| Antrag Programm: | Schleswig-Holstein, Digitalland | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 05.02.2022) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Eingereicht: | 05.02.2022, 13:59 | 
C 6-108: Schleswig-Holstein, Digitalland
Verfahrensvorschlag: Text
          
          Von Zeile 108 bis 113:
Damit Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* (FINT*) Personen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzendeangesetzte MINT-Förderung von Mädchen, FINT* Personen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen, FINT* Personen in digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug 
Von Zeile 115 bis 118 einfügen:
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen. Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen, FINT* Personen und Hackathons nur für Frauen, FINT* Personen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm „Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
C. 6. Schleswig-Holstein, Digitalland
Die digitale Transformation bietet nach wie vor große Potenziale für die 
Entwicklung unseres Landes. Durch eine flächendeckende Versorgung mit schnellem 
Glasfasernetz gewinnen besonders ländliche Regionen an Attraktivität. So können 
hier moderne Arbeitsplätze entstehen, die zu einem wirtschaftlichen Aufschwung 
in den Regionen führen. Wir wollen die Digitalisierung auf der Basis der 
erneuerbaren Energien nachhaltig gestalten, denn auch in diesem Bereich ist 
Klimaneutralität das Ziel.
C. 6. 1. Infrastrukturausbau
Der Grundstein für eine gelungene Digitalisierung ist eine flächendeckende 
Versorgung aller Schleswig-Holsteiner*innen mit schnellem, zuverlässigem 
Internet und eine gute Netzabdeckung im Bereich des Mobilfunks. Mit der 
Breitbandstrategie haben wir uns auf den Weg gemacht, bis 2025 in allen Regionen 
des Landes für Glasfaseranschlüsse zu sorgen. Für uns ist klar, dass dann 
eventuell noch bestehende Lücken im Netz schnellstmöglich geschlossen sein 
müssen. Dazu werden wir das Förderprogramm des Landes weiterführen und explizit 
auch den Ausbau von Glasfasernetzen in den städtischen Räumen förderbar machen.
Wir brauchen „an jeder Milchkanne“ Glasfaser und 5G-Mobilfunk. Künftig muss sich 
der Mobilfunkausbau am Ziel orientieren, Kund*innen aller Mobilfunkanbieter ein 
gutes Netz zu bieten. Wir unterstützen daher Bestrebungen, Mobilfunkanbieter zu 
sogenannten „National Roaming Agreements“ zu verpflichten. Darüber hinaus werden 
wir moderne Mobilfunkstandards fördern, besonders entlang von Bahntrassen und 
Infrastrukturachsen. Wir wollen uns dafür einsetzen, die Netzabdeckung in 
Schleswig-Holstein gezielt voranzutreiben und auch bei neuen Mobilfunkstandards 
Funklöcher zu schließen.
Das Programm „Schulen ans Netz“ ist ein Erfolgsmodell, soll fortgeführt und die 
Bandbreite der Anschlüsse ausgebaut werden. Das SH-WLAN Programm wollen wir 
ebenfalls fortführen.
C. 6. 2. Digitale Services und Open Data
Auch in der Verwaltung wollen wir die Digitalisierung weiter voranbringen. Wir 
werden den Weg dafür ebnen, dass jedes Angebot einer Kommune oder des Landes 
auch digital zur Verfügung steht. Egal ob touristisch, behördlich oder für das 
Ehrenamt. Der digitale Sportverein, die digitale Fraktionssitzung sowie die 
Online-Reservierung einer Hallenzeit im Schwimmbad müssen möglich sein.
Wir werden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) alle Leistungen des Landes 
unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen auch digital anbieten. 
Darüber hinaus werden wir die Umsetzung des OZG nutzen, um Verwaltungsprozesse 
und -verfahren zu optimieren und um diese künftig ebenfalls möglichst bald 
digital zu gestalten. Ziel ist es, die Bürger*innenfreundlichkeit stetig zu 
verbessern.
Wir werden das Digitalisierungsprogramm des Landes fortschreiben, um die 
Digitalisierung in Schleswig-Holstein strategisch weiter voranzubringen. Dabei 
werden wir alle relevanten Digital-Projekte der Landesregierung bündeln und die 
Umsetzung dieser sichern. Die digitale Transformation ist eine 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die das Digitalisierungsprogramm den 
notwendigen Orientierungsrahmen bietet.
Die erfolgreich begonnene Nutzung von quelloffener Software werden wir 
fortsetzen und bis Ende der 20. Wahlperiode den Umstieg des Landes auf die 
Nutzung entsprechender Software umsetzen. Wir werden bei der Umstellung 
insbesondere die Beschäftigten des Landes eng begleiten. Digitale Souveränität 
und Green IT sind Leitbilder unserer Digitalpolitik.
Wir werden zur Umsetzung des Digitalisierungsgesetzes unter Berücksichtigung des 
Datenschutzes auch eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um nicht-
personenbezogene Daten, die im Auftrag oder von öffentlichen Stellen erhoben 
wurden, allen zugänglich zu machen. Das Open-Data-Portal des Landes werden wir 
weiterentwickeln. Um die Qualität der Daten zu sichern und neue Datensätze zu 
identifizieren, werden wir eine Open-Data-Leitstelle im 
Digitalisierungsministerium aufbauen und Digitalisierungsstabsstellen für Open-
Data-Beauftragte in den einzelnen Ministerien schaffen.
Wir sehen den Einfluss der großen Konzerne kritisch und setzen uns, wo immer 
möglich, für die Ausstattung öffentlicher Behörden und Einrichtungen mit Open 
Source-Software ein. Über die Landesgrenzen hinweg unterstützen wir auf 
Bundesebene die Etablierung von gemeinsamen Standards und die Förderung von Open 
Source-Projekten.
Das Digitalisierungsministerium hat sich in Schleswig-Holstein etabliert. Wir 
werden uns dafür einsetzen, das Digitalisierungsministerium beizubehalten und in 
seinen Kompetenzen weiter zu stärken. Dafür wollen wir die Zuständigkeit für die 
Digitalisierung der Landesverwaltung weiter bündeln. Im schleswig-holsteinischen 
Landtag setzen wir uns dafür ein, dass ein eigenständiger 
Digitalisierungsausschuss eingerichtet wird.
Mit dem Digitalisierungsgesetz haben wir den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung 
des OZG in Schleswig-Holstein, zur Bereitstellung offener Daten und zum Einsatz 
von Künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung gesetzt. Kaum ein Feld 
entwickelt sich so dynamisch wie die Digitalisierung. Wir werden das Gesetz 
deshalb in der kommenden Wahlperiode evaluieren und – wenn erforderlich – an 
neue Entwicklungen anpassen.
Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing, Blockchain und andere 
Zukunftstechnologien bieten große Chancen für Innovationen und für die Umsetzung 
wichtiger gesellschaftlicher Ziele, insbesondere der Nachhaltigkeit. Ihre 
Bedeutung für die Forschung, den Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft ist 
nicht zu unterschätzen. Wir werden ihre Chancen weiter nutzen und gezielt 
investieren. Wir wollen das KI-Sondervermögen fortführen und gesellschaftliche 
Diskussionen zur Verwendung von KI und ethischen Grenzen auch bei uns im Land 
vorantreiben.
C. 6. 3. Digitale Bildung und Teilhabe, digitale Gerechtigkeit
Die Digitalisierung muss demokratisch gestaltet werden und wir müssen dafür 
sorgen, dass alle Bürger*innen auf dem Wege mitgenommen werden. Dafür braucht es 
digitale Bildung und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, die Zugänge zu 
digitalen Angeboten schaffen und ermutigen, diese zu nutzen. Digitale Angebote 
müssen für alle Menschen anwendbar sein. Daher sind niedrigschwellige und 
barrierearme Angebote unverzichtbar, die auf die Bedürfnisse aller Bürger*innen 
eingehen. Die „Digitalen Knotenpunkte“ erfüllen genau diesen Zweck. Wir werden 
die Förderung für Betrieb und Einrichtung „Digitaler Knotenpunkte“ deshalb 
fortführen.
Die Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Landes ist für uns von 
besonderer Wichtigkeit. Aber auch für Menschen, die aus verschiedenen Gründen 
keine digitalen Angebote nutzen können oder wollen, müssen analoge Zugänge 
offengehalten und entwickelt werden.
Unser Ziel ist es, auch die digitale Welt gleichberechtigt zu gestalten. 
Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir eine Öffentlichkeitskampagne starten, um 
mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche zu schaffen und mehr Frauen für Jobs 
in diesem Bereich zu gewinnen.
Die digitale Welt ist bisher vorrangig in männlicher Hand. Aus dem 
Gleichstellungsbericht der Landesregierung geht hervor, dass gendersensible 
Themen, wie digitale Gewalt oder die Diskriminierung durch Algorithmen, zu wenig 
Berücksichtigung finden. Solange Digitalisierungsprojekte auf die Lebenswelt von 
Männern zugeschnitten sind, führt dieses zu einem Digital Data Gap.
Damit Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* (FINT*) Personen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert 
werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzendeangesetzte MINT-Förderung von 
Mädchen, FINT* Personen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns 
für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und 
Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen, FINT* Personen in 
digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug 
auf Geschlecht, geschlechtergerechte Budgetentscheidungen und bei der Vergabe 
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen. 
Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen, FINT* Personen 
und Hackathons nur für Frauen, FINT* Personen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm 
„Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
Digitale Formate können die Teilnahme an Gremiensitzungen auch Menschen 
ermöglichen, die beispielsweise aufgrund von Kinderbetreuung an Präsenzsitzungen 
nur eingeschränkt teilnehmen könnten. Daher sollen diese Formate auch außerhalb 
von Notlagen eingesetzt werden können. Konkret werden wir uns dafür einsetzen, 
dass alle Ausschüsse des Landtages und kommunale Gremien künftig auf eigenen 
Beschluss auch außerhalb von Notlagen digitale Sitzungen abhalten können. Diese 
Sitzungen sollen auch in hybrider Form möglich sein und rechtskräftige 
Beschlüsse fassen können.
C. 6. 4. Nachhaltige und klimafreundliche Digitalisierung mit erneuerbaren 
Energien
Die Digitalisierung beinhaltet große Chancen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit: 
Dienstreisen können reduziert, Warenströme können effizienter gesteuert, globale 
Kommunikation kann erleichtert werden. Auch für die Energiewende ist die 
Digitalisierung eine Grundvoraussetzung. Gleichzeitig bedeutet Digitalisierung 
einen massiv steigenden Energiebedarf und verschlingt viele endliche Rohstoffe. 
Deshalb muss die Digitalisierung klimafreundlich und nachhaltig gestaltet werden 
– von allein geschieht das nicht.
Wir haben in der letzten Wahlperiode bei der Green-IT schon viel erreicht: Wir 
haben das Thema oben auf die politische Agenda im Bund gesetzt, unsere 
Landesrechenzentren sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet worden und wir 
halten im neuen Digitalgesetz klar fest, dass sich die öffentliche Hand bei der 
Digitalisierung an die Prinzipien der Green-IT halten muss. Das gilt ebenso für 
die Beschaffung der Soft- als auch der Hardware.
Wir werden diesen begonnenen Weg konsequent weitergehen und eine Landesstrategie 
Green-IT auf den Weg bringen. Sie soll Leitlinien enthalten, noch mehr 
Verbindlichkeit schaffen und außerhalb der Landesverwaltung dazu animieren, das 
Thema Green-IT voranzutreiben. Schleswig-Holstein soll zum Land der Green-IT 
werden und ist mit seiner mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft, seiner 
starken Open-Source-Community und seinen vielen erneuerbaren Energien 
prädestiniert dafür. Wir wollen für Green-IT begeistern und werden gemeinsam mit 
Kommunen und IT-Wirtschaft eine Initiative für mehr Green-IT starten, die auch 
die Öffentlichkeit einbezieht und für ein klimafreundliches Kauf- und 
Nutzungsverhalten wirbt.
Deutschland, und hier vor allem der Raum Frankfurt, ist der größte Standort für 
Rechenzentren in Europa. Neue Rechenzentren sollten künftig vor allem bei uns im 
Norden angesiedelt werden, denn hier ist die Energie schon heute klimaneutral. 
Wir werden eine Ansiedlungsoffensive für grüne Rechenzentren starten und 
befürworten die Nutzung von „Öko-Qualitätszertifikaten“ für IT-Anbieter*innen. 
Wir werden uns auf Bundesebene weiter für energiewirtschaftliche 
Rahmenbedingungen einsetzen, die es noch attraktiver machen, hier Rechenzentren 
anzusiedeln.
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          Von Zeile 108 bis 113:
Damit Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzendeangesetzte MINT-Förderung von Mädchen, inter*, nicht-binären und trans* Personen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen, inter*, nicht-binären und trans* Personen in digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug 
Von Zeile 115 bis 118 einfügen:
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen. Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen und Hackathons nur für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm „Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
C. 6. Schleswig-Holstein, Digitalland
Die digitale Transformation bietet nach wie vor große Potenziale für die 
Entwicklung unseres Landes. Durch eine flächendeckende Versorgung mit schnellem 
Glasfasernetz gewinnen besonders ländliche Regionen an Attraktivität. So können 
hier moderne Arbeitsplätze entstehen, die zu einem wirtschaftlichen Aufschwung 
in den Regionen führen. Wir wollen die Digitalisierung auf der Basis der 
erneuerbaren Energien nachhaltig gestalten, denn auch in diesem Bereich ist 
Klimaneutralität das Ziel.
C. 6. 1. Infrastrukturausbau
Der Grundstein für eine gelungene Digitalisierung ist eine flächendeckende 
Versorgung aller Schleswig-Holsteiner*innen mit schnellem, zuverlässigem 
Internet und eine gute Netzabdeckung im Bereich des Mobilfunks. Mit der 
Breitbandstrategie haben wir uns auf den Weg gemacht, bis 2025 in allen Regionen 
des Landes für Glasfaseranschlüsse zu sorgen. Für uns ist klar, dass dann 
eventuell noch bestehende Lücken im Netz schnellstmöglich geschlossen sein 
müssen. Dazu werden wir das Förderprogramm des Landes weiterführen und explizit 
auch den Ausbau von Glasfasernetzen in den städtischen Räumen förderbar machen.
Wir brauchen „an jeder Milchkanne“ Glasfaser und 5G-Mobilfunk. Künftig muss sich 
der Mobilfunkausbau am Ziel orientieren, Kund*innen aller Mobilfunkanbieter ein 
gutes Netz zu bieten. Wir unterstützen daher Bestrebungen, Mobilfunkanbieter zu 
sogenannten „National Roaming Agreements“ zu verpflichten. Darüber hinaus werden 
wir moderne Mobilfunkstandards fördern, besonders entlang von Bahntrassen und 
Infrastrukturachsen. Wir wollen uns dafür einsetzen, die Netzabdeckung in 
Schleswig-Holstein gezielt voranzutreiben und auch bei neuen Mobilfunkstandards 
Funklöcher zu schließen.
Das Programm „Schulen ans Netz“ ist ein Erfolgsmodell, soll fortgeführt und die 
Bandbreite der Anschlüsse ausgebaut werden. Das SH-WLAN Programm wollen wir 
ebenfalls fortführen.
C. 6. 2. Digitale Services und Open Data
Auch in der Verwaltung wollen wir die Digitalisierung weiter voranbringen. Wir 
werden den Weg dafür ebnen, dass jedes Angebot einer Kommune oder des Landes 
auch digital zur Verfügung steht. Egal ob touristisch, behördlich oder für das 
Ehrenamt. Der digitale Sportverein, die digitale Fraktionssitzung sowie die 
Online-Reservierung einer Hallenzeit im Schwimmbad müssen möglich sein.
Wir werden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) alle Leistungen des Landes 
unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen auch digital anbieten. 
Darüber hinaus werden wir die Umsetzung des OZG nutzen, um Verwaltungsprozesse 
und -verfahren zu optimieren und um diese künftig ebenfalls möglichst bald 
digital zu gestalten. Ziel ist es, die Bürger*innenfreundlichkeit stetig zu 
verbessern.
Wir werden das Digitalisierungsprogramm des Landes fortschreiben, um die 
Digitalisierung in Schleswig-Holstein strategisch weiter voranzubringen. Dabei 
werden wir alle relevanten Digital-Projekte der Landesregierung bündeln und die 
Umsetzung dieser sichern. Die digitale Transformation ist eine 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die das Digitalisierungsprogramm den 
notwendigen Orientierungsrahmen bietet.
Die erfolgreich begonnene Nutzung von quelloffener Software werden wir 
fortsetzen und bis Ende der 20. Wahlperiode den Umstieg des Landes auf die 
Nutzung entsprechender Software umsetzen. Wir werden bei der Umstellung 
insbesondere die Beschäftigten des Landes eng begleiten. Digitale Souveränität 
und Green IT sind Leitbilder unserer Digitalpolitik.
Wir werden zur Umsetzung des Digitalisierungsgesetzes unter Berücksichtigung des 
Datenschutzes auch eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um nicht-
personenbezogene Daten, die im Auftrag oder von öffentlichen Stellen erhoben 
wurden, allen zugänglich zu machen. Das Open-Data-Portal des Landes werden wir 
weiterentwickeln. Um die Qualität der Daten zu sichern und neue Datensätze zu 
identifizieren, werden wir eine Open-Data-Leitstelle im 
Digitalisierungsministerium aufbauen und Digitalisierungsstabsstellen für Open-
Data-Beauftragte in den einzelnen Ministerien schaffen.
Wir sehen den Einfluss der großen Konzerne kritisch und setzen uns, wo immer 
möglich, für die Ausstattung öffentlicher Behörden und Einrichtungen mit Open 
Source-Software ein. Über die Landesgrenzen hinweg unterstützen wir auf 
Bundesebene die Etablierung von gemeinsamen Standards und die Förderung von Open 
Source-Projekten.
Das Digitalisierungsministerium hat sich in Schleswig-Holstein etabliert. Wir 
werden uns dafür einsetzen, das Digitalisierungsministerium beizubehalten und in 
seinen Kompetenzen weiter zu stärken. Dafür wollen wir die Zuständigkeit für die 
Digitalisierung der Landesverwaltung weiter bündeln. Im schleswig-holsteinischen 
Landtag setzen wir uns dafür ein, dass ein eigenständiger 
Digitalisierungsausschuss eingerichtet wird.
Mit dem Digitalisierungsgesetz haben wir den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung 
des OZG in Schleswig-Holstein, zur Bereitstellung offener Daten und zum Einsatz 
von Künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung gesetzt. Kaum ein Feld 
entwickelt sich so dynamisch wie die Digitalisierung. Wir werden das Gesetz 
deshalb in der kommenden Wahlperiode evaluieren und – wenn erforderlich – an 
neue Entwicklungen anpassen.
Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing, Blockchain und andere 
Zukunftstechnologien bieten große Chancen für Innovationen und für die Umsetzung 
wichtiger gesellschaftlicher Ziele, insbesondere der Nachhaltigkeit. Ihre 
Bedeutung für die Forschung, den Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft ist 
nicht zu unterschätzen. Wir werden ihre Chancen weiter nutzen und gezielt 
investieren. Wir wollen das KI-Sondervermögen fortführen und gesellschaftliche 
Diskussionen zur Verwendung von KI und ethischen Grenzen auch bei uns im Land 
vorantreiben.
C. 6. 3. Digitale Bildung und Teilhabe, digitale Gerechtigkeit
Die Digitalisierung muss demokratisch gestaltet werden und wir müssen dafür 
sorgen, dass alle Bürger*innen auf dem Wege mitgenommen werden. Dafür braucht es 
digitale Bildung und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, die Zugänge zu 
digitalen Angeboten schaffen und ermutigen, diese zu nutzen. Digitale Angebote 
müssen für alle Menschen anwendbar sein. Daher sind niedrigschwellige und 
barrierearme Angebote unverzichtbar, die auf die Bedürfnisse aller Bürger*innen 
eingehen. Die „Digitalen Knotenpunkte“ erfüllen genau diesen Zweck. Wir werden 
die Förderung für Betrieb und Einrichtung „Digitaler Knotenpunkte“ deshalb 
fortführen.
Die Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Landes ist für uns von 
besonderer Wichtigkeit. Aber auch für Menschen, die aus verschiedenen Gründen 
keine digitalen Angebote nutzen können oder wollen, müssen analoge Zugänge 
offengehalten und entwickelt werden.
Unser Ziel ist es, auch die digitale Welt gleichberechtigt zu gestalten. 
Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir eine Öffentlichkeitskampagne starten, um 
mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche zu schaffen und mehr Frauen für Jobs 
in diesem Bereich zu gewinnen.
Die digitale Welt ist bisher vorrangig in männlicher Hand. Aus dem 
Gleichstellungsbericht der Landesregierung geht hervor, dass gendersensible 
Themen, wie digitale Gewalt oder die Diskriminierung durch Algorithmen, zu wenig 
Berücksichtigung finden. Solange Digitalisierungsprojekte auf die Lebenswelt von 
Männern zugeschnitten sind, führt dieses zu einem Digital Data Gap.
Damit Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert 
werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzendeangesetzte MINT-Förderung von 
Mädchen, inter*, nicht-binären und trans* Personen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns 
für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und 
Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen, inter*, nicht-binären und trans* Personen in 
digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug 
auf Geschlecht, geschlechtergerechte Budgetentscheidungen und bei der Vergabe 
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen. 
Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen 
und Hackathons nur für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm 
„Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
Digitale Formate können die Teilnahme an Gremiensitzungen auch Menschen 
ermöglichen, die beispielsweise aufgrund von Kinderbetreuung an Präsenzsitzungen 
nur eingeschränkt teilnehmen könnten. Daher sollen diese Formate auch außerhalb 
von Notlagen eingesetzt werden können. Konkret werden wir uns dafür einsetzen, 
dass alle Ausschüsse des Landtages und kommunale Gremien künftig auf eigenen 
Beschluss auch außerhalb von Notlagen digitale Sitzungen abhalten können. Diese 
Sitzungen sollen auch in hybrider Form möglich sein und rechtskräftige 
Beschlüsse fassen können.
C. 6. 4. Nachhaltige und klimafreundliche Digitalisierung mit erneuerbaren 
Energien
Die Digitalisierung beinhaltet große Chancen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit: 
Dienstreisen können reduziert, Warenströme können effizienter gesteuert, globale 
Kommunikation kann erleichtert werden. Auch für die Energiewende ist die 
Digitalisierung eine Grundvoraussetzung. Gleichzeitig bedeutet Digitalisierung 
einen massiv steigenden Energiebedarf und verschlingt viele endliche Rohstoffe. 
Deshalb muss die Digitalisierung klimafreundlich und nachhaltig gestaltet werden 
– von allein geschieht das nicht.
Wir haben in der letzten Wahlperiode bei der Green-IT schon viel erreicht: Wir 
haben das Thema oben auf die politische Agenda im Bund gesetzt, unsere 
Landesrechenzentren sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet worden und wir 
halten im neuen Digitalgesetz klar fest, dass sich die öffentliche Hand bei der 
Digitalisierung an die Prinzipien der Green-IT halten muss. Das gilt ebenso für 
die Beschaffung der Soft- als auch der Hardware.
Wir werden diesen begonnenen Weg konsequent weitergehen und eine Landesstrategie 
Green-IT auf den Weg bringen. Sie soll Leitlinien enthalten, noch mehr 
Verbindlichkeit schaffen und außerhalb der Landesverwaltung dazu animieren, das 
Thema Green-IT voranzutreiben. Schleswig-Holstein soll zum Land der Green-IT 
werden und ist mit seiner mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft, seiner 
starken Open-Source-Community und seinen vielen erneuerbaren Energien 
prädestiniert dafür. Wir wollen für Green-IT begeistern und werden gemeinsam mit 
Kommunen und IT-Wirtschaft eine Initiative für mehr Green-IT starten, die auch 
die Öffentlichkeit einbezieht und für ein klimafreundliches Kauf- und 
Nutzungsverhalten wirbt.
Deutschland, und hier vor allem der Raum Frankfurt, ist der größte Standort für 
Rechenzentren in Europa. Neue Rechenzentren sollten künftig vor allem bei uns im 
Norden angesiedelt werden, denn hier ist die Energie schon heute klimaneutral. 
Wir werden eine Ansiedlungsoffensive für grüne Rechenzentren starten und 
befürworten die Nutzung von „Öko-Qualitätszertifikaten“ für IT-Anbieter*innen. 
Wir werden uns auf Bundesebene weiter für energiewirtschaftliche 
Rahmenbedingungen einsetzen, die es noch attraktiver machen, hier Rechenzentren 
anzusiedeln.
                Unterstützer*innen
                
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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Von Zeile 115 bis 118 einfügen:
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen. Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen, FINT* Personen und Hackathons nur für Frauen, FINT* Personen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm „Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
C. 6. Schleswig-Holstein, Digitalland
Die digitale Transformation bietet nach wie vor große Potenziale für die 
Entwicklung unseres Landes. Durch eine flächendeckende Versorgung mit schnellem 
Glasfasernetz gewinnen besonders ländliche Regionen an Attraktivität. So können 
hier moderne Arbeitsplätze entstehen, die zu einem wirtschaftlichen Aufschwung 
in den Regionen führen. Wir wollen die Digitalisierung auf der Basis der 
erneuerbaren Energien nachhaltig gestalten, denn auch in diesem Bereich ist 
Klimaneutralität das Ziel.
C. 6. 1. Infrastrukturausbau
Der Grundstein für eine gelungene Digitalisierung ist eine flächendeckende 
Versorgung aller Schleswig-Holsteiner*innen mit schnellem, zuverlässigem 
Internet und eine gute Netzabdeckung im Bereich des Mobilfunks. Mit der 
Breitbandstrategie haben wir uns auf den Weg gemacht, bis 2025 in allen Regionen 
des Landes für Glasfaseranschlüsse zu sorgen. Für uns ist klar, dass dann 
eventuell noch bestehende Lücken im Netz schnellstmöglich geschlossen sein 
müssen. Dazu werden wir das Förderprogramm des Landes weiterführen und explizit 
auch den Ausbau von Glasfasernetzen in den städtischen Räumen förderbar machen.
Wir brauchen „an jeder Milchkanne“ Glasfaser und 5G-Mobilfunk. Künftig muss sich 
der Mobilfunkausbau am Ziel orientieren, Kund*innen aller Mobilfunkanbieter ein 
gutes Netz zu bieten. Wir unterstützen daher Bestrebungen, Mobilfunkanbieter zu 
sogenannten „National Roaming Agreements“ zu verpflichten. Darüber hinaus werden 
wir moderne Mobilfunkstandards fördern, besonders entlang von Bahntrassen und 
Infrastrukturachsen. Wir wollen uns dafür einsetzen, die Netzabdeckung in 
Schleswig-Holstein gezielt voranzutreiben und auch bei neuen Mobilfunkstandards 
Funklöcher zu schließen.
Das Programm „Schulen ans Netz“ ist ein Erfolgsmodell, soll fortgeführt und die 
Bandbreite der Anschlüsse ausgebaut werden. Das SH-WLAN Programm wollen wir 
ebenfalls fortführen.
C. 6. 2. Digitale Services und Open Data
Auch in der Verwaltung wollen wir die Digitalisierung weiter voranbringen. Wir 
werden den Weg dafür ebnen, dass jedes Angebot einer Kommune oder des Landes 
auch digital zur Verfügung steht. Egal ob touristisch, behördlich oder für das 
Ehrenamt. Der digitale Sportverein, die digitale Fraktionssitzung sowie die 
Online-Reservierung einer Hallenzeit im Schwimmbad müssen möglich sein.
Wir werden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) alle Leistungen des Landes 
unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen auch digital anbieten. 
Darüber hinaus werden wir die Umsetzung des OZG nutzen, um Verwaltungsprozesse 
und -verfahren zu optimieren und um diese künftig ebenfalls möglichst bald 
digital zu gestalten. Ziel ist es, die Bürger*innenfreundlichkeit stetig zu 
verbessern.
Wir werden das Digitalisierungsprogramm des Landes fortschreiben, um die 
Digitalisierung in Schleswig-Holstein strategisch weiter voranzubringen. Dabei 
werden wir alle relevanten Digital-Projekte der Landesregierung bündeln und die 
Umsetzung dieser sichern. Die digitale Transformation ist eine 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die das Digitalisierungsprogramm den 
notwendigen Orientierungsrahmen bietet.
Die erfolgreich begonnene Nutzung von quelloffener Software werden wir 
fortsetzen und bis Ende der 20. Wahlperiode den Umstieg des Landes auf die 
Nutzung entsprechender Software umsetzen. Wir werden bei der Umstellung 
insbesondere die Beschäftigten des Landes eng begleiten. Digitale Souveränität 
und Green IT sind Leitbilder unserer Digitalpolitik.
Wir werden zur Umsetzung des Digitalisierungsgesetzes unter Berücksichtigung des 
Datenschutzes auch eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um nicht-
personenbezogene Daten, die im Auftrag oder von öffentlichen Stellen erhoben 
wurden, allen zugänglich zu machen. Das Open-Data-Portal des Landes werden wir 
weiterentwickeln. Um die Qualität der Daten zu sichern und neue Datensätze zu 
identifizieren, werden wir eine Open-Data-Leitstelle im 
Digitalisierungsministerium aufbauen und Digitalisierungsstabsstellen für Open-
Data-Beauftragte in den einzelnen Ministerien schaffen.
Wir sehen den Einfluss der großen Konzerne kritisch und setzen uns, wo immer 
möglich, für die Ausstattung öffentlicher Behörden und Einrichtungen mit Open 
Source-Software ein. Über die Landesgrenzen hinweg unterstützen wir auf 
Bundesebene die Etablierung von gemeinsamen Standards und die Förderung von Open 
Source-Projekten.
Das Digitalisierungsministerium hat sich in Schleswig-Holstein etabliert. Wir 
werden uns dafür einsetzen, das Digitalisierungsministerium beizubehalten und in 
seinen Kompetenzen weiter zu stärken. Dafür wollen wir die Zuständigkeit für die 
Digitalisierung der Landesverwaltung weiter bündeln. Im schleswig-holsteinischen 
Landtag setzen wir uns dafür ein, dass ein eigenständiger 
Digitalisierungsausschuss eingerichtet wird.
Mit dem Digitalisierungsgesetz haben wir den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung 
des OZG in Schleswig-Holstein, zur Bereitstellung offener Daten und zum Einsatz 
von Künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung gesetzt. Kaum ein Feld 
entwickelt sich so dynamisch wie die Digitalisierung. Wir werden das Gesetz 
deshalb in der kommenden Wahlperiode evaluieren und – wenn erforderlich – an 
neue Entwicklungen anpassen.
Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing, Blockchain und andere 
Zukunftstechnologien bieten große Chancen für Innovationen und für die Umsetzung 
wichtiger gesellschaftlicher Ziele, insbesondere der Nachhaltigkeit. Ihre 
Bedeutung für die Forschung, den Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft ist 
nicht zu unterschätzen. Wir werden ihre Chancen weiter nutzen und gezielt 
investieren. Wir wollen das KI-Sondervermögen fortführen und gesellschaftliche 
Diskussionen zur Verwendung von KI und ethischen Grenzen auch bei uns im Land 
vorantreiben.
C. 6. 3. Digitale Bildung und Teilhabe, digitale Gerechtigkeit
Die Digitalisierung muss demokratisch gestaltet werden und wir müssen dafür 
sorgen, dass alle Bürger*innen auf dem Wege mitgenommen werden. Dafür braucht es 
digitale Bildung und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, die Zugänge zu 
digitalen Angeboten schaffen und ermutigen, diese zu nutzen. Digitale Angebote 
müssen für alle Menschen anwendbar sein. Daher sind niedrigschwellige und 
barrierearme Angebote unverzichtbar, die auf die Bedürfnisse aller Bürger*innen 
eingehen. Die „Digitalen Knotenpunkte“ erfüllen genau diesen Zweck. Wir werden 
die Förderung für Betrieb und Einrichtung „Digitaler Knotenpunkte“ deshalb 
fortführen.
Die Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Landes ist für uns von 
besonderer Wichtigkeit. Aber auch für Menschen, die aus verschiedenen Gründen 
keine digitalen Angebote nutzen können oder wollen, müssen analoge Zugänge 
offengehalten und entwickelt werden.
Unser Ziel ist es, auch die digitale Welt gleichberechtigt zu gestalten. 
Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir eine Öffentlichkeitskampagne starten, um 
mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche zu schaffen und mehr Frauen für Jobs 
in diesem Bereich zu gewinnen.
Die digitale Welt ist bisher vorrangig in männlicher Hand. Aus dem 
Gleichstellungsbericht der Landesregierung geht hervor, dass gendersensible 
Themen, wie digitale Gewalt oder die Diskriminierung durch Algorithmen, zu wenig 
Berücksichtigung finden. Solange Digitalisierungsprojekte auf die Lebenswelt von 
Männern zugeschnitten sind, führt dieses zu einem Digital Data Gap.
Damit Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* (FINT*) Personen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert 
werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzendeangesetzte MINT-Förderung von 
Mädchen, FINT* Personen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns 
für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und 
Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen, FINT* Personen in 
digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug 
auf Geschlecht, geschlechtergerechte Budgetentscheidungen und bei der Vergabe 
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen. 
Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen, FINT* Personen 
und Hackathons nur für Frauen, FINT* Personen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm 
„Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
Digitale Formate können die Teilnahme an Gremiensitzungen auch Menschen 
ermöglichen, die beispielsweise aufgrund von Kinderbetreuung an Präsenzsitzungen 
nur eingeschränkt teilnehmen könnten. Daher sollen diese Formate auch außerhalb 
von Notlagen eingesetzt werden können. Konkret werden wir uns dafür einsetzen, 
dass alle Ausschüsse des Landtages und kommunale Gremien künftig auf eigenen 
Beschluss auch außerhalb von Notlagen digitale Sitzungen abhalten können. Diese 
Sitzungen sollen auch in hybrider Form möglich sein und rechtskräftige 
Beschlüsse fassen können.
C. 6. 4. Nachhaltige und klimafreundliche Digitalisierung mit erneuerbaren 
Energien
Die Digitalisierung beinhaltet große Chancen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit: 
Dienstreisen können reduziert, Warenströme können effizienter gesteuert, globale 
Kommunikation kann erleichtert werden. Auch für die Energiewende ist die 
Digitalisierung eine Grundvoraussetzung. Gleichzeitig bedeutet Digitalisierung 
einen massiv steigenden Energiebedarf und verschlingt viele endliche Rohstoffe. 
Deshalb muss die Digitalisierung klimafreundlich und nachhaltig gestaltet werden 
– von allein geschieht das nicht.
Wir haben in der letzten Wahlperiode bei der Green-IT schon viel erreicht: Wir 
haben das Thema oben auf die politische Agenda im Bund gesetzt, unsere 
Landesrechenzentren sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet worden und wir 
halten im neuen Digitalgesetz klar fest, dass sich die öffentliche Hand bei der 
Digitalisierung an die Prinzipien der Green-IT halten muss. Das gilt ebenso für 
die Beschaffung der Soft- als auch der Hardware.
Wir werden diesen begonnenen Weg konsequent weitergehen und eine Landesstrategie 
Green-IT auf den Weg bringen. Sie soll Leitlinien enthalten, noch mehr 
Verbindlichkeit schaffen und außerhalb der Landesverwaltung dazu animieren, das 
Thema Green-IT voranzutreiben. Schleswig-Holstein soll zum Land der Green-IT 
werden und ist mit seiner mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft, seiner 
starken Open-Source-Community und seinen vielen erneuerbaren Energien 
prädestiniert dafür. Wir wollen für Green-IT begeistern und werden gemeinsam mit 
Kommunen und IT-Wirtschaft eine Initiative für mehr Green-IT starten, die auch 
die Öffentlichkeit einbezieht und für ein klimafreundliches Kauf- und 
Nutzungsverhalten wirbt.
Deutschland, und hier vor allem der Raum Frankfurt, ist der größte Standort für 
Rechenzentren in Europa. Neue Rechenzentren sollten künftig vor allem bei uns im 
Norden angesiedelt werden, denn hier ist die Energie schon heute klimaneutral. 
Wir werden eine Ansiedlungsoffensive für grüne Rechenzentren starten und 
befürworten die Nutzung von „Öko-Qualitätszertifikaten“ für IT-Anbieter*innen. 
Wir werden uns auf Bundesebene weiter für energiewirtschaftliche 
Rahmenbedingungen einsetzen, die es noch attraktiver machen, hier Rechenzentren 
anzusiedeln.
Text
          
          Von Zeile 108 bis 113:
Damit Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzendeangesetzte MINT-Förderung von Mädchen, inter*, nicht-binären und trans* Personen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen, inter*, nicht-binären und trans* Personen in digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug 
Von Zeile 115 bis 118 einfügen:
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen. Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen und Hackathons nur für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm „Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
C. 6. Schleswig-Holstein, Digitalland
Die digitale Transformation bietet nach wie vor große Potenziale für die 
Entwicklung unseres Landes. Durch eine flächendeckende Versorgung mit schnellem 
Glasfasernetz gewinnen besonders ländliche Regionen an Attraktivität. So können 
hier moderne Arbeitsplätze entstehen, die zu einem wirtschaftlichen Aufschwung 
in den Regionen führen. Wir wollen die Digitalisierung auf der Basis der 
erneuerbaren Energien nachhaltig gestalten, denn auch in diesem Bereich ist 
Klimaneutralität das Ziel.
C. 6. 1. Infrastrukturausbau
Der Grundstein für eine gelungene Digitalisierung ist eine flächendeckende 
Versorgung aller Schleswig-Holsteiner*innen mit schnellem, zuverlässigem 
Internet und eine gute Netzabdeckung im Bereich des Mobilfunks. Mit der 
Breitbandstrategie haben wir uns auf den Weg gemacht, bis 2025 in allen Regionen 
des Landes für Glasfaseranschlüsse zu sorgen. Für uns ist klar, dass dann 
eventuell noch bestehende Lücken im Netz schnellstmöglich geschlossen sein 
müssen. Dazu werden wir das Förderprogramm des Landes weiterführen und explizit 
auch den Ausbau von Glasfasernetzen in den städtischen Räumen förderbar machen.
Wir brauchen „an jeder Milchkanne“ Glasfaser und 5G-Mobilfunk. Künftig muss sich 
der Mobilfunkausbau am Ziel orientieren, Kund*innen aller Mobilfunkanbieter ein 
gutes Netz zu bieten. Wir unterstützen daher Bestrebungen, Mobilfunkanbieter zu 
sogenannten „National Roaming Agreements“ zu verpflichten. Darüber hinaus werden 
wir moderne Mobilfunkstandards fördern, besonders entlang von Bahntrassen und 
Infrastrukturachsen. Wir wollen uns dafür einsetzen, die Netzabdeckung in 
Schleswig-Holstein gezielt voranzutreiben und auch bei neuen Mobilfunkstandards 
Funklöcher zu schließen.
Das Programm „Schulen ans Netz“ ist ein Erfolgsmodell, soll fortgeführt und die 
Bandbreite der Anschlüsse ausgebaut werden. Das SH-WLAN Programm wollen wir 
ebenfalls fortführen.
C. 6. 2. Digitale Services und Open Data
Auch in der Verwaltung wollen wir die Digitalisierung weiter voranbringen. Wir 
werden den Weg dafür ebnen, dass jedes Angebot einer Kommune oder des Landes 
auch digital zur Verfügung steht. Egal ob touristisch, behördlich oder für das 
Ehrenamt. Der digitale Sportverein, die digitale Fraktionssitzung sowie die 
Online-Reservierung einer Hallenzeit im Schwimmbad müssen möglich sein.
Wir werden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) alle Leistungen des Landes 
unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen auch digital anbieten. 
Darüber hinaus werden wir die Umsetzung des OZG nutzen, um Verwaltungsprozesse 
und -verfahren zu optimieren und um diese künftig ebenfalls möglichst bald 
digital zu gestalten. Ziel ist es, die Bürger*innenfreundlichkeit stetig zu 
verbessern.
Wir werden das Digitalisierungsprogramm des Landes fortschreiben, um die 
Digitalisierung in Schleswig-Holstein strategisch weiter voranzubringen. Dabei 
werden wir alle relevanten Digital-Projekte der Landesregierung bündeln und die 
Umsetzung dieser sichern. Die digitale Transformation ist eine 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die das Digitalisierungsprogramm den 
notwendigen Orientierungsrahmen bietet.
Die erfolgreich begonnene Nutzung von quelloffener Software werden wir 
fortsetzen und bis Ende der 20. Wahlperiode den Umstieg des Landes auf die 
Nutzung entsprechender Software umsetzen. Wir werden bei der Umstellung 
insbesondere die Beschäftigten des Landes eng begleiten. Digitale Souveränität 
und Green IT sind Leitbilder unserer Digitalpolitik.
Wir werden zur Umsetzung des Digitalisierungsgesetzes unter Berücksichtigung des 
Datenschutzes auch eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um nicht-
personenbezogene Daten, die im Auftrag oder von öffentlichen Stellen erhoben 
wurden, allen zugänglich zu machen. Das Open-Data-Portal des Landes werden wir 
weiterentwickeln. Um die Qualität der Daten zu sichern und neue Datensätze zu 
identifizieren, werden wir eine Open-Data-Leitstelle im 
Digitalisierungsministerium aufbauen und Digitalisierungsstabsstellen für Open-
Data-Beauftragte in den einzelnen Ministerien schaffen.
Wir sehen den Einfluss der großen Konzerne kritisch und setzen uns, wo immer 
möglich, für die Ausstattung öffentlicher Behörden und Einrichtungen mit Open 
Source-Software ein. Über die Landesgrenzen hinweg unterstützen wir auf 
Bundesebene die Etablierung von gemeinsamen Standards und die Förderung von Open 
Source-Projekten.
Das Digitalisierungsministerium hat sich in Schleswig-Holstein etabliert. Wir 
werden uns dafür einsetzen, das Digitalisierungsministerium beizubehalten und in 
seinen Kompetenzen weiter zu stärken. Dafür wollen wir die Zuständigkeit für die 
Digitalisierung der Landesverwaltung weiter bündeln. Im schleswig-holsteinischen 
Landtag setzen wir uns dafür ein, dass ein eigenständiger 
Digitalisierungsausschuss eingerichtet wird.
Mit dem Digitalisierungsgesetz haben wir den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung 
des OZG in Schleswig-Holstein, zur Bereitstellung offener Daten und zum Einsatz 
von Künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung gesetzt. Kaum ein Feld 
entwickelt sich so dynamisch wie die Digitalisierung. Wir werden das Gesetz 
deshalb in der kommenden Wahlperiode evaluieren und – wenn erforderlich – an 
neue Entwicklungen anpassen.
Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing, Blockchain und andere 
Zukunftstechnologien bieten große Chancen für Innovationen und für die Umsetzung 
wichtiger gesellschaftlicher Ziele, insbesondere der Nachhaltigkeit. Ihre 
Bedeutung für die Forschung, den Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft ist 
nicht zu unterschätzen. Wir werden ihre Chancen weiter nutzen und gezielt 
investieren. Wir wollen das KI-Sondervermögen fortführen und gesellschaftliche 
Diskussionen zur Verwendung von KI und ethischen Grenzen auch bei uns im Land 
vorantreiben.
C. 6. 3. Digitale Bildung und Teilhabe, digitale Gerechtigkeit
Die Digitalisierung muss demokratisch gestaltet werden und wir müssen dafür 
sorgen, dass alle Bürger*innen auf dem Wege mitgenommen werden. Dafür braucht es 
digitale Bildung und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, die Zugänge zu 
digitalen Angeboten schaffen und ermutigen, diese zu nutzen. Digitale Angebote 
müssen für alle Menschen anwendbar sein. Daher sind niedrigschwellige und 
barrierearme Angebote unverzichtbar, die auf die Bedürfnisse aller Bürger*innen 
eingehen. Die „Digitalen Knotenpunkte“ erfüllen genau diesen Zweck. Wir werden 
die Förderung für Betrieb und Einrichtung „Digitaler Knotenpunkte“ deshalb 
fortführen.
Die Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Landes ist für uns von 
besonderer Wichtigkeit. Aber auch für Menschen, die aus verschiedenen Gründen 
keine digitalen Angebote nutzen können oder wollen, müssen analoge Zugänge 
offengehalten und entwickelt werden.
Unser Ziel ist es, auch die digitale Welt gleichberechtigt zu gestalten. 
Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir eine Öffentlichkeitskampagne starten, um 
mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche zu schaffen und mehr Frauen für Jobs 
in diesem Bereich zu gewinnen.
Die digitale Welt ist bisher vorrangig in männlicher Hand. Aus dem 
Gleichstellungsbericht der Landesregierung geht hervor, dass gendersensible 
Themen, wie digitale Gewalt oder die Diskriminierung durch Algorithmen, zu wenig 
Berücksichtigung finden. Solange Digitalisierungsprojekte auf die Lebenswelt von 
Männern zugeschnitten sind, führt dieses zu einem Digital Data Gap.
Damit Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert 
werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzendeangesetzte MINT-Förderung von 
Mädchen, inter*, nicht-binären und trans* Personen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns 
für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und 
Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen, inter*, nicht-binären und trans* Personen in 
digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug 
auf Geschlecht, geschlechtergerechte Budgetentscheidungen und bei der Vergabe 
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen. 
Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen 
und Hackathons nur für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm 
„Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
Digitale Formate können die Teilnahme an Gremiensitzungen auch Menschen 
ermöglichen, die beispielsweise aufgrund von Kinderbetreuung an Präsenzsitzungen 
nur eingeschränkt teilnehmen könnten. Daher sollen diese Formate auch außerhalb 
von Notlagen eingesetzt werden können. Konkret werden wir uns dafür einsetzen, 
dass alle Ausschüsse des Landtages und kommunale Gremien künftig auf eigenen 
Beschluss auch außerhalb von Notlagen digitale Sitzungen abhalten können. Diese 
Sitzungen sollen auch in hybrider Form möglich sein und rechtskräftige 
Beschlüsse fassen können.
C. 6. 4. Nachhaltige und klimafreundliche Digitalisierung mit erneuerbaren 
Energien
Die Digitalisierung beinhaltet große Chancen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit: 
Dienstreisen können reduziert, Warenströme können effizienter gesteuert, globale 
Kommunikation kann erleichtert werden. Auch für die Energiewende ist die 
Digitalisierung eine Grundvoraussetzung. Gleichzeitig bedeutet Digitalisierung 
einen massiv steigenden Energiebedarf und verschlingt viele endliche Rohstoffe. 
Deshalb muss die Digitalisierung klimafreundlich und nachhaltig gestaltet werden 
– von allein geschieht das nicht.
Wir haben in der letzten Wahlperiode bei der Green-IT schon viel erreicht: Wir 
haben das Thema oben auf die politische Agenda im Bund gesetzt, unsere 
Landesrechenzentren sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet worden und wir 
halten im neuen Digitalgesetz klar fest, dass sich die öffentliche Hand bei der 
Digitalisierung an die Prinzipien der Green-IT halten muss. Das gilt ebenso für 
die Beschaffung der Soft- als auch der Hardware.
Wir werden diesen begonnenen Weg konsequent weitergehen und eine Landesstrategie 
Green-IT auf den Weg bringen. Sie soll Leitlinien enthalten, noch mehr 
Verbindlichkeit schaffen und außerhalb der Landesverwaltung dazu animieren, das 
Thema Green-IT voranzutreiben. Schleswig-Holstein soll zum Land der Green-IT 
werden und ist mit seiner mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft, seiner 
starken Open-Source-Community und seinen vielen erneuerbaren Energien 
prädestiniert dafür. Wir wollen für Green-IT begeistern und werden gemeinsam mit 
Kommunen und IT-Wirtschaft eine Initiative für mehr Green-IT starten, die auch 
die Öffentlichkeit einbezieht und für ein klimafreundliches Kauf- und 
Nutzungsverhalten wirbt.
Deutschland, und hier vor allem der Raum Frankfurt, ist der größte Standort für 
Rechenzentren in Europa. Neue Rechenzentren sollten künftig vor allem bei uns im 
Norden angesiedelt werden, denn hier ist die Energie schon heute klimaneutral. 
Wir werden eine Ansiedlungsoffensive für grüne Rechenzentren starten und 
befürworten die Nutzung von „Öko-Qualitätszertifikaten“ für IT-Anbieter*innen. 
Wir werden uns auf Bundesebene weiter für energiewirtschaftliche 
Rahmenbedingungen einsetzen, die es noch attraktiver machen, hier Rechenzentren 
anzusiedeln.
                Unterstützer*innen
                
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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Von Zeile 108 bis 113:
Damit Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzendeangesetzte MINT-Förderung von Mädchen, inter*, nicht-binären und trans* Personen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen, inter*, nicht-binären und trans* Personen in digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug 
Von Zeile 115 bis 118 einfügen:
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen. Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen und Hackathons nur für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm „Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
C. 6. Schleswig-Holstein, Digitalland
Die digitale Transformation bietet nach wie vor große Potenziale für die 
Entwicklung unseres Landes. Durch eine flächendeckende Versorgung mit schnellem 
Glasfasernetz gewinnen besonders ländliche Regionen an Attraktivität. So können 
hier moderne Arbeitsplätze entstehen, die zu einem wirtschaftlichen Aufschwung 
in den Regionen führen. Wir wollen die Digitalisierung auf der Basis der 
erneuerbaren Energien nachhaltig gestalten, denn auch in diesem Bereich ist 
Klimaneutralität das Ziel.
C. 6. 1. Infrastrukturausbau
Der Grundstein für eine gelungene Digitalisierung ist eine flächendeckende 
Versorgung aller Schleswig-Holsteiner*innen mit schnellem, zuverlässigem 
Internet und eine gute Netzabdeckung im Bereich des Mobilfunks. Mit der 
Breitbandstrategie haben wir uns auf den Weg gemacht, bis 2025 in allen Regionen 
des Landes für Glasfaseranschlüsse zu sorgen. Für uns ist klar, dass dann 
eventuell noch bestehende Lücken im Netz schnellstmöglich geschlossen sein 
müssen. Dazu werden wir das Förderprogramm des Landes weiterführen und explizit 
auch den Ausbau von Glasfasernetzen in den städtischen Räumen förderbar machen.
Wir brauchen „an jeder Milchkanne“ Glasfaser und 5G-Mobilfunk. Künftig muss sich 
der Mobilfunkausbau am Ziel orientieren, Kund*innen aller Mobilfunkanbieter ein 
gutes Netz zu bieten. Wir unterstützen daher Bestrebungen, Mobilfunkanbieter zu 
sogenannten „National Roaming Agreements“ zu verpflichten. Darüber hinaus werden 
wir moderne Mobilfunkstandards fördern, besonders entlang von Bahntrassen und 
Infrastrukturachsen. Wir wollen uns dafür einsetzen, die Netzabdeckung in 
Schleswig-Holstein gezielt voranzutreiben und auch bei neuen Mobilfunkstandards 
Funklöcher zu schließen.
Das Programm „Schulen ans Netz“ ist ein Erfolgsmodell, soll fortgeführt und die 
Bandbreite der Anschlüsse ausgebaut werden. Das SH-WLAN Programm wollen wir 
ebenfalls fortführen.
C. 6. 2. Digitale Services und Open Data
Auch in der Verwaltung wollen wir die Digitalisierung weiter voranbringen. Wir 
werden den Weg dafür ebnen, dass jedes Angebot einer Kommune oder des Landes 
auch digital zur Verfügung steht. Egal ob touristisch, behördlich oder für das 
Ehrenamt. Der digitale Sportverein, die digitale Fraktionssitzung sowie die 
Online-Reservierung einer Hallenzeit im Schwimmbad müssen möglich sein.
Wir werden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) alle Leistungen des Landes 
unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen auch digital anbieten. 
Darüber hinaus werden wir die Umsetzung des OZG nutzen, um Verwaltungsprozesse 
und -verfahren zu optimieren und um diese künftig ebenfalls möglichst bald 
digital zu gestalten. Ziel ist es, die Bürger*innenfreundlichkeit stetig zu 
verbessern.
Wir werden das Digitalisierungsprogramm des Landes fortschreiben, um die 
Digitalisierung in Schleswig-Holstein strategisch weiter voranzubringen. Dabei 
werden wir alle relevanten Digital-Projekte der Landesregierung bündeln und die 
Umsetzung dieser sichern. Die digitale Transformation ist eine 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die das Digitalisierungsprogramm den 
notwendigen Orientierungsrahmen bietet.
Die erfolgreich begonnene Nutzung von quelloffener Software werden wir 
fortsetzen und bis Ende der 20. Wahlperiode den Umstieg des Landes auf die 
Nutzung entsprechender Software umsetzen. Wir werden bei der Umstellung 
insbesondere die Beschäftigten des Landes eng begleiten. Digitale Souveränität 
und Green IT sind Leitbilder unserer Digitalpolitik.
Wir werden zur Umsetzung des Digitalisierungsgesetzes unter Berücksichtigung des 
Datenschutzes auch eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um nicht-
personenbezogene Daten, die im Auftrag oder von öffentlichen Stellen erhoben 
wurden, allen zugänglich zu machen. Das Open-Data-Portal des Landes werden wir 
weiterentwickeln. Um die Qualität der Daten zu sichern und neue Datensätze zu 
identifizieren, werden wir eine Open-Data-Leitstelle im 
Digitalisierungsministerium aufbauen und Digitalisierungsstabsstellen für Open-
Data-Beauftragte in den einzelnen Ministerien schaffen.
Wir sehen den Einfluss der großen Konzerne kritisch und setzen uns, wo immer 
möglich, für die Ausstattung öffentlicher Behörden und Einrichtungen mit Open 
Source-Software ein. Über die Landesgrenzen hinweg unterstützen wir auf 
Bundesebene die Etablierung von gemeinsamen Standards und die Förderung von Open 
Source-Projekten.
Das Digitalisierungsministerium hat sich in Schleswig-Holstein etabliert. Wir 
werden uns dafür einsetzen, das Digitalisierungsministerium beizubehalten und in 
seinen Kompetenzen weiter zu stärken. Dafür wollen wir die Zuständigkeit für die 
Digitalisierung der Landesverwaltung weiter bündeln. Im schleswig-holsteinischen 
Landtag setzen wir uns dafür ein, dass ein eigenständiger 
Digitalisierungsausschuss eingerichtet wird.
Mit dem Digitalisierungsgesetz haben wir den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung 
des OZG in Schleswig-Holstein, zur Bereitstellung offener Daten und zum Einsatz 
von Künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung gesetzt. Kaum ein Feld 
entwickelt sich so dynamisch wie die Digitalisierung. Wir werden das Gesetz 
deshalb in der kommenden Wahlperiode evaluieren und – wenn erforderlich – an 
neue Entwicklungen anpassen.
Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing, Blockchain und andere 
Zukunftstechnologien bieten große Chancen für Innovationen und für die Umsetzung 
wichtiger gesellschaftlicher Ziele, insbesondere der Nachhaltigkeit. Ihre 
Bedeutung für die Forschung, den Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft ist 
nicht zu unterschätzen. Wir werden ihre Chancen weiter nutzen und gezielt 
investieren. Wir wollen das KI-Sondervermögen fortführen und gesellschaftliche 
Diskussionen zur Verwendung von KI und ethischen Grenzen auch bei uns im Land 
vorantreiben.
C. 6. 3. Digitale Bildung und Teilhabe, digitale Gerechtigkeit
Die Digitalisierung muss demokratisch gestaltet werden und wir müssen dafür 
sorgen, dass alle Bürger*innen auf dem Wege mitgenommen werden. Dafür braucht es 
digitale Bildung und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, die Zugänge zu 
digitalen Angeboten schaffen und ermutigen, diese zu nutzen. Digitale Angebote 
müssen für alle Menschen anwendbar sein. Daher sind niedrigschwellige und 
barrierearme Angebote unverzichtbar, die auf die Bedürfnisse aller Bürger*innen 
eingehen. Die „Digitalen Knotenpunkte“ erfüllen genau diesen Zweck. Wir werden 
die Förderung für Betrieb und Einrichtung „Digitaler Knotenpunkte“ deshalb 
fortführen.
Die Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Landes ist für uns von 
besonderer Wichtigkeit. Aber auch für Menschen, die aus verschiedenen Gründen 
keine digitalen Angebote nutzen können oder wollen, müssen analoge Zugänge 
offengehalten und entwickelt werden.
Unser Ziel ist es, auch die digitale Welt gleichberechtigt zu gestalten. 
Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir eine Öffentlichkeitskampagne starten, um 
mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche zu schaffen und mehr Frauen für Jobs 
in diesem Bereich zu gewinnen.
Die digitale Welt ist bisher vorrangig in männlicher Hand. Aus dem 
Gleichstellungsbericht der Landesregierung geht hervor, dass gendersensible 
Themen, wie digitale Gewalt oder die Diskriminierung durch Algorithmen, zu wenig 
Berücksichtigung finden. Solange Digitalisierungsprojekte auf die Lebenswelt von 
Männern zugeschnitten sind, führt dieses zu einem Digital Data Gap.
Damit Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert 
werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzendeangesetzte MINT-Förderung von 
Mädchen, inter*, nicht-binären und trans* Personen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns 
für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und 
Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen, inter*, nicht-binären und trans* Personen in 
digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug 
auf Geschlecht, geschlechtergerechte Budgetentscheidungen und bei der Vergabe 
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen. 
Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen 
und Hackathons nur für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm 
„Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
Digitale Formate können die Teilnahme an Gremiensitzungen auch Menschen 
ermöglichen, die beispielsweise aufgrund von Kinderbetreuung an Präsenzsitzungen 
nur eingeschränkt teilnehmen könnten. Daher sollen diese Formate auch außerhalb 
von Notlagen eingesetzt werden können. Konkret werden wir uns dafür einsetzen, 
dass alle Ausschüsse des Landtages und kommunale Gremien künftig auf eigenen 
Beschluss auch außerhalb von Notlagen digitale Sitzungen abhalten können. Diese 
Sitzungen sollen auch in hybrider Form möglich sein und rechtskräftige 
Beschlüsse fassen können.
C. 6. 4. Nachhaltige und klimafreundliche Digitalisierung mit erneuerbaren 
Energien
Die Digitalisierung beinhaltet große Chancen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit: 
Dienstreisen können reduziert, Warenströme können effizienter gesteuert, globale 
Kommunikation kann erleichtert werden. Auch für die Energiewende ist die 
Digitalisierung eine Grundvoraussetzung. Gleichzeitig bedeutet Digitalisierung 
einen massiv steigenden Energiebedarf und verschlingt viele endliche Rohstoffe. 
Deshalb muss die Digitalisierung klimafreundlich und nachhaltig gestaltet werden 
– von allein geschieht das nicht.
Wir haben in der letzten Wahlperiode bei der Green-IT schon viel erreicht: Wir 
haben das Thema oben auf die politische Agenda im Bund gesetzt, unsere 
Landesrechenzentren sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet worden und wir 
halten im neuen Digitalgesetz klar fest, dass sich die öffentliche Hand bei der 
Digitalisierung an die Prinzipien der Green-IT halten muss. Das gilt ebenso für 
die Beschaffung der Soft- als auch der Hardware.
Wir werden diesen begonnenen Weg konsequent weitergehen und eine Landesstrategie 
Green-IT auf den Weg bringen. Sie soll Leitlinien enthalten, noch mehr 
Verbindlichkeit schaffen und außerhalb der Landesverwaltung dazu animieren, das 
Thema Green-IT voranzutreiben. Schleswig-Holstein soll zum Land der Green-IT 
werden und ist mit seiner mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft, seiner 
starken Open-Source-Community und seinen vielen erneuerbaren Energien 
prädestiniert dafür. Wir wollen für Green-IT begeistern und werden gemeinsam mit 
Kommunen und IT-Wirtschaft eine Initiative für mehr Green-IT starten, die auch 
die Öffentlichkeit einbezieht und für ein klimafreundliches Kauf- und 
Nutzungsverhalten wirbt.
Deutschland, und hier vor allem der Raum Frankfurt, ist der größte Standort für 
Rechenzentren in Europa. Neue Rechenzentren sollten künftig vor allem bei uns im 
Norden angesiedelt werden, denn hier ist die Energie schon heute klimaneutral. 
Wir werden eine Ansiedlungsoffensive für grüne Rechenzentren starten und 
befürworten die Nutzung von „Öko-Qualitätszertifikaten“ für IT-Anbieter*innen. 
Wir werden uns auf Bundesebene weiter für energiewirtschaftliche 
Rahmenbedingungen einsetzen, die es noch attraktiver machen, hier Rechenzentren 
anzusiedeln.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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