das Land Schleswig-Holstein ist an verschiedenen Unternehmen in privater und 
öffentlicher Rechtsform beteiligt. Dazu gehören beispielsweise der 
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein, die schleswig-holsteinischen 
Landesforsten, die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH oder die 
Universitätskliniken im Land.
Bei allen Unternehmen, die der Aufsicht des Landes unterstehen oder an denen das 
Land mehrheitlich beteiligt ist, haben wir mit dem Corporate Governance Kodex 
bereits auf eine nachhaltige Unternehmensführung hingewirkt. Zukünftig soll für 
sie eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend sein. Das gilt für alle 
Landesbeteiligungen sowie alle öffentlichen Unternehmen im Land, inklusive 
kommunaler Unternehmen und Sparkassen. Diese Berichterstattung soll klare 
quantitative Bewertungen beispielsweise zu verursachten und eingesparten CO2e 
aus den Geschäftstätigkeiten offenlegen. Dieses Vorhaben wird mit einer 
unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie und einem Maßnahmenpaket zur 
Erreichung der CO2-Neutralität verbunden.
Über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien hinaus soll auch die Erstellung 
einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden. 
Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Abschließend werden wir eine verpflichtende Frauenquote von 50% in 
Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in 
Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.
C. 12. 7. Personal des Landes
Unser Ziel ist ein attraktiver öffentlicher Dienst. Dazu gehören gute 
Arbeitsbedingungen in Form einer guten Bezahlung, attraktive Arbeitsplätze, 
Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeitmodelle. Wir wissen, dass wir 
dabei in Konkurrenz mit der Wirtschaft, aber auch mit den Bundesbehörden und den 
benachbarten Bundesländern stehen und uns anstrengen müssen, um Nachwuchskräfte 
zu gewinnen.
In den letzten Jahren haben wir eine ganze Menge an Verbesserungen für die 
Beschäftigten des Landes auf den Weg gebracht. Das wollen wir fortsetzen. Dazu 
gehört die Einführung der Wahlfreiheit für alle Beamt*innen für ihre 
Krankenversicherung. Wir werden die sogenannte „pauschale Beihilfe“ einführen – 
also die Übernahme des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen 
Krankenversicherung – damit sich Beamt*innen statt Beihilfe für diese 
Versicherungsform entscheiden können.
Zudem wollen wir Beschäftigte, die Landesaufgaben erfüllen, aber nicht beim Land 
angestellt sind, wieder in den Landesdienst zurückführen. Dafür werden wir einen 
Stufenplan entwickeln und mit der Übernahme der Reinigungskräfte in die 
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) beginnen.
Wir sagen zu, auch künftig Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder für die 
Beamt*innen zu übernehmen.
                Unterstützer*innen
                
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die Notwendigkeit einer WeiterentwicklungNeuausrichtung unserer Schuldenpolitik und setzen uns auf Bundesebene für eine ReformStreichung der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiert und es den Ländern 
C. 12. Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Finanzpolitik ist für uns Gestaltungs- und Zukunftspolitik. Sie muss solide, 
sozial, generationengerecht und nachhaltig sein. Diese Verantwortung nehmen wir 
in unserem Land mit einer GRÜNEN Finanzministerin seit zehn Jahren wahr. Wir 
haben die Einnahmesituation gestärkt und die Beteiligung des Bundes an 
Investitionen eingefordert. Und wir haben in wirtschaftlich guten Zeiten sparsam 
gewirtschaftet. So ist es gelungen, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten 
und zugleich hohe Sondervermögen für die Sanierung und Modernisierung unseres 
Landes aufzubauen.
Wir GRÜNE stehen für einen handlungsfähigen Staat, der seine Aufgaben bürgernah 
und bürgerfreundlich erledigt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig das 
ist. Mit der Beendigung des Stellenabbaus und der Schaffung neuer Stellen haben 
wir Polizei und Justiz, Schule, Steuerverwaltung, aber auch die allgemeine 
Verwaltung gestärkt. So konnte der Vollzug von Aufgaben verbessert werden. Wir 
wissen, dass es angesichts der zahlreichen Herausforderungen weiteren 
Handlungsbedarf gibt und wollen auch künftig im Rahmen der finanziellen 
Möglichkeiten nachsteuern.
Um die Altlasten der HSH Nordbank zu finanzieren und um für die Bewältigung der 
Pandemie und ihrer Folgen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen zu 
können, hat das Land neue Kredite aufgenommen. Dabei wurde vom Landtag für den 
Nothilfekredit ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen. Die Rückzahlung der 
Schulden, aber auch mittelfristig höhere Zinsverpflichtungen werden den 
Handlungsspielraum des Landes künftig weiter einschränken. Hinzu kommt, dass die 
Steuerschätzung in Folge der Pandemie weniger Einnahmen vorhersagt als vor der 
Krise. Wir wissen, dass das Land vor großen finanziellen Herausforderungen steht 
und auch künftig nur umsetzen kann, was finanzierbar ist.
Dennoch war es richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern mit der 
Nothilfe Wirtschaft, Familien sowie Vereine und Verbände zu unterstützen, die 
Infrastrukturmittel abzusichern und Geld für nachhaltige Innovation zur 
Verfügung zu stellen. Nur mit Zukunftsinvestitionen wird es gelingen, unser Land 
stark aus der Krise zu führen.
Finanzpolitik ist für uns aber mehr als eine ausgeglichene Kasse. Mit Blick auf 
die Klimaziele müssen künftig alle finanzpolitischen Entscheidungen an zu 
definierenden Nachhaltigkeitszielen und an der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels 
gemessen werden. Dazu werden wir insbesondere die Wirtschaftsförderprogramme 
überprüfen und anpassen. Schlussendlich ist klar: Soziale und 
generationengerechte Finanzpolitik muss auch in Bildung, Klimaschutz und die 
Modernisierung der Infrastruktur in Land und Kommunen investieren.
Die Schuldenbremse ermöglicht es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Kredite 
aufzunehmen, die dann in guten Zeiten getilgt werden müssen. Zudem hat sie in 
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die 
Notwendigkeit einer WeiterentwicklungNeuausrichtung unserer Schuldenpolitik und setzen uns auf Bundesebene für eine ReformStreichung der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig 
ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen 
Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiert und es den Ländern 
damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein 
Konzept entwickeln, um insbesondere Kommunalinvestitionen wie Schul- und 
Wohnungsbau über Investitionsgesellschaften zu finanzieren.
C. 12. 1. Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz
Die konsequente Ausrichtung unserer Haushalts- und Finanzpolitik am 1,5-Grad-
Ziel erfordert ein grundsätzliches Umdenken. Wir wollen künftig bei allen 
Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob die Maßnahmen zur 
Erreichung des Klimaziels beitragen. Ziel ist es, klimaschädliche Ausgaben zu 
reduzieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen und die Ausgaben für 
Klimaschutz zu erhöhen. Für die Bereiche Energiewende, Klimaschutz und Anpassung 
an den Klimawandel wollen wir aufwachsend mindestens 5% des Gesamthaushaltes 
verbindlich einplanen.
Die bisherige Darstellung dieser Ausgaben im Klimabericht des Landes wollen wir 
unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) erweitern und uns an diesen 
orientieren. Im Rahmen der Infrastrukturberichterstattung werden wir künftig die 
Klimawirkung der einzelnen Maßnahmen kenntlich machen. Zudem müssen ökologische 
Mindeststandards wie beispielsweise Dachbegrünung und Photovoltaik auf 
öffentlichen Gebäuden erweitert und konsequent umgesetzt werden.
C. 12. 2. Steuergerechtigkeit und Geldwäschebekämpfung
Wir setzen uns auf allen Ebenen für mehr Steuergerechtigkeit ein. Steuerbetrug 
muss nachhaltig bekämpft und Steuervermeidungsmöglichkeiten müssen reduziert 
werden. Sehr hohe Einkommen können und müssen einen größeren Anteil zur 
Finanzierung unseres Staates leisten. Dieses werden wir, wie im GRÜNEN 
Bundeswahlprogramm beschlossen, weiterhin einfordern, auch wenn die Umsetzung im 
Rahmen der neuen Regierungsbildung auf Bundesebene leider nicht gelungen ist.
Steuergerechtigkeit braucht auch eine gut funktionierende Finanzverwaltung mit 
modernen, digitalen Strukturen, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit. 
Diese Ziele werden wir insbesondere mit Blick auf eine wirksame Steuerfahndung 
und zeitnahe Betriebsprüfungen weiterhin verfolgen.
Steuerbetrug verursacht in Deutschland einen Schaden von schätzungsweise 50 
Milliarden Euro im Jahr. Das ist Geld, das für Klimaschutz, gute Bildung und 
Infrastruktur fehlt. Der Ankauf von Steuer-CDs wird von uns deshalb ausdrücklich 
unterstützt.
Für bislang hauptsächlich in den Finanzämtern eingehende Steuerbetrugsanzeigen 
werden wir ein zentrales digitales Postfach einrichten, das auch von 
Hinweisgeber*innen genutzt werden kann, die anonym bleiben wollen. Die 
eingehenden Anzeigen und Hinweise werden durch besonders geschulte 
Steuerfahnder*innen geprüft. Erforderliche Nachfragen können unter Wahrung der 
Anonymität der Hinweisgeber*innen über dieses digitale Postfach einfach und 
schnell gestellt werden, um bessere Ermittlungsansätze zu erhalten.
Um die kriminellen Finanzströme der Organisierten Kriminalität gezielter und 
wirksamer aufzudecken, wollen wir die Geldwäschebekämpfung weiter stärken. Es 
ist nicht akzeptabel, dass sich Deutschland zu einer relevanten Drehscheibe für 
Menschenhandel, Drogenhandel, Terrorfinanzierung, Waffenhandel, Erpressung und 
Betrug entwickelt hat. Dazu trägt auch ein hoher Bargeldverkehr bei.
Die derzeit im Finanzministerium angesiedelte Landes-
Geldwäschekoordinierungsstelle soll gegenüber den anderen Geldwäsche-
Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung weisungsbefugt werden. Die 
Berichtspflicht gegenüber dem Landtag soll es künftig statt alle zwei Jahre 
jährlich geben.
Damit die Ermittlungsbehörden bei der Geldwäschebekämpfung schneller 
handlungsfähig sind, werden wir die Verfahrenswege bei der Weiterleitung und 
Verarbeitung von FIU-Verdachtsmeldungen im Land zielgenauer ausgestalten.
Künftig soll es den Gerichten wieder erlaubt werden, Prüfungen bei den 
Notar*innen vorzunehmen und Verdachtsmeldungen direkt an die FIU zu melden. 
Diese wirksame Möglichkeit der Geldwäschebekämpfung musste Berlin nach einer 
gesetzlichen Änderung leider wieder rückgängig machen.
Bei der Stärkung der Geldwäschebekämpfung werden wir uns auch an erfolgreichen 
Modellen anderer Bundesländer orientieren, um schneller, effizienter und 
nachhaltiger gegen Geldwäsche vorzugehen. Dazu wollen wir die Zusammenarbeit 
aller an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Akteure im Land stärker 
vernetzen und intensivieren. Für eine solche Behördenkooperation sind auch die 
gegenwärtig bestehenden Strukturen zu überprüfen und den praktischen 
Anforderungen anzupassen.
Zudem wollen wir die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere 
Hamburg, sowie mit dem Bund intensivieren. Geldwäsche hört nicht an der 
Landesgrenze auf. Zudem werden wir auf eine besser koordinierte und vernetzte 
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinwirken.
Wir wollen von anderen Bundesländern lernen, die erfolgreiche Programme und 
Initiativen zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche entwickelt haben. So hat 
Nordrhein-Westfalen eine Task Force eingesetzt, um eine ressortübergreifende 
Bekämpfung von Finanzierungsquellen von organisierter Kriminalität 
sicherzustellen. Hier arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung 
zusammen. Dieses Modell wollen wir auch in Schleswig-Holstein einführen.
Zu einer wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche gehört auch eine einsatzstarke 
Personalausstattung unseres Landeskriminalamts, unserer Staatsanwaltschaft und 
unserer Steuerfahndung. Diese wollen wir bedarfsgerecht stärken.
Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, um das Geldwäschegesetz wirksamer 
zu gestalten. So sollen die Obergrenzen für Bargeldzahlungen reduziert und 
Meldepflichten verschärft werden.
Die Reduzierung der Obergrenzen für Bargeldzahlungen ist auch für die Bekämpfung 
von Schwarzarbeit ein zentraler Baustein. Schwarzarbeit schadet unserer 
Gesellschaft. Die Schäden für ehrliche Unternehmen, den Arbeitsmarkt, die 
Sozialsysteme und das Steueraufkommen sind seit vielen Jahren bekannt. 
Arbeitgeber*innen, die Schwarzarbeit zulassen, kommen ihren unternehmerischen 
Pflichten nicht nach. Durch Schwarzarbeit wird der Sozialversicherungsschutz von 
Beschäftigten deutlich geschwächt.
Insbesondere die branchenübergreifende organisierte Schwarzarbeit und die damit 
einhergehende organisierte Steuerhinterziehung über Servicefirmen, die 
Scheinrechnungen ausstellen, stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große 
Herausforderungen.
Deshalb werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Bekämpfung von 
Schwarzarbeit – ganz gleich welcher Form – zu intensivieren.
Dafür muss die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der 
Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Ausbau technischer Infrastrukturen wie 
Datenbanken oder Plattformen verbessert werden. Außerdem fordern wir eine 
länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesfinanzministeriums.
Wir werden die Einführung eines Haftungstatbestands in der Abgabenordnung 
einfordern, damit das auftraggebende Generalunternehmen für die hinterzogene 
Lohnsteuer in die Verantwortung genommen werden kann.
C. 12. 3. Nachhaltiges Finanzwesen
Wir machen uns für ein nachhaltiges Finanzwesen auf Landesebene stark. Hierfür 
haben wir in der vergangenen Wahlperiode das bundesweit erste Gesetz zur 
Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (FINISH) beschlossen 
und sind damit zum bundesweiten Vorreiter bei der nachhaltigen Finanzanlage 
geworden.
Für die Aufsichtsräte und Geschäftsführer*innen der Sparkassen werden wir eine 
Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen, um diese Ziele zu 
erreichen. Wir wollen den Gemeinwohlauftrag konkreter fassen.
Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holsteines, die über die Förderbanken 
aufgenommen wurden, werden wir zukünftig konsequent an Nachhaltigkeit und 
Klimaschutz ausrichten. Investitionen in Kernenergie und fossile Energie wollen 
wir konsequent ausschließen. Darüber hinaus werden wir in Bezug auf die 
nachhaltige Anlagestrategie des Landes den Kurs halten.
Dazu gehört auch die Ausgabe von Green Bonds, also nachhaltigen Finanzanleihen, 
denkbar auch in Kooperation mit anderen öffentlichen Herausgeber*innen wie den 
Kommunen und anderen Ländern. Für die Schleswig-Holsteiner*innen werden wir den 
Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit dem Schwerpunkt auf nachhaltige 
Finanzen stärken.
Im Bereich der Bildung sollte mit Blick auf die Vermittlung von Finanz- und 
Wirtschaftswissen ein grundlegendes Umdenken stattfinden, welches auch in den 
Kerncurricula verankert werden muss. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, 
dass in der Bildung Themen, wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen, 
vermittelt werden. Das gilt sowohl in der schulischen Bildung, in den Fächern 
Wirtschaft und Politik, als auch auf dem weiteren Bildungsweg in der 
finanzwirtschaftlichen dualen Ausbildung sowie in der sozial- und 
betriebswirtschaftlichen Hochschulausbildung und -forschung. Nur so lernt die 
nächste Generation bereits ab der Schule, wie im Finanz- und Wirtschaftssektor 
auf nachhaltige Weise agiert werden kann.
Auf Bundesebene unterstützen wir eine Initiative zum Aufbau eines Social-Impact-
Fonds, der durch nachrichtenlose Vermögenswerte finanziert werden soll.
C. 12. 4. Vergabegesetz reformieren
Auf Landes- und Kommunalebene werden regelmäßig Aufträge vergeben. 
Beispielsweise für Bauprojekte, für IT-Projekte, aber auch in der Beschaffung 
von alltäglichen Dingen, wie Büromaterialien oder Dienstkleidung. Auch hier 
werden Entscheidungen getroffen, die Einfluss auf nachhaltiges Wirtschaften 
haben. Die Minimierung negativer Einflüsse und die Berücksichtigung von 
Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten künftig 
selbstverständlich sein. Wir werden uns dafür einsetzen, das Vergabegesetz des 
Landes dementsprechend zu reformieren.
Insbesondere soll eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen oder Löhnen in 
Anlehnung an Tarifverträge bei allen Vergaben ab 50.000 Euro eingeführt werden. 
Die Klimawirksamkeit und die Einhaltung von Menschenrechten müssen künftig 
Mindeststandards für jegliche öffentliche Vergabe sein. Einige Regionen haben 
erfolgreich die regionale Wertschöpfung als Faktor für Vergabeentscheidung 
etabliert. Wir werden prüfen, wie wir dies auch für Schleswig-Holstein nutzen 
können, um so regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.
Wir haben mit der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung und Vergabe eine 
wichtige Beratungsinstitution für Land und Kommunen geschaffen. Wir werden die 
Arbeit der Kompetenzstelle fortführen und ausbauen. Zudem wollen wir eine 
Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche, wie zum 
Beispiel die Nicht-Einhaltung von Vergabekriterien, nachgeht und sie ggf. den 
Kommunen bekannt macht, sodass Unternehmen von künftigen Vergaben ausgeschlossen 
werden können.
C. 12. 5. Kommunalfinanzen
Nicht nur die Landesfinanzen müssen handlungsfähig sein, auch die Kommunen 
benötigen Investitionsspielräume. Sie sollen ebenfalls von den günstigen 
Kapitalmarktbedingungen profitieren, um dem notwendigen Abbau kommunaler 
Investitionsstaus Rechnung tragen zu können. Wir wollen Kommunen, deren 
Haushalte unter der Kommunalaufsicht stehen, mehr Möglichkeiten für nachhaltige 
Investitionen geben. Gesetzt den Fall, es käme erneut zu einer Reform des 
kommunalen Finanzausgleiches, werden wir Anreize zur stärkeren Berücksichtigung 
von Natur- und Klimaschutz schaffen.
Wir unterstützen die Bestrebungen der Ampelkoalition, einen bundesweiten 
Altschuldentilgungsfonds für Kommunen einzurichten. Hierbei sollten allerdings 
die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachtet werden, weil es 
sonst bundesweit zu starken Verzerrungen und zu einer Benachteiligung der 
Kommunen in Schleswig-Holstein käme.
Die meisten Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Nachdem wir die 
Investitionstätigkeit auf Landesebene deutlich ausgebaut haben und auch in der 
Vergangenheit die Kommunen bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnraum und 
Klimaneutralität unterstützt haben, wollen wir in der kommenden Wahlperiode 
einen deutlichen Schwerpunkt auf einen Investitionsschub für die Kommunen 
setzen. Hierzu möchten wir in den Bereichen Schule, sozialer Wohnungsbau und 
Wärmewende über Investitionsgesellschaften die Kommunen darin unterstützen, 
diese wichtigen Herausforderungen auch wirklich bewältigen zu können.
C. 12. 6. Beteiligungsmanagement
Das Land Schleswig-Holstein ist an verschiedenen Unternehmen in privater und 
öffentlicher Rechtsform beteiligt. Dazu gehören beispielsweise der 
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein, die schleswig-holsteinischen 
Landesforsten, die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH oder die 
Universitätskliniken im Land.
Bei allen Unternehmen, die der Aufsicht des Landes unterstehen oder an denen das 
Land mehrheitlich beteiligt ist, haben wir mit dem Corporate Governance Kodex 
bereits auf eine nachhaltige Unternehmensführung hingewirkt. Zukünftig soll für 
sie eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend sein. Das gilt für alle 
Landesbeteiligungen sowie alle öffentlichen Unternehmen im Land, inklusive 
kommunaler Unternehmen und Sparkassen. Diese Berichterstattung soll klare 
quantitative Bewertungen beispielsweise zu verursachten und eingesparten CO2e 
aus den Geschäftstätigkeiten offenlegen. Dieses Vorhaben wird mit einer 
unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie und einem Maßnahmenpaket zur 
Erreichung der CO2-Neutralität verbunden.
Über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien hinaus soll auch die Erstellung 
einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden. 
Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Abschließend werden wir eine verpflichtende Frauenquote von 50% in 
Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in 
Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.
C. 12. 7. Personal des Landes
Unser Ziel ist ein attraktiver öffentlicher Dienst. Dazu gehören gute 
Arbeitsbedingungen in Form einer guten Bezahlung, attraktive Arbeitsplätze, 
Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeitmodelle. Wir wissen, dass wir 
dabei in Konkurrenz mit der Wirtschaft, aber auch mit den Bundesbehörden und den 
benachbarten Bundesländern stehen und uns anstrengen müssen, um Nachwuchskräfte 
zu gewinnen.
In den letzten Jahren haben wir eine ganze Menge an Verbesserungen für die 
Beschäftigten des Landes auf den Weg gebracht. Das wollen wir fortsetzen. Dazu 
gehört die Einführung der Wahlfreiheit für alle Beamt*innen für ihre 
Krankenversicherung. Wir werden die sogenannte „pauschale Beihilfe“ einführen – 
also die Übernahme des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen 
Krankenversicherung – damit sich Beamt*innen statt Beihilfe für diese 
Versicherungsform entscheiden können.
Zudem wollen wir Beschäftigte, die Landesaufgaben erfüllen, aber nicht beim Land 
angestellt sind, wieder in den Landesdienst zurückführen. Dafür werden wir einen 
Stufenplan entwickeln und mit der Übernahme der Reinigungskräfte in die 
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) beginnen.
Wir sagen zu, auch künftig Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder für die 
Beamt*innen zu übernehmen.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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