Antrag Programm: | Schleswig-Holstein steht stabil gegen Rechts |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 02.02.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 04.02.2022, 00:03 |
C 11-110: Schleswig-Holstein steht stabil gegen Rechts
Verfahrensvorschlag: Text
Von Zeile 109 bis 110 einfügen:
jüdisches Leben und gegen Antisemitismus weiter stärken. Die Geschäftsstelle wollen wir vom Bildungsministerium zum Landtag überführen.
Kulturveranstaltungen auf denen Personen oder Organisationen auftreten, die sich antisemitisch äußern, sowie Einrichtungen, die zur Förderung von Antisemitismus beitragen, sollen durch das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger weder finanziert noch gefördert werden.
C. 11. Schleswig-Holstein steht stabil gegen Rechts
Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus. Dies
haben wir früh erkannt und beständig nicht nur die Beratungsstellen für Opfer
rechter Angriffe und die regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus
deutlich stärker gefördert, sondern auch stets eine eindeutige Position gegen
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und rechte Strukturen bezogen. Wir GRÜNE
werden uns vehement dafür einsetzen, dass die Bekämpfung rechtsextremistischer
Strukturen und Netzwerke für die Sicherheitsbehörden an oberster Stelle steht.
C. 11. 1. Opfer rechter Gewalt schützen
Die Opferperspektive ist für uns der zentrale Ausgangspunkt im Umgang mit
Rechtsextremismus. Für den Schutz der Opfer ist eine sichergestellte
psychologische Betreuung und eine angemessene Entschädigung notwendig. Polizei
und Staatsanwaltschaft wollen wir dazu verpflichten, Opfer rechter Angriffe über
die Beratungsangebote in Schleswig-Holstein zu informieren.
Die durch rassistische Strukturen aufkommende Opfer-Täter-Umkehr kann zu
langfristiger gesellschaftlicher Benachteiligung führen. Für Opfer rechter
Gewalt braucht es daher eine positive Perspektive. Für Menschen ohne dauerhaftes
Aufenthaltsrecht beziehungsweise deutsche Staatsangehörigkeit wollen wir ein
Bleiberecht als Opfer rechter Gewalt schaffen. Ein Bleiberecht in solch
begründeten Fällen ist ein klares Signal gegen die „Ausländer raus“-Zielsetzung
rassistischer Gewalttäter*innen. Außerdem wollen wir die statistische Erhebung
zu Opfern rechter Gewalt verbessern und die Beratungsangebote ausbauen.
C. 11. 2. Nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit,
Präventionsarbeit ausbauen, politische Bildung stärken
Wir setzen uns für nachhaltiges zivilgesellschaftliches Engagement gegen
Rechtsextremismus und für unsere Demokratie ein. Insbesondere wollen wir
zivilgesellschaftlichen Trägern dafür eine langfristige Perspektive zusichern.
Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie durch politische Bildung ist eine
dauerhafte Aufgabe und muss strukturell finanziell abgesichert werden.
Kurzfristige Arbeitsverträge sorgen für unsichere Jobs und ungewisse
Lebensplanungen. Daher wollen wir entsprechende Arbeit entfristen. Eine
Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit muss auch bei wechselnden politischen
Mehrheiten gewährleistet sein.
Wir wollen eine zielgerichtete Demokratiebildung für alle Altersgruppen
sicherstellen und Möglichkeiten ausbauen, sich auch nach den etablierten Schul-
und Jugendprogrammen über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fortbilden zu
können. Es muss ein Verständnis für die freiheitliche Demokratie entstehen und
die Gegensätze zu rechter Ideologie aufgezeigt werden. Lehrkräfte sollen durch
Fortbildungen und Angebote im Studium künftig besser in der Lage sein,
Antisemitismus und rechte Tendenzen frühzeitig zu erkennen und diesen
entgegenzuwirken.
C. 11. 3. Rechtsextreme Events begleiten und Einnahmen versteuern
Es gibt kein ruhiges Hinterland. Rechtsrockkonzerte, rechte Kampfsportevents
oder rechte Liederabende sind in der Regel keine Privatveranstaltungen, sondern
dienen als Einnahmequelle für die rechte Szene. Dort, wo diese Veranstaltungen
nicht unterbunden werden können, müssen diese von den Sicherheitsbehörden
adäquat begleitet werden. Einnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen müssen
versteuert und öffentlich gemacht werden.
C. 11. 4. Rechtsradikalen Dominanzbestrebungen überall entgegenwirken
Wir wollen im ganzen Land und zusammen mit der Zivilgesellschaft daran arbeiten,
dass keine „Angst-Räume“ durch rechtsradikale Dominanzbestrebungen entstehen.
Die Räume jüdischer, migrantischer oder türkischer Gemeinden, von Vereinen oder
Dorfgemeinschaften müssen sichere Orte sein. Dafür wollen wir explizit in den
Orten, in denen es zu Bedrohungen oder zur Ausbreitung rechter Strukturen kommt,
reagieren, indem wir sie polizeilich schützen, in die Sozial- und Jugendarbeit
investieren sowie die demokratische Infrastruktur und Kultureinrichtungen
stärken.
Dabei bekennen wir uns zu den zivilgesellschaftlichen Initiativen, die
antifaschistische Arbeit leisten und in den Kommunen rechter Dominanz
entgegentreten. Beratungsorganisationen wollen wir dazu befähigen, durch
Sozialarbeit früh in der Lage zu sein, solche Dominanzbestrebungen zu erkennen
und ihre Beratungen gezielt anzubieten.
C. 11. 5. Rassismus erkennen, Rassismus benennen
Wir fordern eine intensive Auseinandersetzung mit strukturellem und
institutionellem Rassismus und sind mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus
einen ersten Schritt gegangen. Ob „Racial Profiling“ oder eine
Ungleichbehandlung von Bewerber*innen aufgrund eines Kopftuches – struktureller
Rassismus ist verfassungswidrig, weil er der Gleichbehandlung in Artikel 3 des
Grundgesetzes widerspricht. Trotzdem ist er für Opfer von Rassismen Alltag. Wir
erkennen dies als stark vernachlässigtes Thema in der Öffentlichkeit und der
Politik an.
Es braucht eine größere Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in
gesellschaftlich wichtigen und sichtbaren Positionen. Wir wollen uns für ein
Partizipationsgesetz für Menschen aus Einwanderungsfamilien auf Bundesebene
stark machen. Außerdem wollen wir ein kommunales Monitoring über
Alltagsrassismus in ganz Schleswig-Holstein mit wissenschaftlicher Begleitung
durchführen.
Wir erkennen an, dass antimuslimischer Rassismus, Rassismus gegen Schwarze,
antiasiatischer Rassismus, Antisemitismus und Rassismus gegenüber Sintizze und
Romnja spezifische Formen von Rassismus sind, die unterschiedlich wirken und
unterschiedlich bekämpft werden müssen. So sieht es auch der Nationale
Aktionsplan gegen Rassismus vor. Wir unterstützen die Vereinbarungen der Ampel-
Koalition, spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus zu ergreifen. Die
Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft mit der
Unterstützung von Schwarzen Selbstorganisationen oder die Umsetzung der EU-Roma-
Strategie mit einem Monitoring für antiziganistische Vorfälle werden wir auch
auf Landesebene unterstützen.
Noch viel zu oft werden Muslim*innen zur Zielscheibe von Hass, Übergriffen und
Diskriminierungen. Wir wollen antimuslimischen Rassismus wirksam bekämpfen und
die Werte einer offenen und toleranten Gesellschaft schützen. Außerdem
unterstützen wir die Kooperation mit muslimischen Verbänden, um das gegenseitige
Verständnis der komplexen Vielfalt unterschiedlicher sozialer, ethnischer und
religiöser Gruppierungen zu fördern.
Die Zivilgesellschaft ist ebenfalls gefordert. Wir GRÜNE wollen hier
Kooperationen aufbauen und unterstützen. Hierbei wollen wir Projekte nicht nur
auf die Themen des Islam beschränken, sondern auch Menschen ohne religiösen
Glauben in den Dialog einbeziehen.
C. 11. 6. Gegen jeden Antisemitismus!
Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und existiert nicht nur
außerhalb der sogenannten Mitte der Gesellschaft. Antisemitismus gibt es von
rechts, links, muslimischer oder christlicher Seite und muss auch in allen
gesellschaftlichen Gruppen bekämpft werden.
Jüdische Menschen in Schleswig-Holstein müssen sich sicher fühlen können. Ihre
Sicherheit und der Schutz jüdischer Einrichtungen und Gemeinden muss umfassend
sein. Dafür setzen wir uns ein.
Um effektiver gegen Antisemitismus vorzugehen und Dokumentationen von Vorfällen
vornehmen zu können, wollen wir die Landesweite Informations- und
Dokumentationsstelle Antisemitismus (LIDA) sowie den*die Landesbeauftragte*n für
jüdisches Leben und gegen Antisemitismus weiter stärken. Die Geschäftsstelle
wollen wir vom Bildungsministerium zum Landtag überführen.
Kulturveranstaltungen auf denen Personen oder Organisationen auftreten, die sich antisemitisch äußern, sowie Einrichtungen, die zur Förderung von Antisemitismus beitragen, sollen durch das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger weder finanziert noch gefördert werden.
Antisemitismuskritische Projekte, Organisationen und Forschungen sollen nicht
nur gefördert werden, sondern auch von staatlicher Seite mehr Beachtung finden.
Darüber hinaus sollen Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema Antisemitismus
für Lehrkräfte ausgebaut werden, um eine größere Beachtung zu schaffen.
Kooperative Projekte mit dem Staat Israel oder der Gedenkstätte Yad Vashem sowie
Schüler*innenaustausche oder Bildungsreisen für Lehrkräfte mit dem IQSH
unterstützen wir ausdrücklich.
C. 11. 7. Sicherheitsbehörden besser gegen Rechtsradikalismus aufstellen
Die Sicherheitsbehörden müssen besser befähigt werden, Gefährdungen durch
rechtsextremistische Netzwerke und Strukturen sowie rechtsextremistisch
motivierte Gewalt bis hin zu terroristischer Bedrohung tatsächlich zu erkennen.
Besonders das Erkennen von Rechtsextremismus und die Gefahr, die durch völkische
und eingeschworene Gemeinschaften bis hin zur europäischen und internationalen
Kooperation von Rechtsextremen entsteht, müssen viel stärker in den Blick
genommen werden.
Gerade aufgrund der Veränderung der rechten Szene in den letzten Jahren wollen
wir die Ermittlungsbehörden mit mehr sozialwissenschaftlicher Kompetenz
ausstatten, um etwa das Vordringen rechter Akteur*innen in den sog.
„vorpolitischen Raum“ (Schulen, Redaktionen usw.) frühzeitig zu erkennen und
darauf zu reagieren.
C. 11. 8. Hass und Hetze im Netz effektiv mit Zivilgesellschaft und Rechtsstaat
entgegentreten
Rechtsextreme Ideologie verbreitet sich durch Propaganda in den sozialen Medien
immer einfacher. Außerdem dienen Facebook und Co. Neonazis zur Vernetzung und
Radikalisierung. Wir fordern eine konsequente staatliche Verfolgung strafbarer
Inhalte sowie eine anschließende Löschung durch die Betreiber*innen und eine
finanzielle Grundlage für die Bekämpfung von Hass im Netz auch für staatliche
Behörden und zivilgesellschaftliche Vereine.
C. 11. 9. Hassgewalt konsequent erfassen und ermitteln
Immer wieder kommt es zu rechtsextrem motivierter Gewalt. Dabei ist eine geringe
Aufklärungsquote, geringe Strafen und nicht vollstreckte Haftbefehle gegen
rechtsextreme Straftäter*innen bedauerlicher Status-Quo. Polizei und Justiz
müssen durch Aus- und Weiterbildung im Bereich der Bekämpfung von
Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gefördert werden.
C. 11. 10. Ein strengeres Waffenrecht
Die rechtsextreme Ideologie predigt einen „Kampf gegen die BRD“. Es wird auch
dazu aufgerufen, sich zu bewaffnen. Neben dem Entzug der „waffenrechtlichen
Erlaubnis“ für identifizierte Rechtsradikale fordern wir allgemein striktere
Regeln für Anträge auf eine Waffenerlaubnis, das Verbot für halbautomatische
Waffen für Privatpersonen und eine konsequente Überprüfung von privaten Waffen
und Munitionsbeständen. Alle Waffenscheine wollen wir nur nach persönlicher
Vorsprache erteilen.
Text
Von Zeile 109 bis 110 einfügen:
jüdisches Leben und gegen Antisemitismus weiter stärken. Die Geschäftsstelle wollen wir vom Bildungsministerium zum Landtag überführen.
Förderungen und Projekte die vom Land Schleswig-Holstein direkt oder indirekt finanziert oder gefördert werden, müssen sich einer kritischen Prüfung unterziehen. So ist es beispielsweise unzulässig, dass das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger eine Kulturveranstaltung mitbewerben, auf denen Personen mit antisemitischen Einstellungen auftreten oder Einrichtungen finanziert werden, die zur Förderung des Antisemitismus beitragen.Förderungen und Projekte die vom Land Schleswig-Holstein direkt oder indirekt finanziert oder gefördert werden, müssen sich einer kritischen Prüfung unterziehen. So ist es beispielsweise unzulässig, dass das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger eine Kulturveranstaltung mitbewerben, auf denen Personen mit antisemitischen Einstellungen auftreten oder Einrichtungen finanziert werden, die zur Förderung des Antisemitismus beitragen.
C. 11. Schleswig-Holstein steht stabil gegen Rechts
Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus. Dies
haben wir früh erkannt und beständig nicht nur die Beratungsstellen für Opfer
rechter Angriffe und die regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus
deutlich stärker gefördert, sondern auch stets eine eindeutige Position gegen
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und rechte Strukturen bezogen. Wir GRÜNE
werden uns vehement dafür einsetzen, dass die Bekämpfung rechtsextremistischer
Strukturen und Netzwerke für die Sicherheitsbehörden an oberster Stelle steht.
C. 11. 1. Opfer rechter Gewalt schützen
Die Opferperspektive ist für uns der zentrale Ausgangspunkt im Umgang mit
Rechtsextremismus. Für den Schutz der Opfer ist eine sichergestellte
psychologische Betreuung und eine angemessene Entschädigung notwendig. Polizei
und Staatsanwaltschaft wollen wir dazu verpflichten, Opfer rechter Angriffe über
die Beratungsangebote in Schleswig-Holstein zu informieren.
Die durch rassistische Strukturen aufkommende Opfer-Täter-Umkehr kann zu
langfristiger gesellschaftlicher Benachteiligung führen. Für Opfer rechter
Gewalt braucht es daher eine positive Perspektive. Für Menschen ohne dauerhaftes
Aufenthaltsrecht beziehungsweise deutsche Staatsangehörigkeit wollen wir ein
Bleiberecht als Opfer rechter Gewalt schaffen. Ein Bleiberecht in solch
begründeten Fällen ist ein klares Signal gegen die „Ausländer raus“-Zielsetzung
rassistischer Gewalttäter*innen. Außerdem wollen wir die statistische Erhebung
zu Opfern rechter Gewalt verbessern und die Beratungsangebote ausbauen.
C. 11. 2. Nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit,
Präventionsarbeit ausbauen, politische Bildung stärken
Wir setzen uns für nachhaltiges zivilgesellschaftliches Engagement gegen
Rechtsextremismus und für unsere Demokratie ein. Insbesondere wollen wir
zivilgesellschaftlichen Trägern dafür eine langfristige Perspektive zusichern.
Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie durch politische Bildung ist eine
dauerhafte Aufgabe und muss strukturell finanziell abgesichert werden.
Kurzfristige Arbeitsverträge sorgen für unsichere Jobs und ungewisse
Lebensplanungen. Daher wollen wir entsprechende Arbeit entfristen. Eine
Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit muss auch bei wechselnden politischen
Mehrheiten gewährleistet sein.
Wir wollen eine zielgerichtete Demokratiebildung für alle Altersgruppen
sicherstellen und Möglichkeiten ausbauen, sich auch nach den etablierten Schul-
und Jugendprogrammen über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fortbilden zu
können. Es muss ein Verständnis für die freiheitliche Demokratie entstehen und
die Gegensätze zu rechter Ideologie aufgezeigt werden. Lehrkräfte sollen durch
Fortbildungen und Angebote im Studium künftig besser in der Lage sein,
Antisemitismus und rechte Tendenzen frühzeitig zu erkennen und diesen
entgegenzuwirken.
C. 11. 3. Rechtsextreme Events begleiten und Einnahmen versteuern
Es gibt kein ruhiges Hinterland. Rechtsrockkonzerte, rechte Kampfsportevents
oder rechte Liederabende sind in der Regel keine Privatveranstaltungen, sondern
dienen als Einnahmequelle für die rechte Szene. Dort, wo diese Veranstaltungen
nicht unterbunden werden können, müssen diese von den Sicherheitsbehörden
adäquat begleitet werden. Einnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen müssen
versteuert und öffentlich gemacht werden.
C. 11. 4. Rechtsradikalen Dominanzbestrebungen überall entgegenwirken
Wir wollen im ganzen Land und zusammen mit der Zivilgesellschaft daran arbeiten,
dass keine „Angst-Räume“ durch rechtsradikale Dominanzbestrebungen entstehen.
Die Räume jüdischer, migrantischer oder türkischer Gemeinden, von Vereinen oder
Dorfgemeinschaften müssen sichere Orte sein. Dafür wollen wir explizit in den
Orten, in denen es zu Bedrohungen oder zur Ausbreitung rechter Strukturen kommt,
reagieren, indem wir sie polizeilich schützen, in die Sozial- und Jugendarbeit
investieren sowie die demokratische Infrastruktur und Kultureinrichtungen
stärken.
Dabei bekennen wir uns zu den zivilgesellschaftlichen Initiativen, die
antifaschistische Arbeit leisten und in den Kommunen rechter Dominanz
entgegentreten. Beratungsorganisationen wollen wir dazu befähigen, durch
Sozialarbeit früh in der Lage zu sein, solche Dominanzbestrebungen zu erkennen
und ihre Beratungen gezielt anzubieten.
C. 11. 5. Rassismus erkennen, Rassismus benennen
Wir fordern eine intensive Auseinandersetzung mit strukturellem und
institutionellem Rassismus und sind mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus
einen ersten Schritt gegangen. Ob „Racial Profiling“ oder eine
Ungleichbehandlung von Bewerber*innen aufgrund eines Kopftuches – struktureller
Rassismus ist verfassungswidrig, weil er der Gleichbehandlung in Artikel 3 des
Grundgesetzes widerspricht. Trotzdem ist er für Opfer von Rassismen Alltag. Wir
erkennen dies als stark vernachlässigtes Thema in der Öffentlichkeit und der
Politik an.
Es braucht eine größere Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in
gesellschaftlich wichtigen und sichtbaren Positionen. Wir wollen uns für ein
Partizipationsgesetz für Menschen aus Einwanderungsfamilien auf Bundesebene
stark machen. Außerdem wollen wir ein kommunales Monitoring über
Alltagsrassismus in ganz Schleswig-Holstein mit wissenschaftlicher Begleitung
durchführen.
Wir erkennen an, dass antimuslimischer Rassismus, Rassismus gegen Schwarze,
antiasiatischer Rassismus, Antisemitismus und Rassismus gegenüber Sintizze und
Romnja spezifische Formen von Rassismus sind, die unterschiedlich wirken und
unterschiedlich bekämpft werden müssen. So sieht es auch der Nationale
Aktionsplan gegen Rassismus vor. Wir unterstützen die Vereinbarungen der Ampel-
Koalition, spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus zu ergreifen. Die
Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft mit der
Unterstützung von Schwarzen Selbstorganisationen oder die Umsetzung der EU-Roma-
Strategie mit einem Monitoring für antiziganistische Vorfälle werden wir auch
auf Landesebene unterstützen.
Noch viel zu oft werden Muslim*innen zur Zielscheibe von Hass, Übergriffen und
Diskriminierungen. Wir wollen antimuslimischen Rassismus wirksam bekämpfen und
die Werte einer offenen und toleranten Gesellschaft schützen. Außerdem
unterstützen wir die Kooperation mit muslimischen Verbänden, um das gegenseitige
Verständnis der komplexen Vielfalt unterschiedlicher sozialer, ethnischer und
religiöser Gruppierungen zu fördern.
Die Zivilgesellschaft ist ebenfalls gefordert. Wir GRÜNE wollen hier
Kooperationen aufbauen und unterstützen. Hierbei wollen wir Projekte nicht nur
auf die Themen des Islam beschränken, sondern auch Menschen ohne religiösen
Glauben in den Dialog einbeziehen.
C. 11. 6. Gegen jeden Antisemitismus!
Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und existiert nicht nur
außerhalb der sogenannten Mitte der Gesellschaft. Antisemitismus gibt es von
rechts, links, muslimischer oder christlicher Seite und muss auch in allen
gesellschaftlichen Gruppen bekämpft werden.
Jüdische Menschen in Schleswig-Holstein müssen sich sicher fühlen können. Ihre
Sicherheit und der Schutz jüdischer Einrichtungen und Gemeinden muss umfassend
sein. Dafür setzen wir uns ein.
Um effektiver gegen Antisemitismus vorzugehen und Dokumentationen von Vorfällen
vornehmen zu können, wollen wir die Landesweite Informations- und
Dokumentationsstelle Antisemitismus (LIDA) sowie den*die Landesbeauftragte*n für
jüdisches Leben und gegen Antisemitismus weiter stärken. Die Geschäftsstelle
wollen wir vom Bildungsministerium zum Landtag überführen.
Förderungen und Projekte die vom Land Schleswig-Holstein direkt oder indirekt finanziert oder gefördert werden, müssen sich einer kritischen Prüfung unterziehen. So ist es beispielsweise unzulässig, dass das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger eine Kulturveranstaltung mitbewerben, auf denen Personen mit antisemitischen Einstellungen auftreten oder Einrichtungen finanziert werden, die zur Förderung des Antisemitismus beitragen.Förderungen und Projekte die vom Land Schleswig-Holstein direkt oder indirekt finanziert oder gefördert werden, müssen sich einer kritischen Prüfung unterziehen. So ist es beispielsweise unzulässig, dass das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger eine Kulturveranstaltung mitbewerben, auf denen Personen mit antisemitischen Einstellungen auftreten oder Einrichtungen finanziert werden, die zur Förderung des Antisemitismus beitragen.
Antisemitismuskritische Projekte, Organisationen und Forschungen sollen nicht
nur gefördert werden, sondern auch von staatlicher Seite mehr Beachtung finden.
Darüber hinaus sollen Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema Antisemitismus
für Lehrkräfte ausgebaut werden, um eine größere Beachtung zu schaffen.
Kooperative Projekte mit dem Staat Israel oder der Gedenkstätte Yad Vashem sowie
Schüler*innenaustausche oder Bildungsreisen für Lehrkräfte mit dem IQSH
unterstützen wir ausdrücklich.
C. 11. 7. Sicherheitsbehörden besser gegen Rechtsradikalismus aufstellen
Die Sicherheitsbehörden müssen besser befähigt werden, Gefährdungen durch
rechtsextremistische Netzwerke und Strukturen sowie rechtsextremistisch
motivierte Gewalt bis hin zu terroristischer Bedrohung tatsächlich zu erkennen.
Besonders das Erkennen von Rechtsextremismus und die Gefahr, die durch völkische
und eingeschworene Gemeinschaften bis hin zur europäischen und internationalen
Kooperation von Rechtsextremen entsteht, müssen viel stärker in den Blick
genommen werden.
Gerade aufgrund der Veränderung der rechten Szene in den letzten Jahren wollen
wir die Ermittlungsbehörden mit mehr sozialwissenschaftlicher Kompetenz
ausstatten, um etwa das Vordringen rechter Akteur*innen in den sog.
„vorpolitischen Raum“ (Schulen, Redaktionen usw.) frühzeitig zu erkennen und
darauf zu reagieren.
C. 11. 8. Hass und Hetze im Netz effektiv mit Zivilgesellschaft und Rechtsstaat
entgegentreten
Rechtsextreme Ideologie verbreitet sich durch Propaganda in den sozialen Medien
immer einfacher. Außerdem dienen Facebook und Co. Neonazis zur Vernetzung und
Radikalisierung. Wir fordern eine konsequente staatliche Verfolgung strafbarer
Inhalte sowie eine anschließende Löschung durch die Betreiber*innen und eine
finanzielle Grundlage für die Bekämpfung von Hass im Netz auch für staatliche
Behörden und zivilgesellschaftliche Vereine.
C. 11. 9. Hassgewalt konsequent erfassen und ermitteln
Immer wieder kommt es zu rechtsextrem motivierter Gewalt. Dabei ist eine geringe
Aufklärungsquote, geringe Strafen und nicht vollstreckte Haftbefehle gegen
rechtsextreme Straftäter*innen bedauerlicher Status-Quo. Polizei und Justiz
müssen durch Aus- und Weiterbildung im Bereich der Bekämpfung von
Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gefördert werden.
C. 11. 10. Ein strengeres Waffenrecht
Die rechtsextreme Ideologie predigt einen „Kampf gegen die BRD“. Es wird auch
dazu aufgerufen, sich zu bewaffnen. Neben dem Entzug der „waffenrechtlichen
Erlaubnis“ für identifizierte Rechtsradikale fordern wir allgemein striktere
Regeln für Anträge auf eine Waffenerlaubnis, das Verbot für halbautomatische
Waffen für Privatpersonen und eine konsequente Überprüfung von privaten Waffen
und Munitionsbeständen. Alle Waffenscheine wollen wir nur nach persönlicher
Vorsprache erteilen.
Unterstützer*innen
- Aminata Touré (KV Neumünster)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Juliane Michel (KV Neumünster)
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jüdisches Leben und gegen Antisemitismus weiter stärken. Die Geschäftsstelle wollen wir vom Bildungsministerium zum Landtag überführen.
Kulturveranstaltungen auf denen Personen oder Organisationen auftreten, die sich antisemitisch äußern, sowie Einrichtungen, die zur Förderung von Antisemitismus beitragen, sollen durch das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger weder finanziert noch gefördert werden.
C. 11. Schleswig-Holstein steht stabil gegen Rechts
Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus. Dies
haben wir früh erkannt und beständig nicht nur die Beratungsstellen für Opfer
rechter Angriffe und die regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus
deutlich stärker gefördert, sondern auch stets eine eindeutige Position gegen
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und rechte Strukturen bezogen. Wir GRÜNE
werden uns vehement dafür einsetzen, dass die Bekämpfung rechtsextremistischer
Strukturen und Netzwerke für die Sicherheitsbehörden an oberster Stelle steht.
C. 11. 1. Opfer rechter Gewalt schützen
Die Opferperspektive ist für uns der zentrale Ausgangspunkt im Umgang mit
Rechtsextremismus. Für den Schutz der Opfer ist eine sichergestellte
psychologische Betreuung und eine angemessene Entschädigung notwendig. Polizei
und Staatsanwaltschaft wollen wir dazu verpflichten, Opfer rechter Angriffe über
die Beratungsangebote in Schleswig-Holstein zu informieren.
Die durch rassistische Strukturen aufkommende Opfer-Täter-Umkehr kann zu
langfristiger gesellschaftlicher Benachteiligung führen. Für Opfer rechter
Gewalt braucht es daher eine positive Perspektive. Für Menschen ohne dauerhaftes
Aufenthaltsrecht beziehungsweise deutsche Staatsangehörigkeit wollen wir ein
Bleiberecht als Opfer rechter Gewalt schaffen. Ein Bleiberecht in solch
begründeten Fällen ist ein klares Signal gegen die „Ausländer raus“-Zielsetzung
rassistischer Gewalttäter*innen. Außerdem wollen wir die statistische Erhebung
zu Opfern rechter Gewalt verbessern und die Beratungsangebote ausbauen.
C. 11. 2. Nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit,
Präventionsarbeit ausbauen, politische Bildung stärken
Wir setzen uns für nachhaltiges zivilgesellschaftliches Engagement gegen
Rechtsextremismus und für unsere Demokratie ein. Insbesondere wollen wir
zivilgesellschaftlichen Trägern dafür eine langfristige Perspektive zusichern.
Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie durch politische Bildung ist eine
dauerhafte Aufgabe und muss strukturell finanziell abgesichert werden.
Kurzfristige Arbeitsverträge sorgen für unsichere Jobs und ungewisse
Lebensplanungen. Daher wollen wir entsprechende Arbeit entfristen. Eine
Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit muss auch bei wechselnden politischen
Mehrheiten gewährleistet sein.
Wir wollen eine zielgerichtete Demokratiebildung für alle Altersgruppen
sicherstellen und Möglichkeiten ausbauen, sich auch nach den etablierten Schul-
und Jugendprogrammen über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fortbilden zu
können. Es muss ein Verständnis für die freiheitliche Demokratie entstehen und
die Gegensätze zu rechter Ideologie aufgezeigt werden. Lehrkräfte sollen durch
Fortbildungen und Angebote im Studium künftig besser in der Lage sein,
Antisemitismus und rechte Tendenzen frühzeitig zu erkennen und diesen
entgegenzuwirken.
C. 11. 3. Rechtsextreme Events begleiten und Einnahmen versteuern
Es gibt kein ruhiges Hinterland. Rechtsrockkonzerte, rechte Kampfsportevents
oder rechte Liederabende sind in der Regel keine Privatveranstaltungen, sondern
dienen als Einnahmequelle für die rechte Szene. Dort, wo diese Veranstaltungen
nicht unterbunden werden können, müssen diese von den Sicherheitsbehörden
adäquat begleitet werden. Einnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen müssen
versteuert und öffentlich gemacht werden.
C. 11. 4. Rechtsradikalen Dominanzbestrebungen überall entgegenwirken
Wir wollen im ganzen Land und zusammen mit der Zivilgesellschaft daran arbeiten,
dass keine „Angst-Räume“ durch rechtsradikale Dominanzbestrebungen entstehen.
Die Räume jüdischer, migrantischer oder türkischer Gemeinden, von Vereinen oder
Dorfgemeinschaften müssen sichere Orte sein. Dafür wollen wir explizit in den
Orten, in denen es zu Bedrohungen oder zur Ausbreitung rechter Strukturen kommt,
reagieren, indem wir sie polizeilich schützen, in die Sozial- und Jugendarbeit
investieren sowie die demokratische Infrastruktur und Kultureinrichtungen
stärken.
Dabei bekennen wir uns zu den zivilgesellschaftlichen Initiativen, die
antifaschistische Arbeit leisten und in den Kommunen rechter Dominanz
entgegentreten. Beratungsorganisationen wollen wir dazu befähigen, durch
Sozialarbeit früh in der Lage zu sein, solche Dominanzbestrebungen zu erkennen
und ihre Beratungen gezielt anzubieten.
C. 11. 5. Rassismus erkennen, Rassismus benennen
Wir fordern eine intensive Auseinandersetzung mit strukturellem und
institutionellem Rassismus und sind mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus
einen ersten Schritt gegangen. Ob „Racial Profiling“ oder eine
Ungleichbehandlung von Bewerber*innen aufgrund eines Kopftuches – struktureller
Rassismus ist verfassungswidrig, weil er der Gleichbehandlung in Artikel 3 des
Grundgesetzes widerspricht. Trotzdem ist er für Opfer von Rassismen Alltag. Wir
erkennen dies als stark vernachlässigtes Thema in der Öffentlichkeit und der
Politik an.
Es braucht eine größere Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in
gesellschaftlich wichtigen und sichtbaren Positionen. Wir wollen uns für ein
Partizipationsgesetz für Menschen aus Einwanderungsfamilien auf Bundesebene
stark machen. Außerdem wollen wir ein kommunales Monitoring über
Alltagsrassismus in ganz Schleswig-Holstein mit wissenschaftlicher Begleitung
durchführen.
Wir erkennen an, dass antimuslimischer Rassismus, Rassismus gegen Schwarze,
antiasiatischer Rassismus, Antisemitismus und Rassismus gegenüber Sintizze und
Romnja spezifische Formen von Rassismus sind, die unterschiedlich wirken und
unterschiedlich bekämpft werden müssen. So sieht es auch der Nationale
Aktionsplan gegen Rassismus vor. Wir unterstützen die Vereinbarungen der Ampel-
Koalition, spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus zu ergreifen. Die
Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft mit der
Unterstützung von Schwarzen Selbstorganisationen oder die Umsetzung der EU-Roma-
Strategie mit einem Monitoring für antiziganistische Vorfälle werden wir auch
auf Landesebene unterstützen.
Noch viel zu oft werden Muslim*innen zur Zielscheibe von Hass, Übergriffen und
Diskriminierungen. Wir wollen antimuslimischen Rassismus wirksam bekämpfen und
die Werte einer offenen und toleranten Gesellschaft schützen. Außerdem
unterstützen wir die Kooperation mit muslimischen Verbänden, um das gegenseitige
Verständnis der komplexen Vielfalt unterschiedlicher sozialer, ethnischer und
religiöser Gruppierungen zu fördern.
Die Zivilgesellschaft ist ebenfalls gefordert. Wir GRÜNE wollen hier
Kooperationen aufbauen und unterstützen. Hierbei wollen wir Projekte nicht nur
auf die Themen des Islam beschränken, sondern auch Menschen ohne religiösen
Glauben in den Dialog einbeziehen.
C. 11. 6. Gegen jeden Antisemitismus!
Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und existiert nicht nur
außerhalb der sogenannten Mitte der Gesellschaft. Antisemitismus gibt es von
rechts, links, muslimischer oder christlicher Seite und muss auch in allen
gesellschaftlichen Gruppen bekämpft werden.
Jüdische Menschen in Schleswig-Holstein müssen sich sicher fühlen können. Ihre
Sicherheit und der Schutz jüdischer Einrichtungen und Gemeinden muss umfassend
sein. Dafür setzen wir uns ein.
Um effektiver gegen Antisemitismus vorzugehen und Dokumentationen von Vorfällen
vornehmen zu können, wollen wir die Landesweite Informations- und
Dokumentationsstelle Antisemitismus (LIDA) sowie den*die Landesbeauftragte*n für
jüdisches Leben und gegen Antisemitismus weiter stärken. Die Geschäftsstelle
wollen wir vom Bildungsministerium zum Landtag überführen.
Kulturveranstaltungen auf denen Personen oder Organisationen auftreten, die sich antisemitisch äußern, sowie Einrichtungen, die zur Förderung von Antisemitismus beitragen, sollen durch das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger weder finanziert noch gefördert werden.
Antisemitismuskritische Projekte, Organisationen und Forschungen sollen nicht
nur gefördert werden, sondern auch von staatlicher Seite mehr Beachtung finden.
Darüber hinaus sollen Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema Antisemitismus
für Lehrkräfte ausgebaut werden, um eine größere Beachtung zu schaffen.
Kooperative Projekte mit dem Staat Israel oder der Gedenkstätte Yad Vashem sowie
Schüler*innenaustausche oder Bildungsreisen für Lehrkräfte mit dem IQSH
unterstützen wir ausdrücklich.
C. 11. 7. Sicherheitsbehörden besser gegen Rechtsradikalismus aufstellen
Die Sicherheitsbehörden müssen besser befähigt werden, Gefährdungen durch
rechtsextremistische Netzwerke und Strukturen sowie rechtsextremistisch
motivierte Gewalt bis hin zu terroristischer Bedrohung tatsächlich zu erkennen.
Besonders das Erkennen von Rechtsextremismus und die Gefahr, die durch völkische
und eingeschworene Gemeinschaften bis hin zur europäischen und internationalen
Kooperation von Rechtsextremen entsteht, müssen viel stärker in den Blick
genommen werden.
Gerade aufgrund der Veränderung der rechten Szene in den letzten Jahren wollen
wir die Ermittlungsbehörden mit mehr sozialwissenschaftlicher Kompetenz
ausstatten, um etwa das Vordringen rechter Akteur*innen in den sog.
„vorpolitischen Raum“ (Schulen, Redaktionen usw.) frühzeitig zu erkennen und
darauf zu reagieren.
C. 11. 8. Hass und Hetze im Netz effektiv mit Zivilgesellschaft und Rechtsstaat
entgegentreten
Rechtsextreme Ideologie verbreitet sich durch Propaganda in den sozialen Medien
immer einfacher. Außerdem dienen Facebook und Co. Neonazis zur Vernetzung und
Radikalisierung. Wir fordern eine konsequente staatliche Verfolgung strafbarer
Inhalte sowie eine anschließende Löschung durch die Betreiber*innen und eine
finanzielle Grundlage für die Bekämpfung von Hass im Netz auch für staatliche
Behörden und zivilgesellschaftliche Vereine.
C. 11. 9. Hassgewalt konsequent erfassen und ermitteln
Immer wieder kommt es zu rechtsextrem motivierter Gewalt. Dabei ist eine geringe
Aufklärungsquote, geringe Strafen und nicht vollstreckte Haftbefehle gegen
rechtsextreme Straftäter*innen bedauerlicher Status-Quo. Polizei und Justiz
müssen durch Aus- und Weiterbildung im Bereich der Bekämpfung von
Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gefördert werden.
C. 11. 10. Ein strengeres Waffenrecht
Die rechtsextreme Ideologie predigt einen „Kampf gegen die BRD“. Es wird auch
dazu aufgerufen, sich zu bewaffnen. Neben dem Entzug der „waffenrechtlichen
Erlaubnis“ für identifizierte Rechtsradikale fordern wir allgemein striktere
Regeln für Anträge auf eine Waffenerlaubnis, das Verbot für halbautomatische
Waffen für Privatpersonen und eine konsequente Überprüfung von privaten Waffen
und Munitionsbeständen. Alle Waffenscheine wollen wir nur nach persönlicher
Vorsprache erteilen.
Text
Von Zeile 109 bis 110 einfügen:
jüdisches Leben und gegen Antisemitismus weiter stärken. Die Geschäftsstelle wollen wir vom Bildungsministerium zum Landtag überführen.
Förderungen und Projekte die vom Land Schleswig-Holstein direkt oder indirekt finanziert oder gefördert werden, müssen sich einer kritischen Prüfung unterziehen. So ist es beispielsweise unzulässig, dass das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger eine Kulturveranstaltung mitbewerben, auf denen Personen mit antisemitischen Einstellungen auftreten oder Einrichtungen finanziert werden, die zur Förderung des Antisemitismus beitragen.Förderungen und Projekte die vom Land Schleswig-Holstein direkt oder indirekt finanziert oder gefördert werden, müssen sich einer kritischen Prüfung unterziehen. So ist es beispielsweise unzulässig, dass das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger eine Kulturveranstaltung mitbewerben, auf denen Personen mit antisemitischen Einstellungen auftreten oder Einrichtungen finanziert werden, die zur Förderung des Antisemitismus beitragen.
C. 11. Schleswig-Holstein steht stabil gegen Rechts
Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus. Dies
haben wir früh erkannt und beständig nicht nur die Beratungsstellen für Opfer
rechter Angriffe und die regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus
deutlich stärker gefördert, sondern auch stets eine eindeutige Position gegen
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und rechte Strukturen bezogen. Wir GRÜNE
werden uns vehement dafür einsetzen, dass die Bekämpfung rechtsextremistischer
Strukturen und Netzwerke für die Sicherheitsbehörden an oberster Stelle steht.
C. 11. 1. Opfer rechter Gewalt schützen
Die Opferperspektive ist für uns der zentrale Ausgangspunkt im Umgang mit
Rechtsextremismus. Für den Schutz der Opfer ist eine sichergestellte
psychologische Betreuung und eine angemessene Entschädigung notwendig. Polizei
und Staatsanwaltschaft wollen wir dazu verpflichten, Opfer rechter Angriffe über
die Beratungsangebote in Schleswig-Holstein zu informieren.
Die durch rassistische Strukturen aufkommende Opfer-Täter-Umkehr kann zu
langfristiger gesellschaftlicher Benachteiligung führen. Für Opfer rechter
Gewalt braucht es daher eine positive Perspektive. Für Menschen ohne dauerhaftes
Aufenthaltsrecht beziehungsweise deutsche Staatsangehörigkeit wollen wir ein
Bleiberecht als Opfer rechter Gewalt schaffen. Ein Bleiberecht in solch
begründeten Fällen ist ein klares Signal gegen die „Ausländer raus“-Zielsetzung
rassistischer Gewalttäter*innen. Außerdem wollen wir die statistische Erhebung
zu Opfern rechter Gewalt verbessern und die Beratungsangebote ausbauen.
C. 11. 2. Nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit,
Präventionsarbeit ausbauen, politische Bildung stärken
Wir setzen uns für nachhaltiges zivilgesellschaftliches Engagement gegen
Rechtsextremismus und für unsere Demokratie ein. Insbesondere wollen wir
zivilgesellschaftlichen Trägern dafür eine langfristige Perspektive zusichern.
Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie durch politische Bildung ist eine
dauerhafte Aufgabe und muss strukturell finanziell abgesichert werden.
Kurzfristige Arbeitsverträge sorgen für unsichere Jobs und ungewisse
Lebensplanungen. Daher wollen wir entsprechende Arbeit entfristen. Eine
Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit muss auch bei wechselnden politischen
Mehrheiten gewährleistet sein.
Wir wollen eine zielgerichtete Demokratiebildung für alle Altersgruppen
sicherstellen und Möglichkeiten ausbauen, sich auch nach den etablierten Schul-
und Jugendprogrammen über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fortbilden zu
können. Es muss ein Verständnis für die freiheitliche Demokratie entstehen und
die Gegensätze zu rechter Ideologie aufgezeigt werden. Lehrkräfte sollen durch
Fortbildungen und Angebote im Studium künftig besser in der Lage sein,
Antisemitismus und rechte Tendenzen frühzeitig zu erkennen und diesen
entgegenzuwirken.
C. 11. 3. Rechtsextreme Events begleiten und Einnahmen versteuern
Es gibt kein ruhiges Hinterland. Rechtsrockkonzerte, rechte Kampfsportevents
oder rechte Liederabende sind in der Regel keine Privatveranstaltungen, sondern
dienen als Einnahmequelle für die rechte Szene. Dort, wo diese Veranstaltungen
nicht unterbunden werden können, müssen diese von den Sicherheitsbehörden
adäquat begleitet werden. Einnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen müssen
versteuert und öffentlich gemacht werden.
C. 11. 4. Rechtsradikalen Dominanzbestrebungen überall entgegenwirken
Wir wollen im ganzen Land und zusammen mit der Zivilgesellschaft daran arbeiten,
dass keine „Angst-Räume“ durch rechtsradikale Dominanzbestrebungen entstehen.
Die Räume jüdischer, migrantischer oder türkischer Gemeinden, von Vereinen oder
Dorfgemeinschaften müssen sichere Orte sein. Dafür wollen wir explizit in den
Orten, in denen es zu Bedrohungen oder zur Ausbreitung rechter Strukturen kommt,
reagieren, indem wir sie polizeilich schützen, in die Sozial- und Jugendarbeit
investieren sowie die demokratische Infrastruktur und Kultureinrichtungen
stärken.
Dabei bekennen wir uns zu den zivilgesellschaftlichen Initiativen, die
antifaschistische Arbeit leisten und in den Kommunen rechter Dominanz
entgegentreten. Beratungsorganisationen wollen wir dazu befähigen, durch
Sozialarbeit früh in der Lage zu sein, solche Dominanzbestrebungen zu erkennen
und ihre Beratungen gezielt anzubieten.
C. 11. 5. Rassismus erkennen, Rassismus benennen
Wir fordern eine intensive Auseinandersetzung mit strukturellem und
institutionellem Rassismus und sind mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus
einen ersten Schritt gegangen. Ob „Racial Profiling“ oder eine
Ungleichbehandlung von Bewerber*innen aufgrund eines Kopftuches – struktureller
Rassismus ist verfassungswidrig, weil er der Gleichbehandlung in Artikel 3 des
Grundgesetzes widerspricht. Trotzdem ist er für Opfer von Rassismen Alltag. Wir
erkennen dies als stark vernachlässigtes Thema in der Öffentlichkeit und der
Politik an.
Es braucht eine größere Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in
gesellschaftlich wichtigen und sichtbaren Positionen. Wir wollen uns für ein
Partizipationsgesetz für Menschen aus Einwanderungsfamilien auf Bundesebene
stark machen. Außerdem wollen wir ein kommunales Monitoring über
Alltagsrassismus in ganz Schleswig-Holstein mit wissenschaftlicher Begleitung
durchführen.
Wir erkennen an, dass antimuslimischer Rassismus, Rassismus gegen Schwarze,
antiasiatischer Rassismus, Antisemitismus und Rassismus gegenüber Sintizze und
Romnja spezifische Formen von Rassismus sind, die unterschiedlich wirken und
unterschiedlich bekämpft werden müssen. So sieht es auch der Nationale
Aktionsplan gegen Rassismus vor. Wir unterstützen die Vereinbarungen der Ampel-
Koalition, spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus zu ergreifen. Die
Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft mit der
Unterstützung von Schwarzen Selbstorganisationen oder die Umsetzung der EU-Roma-
Strategie mit einem Monitoring für antiziganistische Vorfälle werden wir auch
auf Landesebene unterstützen.
Noch viel zu oft werden Muslim*innen zur Zielscheibe von Hass, Übergriffen und
Diskriminierungen. Wir wollen antimuslimischen Rassismus wirksam bekämpfen und
die Werte einer offenen und toleranten Gesellschaft schützen. Außerdem
unterstützen wir die Kooperation mit muslimischen Verbänden, um das gegenseitige
Verständnis der komplexen Vielfalt unterschiedlicher sozialer, ethnischer und
religiöser Gruppierungen zu fördern.
Die Zivilgesellschaft ist ebenfalls gefordert. Wir GRÜNE wollen hier
Kooperationen aufbauen und unterstützen. Hierbei wollen wir Projekte nicht nur
auf die Themen des Islam beschränken, sondern auch Menschen ohne religiösen
Glauben in den Dialog einbeziehen.
C. 11. 6. Gegen jeden Antisemitismus!
Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und existiert nicht nur
außerhalb der sogenannten Mitte der Gesellschaft. Antisemitismus gibt es von
rechts, links, muslimischer oder christlicher Seite und muss auch in allen
gesellschaftlichen Gruppen bekämpft werden.
Jüdische Menschen in Schleswig-Holstein müssen sich sicher fühlen können. Ihre
Sicherheit und der Schutz jüdischer Einrichtungen und Gemeinden muss umfassend
sein. Dafür setzen wir uns ein.
Um effektiver gegen Antisemitismus vorzugehen und Dokumentationen von Vorfällen
vornehmen zu können, wollen wir die Landesweite Informations- und
Dokumentationsstelle Antisemitismus (LIDA) sowie den*die Landesbeauftragte*n für
jüdisches Leben und gegen Antisemitismus weiter stärken. Die Geschäftsstelle
wollen wir vom Bildungsministerium zum Landtag überführen.
Förderungen und Projekte die vom Land Schleswig-Holstein direkt oder indirekt finanziert oder gefördert werden, müssen sich einer kritischen Prüfung unterziehen. So ist es beispielsweise unzulässig, dass das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger eine Kulturveranstaltung mitbewerben, auf denen Personen mit antisemitischen Einstellungen auftreten oder Einrichtungen finanziert werden, die zur Förderung des Antisemitismus beitragen.Förderungen und Projekte die vom Land Schleswig-Holstein direkt oder indirekt finanziert oder gefördert werden, müssen sich einer kritischen Prüfung unterziehen. So ist es beispielsweise unzulässig, dass das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger eine Kulturveranstaltung mitbewerben, auf denen Personen mit antisemitischen Einstellungen auftreten oder Einrichtungen finanziert werden, die zur Förderung des Antisemitismus beitragen.
Antisemitismuskritische Projekte, Organisationen und Forschungen sollen nicht
nur gefördert werden, sondern auch von staatlicher Seite mehr Beachtung finden.
Darüber hinaus sollen Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema Antisemitismus
für Lehrkräfte ausgebaut werden, um eine größere Beachtung zu schaffen.
Kooperative Projekte mit dem Staat Israel oder der Gedenkstätte Yad Vashem sowie
Schüler*innenaustausche oder Bildungsreisen für Lehrkräfte mit dem IQSH
unterstützen wir ausdrücklich.
C. 11. 7. Sicherheitsbehörden besser gegen Rechtsradikalismus aufstellen
Die Sicherheitsbehörden müssen besser befähigt werden, Gefährdungen durch
rechtsextremistische Netzwerke und Strukturen sowie rechtsextremistisch
motivierte Gewalt bis hin zu terroristischer Bedrohung tatsächlich zu erkennen.
Besonders das Erkennen von Rechtsextremismus und die Gefahr, die durch völkische
und eingeschworene Gemeinschaften bis hin zur europäischen und internationalen
Kooperation von Rechtsextremen entsteht, müssen viel stärker in den Blick
genommen werden.
Gerade aufgrund der Veränderung der rechten Szene in den letzten Jahren wollen
wir die Ermittlungsbehörden mit mehr sozialwissenschaftlicher Kompetenz
ausstatten, um etwa das Vordringen rechter Akteur*innen in den sog.
„vorpolitischen Raum“ (Schulen, Redaktionen usw.) frühzeitig zu erkennen und
darauf zu reagieren.
C. 11. 8. Hass und Hetze im Netz effektiv mit Zivilgesellschaft und Rechtsstaat
entgegentreten
Rechtsextreme Ideologie verbreitet sich durch Propaganda in den sozialen Medien
immer einfacher. Außerdem dienen Facebook und Co. Neonazis zur Vernetzung und
Radikalisierung. Wir fordern eine konsequente staatliche Verfolgung strafbarer
Inhalte sowie eine anschließende Löschung durch die Betreiber*innen und eine
finanzielle Grundlage für die Bekämpfung von Hass im Netz auch für staatliche
Behörden und zivilgesellschaftliche Vereine.
C. 11. 9. Hassgewalt konsequent erfassen und ermitteln
Immer wieder kommt es zu rechtsextrem motivierter Gewalt. Dabei ist eine geringe
Aufklärungsquote, geringe Strafen und nicht vollstreckte Haftbefehle gegen
rechtsextreme Straftäter*innen bedauerlicher Status-Quo. Polizei und Justiz
müssen durch Aus- und Weiterbildung im Bereich der Bekämpfung von
Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gefördert werden.
C. 11. 10. Ein strengeres Waffenrecht
Die rechtsextreme Ideologie predigt einen „Kampf gegen die BRD“. Es wird auch
dazu aufgerufen, sich zu bewaffnen. Neben dem Entzug der „waffenrechtlichen
Erlaubnis“ für identifizierte Rechtsradikale fordern wir allgemein striktere
Regeln für Anträge auf eine Waffenerlaubnis, das Verbot für halbautomatische
Waffen für Privatpersonen und eine konsequente Überprüfung von privaten Waffen
und Munitionsbeständen. Alle Waffenscheine wollen wir nur nach persönlicher
Vorsprache erteilen.
Unterstützer*innen
- Aminata Touré (KV Neumünster)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Juliane Michel (KV Neumünster)
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Von Zeile 109 bis 110 einfügen:
jüdisches Leben und gegen Antisemitismus weiter stärken. Die Geschäftsstelle wollen wir vom Bildungsministerium zum Landtag überführen.
Förderungen und Projekte die vom Land Schleswig-Holstein direkt oder indirekt finanziert oder gefördert werden, müssen sich einer kritischen Prüfung unterziehen. So ist es beispielsweise unzulässig, dass das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger eine Kulturveranstaltung mitbewerben, auf denen Personen mit antisemitischen Einstellungen auftreten oder Einrichtungen finanziert werden, die zur Förderung des Antisemitismus beitragen.Förderungen und Projekte die vom Land Schleswig-Holstein direkt oder indirekt finanziert oder gefördert werden, müssen sich einer kritischen Prüfung unterziehen. So ist es beispielsweise unzulässig, dass das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger eine Kulturveranstaltung mitbewerben, auf denen Personen mit antisemitischen Einstellungen auftreten oder Einrichtungen finanziert werden, die zur Förderung des Antisemitismus beitragen.
C. 11. Schleswig-Holstein steht stabil gegen Rechts
Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus. Dies
haben wir früh erkannt und beständig nicht nur die Beratungsstellen für Opfer
rechter Angriffe und die regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus
deutlich stärker gefördert, sondern auch stets eine eindeutige Position gegen
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und rechte Strukturen bezogen. Wir GRÜNE
werden uns vehement dafür einsetzen, dass die Bekämpfung rechtsextremistischer
Strukturen und Netzwerke für die Sicherheitsbehörden an oberster Stelle steht.
C. 11. 1. Opfer rechter Gewalt schützen
Die Opferperspektive ist für uns der zentrale Ausgangspunkt im Umgang mit
Rechtsextremismus. Für den Schutz der Opfer ist eine sichergestellte
psychologische Betreuung und eine angemessene Entschädigung notwendig. Polizei
und Staatsanwaltschaft wollen wir dazu verpflichten, Opfer rechter Angriffe über
die Beratungsangebote in Schleswig-Holstein zu informieren.
Die durch rassistische Strukturen aufkommende Opfer-Täter-Umkehr kann zu
langfristiger gesellschaftlicher Benachteiligung führen. Für Opfer rechter
Gewalt braucht es daher eine positive Perspektive. Für Menschen ohne dauerhaftes
Aufenthaltsrecht beziehungsweise deutsche Staatsangehörigkeit wollen wir ein
Bleiberecht als Opfer rechter Gewalt schaffen. Ein Bleiberecht in solch
begründeten Fällen ist ein klares Signal gegen die „Ausländer raus“-Zielsetzung
rassistischer Gewalttäter*innen. Außerdem wollen wir die statistische Erhebung
zu Opfern rechter Gewalt verbessern und die Beratungsangebote ausbauen.
C. 11. 2. Nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit,
Präventionsarbeit ausbauen, politische Bildung stärken
Wir setzen uns für nachhaltiges zivilgesellschaftliches Engagement gegen
Rechtsextremismus und für unsere Demokratie ein. Insbesondere wollen wir
zivilgesellschaftlichen Trägern dafür eine langfristige Perspektive zusichern.
Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie durch politische Bildung ist eine
dauerhafte Aufgabe und muss strukturell finanziell abgesichert werden.
Kurzfristige Arbeitsverträge sorgen für unsichere Jobs und ungewisse
Lebensplanungen. Daher wollen wir entsprechende Arbeit entfristen. Eine
Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit muss auch bei wechselnden politischen
Mehrheiten gewährleistet sein.
Wir wollen eine zielgerichtete Demokratiebildung für alle Altersgruppen
sicherstellen und Möglichkeiten ausbauen, sich auch nach den etablierten Schul-
und Jugendprogrammen über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fortbilden zu
können. Es muss ein Verständnis für die freiheitliche Demokratie entstehen und
die Gegensätze zu rechter Ideologie aufgezeigt werden. Lehrkräfte sollen durch
Fortbildungen und Angebote im Studium künftig besser in der Lage sein,
Antisemitismus und rechte Tendenzen frühzeitig zu erkennen und diesen
entgegenzuwirken.
C. 11. 3. Rechtsextreme Events begleiten und Einnahmen versteuern
Es gibt kein ruhiges Hinterland. Rechtsrockkonzerte, rechte Kampfsportevents
oder rechte Liederabende sind in der Regel keine Privatveranstaltungen, sondern
dienen als Einnahmequelle für die rechte Szene. Dort, wo diese Veranstaltungen
nicht unterbunden werden können, müssen diese von den Sicherheitsbehörden
adäquat begleitet werden. Einnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen müssen
versteuert und öffentlich gemacht werden.
C. 11. 4. Rechtsradikalen Dominanzbestrebungen überall entgegenwirken
Wir wollen im ganzen Land und zusammen mit der Zivilgesellschaft daran arbeiten,
dass keine „Angst-Räume“ durch rechtsradikale Dominanzbestrebungen entstehen.
Die Räume jüdischer, migrantischer oder türkischer Gemeinden, von Vereinen oder
Dorfgemeinschaften müssen sichere Orte sein. Dafür wollen wir explizit in den
Orten, in denen es zu Bedrohungen oder zur Ausbreitung rechter Strukturen kommt,
reagieren, indem wir sie polizeilich schützen, in die Sozial- und Jugendarbeit
investieren sowie die demokratische Infrastruktur und Kultureinrichtungen
stärken.
Dabei bekennen wir uns zu den zivilgesellschaftlichen Initiativen, die
antifaschistische Arbeit leisten und in den Kommunen rechter Dominanz
entgegentreten. Beratungsorganisationen wollen wir dazu befähigen, durch
Sozialarbeit früh in der Lage zu sein, solche Dominanzbestrebungen zu erkennen
und ihre Beratungen gezielt anzubieten.
C. 11. 5. Rassismus erkennen, Rassismus benennen
Wir fordern eine intensive Auseinandersetzung mit strukturellem und
institutionellem Rassismus und sind mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus
einen ersten Schritt gegangen. Ob „Racial Profiling“ oder eine
Ungleichbehandlung von Bewerber*innen aufgrund eines Kopftuches – struktureller
Rassismus ist verfassungswidrig, weil er der Gleichbehandlung in Artikel 3 des
Grundgesetzes widerspricht. Trotzdem ist er für Opfer von Rassismen Alltag. Wir
erkennen dies als stark vernachlässigtes Thema in der Öffentlichkeit und der
Politik an.
Es braucht eine größere Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in
gesellschaftlich wichtigen und sichtbaren Positionen. Wir wollen uns für ein
Partizipationsgesetz für Menschen aus Einwanderungsfamilien auf Bundesebene
stark machen. Außerdem wollen wir ein kommunales Monitoring über
Alltagsrassismus in ganz Schleswig-Holstein mit wissenschaftlicher Begleitung
durchführen.
Wir erkennen an, dass antimuslimischer Rassismus, Rassismus gegen Schwarze,
antiasiatischer Rassismus, Antisemitismus und Rassismus gegenüber Sintizze und
Romnja spezifische Formen von Rassismus sind, die unterschiedlich wirken und
unterschiedlich bekämpft werden müssen. So sieht es auch der Nationale
Aktionsplan gegen Rassismus vor. Wir unterstützen die Vereinbarungen der Ampel-
Koalition, spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus zu ergreifen. Die
Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft mit der
Unterstützung von Schwarzen Selbstorganisationen oder die Umsetzung der EU-Roma-
Strategie mit einem Monitoring für antiziganistische Vorfälle werden wir auch
auf Landesebene unterstützen.
Noch viel zu oft werden Muslim*innen zur Zielscheibe von Hass, Übergriffen und
Diskriminierungen. Wir wollen antimuslimischen Rassismus wirksam bekämpfen und
die Werte einer offenen und toleranten Gesellschaft schützen. Außerdem
unterstützen wir die Kooperation mit muslimischen Verbänden, um das gegenseitige
Verständnis der komplexen Vielfalt unterschiedlicher sozialer, ethnischer und
religiöser Gruppierungen zu fördern.
Die Zivilgesellschaft ist ebenfalls gefordert. Wir GRÜNE wollen hier
Kooperationen aufbauen und unterstützen. Hierbei wollen wir Projekte nicht nur
auf die Themen des Islam beschränken, sondern auch Menschen ohne religiösen
Glauben in den Dialog einbeziehen.
C. 11. 6. Gegen jeden Antisemitismus!
Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und existiert nicht nur
außerhalb der sogenannten Mitte der Gesellschaft. Antisemitismus gibt es von
rechts, links, muslimischer oder christlicher Seite und muss auch in allen
gesellschaftlichen Gruppen bekämpft werden.
Jüdische Menschen in Schleswig-Holstein müssen sich sicher fühlen können. Ihre
Sicherheit und der Schutz jüdischer Einrichtungen und Gemeinden muss umfassend
sein. Dafür setzen wir uns ein.
Um effektiver gegen Antisemitismus vorzugehen und Dokumentationen von Vorfällen
vornehmen zu können, wollen wir die Landesweite Informations- und
Dokumentationsstelle Antisemitismus (LIDA) sowie den*die Landesbeauftragte*n für
jüdisches Leben und gegen Antisemitismus weiter stärken. Die Geschäftsstelle
wollen wir vom Bildungsministerium zum Landtag überführen.
Förderungen und Projekte die vom Land Schleswig-Holstein direkt oder indirekt finanziert oder gefördert werden, müssen sich einer kritischen Prüfung unterziehen. So ist es beispielsweise unzulässig, dass das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger eine Kulturveranstaltung mitbewerben, auf denen Personen mit antisemitischen Einstellungen auftreten oder Einrichtungen finanziert werden, die zur Förderung des Antisemitismus beitragen.Förderungen und Projekte die vom Land Schleswig-Holstein direkt oder indirekt finanziert oder gefördert werden, müssen sich einer kritischen Prüfung unterziehen. So ist es beispielsweise unzulässig, dass das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger eine Kulturveranstaltung mitbewerben, auf denen Personen mit antisemitischen Einstellungen auftreten oder Einrichtungen finanziert werden, die zur Förderung des Antisemitismus beitragen.
Antisemitismuskritische Projekte, Organisationen und Forschungen sollen nicht
nur gefördert werden, sondern auch von staatlicher Seite mehr Beachtung finden.
Darüber hinaus sollen Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema Antisemitismus
für Lehrkräfte ausgebaut werden, um eine größere Beachtung zu schaffen.
Kooperative Projekte mit dem Staat Israel oder der Gedenkstätte Yad Vashem sowie
Schüler*innenaustausche oder Bildungsreisen für Lehrkräfte mit dem IQSH
unterstützen wir ausdrücklich.
C. 11. 7. Sicherheitsbehörden besser gegen Rechtsradikalismus aufstellen
Die Sicherheitsbehörden müssen besser befähigt werden, Gefährdungen durch
rechtsextremistische Netzwerke und Strukturen sowie rechtsextremistisch
motivierte Gewalt bis hin zu terroristischer Bedrohung tatsächlich zu erkennen.
Besonders das Erkennen von Rechtsextremismus und die Gefahr, die durch völkische
und eingeschworene Gemeinschaften bis hin zur europäischen und internationalen
Kooperation von Rechtsextremen entsteht, müssen viel stärker in den Blick
genommen werden.
Gerade aufgrund der Veränderung der rechten Szene in den letzten Jahren wollen
wir die Ermittlungsbehörden mit mehr sozialwissenschaftlicher Kompetenz
ausstatten, um etwa das Vordringen rechter Akteur*innen in den sog.
„vorpolitischen Raum“ (Schulen, Redaktionen usw.) frühzeitig zu erkennen und
darauf zu reagieren.
C. 11. 8. Hass und Hetze im Netz effektiv mit Zivilgesellschaft und Rechtsstaat
entgegentreten
Rechtsextreme Ideologie verbreitet sich durch Propaganda in den sozialen Medien
immer einfacher. Außerdem dienen Facebook und Co. Neonazis zur Vernetzung und
Radikalisierung. Wir fordern eine konsequente staatliche Verfolgung strafbarer
Inhalte sowie eine anschließende Löschung durch die Betreiber*innen und eine
finanzielle Grundlage für die Bekämpfung von Hass im Netz auch für staatliche
Behörden und zivilgesellschaftliche Vereine.
C. 11. 9. Hassgewalt konsequent erfassen und ermitteln
Immer wieder kommt es zu rechtsextrem motivierter Gewalt. Dabei ist eine geringe
Aufklärungsquote, geringe Strafen und nicht vollstreckte Haftbefehle gegen
rechtsextreme Straftäter*innen bedauerlicher Status-Quo. Polizei und Justiz
müssen durch Aus- und Weiterbildung im Bereich der Bekämpfung von
Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gefördert werden.
C. 11. 10. Ein strengeres Waffenrecht
Die rechtsextreme Ideologie predigt einen „Kampf gegen die BRD“. Es wird auch
dazu aufgerufen, sich zu bewaffnen. Neben dem Entzug der „waffenrechtlichen
Erlaubnis“ für identifizierte Rechtsradikale fordern wir allgemein striktere
Regeln für Anträge auf eine Waffenerlaubnis, das Verbot für halbautomatische
Waffen für Privatpersonen und eine konsequente Überprüfung von privaten Waffen
und Munitionsbeständen. Alle Waffenscheine wollen wir nur nach persönlicher
Vorsprache erteilen.
Unterstützer*innen
- Aminata Touré (KV Neumünster)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Juliane Michel (KV Neumünster)
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