Dies ist bereits aktuelle Gesetzeslage. Die Notar*innen werden alle 4 Jahre vom Landgericht überprüft.
Antrag Programm: | Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie&Recht (dort beschlossen am: 31.01.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 31.01.2022, 20:11 |
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