Derzeit muss eine Windkraftanlage zunächst eine vorläufige Genehmigung für genau einen bestimmten Anlagentyp einholen, noch bevor Ausschreibung und Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind, weshalb auch eine Investitionsentscheidung noch nicht getroffen wurde.
Da zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin die Emissionswerte der Anlage und weitere Auflagen am realen Objekt geprüft werden (mit Haftung im Falle des Verstoßes), ist das Verfahren unnötig kompliziert. Es führt außerdem dazu, dass bei Lieferengpässen eines bestimmten Typen Anlagen nicht gebaut werden können. Ferner könnte die derzeitige Regelung auch zu einem geringeren Wettbewerb unter den Anlagenbauern führen, da zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung eine Abhängigkeit des Projektes vom genehmigten Typen besteht.
Antrag Programm: | Schleswig-Holstein hat die Power! - Energie |
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Antragsteller*in: | LAG Energie (dort beschlossen am: 02.02.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 03.02.2022, 04:38 |
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