Antrag Programm: | Schleswig-Holstein, Digitalland |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 02.02.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 03.02.2022, 23:08 |
C 6-159: Schleswig-Holstein, Digitalland
Verfahrensvorschlag: Text
Nach Zeile 159 einfügen:
Wir werden die Abwärme von Rechenzentren nutzen und eine intelligente Kühlung prüfen.
C. 6. Schleswig-Holstein, Digitalland
Die digitale Transformation bietet nach wie vor große Potenziale für die
Entwicklung unseres Landes. Durch eine flächendeckende Versorgung mit schnellem
Glasfasernetz gewinnen besonders ländliche Regionen an Attraktivität. So können
hier moderne Arbeitsplätze entstehen, die zu einem wirtschaftlichen Aufschwung
in den Regionen führen. Wir wollen die Digitalisierung auf der Basis der
erneuerbaren Energien nachhaltig gestalten, denn auch in diesem Bereich ist
Klimaneutralität das Ziel.
C. 6. 1. Infrastrukturausbau
Der Grundstein für eine gelungene Digitalisierung ist eine flächendeckende
Versorgung aller Schleswig-Holsteiner*innen mit schnellem, zuverlässigem
Internet und eine gute Netzabdeckung im Bereich des Mobilfunks. Mit der
Breitbandstrategie haben wir uns auf den Weg gemacht, bis 2025 in allen Regionen
des Landes für Glasfaseranschlüsse zu sorgen. Für uns ist klar, dass dann
eventuell noch bestehende Lücken im Netz schnellstmöglich geschlossen sein
müssen. Dazu werden wir das Förderprogramm des Landes weiterführen und explizit
auch den Ausbau von Glasfasernetzen in den städtischen Räumen förderbar machen.
Wir brauchen „an jeder Milchkanne“ Glasfaser und 5G-Mobilfunk. Künftig muss sich
der Mobilfunkausbau am Ziel orientieren, Kund*innen aller Mobilfunkanbieter ein
gutes Netz zu bieten. Wir unterstützen daher Bestrebungen, Mobilfunkanbieter zu
sogenannten „National Roaming Agreements“ zu verpflichten. Darüber hinaus werden
wir moderne Mobilfunkstandards fördern, besonders entlang von Bahntrassen und
Infrastrukturachsen. Wir wollen uns dafür einsetzen, die Netzabdeckung in
Schleswig-Holstein gezielt voranzutreiben und auch bei neuen Mobilfunkstandards
Funklöcher zu schließen.
Das Programm „Schulen ans Netz“ ist ein Erfolgsmodell, soll fortgeführt und die
Bandbreite der Anschlüsse ausgebaut werden. Das SH-WLAN Programm wollen wir
ebenfalls fortführen.
C. 6. 2. Digitale Services und Open Data
Auch in der Verwaltung wollen wir die Digitalisierung weiter voranbringen. Wir
werden den Weg dafür ebnen, dass jedes Angebot einer Kommune oder des Landes
auch digital zur Verfügung steht. Egal ob touristisch, behördlich oder für das
Ehrenamt. Der digitale Sportverein, die digitale Fraktionssitzung sowie die
Online-Reservierung einer Hallenzeit im Schwimmbad müssen möglich sein.
Wir werden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) alle Leistungen des Landes
unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen auch digital anbieten.
Darüber hinaus werden wir die Umsetzung des OZG nutzen, um Verwaltungsprozesse
und -verfahren zu optimieren und um diese künftig ebenfalls möglichst bald
digital zu gestalten. Ziel ist es, die Bürger*innenfreundlichkeit stetig zu
verbessern.
Wir werden das Digitalisierungsprogramm des Landes fortschreiben, um die
Digitalisierung in Schleswig-Holstein strategisch weiter voranzubringen. Dabei
werden wir alle relevanten Digital-Projekte der Landesregierung bündeln und die
Umsetzung dieser sichern. Die digitale Transformation ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die das Digitalisierungsprogramm den
notwendigen Orientierungsrahmen bietet.
Die erfolgreich begonnene Nutzung von quelloffener Software werden wir
fortsetzen und bis Ende der 20. Wahlperiode den Umstieg des Landes auf die
Nutzung entsprechender Software umsetzen. Wir werden bei der Umstellung
insbesondere die Beschäftigten des Landes eng begleiten. Digitale Souveränität
und Green IT sind Leitbilder unserer Digitalpolitik.
Wir werden zur Umsetzung des Digitalisierungsgesetzes unter Berücksichtigung des
Datenschutzes auch eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um nicht-
personenbezogene Daten, die im Auftrag oder von öffentlichen Stellen erhoben
wurden, allen zugänglich zu machen. Das Open-Data-Portal des Landes werden wir
weiterentwickeln. Um die Qualität der Daten zu sichern und neue Datensätze zu
identifizieren, werden wir eine Open-Data-Leitstelle im
Digitalisierungsministerium aufbauen und Digitalisierungsstabsstellen für Open-
Data-Beauftragte in den einzelnen Ministerien schaffen.
Wir sehen den Einfluss der großen Konzerne kritisch und setzen uns, wo immer
möglich, für die Ausstattung öffentlicher Behörden und Einrichtungen mit Open
Source-Software ein. Über die Landesgrenzen hinweg unterstützen wir auf
Bundesebene die Etablierung von gemeinsamen Standards und die Förderung von Open
Source-Projekten.
Das Digitalisierungsministerium hat sich in Schleswig-Holstein etabliert. Wir
werden uns dafür einsetzen, das Digitalisierungsministerium beizubehalten und in
seinen Kompetenzen weiter zu stärken. Dafür wollen wir die Zuständigkeit für die
Digitalisierung der Landesverwaltung weiter bündeln. Im schleswig-holsteinischen
Landtag setzen wir uns dafür ein, dass ein eigenständiger
Digitalisierungsausschuss eingerichtet wird.
Mit dem Digitalisierungsgesetz haben wir den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung
des OZG in Schleswig-Holstein, zur Bereitstellung offener Daten und zum Einsatz
von Künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung gesetzt. Kaum ein Feld
entwickelt sich so dynamisch wie die Digitalisierung. Wir werden das Gesetz
deshalb in der kommenden Wahlperiode evaluieren und – wenn erforderlich – an
neue Entwicklungen anpassen.
Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing, Blockchain und andere
Zukunftstechnologien bieten große Chancen für Innovationen und für die Umsetzung
wichtiger gesellschaftlicher Ziele, insbesondere der Nachhaltigkeit. Ihre
Bedeutung für die Forschung, den Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft ist
nicht zu unterschätzen. Wir werden ihre Chancen weiter nutzen und gezielt
investieren. Wir wollen das KI-Sondervermögen fortführen und gesellschaftliche
Diskussionen zur Verwendung von KI und ethischen Grenzen auch bei uns im Land
vorantreiben.
C. 6. 3. Digitale Bildung und Teilhabe, digitale Gerechtigkeit
Die Digitalisierung muss demokratisch gestaltet werden und wir müssen dafür
sorgen, dass alle Bürger*innen auf dem Wege mitgenommen werden. Dafür braucht es
digitale Bildung und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, die Zugänge zu
digitalen Angeboten schaffen und ermutigen, diese zu nutzen. Digitale Angebote
müssen für alle Menschen anwendbar sein. Daher sind niedrigschwellige und
barrierearme Angebote unverzichtbar, die auf die Bedürfnisse aller Bürger*innen
eingehen. Die „Digitalen Knotenpunkte“ erfüllen genau diesen Zweck. Wir werden
die Förderung für Betrieb und Einrichtung „Digitaler Knotenpunkte“ deshalb
fortführen.
Die Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Landes ist für uns von
besonderer Wichtigkeit. Aber auch für Menschen, die aus verschiedenen Gründen
keine digitalen Angebote nutzen können oder wollen, müssen analoge Zugänge
offengehalten und entwickelt werden.
Unser Ziel ist es, auch die digitale Welt gleichberechtigt zu gestalten.
Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir eine Öffentlichkeitskampagne starten, um
mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche zu schaffen und mehr Frauen für Jobs
in diesem Bereich zu gewinnen.
Die digitale Welt ist bisher vorrangig in männlicher Hand. Aus dem
Gleichstellungsbericht der Landesregierung geht hervor, dass gendersensible
Themen, wie digitale Gewalt oder die Diskriminierung durch Algorithmen, zu wenig
Berücksichtigung finden. Solange Digitalisierungsprojekte auf die Lebenswelt von
Männern zugeschnitten sind, führt dieses zu einem Digital Data Gap.
Damit Frauen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert
werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzende MINT-Förderung von
Mädchen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns
für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und
Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen in
digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug
auf Geschlecht, geschlechtergerechte Budgetentscheidungen und bei der Vergabe
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen.
Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen
und Hackathons nur für Frauen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm
„Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
Digitale Formate können die Teilnahme an Gremiensitzungen auch Menschen
ermöglichen, die beispielsweise aufgrund von Kinderbetreuung an Präsenzsitzungen
nur eingeschränkt teilnehmen könnten. Daher sollen diese Formate auch außerhalb
von Notlagen eingesetzt werden können. Konkret werden wir uns dafür einsetzen,
dass alle Ausschüsse des Landtages und kommunale Gremien künftig auf eigenen
Beschluss auch außerhalb von Notlagen digitale Sitzungen abhalten können. Diese
Sitzungen sollen auch in hybrider Form möglich sein und rechtskräftige
Beschlüsse fassen können.
C. 6. 4. Nachhaltige und klimafreundliche Digitalisierung mit erneuerbaren
Energien
Die Digitalisierung beinhaltet große Chancen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit:
Dienstreisen können reduziert, Warenströme können effizienter gesteuert, globale
Kommunikation kann erleichtert werden. Auch für die Energiewende ist die
Digitalisierung eine Grundvoraussetzung. Gleichzeitig bedeutet Digitalisierung
einen massiv steigenden Energiebedarf und verschlingt viele endliche Rohstoffe.
Deshalb muss die Digitalisierung klimafreundlich und nachhaltig gestaltet werden
– von allein geschieht das nicht.
Wir haben in der letzten Wahlperiode bei der Green-IT schon viel erreicht: Wir
haben das Thema oben auf die politische Agenda im Bund gesetzt, unsere
Landesrechenzentren sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet worden und wir
halten im neuen Digitalgesetz klar fest, dass sich die öffentliche Hand bei der
Digitalisierung an die Prinzipien der Green-IT halten muss. Das gilt ebenso für
die Beschaffung der Soft- als auch der Hardware.
Wir werden diesen begonnenen Weg konsequent weitergehen und eine Landesstrategie
Green-IT auf den Weg bringen. Sie soll Leitlinien enthalten, noch mehr
Verbindlichkeit schaffen und außerhalb der Landesverwaltung dazu animieren, das
Thema Green-IT voranzutreiben. Schleswig-Holstein soll zum Land der Green-IT
werden und ist mit seiner mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft, seiner
starken Open-Source-Community und seinen vielen erneuerbaren Energien
prädestiniert dafür. Wir wollen für Green-IT begeistern und werden gemeinsam mit
Kommunen und IT-Wirtschaft eine Initiative für mehr Green-IT starten, die auch
die Öffentlichkeit einbezieht und für ein klimafreundliches Kauf- und
Nutzungsverhalten wirbt.
Deutschland, und hier vor allem der Raum Frankfurt, ist der größte Standort für
Rechenzentren in Europa. Neue Rechenzentren sollten künftig vor allem bei uns im
Norden angesiedelt werden, denn hier ist die Energie schon heute klimaneutral.
Wir werden eine Ansiedlungsoffensive für grüne Rechenzentren starten und
befürworten die Nutzung von „Öko-Qualitätszertifikaten“ für IT-Anbieter*innen.
Wir werden uns auf Bundesebene weiter für energiewirtschaftliche
Rahmenbedingungen einsetzen, die es noch attraktiver machen, hier Rechenzentren
anzusiedeln.
Wir werden die Abwärme von Rechenzentren nutzen und eine intelligente Kühlung prüfen.
Text
Nach Zeile 159 einfügen:
Wir werden die Abwärme von Rechenzentren intelligent nutzen und eine intelligente Kühlung z.b. durch Stationierung in ehemaligen Minen o.ä. prüfen.
C. 6. Schleswig-Holstein, Digitalland
Die digitale Transformation bietet nach wie vor große Potenziale für die
Entwicklung unseres Landes. Durch eine flächendeckende Versorgung mit schnellem
Glasfasernetz gewinnen besonders ländliche Regionen an Attraktivität. So können
hier moderne Arbeitsplätze entstehen, die zu einem wirtschaftlichen Aufschwung
in den Regionen führen. Wir wollen die Digitalisierung auf der Basis der
erneuerbaren Energien nachhaltig gestalten, denn auch in diesem Bereich ist
Klimaneutralität das Ziel.
C. 6. 1. Infrastrukturausbau
Der Grundstein für eine gelungene Digitalisierung ist eine flächendeckende
Versorgung aller Schleswig-Holsteiner*innen mit schnellem, zuverlässigem
Internet und eine gute Netzabdeckung im Bereich des Mobilfunks. Mit der
Breitbandstrategie haben wir uns auf den Weg gemacht, bis 2025 in allen Regionen
des Landes für Glasfaseranschlüsse zu sorgen. Für uns ist klar, dass dann
eventuell noch bestehende Lücken im Netz schnellstmöglich geschlossen sein
müssen. Dazu werden wir das Förderprogramm des Landes weiterführen und explizit
auch den Ausbau von Glasfasernetzen in den städtischen Räumen förderbar machen.
Wir brauchen „an jeder Milchkanne“ Glasfaser und 5G-Mobilfunk. Künftig muss sich
der Mobilfunkausbau am Ziel orientieren, Kund*innen aller Mobilfunkanbieter ein
gutes Netz zu bieten. Wir unterstützen daher Bestrebungen, Mobilfunkanbieter zu
sogenannten „National Roaming Agreements“ zu verpflichten. Darüber hinaus werden
wir moderne Mobilfunkstandards fördern, besonders entlang von Bahntrassen und
Infrastrukturachsen. Wir wollen uns dafür einsetzen, die Netzabdeckung in
Schleswig-Holstein gezielt voranzutreiben und auch bei neuen Mobilfunkstandards
Funklöcher zu schließen.
Das Programm „Schulen ans Netz“ ist ein Erfolgsmodell, soll fortgeführt und die
Bandbreite der Anschlüsse ausgebaut werden. Das SH-WLAN Programm wollen wir
ebenfalls fortführen.
C. 6. 2. Digitale Services und Open Data
Auch in der Verwaltung wollen wir die Digitalisierung weiter voranbringen. Wir
werden den Weg dafür ebnen, dass jedes Angebot einer Kommune oder des Landes
auch digital zur Verfügung steht. Egal ob touristisch, behördlich oder für das
Ehrenamt. Der digitale Sportverein, die digitale Fraktionssitzung sowie die
Online-Reservierung einer Hallenzeit im Schwimmbad müssen möglich sein.
Wir werden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) alle Leistungen des Landes
unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen auch digital anbieten.
Darüber hinaus werden wir die Umsetzung des OZG nutzen, um Verwaltungsprozesse
und -verfahren zu optimieren und um diese künftig ebenfalls möglichst bald
digital zu gestalten. Ziel ist es, die Bürger*innenfreundlichkeit stetig zu
verbessern.
Wir werden das Digitalisierungsprogramm des Landes fortschreiben, um die
Digitalisierung in Schleswig-Holstein strategisch weiter voranzubringen. Dabei
werden wir alle relevanten Digital-Projekte der Landesregierung bündeln und die
Umsetzung dieser sichern. Die digitale Transformation ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die das Digitalisierungsprogramm den
notwendigen Orientierungsrahmen bietet.
Die erfolgreich begonnene Nutzung von quelloffener Software werden wir
fortsetzen und bis Ende der 20. Wahlperiode den Umstieg des Landes auf die
Nutzung entsprechender Software umsetzen. Wir werden bei der Umstellung
insbesondere die Beschäftigten des Landes eng begleiten. Digitale Souveränität
und Green IT sind Leitbilder unserer Digitalpolitik.
Wir werden zur Umsetzung des Digitalisierungsgesetzes unter Berücksichtigung des
Datenschutzes auch eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um nicht-
personenbezogene Daten, die im Auftrag oder von öffentlichen Stellen erhoben
wurden, allen zugänglich zu machen. Das Open-Data-Portal des Landes werden wir
weiterentwickeln. Um die Qualität der Daten zu sichern und neue Datensätze zu
identifizieren, werden wir eine Open-Data-Leitstelle im
Digitalisierungsministerium aufbauen und Digitalisierungsstabsstellen für Open-
Data-Beauftragte in den einzelnen Ministerien schaffen.
Wir sehen den Einfluss der großen Konzerne kritisch und setzen uns, wo immer
möglich, für die Ausstattung öffentlicher Behörden und Einrichtungen mit Open
Source-Software ein. Über die Landesgrenzen hinweg unterstützen wir auf
Bundesebene die Etablierung von gemeinsamen Standards und die Förderung von Open
Source-Projekten.
Das Digitalisierungsministerium hat sich in Schleswig-Holstein etabliert. Wir
werden uns dafür einsetzen, das Digitalisierungsministerium beizubehalten und in
seinen Kompetenzen weiter zu stärken. Dafür wollen wir die Zuständigkeit für die
Digitalisierung der Landesverwaltung weiter bündeln. Im schleswig-holsteinischen
Landtag setzen wir uns dafür ein, dass ein eigenständiger
Digitalisierungsausschuss eingerichtet wird.
Mit dem Digitalisierungsgesetz haben wir den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung
des OZG in Schleswig-Holstein, zur Bereitstellung offener Daten und zum Einsatz
von Künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung gesetzt. Kaum ein Feld
entwickelt sich so dynamisch wie die Digitalisierung. Wir werden das Gesetz
deshalb in der kommenden Wahlperiode evaluieren und – wenn erforderlich – an
neue Entwicklungen anpassen.
Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing, Blockchain und andere
Zukunftstechnologien bieten große Chancen für Innovationen und für die Umsetzung
wichtiger gesellschaftlicher Ziele, insbesondere der Nachhaltigkeit. Ihre
Bedeutung für die Forschung, den Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft ist
nicht zu unterschätzen. Wir werden ihre Chancen weiter nutzen und gezielt
investieren. Wir wollen das KI-Sondervermögen fortführen und gesellschaftliche
Diskussionen zur Verwendung von KI und ethischen Grenzen auch bei uns im Land
vorantreiben.
C. 6. 3. Digitale Bildung und Teilhabe, digitale Gerechtigkeit
Die Digitalisierung muss demokratisch gestaltet werden und wir müssen dafür
sorgen, dass alle Bürger*innen auf dem Wege mitgenommen werden. Dafür braucht es
digitale Bildung und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, die Zugänge zu
digitalen Angeboten schaffen und ermutigen, diese zu nutzen. Digitale Angebote
müssen für alle Menschen anwendbar sein. Daher sind niedrigschwellige und
barrierearme Angebote unverzichtbar, die auf die Bedürfnisse aller Bürger*innen
eingehen. Die „Digitalen Knotenpunkte“ erfüllen genau diesen Zweck. Wir werden
die Förderung für Betrieb und Einrichtung „Digitaler Knotenpunkte“ deshalb
fortführen.
Die Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Landes ist für uns von
besonderer Wichtigkeit. Aber auch für Menschen, die aus verschiedenen Gründen
keine digitalen Angebote nutzen können oder wollen, müssen analoge Zugänge
offengehalten und entwickelt werden.
Unser Ziel ist es, auch die digitale Welt gleichberechtigt zu gestalten.
Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir eine Öffentlichkeitskampagne starten, um
mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche zu schaffen und mehr Frauen für Jobs
in diesem Bereich zu gewinnen.
Die digitale Welt ist bisher vorrangig in männlicher Hand. Aus dem
Gleichstellungsbericht der Landesregierung geht hervor, dass gendersensible
Themen, wie digitale Gewalt oder die Diskriminierung durch Algorithmen, zu wenig
Berücksichtigung finden. Solange Digitalisierungsprojekte auf die Lebenswelt von
Männern zugeschnitten sind, führt dieses zu einem Digital Data Gap.
Damit Frauen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert
werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzende MINT-Förderung von
Mädchen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns
für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und
Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen in
digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug
auf Geschlecht, geschlechtergerechte Budgetentscheidungen und bei der Vergabe
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen.
Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen
und Hackathons nur für Frauen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm
„Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
Digitale Formate können die Teilnahme an Gremiensitzungen auch Menschen
ermöglichen, die beispielsweise aufgrund von Kinderbetreuung an Präsenzsitzungen
nur eingeschränkt teilnehmen könnten. Daher sollen diese Formate auch außerhalb
von Notlagen eingesetzt werden können. Konkret werden wir uns dafür einsetzen,
dass alle Ausschüsse des Landtages und kommunale Gremien künftig auf eigenen
Beschluss auch außerhalb von Notlagen digitale Sitzungen abhalten können. Diese
Sitzungen sollen auch in hybrider Form möglich sein und rechtskräftige
Beschlüsse fassen können.
C. 6. 4. Nachhaltige und klimafreundliche Digitalisierung mit erneuerbaren
Energien
Die Digitalisierung beinhaltet große Chancen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit:
Dienstreisen können reduziert, Warenströme können effizienter gesteuert, globale
Kommunikation kann erleichtert werden. Auch für die Energiewende ist die
Digitalisierung eine Grundvoraussetzung. Gleichzeitig bedeutet Digitalisierung
einen massiv steigenden Energiebedarf und verschlingt viele endliche Rohstoffe.
Deshalb muss die Digitalisierung klimafreundlich und nachhaltig gestaltet werden
– von allein geschieht das nicht.
Wir haben in der letzten Wahlperiode bei der Green-IT schon viel erreicht: Wir
haben das Thema oben auf die politische Agenda im Bund gesetzt, unsere
Landesrechenzentren sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet worden und wir
halten im neuen Digitalgesetz klar fest, dass sich die öffentliche Hand bei der
Digitalisierung an die Prinzipien der Green-IT halten muss. Das gilt ebenso für
die Beschaffung der Soft- als auch der Hardware.
Wir werden diesen begonnenen Weg konsequent weitergehen und eine Landesstrategie
Green-IT auf den Weg bringen. Sie soll Leitlinien enthalten, noch mehr
Verbindlichkeit schaffen und außerhalb der Landesverwaltung dazu animieren, das
Thema Green-IT voranzutreiben. Schleswig-Holstein soll zum Land der Green-IT
werden und ist mit seiner mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft, seiner
starken Open-Source-Community und seinen vielen erneuerbaren Energien
prädestiniert dafür. Wir wollen für Green-IT begeistern und werden gemeinsam mit
Kommunen und IT-Wirtschaft eine Initiative für mehr Green-IT starten, die auch
die Öffentlichkeit einbezieht und für ein klimafreundliches Kauf- und
Nutzungsverhalten wirbt.
Deutschland, und hier vor allem der Raum Frankfurt, ist der größte Standort für
Rechenzentren in Europa. Neue Rechenzentren sollten künftig vor allem bei uns im
Norden angesiedelt werden, denn hier ist die Energie schon heute klimaneutral.
Wir werden eine Ansiedlungsoffensive für grüne Rechenzentren starten und
befürworten die Nutzung von „Öko-Qualitätszertifikaten“ für IT-Anbieter*innen.
Wir werden uns auf Bundesebene weiter für energiewirtschaftliche
Rahmenbedingungen einsetzen, die es noch attraktiver machen, hier Rechenzentren
anzusiedeln.
Wir werden die Abwärme von Rechenzentren intelligent nutzen und eine intelligente Kühlung z.b. durch Stationierung in ehemaligen Minen o.ä. prüfen.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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Wir werden die Abwärme von Rechenzentren nutzen und eine intelligente Kühlung prüfen.
C. 6. Schleswig-Holstein, Digitalland
Die digitale Transformation bietet nach wie vor große Potenziale für die
Entwicklung unseres Landes. Durch eine flächendeckende Versorgung mit schnellem
Glasfasernetz gewinnen besonders ländliche Regionen an Attraktivität. So können
hier moderne Arbeitsplätze entstehen, die zu einem wirtschaftlichen Aufschwung
in den Regionen führen. Wir wollen die Digitalisierung auf der Basis der
erneuerbaren Energien nachhaltig gestalten, denn auch in diesem Bereich ist
Klimaneutralität das Ziel.
C. 6. 1. Infrastrukturausbau
Der Grundstein für eine gelungene Digitalisierung ist eine flächendeckende
Versorgung aller Schleswig-Holsteiner*innen mit schnellem, zuverlässigem
Internet und eine gute Netzabdeckung im Bereich des Mobilfunks. Mit der
Breitbandstrategie haben wir uns auf den Weg gemacht, bis 2025 in allen Regionen
des Landes für Glasfaseranschlüsse zu sorgen. Für uns ist klar, dass dann
eventuell noch bestehende Lücken im Netz schnellstmöglich geschlossen sein
müssen. Dazu werden wir das Förderprogramm des Landes weiterführen und explizit
auch den Ausbau von Glasfasernetzen in den städtischen Räumen förderbar machen.
Wir brauchen „an jeder Milchkanne“ Glasfaser und 5G-Mobilfunk. Künftig muss sich
der Mobilfunkausbau am Ziel orientieren, Kund*innen aller Mobilfunkanbieter ein
gutes Netz zu bieten. Wir unterstützen daher Bestrebungen, Mobilfunkanbieter zu
sogenannten „National Roaming Agreements“ zu verpflichten. Darüber hinaus werden
wir moderne Mobilfunkstandards fördern, besonders entlang von Bahntrassen und
Infrastrukturachsen. Wir wollen uns dafür einsetzen, die Netzabdeckung in
Schleswig-Holstein gezielt voranzutreiben und auch bei neuen Mobilfunkstandards
Funklöcher zu schließen.
Das Programm „Schulen ans Netz“ ist ein Erfolgsmodell, soll fortgeführt und die
Bandbreite der Anschlüsse ausgebaut werden. Das SH-WLAN Programm wollen wir
ebenfalls fortführen.
C. 6. 2. Digitale Services und Open Data
Auch in der Verwaltung wollen wir die Digitalisierung weiter voranbringen. Wir
werden den Weg dafür ebnen, dass jedes Angebot einer Kommune oder des Landes
auch digital zur Verfügung steht. Egal ob touristisch, behördlich oder für das
Ehrenamt. Der digitale Sportverein, die digitale Fraktionssitzung sowie die
Online-Reservierung einer Hallenzeit im Schwimmbad müssen möglich sein.
Wir werden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) alle Leistungen des Landes
unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen auch digital anbieten.
Darüber hinaus werden wir die Umsetzung des OZG nutzen, um Verwaltungsprozesse
und -verfahren zu optimieren und um diese künftig ebenfalls möglichst bald
digital zu gestalten. Ziel ist es, die Bürger*innenfreundlichkeit stetig zu
verbessern.
Wir werden das Digitalisierungsprogramm des Landes fortschreiben, um die
Digitalisierung in Schleswig-Holstein strategisch weiter voranzubringen. Dabei
werden wir alle relevanten Digital-Projekte der Landesregierung bündeln und die
Umsetzung dieser sichern. Die digitale Transformation ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die das Digitalisierungsprogramm den
notwendigen Orientierungsrahmen bietet.
Die erfolgreich begonnene Nutzung von quelloffener Software werden wir
fortsetzen und bis Ende der 20. Wahlperiode den Umstieg des Landes auf die
Nutzung entsprechender Software umsetzen. Wir werden bei der Umstellung
insbesondere die Beschäftigten des Landes eng begleiten. Digitale Souveränität
und Green IT sind Leitbilder unserer Digitalpolitik.
Wir werden zur Umsetzung des Digitalisierungsgesetzes unter Berücksichtigung des
Datenschutzes auch eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um nicht-
personenbezogene Daten, die im Auftrag oder von öffentlichen Stellen erhoben
wurden, allen zugänglich zu machen. Das Open-Data-Portal des Landes werden wir
weiterentwickeln. Um die Qualität der Daten zu sichern und neue Datensätze zu
identifizieren, werden wir eine Open-Data-Leitstelle im
Digitalisierungsministerium aufbauen und Digitalisierungsstabsstellen für Open-
Data-Beauftragte in den einzelnen Ministerien schaffen.
Wir sehen den Einfluss der großen Konzerne kritisch und setzen uns, wo immer
möglich, für die Ausstattung öffentlicher Behörden und Einrichtungen mit Open
Source-Software ein. Über die Landesgrenzen hinweg unterstützen wir auf
Bundesebene die Etablierung von gemeinsamen Standards und die Förderung von Open
Source-Projekten.
Das Digitalisierungsministerium hat sich in Schleswig-Holstein etabliert. Wir
werden uns dafür einsetzen, das Digitalisierungsministerium beizubehalten und in
seinen Kompetenzen weiter zu stärken. Dafür wollen wir die Zuständigkeit für die
Digitalisierung der Landesverwaltung weiter bündeln. Im schleswig-holsteinischen
Landtag setzen wir uns dafür ein, dass ein eigenständiger
Digitalisierungsausschuss eingerichtet wird.
Mit dem Digitalisierungsgesetz haben wir den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung
des OZG in Schleswig-Holstein, zur Bereitstellung offener Daten und zum Einsatz
von Künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung gesetzt. Kaum ein Feld
entwickelt sich so dynamisch wie die Digitalisierung. Wir werden das Gesetz
deshalb in der kommenden Wahlperiode evaluieren und – wenn erforderlich – an
neue Entwicklungen anpassen.
Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing, Blockchain und andere
Zukunftstechnologien bieten große Chancen für Innovationen und für die Umsetzung
wichtiger gesellschaftlicher Ziele, insbesondere der Nachhaltigkeit. Ihre
Bedeutung für die Forschung, den Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft ist
nicht zu unterschätzen. Wir werden ihre Chancen weiter nutzen und gezielt
investieren. Wir wollen das KI-Sondervermögen fortführen und gesellschaftliche
Diskussionen zur Verwendung von KI und ethischen Grenzen auch bei uns im Land
vorantreiben.
C. 6. 3. Digitale Bildung und Teilhabe, digitale Gerechtigkeit
Die Digitalisierung muss demokratisch gestaltet werden und wir müssen dafür
sorgen, dass alle Bürger*innen auf dem Wege mitgenommen werden. Dafür braucht es
digitale Bildung und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, die Zugänge zu
digitalen Angeboten schaffen und ermutigen, diese zu nutzen. Digitale Angebote
müssen für alle Menschen anwendbar sein. Daher sind niedrigschwellige und
barrierearme Angebote unverzichtbar, die auf die Bedürfnisse aller Bürger*innen
eingehen. Die „Digitalen Knotenpunkte“ erfüllen genau diesen Zweck. Wir werden
die Förderung für Betrieb und Einrichtung „Digitaler Knotenpunkte“ deshalb
fortführen.
Die Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Landes ist für uns von
besonderer Wichtigkeit. Aber auch für Menschen, die aus verschiedenen Gründen
keine digitalen Angebote nutzen können oder wollen, müssen analoge Zugänge
offengehalten und entwickelt werden.
Unser Ziel ist es, auch die digitale Welt gleichberechtigt zu gestalten.
Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir eine Öffentlichkeitskampagne starten, um
mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche zu schaffen und mehr Frauen für Jobs
in diesem Bereich zu gewinnen.
Die digitale Welt ist bisher vorrangig in männlicher Hand. Aus dem
Gleichstellungsbericht der Landesregierung geht hervor, dass gendersensible
Themen, wie digitale Gewalt oder die Diskriminierung durch Algorithmen, zu wenig
Berücksichtigung finden. Solange Digitalisierungsprojekte auf die Lebenswelt von
Männern zugeschnitten sind, führt dieses zu einem Digital Data Gap.
Damit Frauen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert
werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzende MINT-Förderung von
Mädchen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns
für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und
Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen in
digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug
auf Geschlecht, geschlechtergerechte Budgetentscheidungen und bei der Vergabe
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen.
Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen
und Hackathons nur für Frauen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm
„Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
Digitale Formate können die Teilnahme an Gremiensitzungen auch Menschen
ermöglichen, die beispielsweise aufgrund von Kinderbetreuung an Präsenzsitzungen
nur eingeschränkt teilnehmen könnten. Daher sollen diese Formate auch außerhalb
von Notlagen eingesetzt werden können. Konkret werden wir uns dafür einsetzen,
dass alle Ausschüsse des Landtages und kommunale Gremien künftig auf eigenen
Beschluss auch außerhalb von Notlagen digitale Sitzungen abhalten können. Diese
Sitzungen sollen auch in hybrider Form möglich sein und rechtskräftige
Beschlüsse fassen können.
C. 6. 4. Nachhaltige und klimafreundliche Digitalisierung mit erneuerbaren
Energien
Die Digitalisierung beinhaltet große Chancen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit:
Dienstreisen können reduziert, Warenströme können effizienter gesteuert, globale
Kommunikation kann erleichtert werden. Auch für die Energiewende ist die
Digitalisierung eine Grundvoraussetzung. Gleichzeitig bedeutet Digitalisierung
einen massiv steigenden Energiebedarf und verschlingt viele endliche Rohstoffe.
Deshalb muss die Digitalisierung klimafreundlich und nachhaltig gestaltet werden
– von allein geschieht das nicht.
Wir haben in der letzten Wahlperiode bei der Green-IT schon viel erreicht: Wir
haben das Thema oben auf die politische Agenda im Bund gesetzt, unsere
Landesrechenzentren sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet worden und wir
halten im neuen Digitalgesetz klar fest, dass sich die öffentliche Hand bei der
Digitalisierung an die Prinzipien der Green-IT halten muss. Das gilt ebenso für
die Beschaffung der Soft- als auch der Hardware.
Wir werden diesen begonnenen Weg konsequent weitergehen und eine Landesstrategie
Green-IT auf den Weg bringen. Sie soll Leitlinien enthalten, noch mehr
Verbindlichkeit schaffen und außerhalb der Landesverwaltung dazu animieren, das
Thema Green-IT voranzutreiben. Schleswig-Holstein soll zum Land der Green-IT
werden und ist mit seiner mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft, seiner
starken Open-Source-Community und seinen vielen erneuerbaren Energien
prädestiniert dafür. Wir wollen für Green-IT begeistern und werden gemeinsam mit
Kommunen und IT-Wirtschaft eine Initiative für mehr Green-IT starten, die auch
die Öffentlichkeit einbezieht und für ein klimafreundliches Kauf- und
Nutzungsverhalten wirbt.
Deutschland, und hier vor allem der Raum Frankfurt, ist der größte Standort für
Rechenzentren in Europa. Neue Rechenzentren sollten künftig vor allem bei uns im
Norden angesiedelt werden, denn hier ist die Energie schon heute klimaneutral.
Wir werden eine Ansiedlungsoffensive für grüne Rechenzentren starten und
befürworten die Nutzung von „Öko-Qualitätszertifikaten“ für IT-Anbieter*innen.
Wir werden uns auf Bundesebene weiter für energiewirtschaftliche
Rahmenbedingungen einsetzen, die es noch attraktiver machen, hier Rechenzentren
anzusiedeln.
Wir werden die Abwärme von Rechenzentren nutzen und eine intelligente Kühlung prüfen.
Text
Nach Zeile 159 einfügen:
Wir werden die Abwärme von Rechenzentren intelligent nutzen und eine intelligente Kühlung z.b. durch Stationierung in ehemaligen Minen o.ä. prüfen.
C. 6. Schleswig-Holstein, Digitalland
Die digitale Transformation bietet nach wie vor große Potenziale für die
Entwicklung unseres Landes. Durch eine flächendeckende Versorgung mit schnellem
Glasfasernetz gewinnen besonders ländliche Regionen an Attraktivität. So können
hier moderne Arbeitsplätze entstehen, die zu einem wirtschaftlichen Aufschwung
in den Regionen führen. Wir wollen die Digitalisierung auf der Basis der
erneuerbaren Energien nachhaltig gestalten, denn auch in diesem Bereich ist
Klimaneutralität das Ziel.
C. 6. 1. Infrastrukturausbau
Der Grundstein für eine gelungene Digitalisierung ist eine flächendeckende
Versorgung aller Schleswig-Holsteiner*innen mit schnellem, zuverlässigem
Internet und eine gute Netzabdeckung im Bereich des Mobilfunks. Mit der
Breitbandstrategie haben wir uns auf den Weg gemacht, bis 2025 in allen Regionen
des Landes für Glasfaseranschlüsse zu sorgen. Für uns ist klar, dass dann
eventuell noch bestehende Lücken im Netz schnellstmöglich geschlossen sein
müssen. Dazu werden wir das Förderprogramm des Landes weiterführen und explizit
auch den Ausbau von Glasfasernetzen in den städtischen Räumen förderbar machen.
Wir brauchen „an jeder Milchkanne“ Glasfaser und 5G-Mobilfunk. Künftig muss sich
der Mobilfunkausbau am Ziel orientieren, Kund*innen aller Mobilfunkanbieter ein
gutes Netz zu bieten. Wir unterstützen daher Bestrebungen, Mobilfunkanbieter zu
sogenannten „National Roaming Agreements“ zu verpflichten. Darüber hinaus werden
wir moderne Mobilfunkstandards fördern, besonders entlang von Bahntrassen und
Infrastrukturachsen. Wir wollen uns dafür einsetzen, die Netzabdeckung in
Schleswig-Holstein gezielt voranzutreiben und auch bei neuen Mobilfunkstandards
Funklöcher zu schließen.
Das Programm „Schulen ans Netz“ ist ein Erfolgsmodell, soll fortgeführt und die
Bandbreite der Anschlüsse ausgebaut werden. Das SH-WLAN Programm wollen wir
ebenfalls fortführen.
C. 6. 2. Digitale Services und Open Data
Auch in der Verwaltung wollen wir die Digitalisierung weiter voranbringen. Wir
werden den Weg dafür ebnen, dass jedes Angebot einer Kommune oder des Landes
auch digital zur Verfügung steht. Egal ob touristisch, behördlich oder für das
Ehrenamt. Der digitale Sportverein, die digitale Fraktionssitzung sowie die
Online-Reservierung einer Hallenzeit im Schwimmbad müssen möglich sein.
Wir werden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) alle Leistungen des Landes
unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen auch digital anbieten.
Darüber hinaus werden wir die Umsetzung des OZG nutzen, um Verwaltungsprozesse
und -verfahren zu optimieren und um diese künftig ebenfalls möglichst bald
digital zu gestalten. Ziel ist es, die Bürger*innenfreundlichkeit stetig zu
verbessern.
Wir werden das Digitalisierungsprogramm des Landes fortschreiben, um die
Digitalisierung in Schleswig-Holstein strategisch weiter voranzubringen. Dabei
werden wir alle relevanten Digital-Projekte der Landesregierung bündeln und die
Umsetzung dieser sichern. Die digitale Transformation ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die das Digitalisierungsprogramm den
notwendigen Orientierungsrahmen bietet.
Die erfolgreich begonnene Nutzung von quelloffener Software werden wir
fortsetzen und bis Ende der 20. Wahlperiode den Umstieg des Landes auf die
Nutzung entsprechender Software umsetzen. Wir werden bei der Umstellung
insbesondere die Beschäftigten des Landes eng begleiten. Digitale Souveränität
und Green IT sind Leitbilder unserer Digitalpolitik.
Wir werden zur Umsetzung des Digitalisierungsgesetzes unter Berücksichtigung des
Datenschutzes auch eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um nicht-
personenbezogene Daten, die im Auftrag oder von öffentlichen Stellen erhoben
wurden, allen zugänglich zu machen. Das Open-Data-Portal des Landes werden wir
weiterentwickeln. Um die Qualität der Daten zu sichern und neue Datensätze zu
identifizieren, werden wir eine Open-Data-Leitstelle im
Digitalisierungsministerium aufbauen und Digitalisierungsstabsstellen für Open-
Data-Beauftragte in den einzelnen Ministerien schaffen.
Wir sehen den Einfluss der großen Konzerne kritisch und setzen uns, wo immer
möglich, für die Ausstattung öffentlicher Behörden und Einrichtungen mit Open
Source-Software ein. Über die Landesgrenzen hinweg unterstützen wir auf
Bundesebene die Etablierung von gemeinsamen Standards und die Förderung von Open
Source-Projekten.
Das Digitalisierungsministerium hat sich in Schleswig-Holstein etabliert. Wir
werden uns dafür einsetzen, das Digitalisierungsministerium beizubehalten und in
seinen Kompetenzen weiter zu stärken. Dafür wollen wir die Zuständigkeit für die
Digitalisierung der Landesverwaltung weiter bündeln. Im schleswig-holsteinischen
Landtag setzen wir uns dafür ein, dass ein eigenständiger
Digitalisierungsausschuss eingerichtet wird.
Mit dem Digitalisierungsgesetz haben wir den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung
des OZG in Schleswig-Holstein, zur Bereitstellung offener Daten und zum Einsatz
von Künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung gesetzt. Kaum ein Feld
entwickelt sich so dynamisch wie die Digitalisierung. Wir werden das Gesetz
deshalb in der kommenden Wahlperiode evaluieren und – wenn erforderlich – an
neue Entwicklungen anpassen.
Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing, Blockchain und andere
Zukunftstechnologien bieten große Chancen für Innovationen und für die Umsetzung
wichtiger gesellschaftlicher Ziele, insbesondere der Nachhaltigkeit. Ihre
Bedeutung für die Forschung, den Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft ist
nicht zu unterschätzen. Wir werden ihre Chancen weiter nutzen und gezielt
investieren. Wir wollen das KI-Sondervermögen fortführen und gesellschaftliche
Diskussionen zur Verwendung von KI und ethischen Grenzen auch bei uns im Land
vorantreiben.
C. 6. 3. Digitale Bildung und Teilhabe, digitale Gerechtigkeit
Die Digitalisierung muss demokratisch gestaltet werden und wir müssen dafür
sorgen, dass alle Bürger*innen auf dem Wege mitgenommen werden. Dafür braucht es
digitale Bildung und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, die Zugänge zu
digitalen Angeboten schaffen und ermutigen, diese zu nutzen. Digitale Angebote
müssen für alle Menschen anwendbar sein. Daher sind niedrigschwellige und
barrierearme Angebote unverzichtbar, die auf die Bedürfnisse aller Bürger*innen
eingehen. Die „Digitalen Knotenpunkte“ erfüllen genau diesen Zweck. Wir werden
die Förderung für Betrieb und Einrichtung „Digitaler Knotenpunkte“ deshalb
fortführen.
Die Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Landes ist für uns von
besonderer Wichtigkeit. Aber auch für Menschen, die aus verschiedenen Gründen
keine digitalen Angebote nutzen können oder wollen, müssen analoge Zugänge
offengehalten und entwickelt werden.
Unser Ziel ist es, auch die digitale Welt gleichberechtigt zu gestalten.
Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir eine Öffentlichkeitskampagne starten, um
mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche zu schaffen und mehr Frauen für Jobs
in diesem Bereich zu gewinnen.
Die digitale Welt ist bisher vorrangig in männlicher Hand. Aus dem
Gleichstellungsbericht der Landesregierung geht hervor, dass gendersensible
Themen, wie digitale Gewalt oder die Diskriminierung durch Algorithmen, zu wenig
Berücksichtigung finden. Solange Digitalisierungsprojekte auf die Lebenswelt von
Männern zugeschnitten sind, führt dieses zu einem Digital Data Gap.
Damit Frauen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert
werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzende MINT-Förderung von
Mädchen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns
für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und
Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen in
digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug
auf Geschlecht, geschlechtergerechte Budgetentscheidungen und bei der Vergabe
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen.
Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen
und Hackathons nur für Frauen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm
„Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
Digitale Formate können die Teilnahme an Gremiensitzungen auch Menschen
ermöglichen, die beispielsweise aufgrund von Kinderbetreuung an Präsenzsitzungen
nur eingeschränkt teilnehmen könnten. Daher sollen diese Formate auch außerhalb
von Notlagen eingesetzt werden können. Konkret werden wir uns dafür einsetzen,
dass alle Ausschüsse des Landtages und kommunale Gremien künftig auf eigenen
Beschluss auch außerhalb von Notlagen digitale Sitzungen abhalten können. Diese
Sitzungen sollen auch in hybrider Form möglich sein und rechtskräftige
Beschlüsse fassen können.
C. 6. 4. Nachhaltige und klimafreundliche Digitalisierung mit erneuerbaren
Energien
Die Digitalisierung beinhaltet große Chancen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit:
Dienstreisen können reduziert, Warenströme können effizienter gesteuert, globale
Kommunikation kann erleichtert werden. Auch für die Energiewende ist die
Digitalisierung eine Grundvoraussetzung. Gleichzeitig bedeutet Digitalisierung
einen massiv steigenden Energiebedarf und verschlingt viele endliche Rohstoffe.
Deshalb muss die Digitalisierung klimafreundlich und nachhaltig gestaltet werden
– von allein geschieht das nicht.
Wir haben in der letzten Wahlperiode bei der Green-IT schon viel erreicht: Wir
haben das Thema oben auf die politische Agenda im Bund gesetzt, unsere
Landesrechenzentren sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet worden und wir
halten im neuen Digitalgesetz klar fest, dass sich die öffentliche Hand bei der
Digitalisierung an die Prinzipien der Green-IT halten muss. Das gilt ebenso für
die Beschaffung der Soft- als auch der Hardware.
Wir werden diesen begonnenen Weg konsequent weitergehen und eine Landesstrategie
Green-IT auf den Weg bringen. Sie soll Leitlinien enthalten, noch mehr
Verbindlichkeit schaffen und außerhalb der Landesverwaltung dazu animieren, das
Thema Green-IT voranzutreiben. Schleswig-Holstein soll zum Land der Green-IT
werden und ist mit seiner mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft, seiner
starken Open-Source-Community und seinen vielen erneuerbaren Energien
prädestiniert dafür. Wir wollen für Green-IT begeistern und werden gemeinsam mit
Kommunen und IT-Wirtschaft eine Initiative für mehr Green-IT starten, die auch
die Öffentlichkeit einbezieht und für ein klimafreundliches Kauf- und
Nutzungsverhalten wirbt.
Deutschland, und hier vor allem der Raum Frankfurt, ist der größte Standort für
Rechenzentren in Europa. Neue Rechenzentren sollten künftig vor allem bei uns im
Norden angesiedelt werden, denn hier ist die Energie schon heute klimaneutral.
Wir werden eine Ansiedlungsoffensive für grüne Rechenzentren starten und
befürworten die Nutzung von „Öko-Qualitätszertifikaten“ für IT-Anbieter*innen.
Wir werden uns auf Bundesebene weiter für energiewirtschaftliche
Rahmenbedingungen einsetzen, die es noch attraktiver machen, hier Rechenzentren
anzusiedeln.
Wir werden die Abwärme von Rechenzentren intelligent nutzen und eine intelligente Kühlung z.b. durch Stationierung in ehemaligen Minen o.ä. prüfen.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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Wir werden die Abwärme von Rechenzentren intelligent nutzen und eine intelligente Kühlung z.b. durch Stationierung in ehemaligen Minen o.ä. prüfen.
C. 6. Schleswig-Holstein, Digitalland
Die digitale Transformation bietet nach wie vor große Potenziale für die
Entwicklung unseres Landes. Durch eine flächendeckende Versorgung mit schnellem
Glasfasernetz gewinnen besonders ländliche Regionen an Attraktivität. So können
hier moderne Arbeitsplätze entstehen, die zu einem wirtschaftlichen Aufschwung
in den Regionen führen. Wir wollen die Digitalisierung auf der Basis der
erneuerbaren Energien nachhaltig gestalten, denn auch in diesem Bereich ist
Klimaneutralität das Ziel.
C. 6. 1. Infrastrukturausbau
Der Grundstein für eine gelungene Digitalisierung ist eine flächendeckende
Versorgung aller Schleswig-Holsteiner*innen mit schnellem, zuverlässigem
Internet und eine gute Netzabdeckung im Bereich des Mobilfunks. Mit der
Breitbandstrategie haben wir uns auf den Weg gemacht, bis 2025 in allen Regionen
des Landes für Glasfaseranschlüsse zu sorgen. Für uns ist klar, dass dann
eventuell noch bestehende Lücken im Netz schnellstmöglich geschlossen sein
müssen. Dazu werden wir das Förderprogramm des Landes weiterführen und explizit
auch den Ausbau von Glasfasernetzen in den städtischen Räumen förderbar machen.
Wir brauchen „an jeder Milchkanne“ Glasfaser und 5G-Mobilfunk. Künftig muss sich
der Mobilfunkausbau am Ziel orientieren, Kund*innen aller Mobilfunkanbieter ein
gutes Netz zu bieten. Wir unterstützen daher Bestrebungen, Mobilfunkanbieter zu
sogenannten „National Roaming Agreements“ zu verpflichten. Darüber hinaus werden
wir moderne Mobilfunkstandards fördern, besonders entlang von Bahntrassen und
Infrastrukturachsen. Wir wollen uns dafür einsetzen, die Netzabdeckung in
Schleswig-Holstein gezielt voranzutreiben und auch bei neuen Mobilfunkstandards
Funklöcher zu schließen.
Das Programm „Schulen ans Netz“ ist ein Erfolgsmodell, soll fortgeführt und die
Bandbreite der Anschlüsse ausgebaut werden. Das SH-WLAN Programm wollen wir
ebenfalls fortführen.
C. 6. 2. Digitale Services und Open Data
Auch in der Verwaltung wollen wir die Digitalisierung weiter voranbringen. Wir
werden den Weg dafür ebnen, dass jedes Angebot einer Kommune oder des Landes
auch digital zur Verfügung steht. Egal ob touristisch, behördlich oder für das
Ehrenamt. Der digitale Sportverein, die digitale Fraktionssitzung sowie die
Online-Reservierung einer Hallenzeit im Schwimmbad müssen möglich sein.
Wir werden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) alle Leistungen des Landes
unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen auch digital anbieten.
Darüber hinaus werden wir die Umsetzung des OZG nutzen, um Verwaltungsprozesse
und -verfahren zu optimieren und um diese künftig ebenfalls möglichst bald
digital zu gestalten. Ziel ist es, die Bürger*innenfreundlichkeit stetig zu
verbessern.
Wir werden das Digitalisierungsprogramm des Landes fortschreiben, um die
Digitalisierung in Schleswig-Holstein strategisch weiter voranzubringen. Dabei
werden wir alle relevanten Digital-Projekte der Landesregierung bündeln und die
Umsetzung dieser sichern. Die digitale Transformation ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die das Digitalisierungsprogramm den
notwendigen Orientierungsrahmen bietet.
Die erfolgreich begonnene Nutzung von quelloffener Software werden wir
fortsetzen und bis Ende der 20. Wahlperiode den Umstieg des Landes auf die
Nutzung entsprechender Software umsetzen. Wir werden bei der Umstellung
insbesondere die Beschäftigten des Landes eng begleiten. Digitale Souveränität
und Green IT sind Leitbilder unserer Digitalpolitik.
Wir werden zur Umsetzung des Digitalisierungsgesetzes unter Berücksichtigung des
Datenschutzes auch eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um nicht-
personenbezogene Daten, die im Auftrag oder von öffentlichen Stellen erhoben
wurden, allen zugänglich zu machen. Das Open-Data-Portal des Landes werden wir
weiterentwickeln. Um die Qualität der Daten zu sichern und neue Datensätze zu
identifizieren, werden wir eine Open-Data-Leitstelle im
Digitalisierungsministerium aufbauen und Digitalisierungsstabsstellen für Open-
Data-Beauftragte in den einzelnen Ministerien schaffen.
Wir sehen den Einfluss der großen Konzerne kritisch und setzen uns, wo immer
möglich, für die Ausstattung öffentlicher Behörden und Einrichtungen mit Open
Source-Software ein. Über die Landesgrenzen hinweg unterstützen wir auf
Bundesebene die Etablierung von gemeinsamen Standards und die Förderung von Open
Source-Projekten.
Das Digitalisierungsministerium hat sich in Schleswig-Holstein etabliert. Wir
werden uns dafür einsetzen, das Digitalisierungsministerium beizubehalten und in
seinen Kompetenzen weiter zu stärken. Dafür wollen wir die Zuständigkeit für die
Digitalisierung der Landesverwaltung weiter bündeln. Im schleswig-holsteinischen
Landtag setzen wir uns dafür ein, dass ein eigenständiger
Digitalisierungsausschuss eingerichtet wird.
Mit dem Digitalisierungsgesetz haben wir den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung
des OZG in Schleswig-Holstein, zur Bereitstellung offener Daten und zum Einsatz
von Künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung gesetzt. Kaum ein Feld
entwickelt sich so dynamisch wie die Digitalisierung. Wir werden das Gesetz
deshalb in der kommenden Wahlperiode evaluieren und – wenn erforderlich – an
neue Entwicklungen anpassen.
Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing, Blockchain und andere
Zukunftstechnologien bieten große Chancen für Innovationen und für die Umsetzung
wichtiger gesellschaftlicher Ziele, insbesondere der Nachhaltigkeit. Ihre
Bedeutung für die Forschung, den Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft ist
nicht zu unterschätzen. Wir werden ihre Chancen weiter nutzen und gezielt
investieren. Wir wollen das KI-Sondervermögen fortführen und gesellschaftliche
Diskussionen zur Verwendung von KI und ethischen Grenzen auch bei uns im Land
vorantreiben.
C. 6. 3. Digitale Bildung und Teilhabe, digitale Gerechtigkeit
Die Digitalisierung muss demokratisch gestaltet werden und wir müssen dafür
sorgen, dass alle Bürger*innen auf dem Wege mitgenommen werden. Dafür braucht es
digitale Bildung und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, die Zugänge zu
digitalen Angeboten schaffen und ermutigen, diese zu nutzen. Digitale Angebote
müssen für alle Menschen anwendbar sein. Daher sind niedrigschwellige und
barrierearme Angebote unverzichtbar, die auf die Bedürfnisse aller Bürger*innen
eingehen. Die „Digitalen Knotenpunkte“ erfüllen genau diesen Zweck. Wir werden
die Förderung für Betrieb und Einrichtung „Digitaler Knotenpunkte“ deshalb
fortführen.
Die Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Landes ist für uns von
besonderer Wichtigkeit. Aber auch für Menschen, die aus verschiedenen Gründen
keine digitalen Angebote nutzen können oder wollen, müssen analoge Zugänge
offengehalten und entwickelt werden.
Unser Ziel ist es, auch die digitale Welt gleichberechtigt zu gestalten.
Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir eine Öffentlichkeitskampagne starten, um
mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche zu schaffen und mehr Frauen für Jobs
in diesem Bereich zu gewinnen.
Die digitale Welt ist bisher vorrangig in männlicher Hand. Aus dem
Gleichstellungsbericht der Landesregierung geht hervor, dass gendersensible
Themen, wie digitale Gewalt oder die Diskriminierung durch Algorithmen, zu wenig
Berücksichtigung finden. Solange Digitalisierungsprojekte auf die Lebenswelt von
Männern zugeschnitten sind, führt dieses zu einem Digital Data Gap.
Damit Frauen und ihre Interessen in der digitalen Welt besser repräsentiert
werden, braucht es eine verstärkte und früh ansetzende MINT-Förderung von
Mädchen, um das Interesse bereits früh zu wecken. Darüber hinaus setzen wir uns
für eine paritätische Besetzung von Stellen im IT-Bereich, bei Professuren und
Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen ein. Wir wollen, dass Frauen in
digitalisierungsrelevanten Gremien, bei der Technikfolgenabschätzung in Bezug
auf Geschlecht, geschlechtergerechte Budgetentscheidungen und bei der Vergabe
von Fördermitteln und öffentlichen Mitteln mehr Mitbestimmungsrecht bekommen.
Außerdem setzen wir uns für spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen
und Hackathons nur für Frauen (mit und ohne IT-Hintergrund) ein. Das Programm
„Women in digital areas“ wollen wir dauerhaft fortführen.
Digitale Formate können die Teilnahme an Gremiensitzungen auch Menschen
ermöglichen, die beispielsweise aufgrund von Kinderbetreuung an Präsenzsitzungen
nur eingeschränkt teilnehmen könnten. Daher sollen diese Formate auch außerhalb
von Notlagen eingesetzt werden können. Konkret werden wir uns dafür einsetzen,
dass alle Ausschüsse des Landtages und kommunale Gremien künftig auf eigenen
Beschluss auch außerhalb von Notlagen digitale Sitzungen abhalten können. Diese
Sitzungen sollen auch in hybrider Form möglich sein und rechtskräftige
Beschlüsse fassen können.
C. 6. 4. Nachhaltige und klimafreundliche Digitalisierung mit erneuerbaren
Energien
Die Digitalisierung beinhaltet große Chancen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit:
Dienstreisen können reduziert, Warenströme können effizienter gesteuert, globale
Kommunikation kann erleichtert werden. Auch für die Energiewende ist die
Digitalisierung eine Grundvoraussetzung. Gleichzeitig bedeutet Digitalisierung
einen massiv steigenden Energiebedarf und verschlingt viele endliche Rohstoffe.
Deshalb muss die Digitalisierung klimafreundlich und nachhaltig gestaltet werden
– von allein geschieht das nicht.
Wir haben in der letzten Wahlperiode bei der Green-IT schon viel erreicht: Wir
haben das Thema oben auf die politische Agenda im Bund gesetzt, unsere
Landesrechenzentren sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet worden und wir
halten im neuen Digitalgesetz klar fest, dass sich die öffentliche Hand bei der
Digitalisierung an die Prinzipien der Green-IT halten muss. Das gilt ebenso für
die Beschaffung der Soft- als auch der Hardware.
Wir werden diesen begonnenen Weg konsequent weitergehen und eine Landesstrategie
Green-IT auf den Weg bringen. Sie soll Leitlinien enthalten, noch mehr
Verbindlichkeit schaffen und außerhalb der Landesverwaltung dazu animieren, das
Thema Green-IT voranzutreiben. Schleswig-Holstein soll zum Land der Green-IT
werden und ist mit seiner mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft, seiner
starken Open-Source-Community und seinen vielen erneuerbaren Energien
prädestiniert dafür. Wir wollen für Green-IT begeistern und werden gemeinsam mit
Kommunen und IT-Wirtschaft eine Initiative für mehr Green-IT starten, die auch
die Öffentlichkeit einbezieht und für ein klimafreundliches Kauf- und
Nutzungsverhalten wirbt.
Deutschland, und hier vor allem der Raum Frankfurt, ist der größte Standort für
Rechenzentren in Europa. Neue Rechenzentren sollten künftig vor allem bei uns im
Norden angesiedelt werden, denn hier ist die Energie schon heute klimaneutral.
Wir werden eine Ansiedlungsoffensive für grüne Rechenzentren starten und
befürworten die Nutzung von „Öko-Qualitätszertifikaten“ für IT-Anbieter*innen.
Wir werden uns auf Bundesebene weiter für energiewirtschaftliche
Rahmenbedingungen einsetzen, die es noch attraktiver machen, hier Rechenzentren
anzusiedeln.
Wir werden die Abwärme von Rechenzentren intelligent nutzen und eine intelligente Kühlung z.b. durch Stationierung in ehemaligen Minen o.ä. prüfen.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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