| Antrag Programm: | Schleswig-Holstein ist eine freiheitlich-vielfältige Demokratie | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 02.02.2022) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme | 
| Eingereicht: | 03.02.2022, 23:34 | 
C 9 -074: Schleswig-Holstein ist eine freiheitlich-vielfältige Demokratie
Text
          
          Von Zeile 73 bis 74 einfügen:
dass Empowermentarbeit eine wichtige Rolle für von Rassismus und/oder von Queerfeindlichkeit betroffene Personen darstellt und wollen diese unterstützen.
Wir stehen gegen die Diskriminierung von HIV-positiven und an AIDS erkrankten Menschen ein. Daher unterschreiben wir als Land Schleswig-Holstein die Deklaration für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben und setzen uns dafür ein, dass auch die Landkreise und Kommunen dies tun.
C. 9. Schleswig-Holstein ist eine freiheitlich-vielfältige Demokratie
Gerecht, freiheitlich und vielfältig – das macht für uns GRÜNE eine Demokratie 
aus. Diese Werte wollen wir in Schleswig-Holstein schützen und stärken. Dafür 
wollen wir GRÜNE auch weiterhin und noch verstärkt Verantwortung tragen.
Innenpolitik muss immer darauf ausgerichtet sein, den inneren Zusammenhalt zu 
stärken, um gegen demokratiefeindliche Strömungen zu wirken. Wir möchten die 
Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass alle Menschen in unserem Land gemeinsam 
sicher leben und sich frei entfalten können.
Nicht erst seit der Pandemie wissen wir, dass die Freiheitsrechte der Menschen 
in unserem Land ein hohes Gut darstellen. Staatliche Institutionen mit 
Sicherheitsaufgaben müssen daher rechtsstaatlich, bürger*innenfreundlich und 
transparent handeln. Wir GRÜNE folgen dabei dem Grundsatz „Prävention vor 
Repression“, bauen auf eine starke Zivilgesellschaft und einen handlungsfähigen 
Staat.
C. 9. 1. Starke Demokratie
Unsere Demokratie ist stark, lebendig und vielfältig. Wir wollen dafür sorgen, 
dass das so bleibt. Partizipation, Selbstbestimmung und Inklusion kann man nicht 
früh genug üben. Daher wollen wir die Demokratiebildung von Kita bis Hochschule 
sowie in der Erwachsenenbildung stärken.
Wir wollen weiter daran arbeiten, die Volksvertretung in Land und Kommune 
paritätisch zu besetzen. Wir wollen die Privatsphäre von Kandidierenden zu 
Wahlen schützen. Die Angabe von Erreichbarkeitsadresse und Postleitzahl auf 
Wahlzetteln soll zukünftig ausreichend sein. Das schützt all diejenigen, die 
sich aufgrund gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unter den jetzigen 
Bedingungen scheuen, an Wahlen teilzunehmen.
Es ist gut, dass nun endlich die Möglichkeit für Online-Volksinitiativen 
geschaffen wurden. Wir wollen die Plattform benutzer*innenfreundlicher und 
niedrigschwelliger machen.
Wir wollen echte Partizipation für bislang zu wenig sichtbare Gruppen. Menschen 
aus Nicht-EU-Ländern sollen bei uns auch kommunal und zum Landtag wählen dürfen.
C. 9. 2. Bürger*innenräte
Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die Demokratie. Mit 
Bürger*innenräten soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten 
Themen Bürger*innen noch direkter in Politik und Gesetzgebung einzubinden. 
Bürger*innenräte sollen auf Landes- und kommunaler Ebene gesetzlich verankert 
werden. Ihre Einberufung soll durch Beschluss des Landtags und der Kommunen 
sowie durch Volksinitiative bzw. Bürger*innenbegehren möglich sein. Regierung 
und Parlament bzw. die Kommunalvertretung müssen sich mit den Ergebnissen 
auseinandersetzen, ihnen aber nicht folgen. Folgen sie den Vorschlägen nicht, 
können die Initiator*innen einer vorausgegangenen Volksinitiative bzw. eines 
Bürger*innenbegehrens verlangen, dass über die Ergebnisse des Bürger*innenrates 
ein Volksentscheid bzw. Bürger*innenentscheid durchgeführt wird.
C. 9. 3. Kommunale Demokratie verbessern
Wir wollen in den Kommunen mehr Beteiligung und Vielfalt schaffen. Wir wollen 
daher, dass Kinder und Jugendliche entweder in Beiräten oder über Beauftragte 
bei den Kommunalvertretungen verbindlich beteiligt werden. Das Gleiche gilt für 
die kommunale Beteiligung von Menschen mit Behinderungen.
Kommunales Ehrenamt ist eine Herausforderung am Feierabend. Wir wollen das 
erleichtern, indem wir die digitale Teilnahme und Beschlussfassung ermöglichen.
Ehrenamtliche Arbeit ist Bürger*innenbeteiligung und bildet das Fundament 
unserer Gesellschaft. Diese Tätigkeit wollen wir stärken und unterstützen.
C. 9. 4. Vor Diskriminierung schützen
Niemand soll aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, einer rassistischen oder 
antisemitischen Zuschreibung, der Religion, einer Behinderung, der sexuellen 
oder geschlechtlichen Identität oder sozialen Herkunft diskriminiert werden. 
Diskriminierung erzeugt Benachteiligung für die betroffenen Personen und 
Gruppen.
Wir haben mit dem Landesaktionsplan „Echte Vielfalt“ und dem Landesaktionsplan 
gegen Rassismus bereits eine gute Basis geschaffen, um Diskriminierung zu 
begegnen. Darauf aufbauend wollen wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz 
schaffen, das alle Diskriminierungsformen im Blick hat. Durch ein solches Gesetz 
wollen wir Menschen, die durch Behörden Diskriminierung erfahren, in ihren 
Rechten stärken und die Möglichkeit eröffnen, Schadensersatzansprüche gegen das 
Land Schleswig-Holstein geltend machen zu können. Ein Verbandsklagerecht soll es 
erleichtern, die Ansprüche geltend zu machen.
Um Diskriminierung nachhaltig abzubauen, braucht es neben Gesetzen auch die 
kritische gesellschaftliche Auseinandersetzung, sodass wir Diskriminierung 
entlernen. Dafür braucht es die Stärkung von zivilgesellschaftlichen 
Organisationen und Selbstorganisationen. Sie leisten die größte Arbeit im 
Bereich Aufklärung, Sensibilisierung und Selbstorganisation in der Gesellschaft. 
Deshalb setzen wir uns für eine dauerhafte, strukturelle finanzielle Förderung 
ein, auch um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Wir erkennen an, 
dass Empowermentarbeit eine wichtige Rolle für von Rassismus und/oder von 
Queerfeindlichkeit betroffene Personen darstellt und wollen diese unterstützen.
Wir stehen gegen die Diskriminierung von HIV-positiven und an AIDS erkrankten Menschen ein. Daher unterschreiben wir als Land Schleswig-Holstein die Deklaration für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben und setzen uns dafür ein, dass auch die Landkreise und Kommunen dies tun.
C. 9. 5. Medien- und Meinungsvielfalt
Eine vielfältige, unabhängige und starke Medienlandschaft ist eine Grundsäule 
unserer Demokratie. Wir wollen insbesondere die Medienvielfalt in Schleswig-
Holstein stärken. Mehr als 80% der Zeitungen liegen inzwischen in der 
Verantwortung von nur zwei Verlagen. Ein Großteil der lokalen Radiosender gehört 
einem Radiounternehmen an und auch das regionale Fernseh-Angebot ist begrenzt. 
Gleichzeitig verlieren verlässliche und vertrauenswürdige journalistische 
Angebote und Qualitätsinhalte zunehmend ihre wichtige gesellschaftliche Funktion 
als Filter und Gatekeeper für unsere Wahrnehmung von und Debatten über Fakten 
und Zusammenhänge. Grund hierfür ist die digital ermöglichte Allgegenwärtigkeit 
beliebiger medialer Darstellungen und Deutungen.
Die journalistische Qualität und Vielfalt sind Gradmesser und zugleich 
Voraussetzungen für die Diskursqualität und Debattenkultur unserer Gesellschaft. 
Medienvielfalt, gesellschaftliche Vielfalt und Meinungsvielfalt gehen untrennbar 
miteinander einher. Für uns ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein 
entscheidender Beitrag zum Gemeinwohl, zur regionalen Identitätsstiftung, zur 
Meinungsbildung und zur öffentlichen Bildung. Auch um die Akzeptanz der 
Bevölkerung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages zu erhöhen, werden wir den NDR 
dabei unterstützen, sich diverser aufzustellen. Wir setzen uns für eine 
vielfältigere Zusammensetzung des Rundfunkrats ein. Wir wollen den öffentlich-
rechtlichen Rundfunk auch im digitalen Raum stärken und über sein klassisches 
Tätigkeitsfeld hinaus ein zukunftsfähiges, attraktives digitales und 
multimediales Angebot weiterentwickeln.
Wir wollen innovative und unabhängige Medienangebote fördern, die nicht primär 
ökonomischen Anreizen folgen. Neben den lokalen Tageszeitungen tragen auch 
unabhängige lokale Radiosender und offene Kanäle zur Medienvielfalt bei und sind 
Voraussetzung für Meinungsvielfalt und gesellschaftliche Diskurse. Daher setzen 
wir uns für den Erhalt der bestehenden Angebote ein und wollen die 
flächendeckende Ausweitung des Angebots fördern und ihre Bedeutung durch die 
Zusammenarbeit mit Schulen stärken.
Die sozialen Medien haben einen rein kommerziellen Hintergrund, der den sozialen 
Aspekt verdrängt. Wir brauchen echte soziale Medien, die die Gesellschaft und 
Gemeinschaft in ihrer Vielfalt stärken und regionalen sowie lokalen 
Informationsbedürfnissen Rechnung tragen.
Wir unterstützen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) in ihrer 
Funktion als Medienaufsicht, bei der Zulassung von Medien und in der Stärkung 
der Medienkompetenz von Bürger*innen. Wir werden die MA HSH in ihrer Arbeit zur 
Kontrolle der großen Tech-Konzerne wie Google und Facebook stärken. Hate-Speech, 
Sexismus und Rassismus, ebenso wie die Verbreitung von illegalen und 
demokratiefeindlichen Inhalten, dürfen nicht außerhalb der Verantwortung der 
Plattformen durch begünstigende Algorithmen automatisiert vorangetrieben werden. 
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, brauchen wir eine starke MA HSH.
                Unterstützer*innen
                
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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Von Zeile 73 bis 74 einfügen:
dass Empowermentarbeit eine wichtige Rolle für von Rassismus und/oder von Queerfeindlichkeit betroffene Personen darstellt und wollen diese unterstützen.
Wir stehen gegen die Diskriminierung von HIV-positiven und an AIDS erkrankten Menschen ein. Daher unterschreiben wir als Land Schleswig-Holstein die Deklaration für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben und setzen uns dafür ein, dass auch die Landkreise und Kommunen dies tun.
C. 9. Schleswig-Holstein ist eine freiheitlich-vielfältige Demokratie
Gerecht, freiheitlich und vielfältig – das macht für uns GRÜNE eine Demokratie 
aus. Diese Werte wollen wir in Schleswig-Holstein schützen und stärken. Dafür 
wollen wir GRÜNE auch weiterhin und noch verstärkt Verantwortung tragen.
Innenpolitik muss immer darauf ausgerichtet sein, den inneren Zusammenhalt zu 
stärken, um gegen demokratiefeindliche Strömungen zu wirken. Wir möchten die 
Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass alle Menschen in unserem Land gemeinsam 
sicher leben und sich frei entfalten können.
Nicht erst seit der Pandemie wissen wir, dass die Freiheitsrechte der Menschen 
in unserem Land ein hohes Gut darstellen. Staatliche Institutionen mit 
Sicherheitsaufgaben müssen daher rechtsstaatlich, bürger*innenfreundlich und 
transparent handeln. Wir GRÜNE folgen dabei dem Grundsatz „Prävention vor 
Repression“, bauen auf eine starke Zivilgesellschaft und einen handlungsfähigen 
Staat.
C. 9. 1. Starke Demokratie
Unsere Demokratie ist stark, lebendig und vielfältig. Wir wollen dafür sorgen, 
dass das so bleibt. Partizipation, Selbstbestimmung und Inklusion kann man nicht 
früh genug üben. Daher wollen wir die Demokratiebildung von Kita bis Hochschule 
sowie in der Erwachsenenbildung stärken.
Wir wollen weiter daran arbeiten, die Volksvertretung in Land und Kommune 
paritätisch zu besetzen. Wir wollen die Privatsphäre von Kandidierenden zu 
Wahlen schützen. Die Angabe von Erreichbarkeitsadresse und Postleitzahl auf 
Wahlzetteln soll zukünftig ausreichend sein. Das schützt all diejenigen, die 
sich aufgrund gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unter den jetzigen 
Bedingungen scheuen, an Wahlen teilzunehmen.
Es ist gut, dass nun endlich die Möglichkeit für Online-Volksinitiativen 
geschaffen wurden. Wir wollen die Plattform benutzer*innenfreundlicher und 
niedrigschwelliger machen.
Wir wollen echte Partizipation für bislang zu wenig sichtbare Gruppen. Menschen 
aus Nicht-EU-Ländern sollen bei uns auch kommunal und zum Landtag wählen dürfen.
C. 9. 2. Bürger*innenräte
Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die Demokratie. Mit 
Bürger*innenräten soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten 
Themen Bürger*innen noch direkter in Politik und Gesetzgebung einzubinden. 
Bürger*innenräte sollen auf Landes- und kommunaler Ebene gesetzlich verankert 
werden. Ihre Einberufung soll durch Beschluss des Landtags und der Kommunen 
sowie durch Volksinitiative bzw. Bürger*innenbegehren möglich sein. Regierung 
und Parlament bzw. die Kommunalvertretung müssen sich mit den Ergebnissen 
auseinandersetzen, ihnen aber nicht folgen. Folgen sie den Vorschlägen nicht, 
können die Initiator*innen einer vorausgegangenen Volksinitiative bzw. eines 
Bürger*innenbegehrens verlangen, dass über die Ergebnisse des Bürger*innenrates 
ein Volksentscheid bzw. Bürger*innenentscheid durchgeführt wird.
C. 9. 3. Kommunale Demokratie verbessern
Wir wollen in den Kommunen mehr Beteiligung und Vielfalt schaffen. Wir wollen 
daher, dass Kinder und Jugendliche entweder in Beiräten oder über Beauftragte 
bei den Kommunalvertretungen verbindlich beteiligt werden. Das Gleiche gilt für 
die kommunale Beteiligung von Menschen mit Behinderungen.
Kommunales Ehrenamt ist eine Herausforderung am Feierabend. Wir wollen das 
erleichtern, indem wir die digitale Teilnahme und Beschlussfassung ermöglichen.
Ehrenamtliche Arbeit ist Bürger*innenbeteiligung und bildet das Fundament 
unserer Gesellschaft. Diese Tätigkeit wollen wir stärken und unterstützen.
C. 9. 4. Vor Diskriminierung schützen
Niemand soll aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, einer rassistischen oder 
antisemitischen Zuschreibung, der Religion, einer Behinderung, der sexuellen 
oder geschlechtlichen Identität oder sozialen Herkunft diskriminiert werden. 
Diskriminierung erzeugt Benachteiligung für die betroffenen Personen und 
Gruppen.
Wir haben mit dem Landesaktionsplan „Echte Vielfalt“ und dem Landesaktionsplan 
gegen Rassismus bereits eine gute Basis geschaffen, um Diskriminierung zu 
begegnen. Darauf aufbauend wollen wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz 
schaffen, das alle Diskriminierungsformen im Blick hat. Durch ein solches Gesetz 
wollen wir Menschen, die durch Behörden Diskriminierung erfahren, in ihren 
Rechten stärken und die Möglichkeit eröffnen, Schadensersatzansprüche gegen das 
Land Schleswig-Holstein geltend machen zu können. Ein Verbandsklagerecht soll es 
erleichtern, die Ansprüche geltend zu machen.
Um Diskriminierung nachhaltig abzubauen, braucht es neben Gesetzen auch die 
kritische gesellschaftliche Auseinandersetzung, sodass wir Diskriminierung 
entlernen. Dafür braucht es die Stärkung von zivilgesellschaftlichen 
Organisationen und Selbstorganisationen. Sie leisten die größte Arbeit im 
Bereich Aufklärung, Sensibilisierung und Selbstorganisation in der Gesellschaft. 
Deshalb setzen wir uns für eine dauerhafte, strukturelle finanzielle Förderung 
ein, auch um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Wir erkennen an, 
dass Empowermentarbeit eine wichtige Rolle für von Rassismus und/oder von 
Queerfeindlichkeit betroffene Personen darstellt und wollen diese unterstützen.
Wir stehen gegen die Diskriminierung von HIV-positiven und an AIDS erkrankten Menschen ein. Daher unterschreiben wir als Land Schleswig-Holstein die Deklaration für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben und setzen uns dafür ein, dass auch die Landkreise und Kommunen dies tun.
C. 9. 5. Medien- und Meinungsvielfalt
Eine vielfältige, unabhängige und starke Medienlandschaft ist eine Grundsäule 
unserer Demokratie. Wir wollen insbesondere die Medienvielfalt in Schleswig-
Holstein stärken. Mehr als 80% der Zeitungen liegen inzwischen in der 
Verantwortung von nur zwei Verlagen. Ein Großteil der lokalen Radiosender gehört 
einem Radiounternehmen an und auch das regionale Fernseh-Angebot ist begrenzt. 
Gleichzeitig verlieren verlässliche und vertrauenswürdige journalistische 
Angebote und Qualitätsinhalte zunehmend ihre wichtige gesellschaftliche Funktion 
als Filter und Gatekeeper für unsere Wahrnehmung von und Debatten über Fakten 
und Zusammenhänge. Grund hierfür ist die digital ermöglichte Allgegenwärtigkeit 
beliebiger medialer Darstellungen und Deutungen.
Die journalistische Qualität und Vielfalt sind Gradmesser und zugleich 
Voraussetzungen für die Diskursqualität und Debattenkultur unserer Gesellschaft. 
Medienvielfalt, gesellschaftliche Vielfalt und Meinungsvielfalt gehen untrennbar 
miteinander einher. Für uns ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein 
entscheidender Beitrag zum Gemeinwohl, zur regionalen Identitätsstiftung, zur 
Meinungsbildung und zur öffentlichen Bildung. Auch um die Akzeptanz der 
Bevölkerung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages zu erhöhen, werden wir den NDR 
dabei unterstützen, sich diverser aufzustellen. Wir setzen uns für eine 
vielfältigere Zusammensetzung des Rundfunkrats ein. Wir wollen den öffentlich-
rechtlichen Rundfunk auch im digitalen Raum stärken und über sein klassisches 
Tätigkeitsfeld hinaus ein zukunftsfähiges, attraktives digitales und 
multimediales Angebot weiterentwickeln.
Wir wollen innovative und unabhängige Medienangebote fördern, die nicht primär 
ökonomischen Anreizen folgen. Neben den lokalen Tageszeitungen tragen auch 
unabhängige lokale Radiosender und offene Kanäle zur Medienvielfalt bei und sind 
Voraussetzung für Meinungsvielfalt und gesellschaftliche Diskurse. Daher setzen 
wir uns für den Erhalt der bestehenden Angebote ein und wollen die 
flächendeckende Ausweitung des Angebots fördern und ihre Bedeutung durch die 
Zusammenarbeit mit Schulen stärken.
Die sozialen Medien haben einen rein kommerziellen Hintergrund, der den sozialen 
Aspekt verdrängt. Wir brauchen echte soziale Medien, die die Gesellschaft und 
Gemeinschaft in ihrer Vielfalt stärken und regionalen sowie lokalen 
Informationsbedürfnissen Rechnung tragen.
Wir unterstützen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) in ihrer 
Funktion als Medienaufsicht, bei der Zulassung von Medien und in der Stärkung 
der Medienkompetenz von Bürger*innen. Wir werden die MA HSH in ihrer Arbeit zur 
Kontrolle der großen Tech-Konzerne wie Google und Facebook stärken. Hate-Speech, 
Sexismus und Rassismus, ebenso wie die Verbreitung von illegalen und 
demokratiefeindlichen Inhalten, dürfen nicht außerhalb der Verantwortung der 
Plattformen durch begünstigende Algorithmen automatisiert vorangetrieben werden. 
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, brauchen wir eine starke MA HSH.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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