Flächennutzung für Solarfelder
Antrag Programm: | Schleswig-Holstein hat die Power! - Energie |
---|---|
Antragsteller*in: | Heijo Fescharek (KV Rendsburg-Eckernförde) |
Status: | Unterstützer*innen sammeln (Berechtigung: Eingeloggte) |
Angelegt: | 25.01.2022, 09:58 |
Antrag Programm: | Schleswig-Holstein hat die Power! - Energie |
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Antragsteller*in: | Heijo Fescharek (KV Rendsburg-Eckernförde) |
Status: | Unterstützer*innen sammeln (Berechtigung: Eingeloggte) |
Angelegt: | 25.01.2022, 09:58 |
Flächennutzung für Solarfelder
doppelseitige Photovoltaikmodule ermöglichen eine noch bessere Nutzung der Energieflächen für Landwirtschaft und Naturschutz, hierzu fördern wir insbesondere innovative technische Lösungen im Bereich der Montagetechniken. Freiflächenanlagen sollen auch gezielt auf belasteten Flächen aufgestellt werden. Das kann zum Beispiel in der Nähe von Stromtrassen oder Autobahnen oder auf ehemaligen Maisäckern der Fall sein. Ebenso werden wir die Oberflächen ehemaliger/geschlossener Deponien für die Installation von Solaranlagen freigeben.
C. 2. Schleswig-Holstein hat die Power! – Energie
Die Energiewende ist sowohl Schlüssel zur Klimaneutralität als auch die große
wirtschaftliche und gesellschaftliche Chance für Schleswig-Holstein. Schleswig-
Holstein hat die besten Voraussetzungen dafür, die Energiewende zu meistern –
nutzen wir sie! Sie schafft besonders in den ländlichen Räumen Arbeit, Wohlstand
und nachhaltige Zukunftsperspektiven. Darüber hinaus sichert sie verlässliche
Energiepreise. Wir wollen die Standortvorteile unseres Landes nutzen und
Schleswig-Holstein zu einem Zentrum der grünen Wirtschaft der Zukunft
entwickeln. Im internationalen Wettbewerb wird sich künftig ein klimaneutrales
Energiesystem auf Basis erneuerbarer Stromversorgung durchsetzen. Das gilt es
auch, für den Wärme- und Mobilitätssektor sowie in der Industrie durchzusetzen.
In allen Bereichen wollen wir als Energiewendevorreiter vorangehen und
Schleswig-Holstein fit für die Zukunft machen.
Das Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidet maßgeblich über das
Tempo des Klimaschutzes. Um die Pariser Klimaziele noch erreichen zu können,
muss der Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich schneller und umfassender
vorangehen. Wir haben in Schleswig-Holstein ideale Standortbedingungen für
Windenergie an Land sowie auf See. Darüber hinaus sind wir Innovationsregion für
neuartige Technologien im Feld der erneuerbaren Energien. Hierzu zählen die
Technik der Höhenwindnutzung, die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung und
radargestützte Antikollisionssysteme zum Schutz vor Vogelschlag. Wir haben
außerdem gute Produktionsbedingungen für Solarenergie, Biomasse und Geothermie
(Erdwärme).
Daraus ergibt sich eine große Verantwortung, aber auch eine besondere Chance
unseres Landes für die Energiewende in Deutschland. Der Echte Norden bietet
beste Standortbedingungen für die erneuerbaren Energien und wir stehen zu
unserer Verantwortung, einen überproportionalen Anteil zur künftigen
Energieversorgung Deutschlands beizutragen. Unser Ziel ist ein schnellerer
Ausstieg aus der Kohleverstromung und anderen fossilen Quellen. Zu diesem Zweck
setzen wir uns auch für einen bedarfsgerechten und vorausschauenden Ausbau von
Klimaschutzinfrastrukturen, insbesondere der Stromnetze, ein.
Der Ausbau der Klimaschutzinfrastruktur soll bestmöglich mit dem Schutz
bedrohter Arten und Ökosysteme einhergehen. Nationale und internationale
Naturschutz-Richtlinien sind einzuhalten, die Flächennutzung möglichst
biodiversitätsfördernd auszugestalten und bedrohte Arten wie zum Beispiel
Großvögel oder Fledermäuse auch durch technische Innovationen zu schützen.
C. 2. 1. Energiewendeziele
Schleswig-Holstein wird als Standort der erneuerbaren Energien einen erheblichen
Beitrag zum Gelingen der Energiewende in Deutschland und zum Erreichen der
Klimaziele leisten. Obwohl unsere Landesfläche nur 4,4 % der Fläche Deutschlands
beträgt, soll hier bis 2030 rund 10 % des an Land erzeugten Grünstroms für
Deutschland erzeugt werden.
Dafür werden wir das Ziel der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an Land
bis 2030 erhöhen und streben zwischen 45-50 Terawattstunden (TWh) an. Bis 2040
wollen wir den gesamten Primärenergiebedarf des Landes über alle Sektoren
(Strom, Wärme und Verkehr) hinweg vollständig regenerativ decken und dafür
mindestens 90 TWh aus erneuerbaren Energien an Land in Schleswig-Holstein
erzeugen.
Diese Ziele wollen wir im schleswig-holsteinischen Energiewende- und
Klimaschutzgesetz auch mit Zwischenzielen festhalten und alle landespolitisch
möglichen Maßnahmen einleiten, um sie zu erreichen. Gelingen kann dies nur, wenn
die bundespolitischen Rahmenbedingungen es ermöglichen. Es ist absolut
notwendig, dass es zu einer fairen klimapolitischen Aufgabenteilung zwischen den
Bundesländern kommt. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien im Bund ist ein
deutliches Signal in die richtige Richtung. Das gilt es zu nutzen und Schleswig-
Holstein weiterhin als bundesweiten energiewendepolitischen Impulsgeber zu
positionieren.
C. 2. 2. Eine demokratische und soziale Energiewende
Wir GRÜNE stehen für eine Politik, die Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit
konsequent zusammendenkt. Für uns ist klar: Klima- und Energiepolitik ist auch
Sozialpolitik! Schleswig-Holstein, das Land der Energiewende, kann Vorreiter für
die sozial-ökologische Transformation werden. Wir wollen erreichen, dass
möglichst viele Schleswig-Holsteiner*innen von der Energiewende profitieren
können.
Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Beteiligung von Bürger*innen. Die
Menschen wollen frühzeitig wissen, was sich in ihrer Gegend tut. Das haben wir
mit unserem Konzept der vorgezogenen Bürgerbeteiligung beim Netzausbau gut
umgesetzt und dabei bundesweit Maßstäbe gesetzt. Wir wollen auch
Bürger*innenwind- und Solarparks unterstützen. Dafür haben wir einen
Bürgerenergiefonds eingerichtet. Diesen wollen wir nun ausweiten und stärken.
Sowohl beim Zugang zum Geldmarkt als auch bei der Beantragung von Genehmigungen
wollen wir Unterstützung geben. Das schafft regionale Wertschöpfung und
Identifikation mit der Energiewende vor der eigenen Haustür.
Wir werden uns auch auf der Bundesebene dafür einsetzen,
Beteiligungsmöglichkeiten wie Mieter*innenstrommodelle und genossenschaftliche
Projekte zu vereinfachen und bürokratische Hürden für Kleinstsolaranlagen
abzubauen. Den Erwerb von niedrigschwelligen Eigentumsanteilen für
Bewohner*innen der Standortgebiete von Wind- und Solarparks wollen wir
erleichtern. Die Wärmewende muss mit wirksamem Mieter*innenschutz und gezielter
Förderung einhergehen, damit niemand durch die notwendige Energiewende in der
Wärmeversorgung in soziale Schwierigkeiten gerät.
Erneuerbare Energien bieten auch für die lokale und dezentrale Anwendung
besondere Chancen und die Teilhabe von Bürger*innen kann die Akzeptanz und auch
die finanzielle Investitionsbereitschaft für die Energiewende deutlich steigern
und sie damit beschleunigen. Wir wollen mehr Modellprojekte auf kommunaler Ebene
ermöglichen, etwa indem es Bürger*innengemein- und genossenschaften oder
Kommunen erleichtert wird, in die Strom- und Wärmeversorgung inkl. Speichern und
Schnellladepunkten für E-Mobile einzusteigen.
Wir werden Städte, Kommunen und Gemeinden beim Aufbau von Klimabüros,
Klimaschutzbeauftragte, ehrenamtliche Klima-Scouts oder Klimabeiräte
unterstützen.
Wir werden einen schleswig-holsteinischen Preis des Ressourcenschutzes ausloben,
mit dem Projekte, Akteur*innen und Ideen ausgezeichnet werden können, die einen
besonders großen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen leisten.
C. 2. 3. Rückenwind für die Energiewende!
Klar ist, dass der Ausbau der Windenergie an Land in den kommenden Jahren
weitergehen muss, um die Klimaziele zu erreichen. Damit ist auch verbunden, dass
eine Umstellung der Mobilität, der Wärmeversorgung und der Industrie auf GRÜNE
Energien vorangebracht werden muss. Als Top-Standort für Windenergie hat
Schleswig-Holstein eine wirtschaftliche Chance und eine klimapolitische
Verantwortung. Dies werden wir vereinen und einen deutlichen Ausbau der
Windenergie an Land über die bereits vereinbarten 10 Gigawatt hinaus
sicherstellen.
Dazu wollen wir beispielsweise bestehende Flächen besser ausnutzen und in
Regionen mit wenig bestehenden Windenergieanlagen auch Kleinstparks und
Einzelanlagen zulassen. Idealerweise bringen zusätzliche Standorte nicht nur die
Energiewende, sondern auch andere Ziele voran. Das betrifft zum Beispiel
Flächen, auf denen neben Windkraftanlagen auch extensive Landwirtschaft oder
eine Nutzung als Naturschutzfläche möglich ist.
Die Evaluation der Regionalplanung Wind werden wir vorziehen und unmittelbar
nach Beginn der neuen Wahlperiode starten. Die geltende 5H-Regel werden wir auf
den Prüfstand stellen. Wir wollen noch bestehende Hemmnisse des notwendigen
Transformationsprozesses der Energieversorgung abbauen und den Weg freimachen
für die Klimawende. Mit einem neuen Flächenscreening werden wir weitere
geeignete Flächen für die Windenergie identifizieren und erschließen. Darüber
hinaus brauchen wir einen weiteren Abbau administrativer Hemmnisse und die
gesetzliche Anerkennung, dass der Ausbau der Windenergie als unverzichtbarer
Bestandteil des Klimaschutzes im öffentlichen Interesse ist.
Wir wollen Bestandsanlagen nicht in einen vorschnellen Rückbau zwingen, sondern
sie im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten weiter nutzen. Für bestehende
Windkraftanlagen an akzeptierten Standorten wollen wir die Erneuerung der
Anlagen (Repowering) erleichtern.
Schleswig-Holstein liegt nach zwei Wahlperioden GRÜNER Regierungsbeteiligung im
bundesweiten Vergleich bei den Genehmigungen von Windkraftanlagen schon heute an
der Spitze. Wir werden unsere Genehmigungsbehörden weiter stärken. Darüber
hinaus setzen wir auf konsequente Verfahrensdigitalisierung und die Bündelung
von Kompetenzen auf Landesebene. Zielkonflikte zwischen verschiedenen
Schutzgütern werden wir aktiv und mit dem Ziel zügiger Verfahren und der
Einhaltung der Pariser Klimaziele auflösen. Das werden wir auch gegenüber dem
Bund einfordern. Auch wenn wir bereits Maßnahmen zur Beschleunigung der
Planungs- und Genehmigungsverfahren ergriffen haben, werden wir prüfen, wie die
Verfahren weiter verschlankt und beschleunigt werden können. Ferner soll der
intelligente Einsatz von technischen Lösungen, wie zum Beispiel automatische
Kollisionswarnsysteme, zukünftig Windenergie und Artenschutz noch besser in
Einklang bringen.
Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass die innovative Höhenwindenergie zur
Marktreife entwickelt wird. Außerdem müssen die notwendigen rechtlichen
Voraussetzungen für ihren Einsatz geschaffen werden.
C. 2. 4. Lasst die Sonne rein!
Die Sonne ist nicht nur eine beständige Lichtquelle, sondern liefert auch
emissionsfreie Energie. Diese Energie wollen wir nutzen! Unser Ziel ist es, dass
möglichst jedes geeignete Dach in Schleswig-Holstein mit Solaranlagen bestückt
werden soll. Dafür wollen wir prüfen, ob ein landesweites Solarkataster
entwickelt werden kann, um es Kommunen, Wirtschaft und allen Bürger*innen
öffentlich zur Verfügung zu stellen. Wir wollen, dass das Land und die Kommunen
beim Aufbau von Dach-Photovoltaik-Anlagen mit gutem Beispiel vorangehen.
Zusätzlich werden wir eine Photovoltaik-Pflicht für alle Gebäude, die neu gebaut
werden, auf den Weg bringen.
Beim Eigentumsübergang und bei größeren Dachsanierungen wollen wir mittelfristig
erreichen, dass auch geeignete Bestandsgebäude mit Dach-Photovoltaik-Anlagen
nachgerüstet werden. Dafür werden wir einen Mix aus Förderungen und
verpflichtenden Vorgaben entwickeln, um sicherzustellen, dass keine sozialen
oder wirtschaftlichen Härten für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln
entstehen.
Der nicht für den Eigenverbrauch erzeugte Strom aus Dach-Photovoltaik-Anlagen
soll zu einem relevanten Teil vor Ort genutzt werden, um die großen
Übertragungsnetze nicht zusätzlich zu belasten. Entsprechend muss auch der
Ausbau von Power-to-Heat-Technologien, wie Wärmepumpen oder Wasserstoff-
Elektrolyseuren, vorangetrieben werden.
Neben Dachflächen liefern auch Solaranlagen auf Freiflächen einen notwendigen
Beitrag zur Energiewende. Die Ausweisung der Flächen liegt zurzeit in der Hand
der Kommunen. Diese Praxis hat sich bewährt. Eine Flächenplanung auf Landesebene
für Solarenergie wollen wir deshalb nicht einführen. Kommunen und Projektierer
werden stattdessen mit Leitfäden für gute fachliche Praxis Unterstützung
erhalten, um die vielfältigen Möglichkeiten bei der Ausgestaltung der Solarparks
auszuschöpfen. Bei der Planung von Freiflächen-Anlagen sollen gleichzeitig
Biotopverbünde geschaffen werden. Diese sollen Biotopinseln für Tiere, Insekten
und Pflanzen unter Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen bieten. So können
Freiflächenanlagen neuen Lebensraum für eine Fülle von Arten bieten.
Die Verbindung von Solarenergie mit landwirtschaftlicher Nutzung
(Agriphotovoltaik) für Pflanzenanbau oder Nutztierhaltung, wie zum Beispiel
Schafhaltung, bringt weitere Vorteile mit sich. Der Sonne nachgeführte,
doppelseitige Photovoltaikmodule ermöglichen eine noch bessere Nutzung der
Energieflächen für Landwirtschaft und Naturschutz, hierzu fördern wir insbesondere innovative technische Lösungen im Bereich der Montagetechniken. Freiflächenanlagen sollen
auch gezielt auf belasteten Flächen aufgestellt werden. Das kann zum Beispiel in
der Nähe von Stromtrassen oder Autobahnen oder auf ehemaligen Maisäckern der
Fall sein. Ebenso werden wir die Oberflächen ehemaliger/geschlossener Deponien für die Installation von Solaranlagen freigeben.
C. 2. 5. Die Bioenergie braucht eine neue Zukunft
Biogasanlagen stehen oft wegen ihres aktuell hohen Flächenverbrauchs durch Mais-
Monokulturen in der Kritik. Das könnte bald der Vergangenheit angehören, indem
Anlagen sinnvoll umgestellt werden. Wir wollen die Bioenergie zu einem
innovativen und ökologisch wertvollen Bestandteil der Energiewende und des
Klimaschutzes weiterentwickeln. Auf der Bundesebene werden wir uns dafür
einsetzen, dass dafür die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Biogasanlagen können insbesondere zum Ausgleich von Schwankungen der Einspeisung
aus Wind- und Solarenergie genutzt werden. Die Bioenergie der Zukunft wird aus
Reststoffen und Gülle gewonnen oder zum Beispiel aus Blühstreifen, deren Anbau
auch der Biodiversität dient. Die Verwertung von Gülle und Reststoffen in der
Biogasanlage gibt diesen Stoffen auch einen Nutzen für das Klima. Die anfallende
Wärme kann zusätzlich für die Nahwärmeversorgung oder als erneuerbare
Kohlenstoffquelle für die Industrie genutzt werden. Damit würde ein ökologisch
und wirtschaftlich vorteilhafter Transformationsprozess vom flächenintensiven
und ökologisch nachteiligen Maisanbau für die Energieproduktion hin zur Nutzung
dieser Flächen für Solarenergie, Biolandwirtschaft, die ökologische Vielfalt
oder die Aufforstung eingeleitet werden. Schleswig-Holstein soll ein Land der
Bioökonomie werden und die Bioenergie wird darin einen wichtigen Platz haben.
C. 2. 6. Stromnetze sind die Lebensadern der Energiewende
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn der durch erneuerbare Energien erzeugte
Strom auch zu den Verbrauchszentren transportiert werden kann. Der Aus- und
Neubau von Stromleitungen ist daher für das Erreichen der Klimaschutzziele
unausweichlich. Es ist uns bewusst, dass Infrastrukturprojekte für die
betroffenen Anwohner*innen mit Einschränkungen oder Belastungen verbunden sein
können. Wir stellen uns dieser Verantwortung und setzen auf Transparenz und
Dialog um die bestmöglichen Lösungen, um Mensch und Natur so wenig wie möglich
zu belasten. Dies gilt ausdrücklich auch für die in Schleswig-Holstein
anlandenden Anbindungen von Offshore-Windparks. Hier gilt es, die verschiedenen
Stränge bestmöglich auch mit bestehender Infrastruktur zu bündeln und dadurch
unseren Nationalpark Wattenmeer zu schonen. Die Energiewende kann nur als
gesamtdeutsches Projekt gelingen. Deshalb müssen alle Bundesländer ihrer
Verantwortung nachkommen und den Netzausbau deutlich beschleunigen. Wir
unterstützen den Bund bei der bedarfsgerechten Netzentwicklungsplanung und
setzen uns für eine Weiterentwicklung der bestehenden Verfahren zur
Bedarfsermittlung ein.
Stromnetze sind wichtige Entwicklungsachsen für die Wirtschaftsentwicklung, denn
Unternehmen werden sich künftig vor allem dort ansiedeln, wo gesichert
erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Darin liegt ein großes Potenzial für
den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein.
C. 2. 7. Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur
Damit alle Sektoren und Verbraucher*innen zügig klimaneutral werden können,
brauchen wir neben Strom aus erneuerbaren auch Energieträger in gasförmiger und
flüssiger Form. Wasserstoff aus erneuerbaren Energien und daraus synthetisierte
Kohlenwasserstoffe sind ein Schlüsselinstrument für Klimaschutz und
wirtschaftliche Entwicklung. Allerdings gilt es, Wasserstoff und synthetische
Kraftstoffe gezielt und effizient dort zum Einsatz zu bringen, wo sie wirklich
notwendig sind: unter anderem in der Industrie, im Schwerlast-, Schiffs- und
Flugverkehr und zur erneuerbaren Kunststoffproduktion. In anderen Bereichen ist
die direkte Nutzung von anderen erneuerbaren Energien effizient und damit
vorzugswürdig. Durch unsere politische Arbeit in den vergangenen Jahren ist
Schleswig-Holstein auf dem besten Weg zu einem wichtigen Standort für die
Produktion, den Import und den Verbrauch von grünem Wasserstoff zu werden. Die
Pioniere in unserem Land entwickeln durch enge Vernetzung und Innovationskraft
schon heute neue Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze auf diesem
neuen Markt. Diesen Erfolg werden wir in den nächsten Jahren fortsetzen und
Schleswig-Holstein zu dem Handelskreuz für grünen Wasserstoff in Nordeuropa
machen.
Das vor uns liegende Jahrzehnt ist die entscheidende Etappe für die Etablierung
einer Wasserstoffwirtschaft in Europa und Deutschland. Schleswig-Holstein ist
wegen seines Angebots an erneuerbaren Energien ein hervorragender Standort für
die Erzeugung von grünem Wasserstoff und Folgeprodukten. Die
Wasserstoffstrategie.SH werden wir fortschreiben und weiterentwickeln. Wir
werden Industriebetriebe bei der Umstellung von fossilen Energieträgern auf
grünen Wasserstoff weiter fördern sowie Kommunen bei der Entwicklung von
Wasserstoffinfrastruktur für Industrieansiedlungen unterstützen. Die Abwärme von
Elektrolyseanlagen kann zusätzlich für die Nah- und Fernwärmeversorgung genutzt
werden.
Grüner Wasserstoff ist auch ein Energiespeicher: Der ortsnah erzeugte Strom aus
unseren Wind- und Solaranlagen kann bei hoher Verfügbarkeit sinnvoll in
Wasserstoff umgewandelt, transportiert und für Industrieprozesse genutzt werden.
Die Wasserstofferzeugung in Schleswig-Holstein wird durch eine Importstrategie
für grünen Wasserstoff ergänzt. Wir GRÜNE stehen dafür, dass
Wasserstofferzeugern aus Schleswig-Holstein der Absatz auf dem europäischen
Markt offensteht. Großen Wasserstoffverbrauchern, wie den Industrieunternehmen
in unserem Land, werden wir damit Zugang zum europäischen und globalen Markt
verschaffen. Beispielsweise in der Raffinerie in Hemmingstedt, im
Industriegebiet Brunsbüttel mit chemischen Grundstoffen und in der
Metropolregion Hamburg sehen wir in den kommenden Jahren einen hohen Bedarf.
Für den Wasserstofftransport im Land soll eine eigene Infrastruktur für
Wasserstoff aufgebaut werden. Hierfür werden wir die bestehende
Erdgasinfrastruktur für Wasserstoff umrüsten. Das betrifft beispielsweise
Pipelines, Speicher und Verbraucher. Die Wasserstoff-Pioniere in unserem Land
erschließen durch enge Vernetzung und Innovationskraft schon heute neue
Geschäftsfelder. Das schafft und sichert Arbeitsplätze – besonders in den
Bereichen Engineering und Projektmanagement, Fertigung der Ausrüstungen, der
Rohrleitungen und des Stahlbaus sowie Bau, Montage, Wartung und Betriebsführung.
Gemeinsam mit unseren norddeutschen Partnern und im engen Austausch mit der
Bundesregierung werden wir die Rahmenbedingungen für eine integrierte
Infrastrukturplanung schaffen. Das betrifft auch eine einheitliche Regulatorik,
Codes und Standards. Wir werden im Bund darauf hinwirken, dass Anlagen zur
Wasserstoffelektrolyse im Norden angesiedelt werden und dadurch ein zusätzlicher
Stromnetzausbau vermieden wird. Wir werden uns außerdem dafür einsetzen, dass
ein einheitlicher Standard „H2-ready“ definiert wird, nach dem eine
Infrastruktur oder ein Kraftwerk sofort für 100% grünen Wasserstoff genutzt
werden können muss, ohne dass zu höheren Kosten große Modifikationen vorgenommen
werden müssen.
Die IPCEI-Vorhaben Aquaventus, Hyscale100 und Hyperlink werden wir ebenso wie
die vielen eigenständigen Wasserstoffprojekte im Land nach Kräften unterstützen
– sofern sie klar auf die Erzeugung, den Transport oder den Verbrauch von
erneuerbar erzeugtem Wasserstoff fokussiert sind.
C. 2. 8. Wärmewende
Die Wärmewende ist ein entscheidender Bestandteil unserer Klimaschutzstrategie.
In Deutschland und auch in Schleswig-Holstein entfällt auf den Wärmesektor die
Hälfte des Energieverbrauchs. Um den Ausbau der erneuerbaren Wärme und
energetische Sanierungen voranzubringen, brauchen wir massive Investitionen und
Anreize. Diese müssen auch durch das Land getätigt werden. Im Gebäudebereich
streben wir eine Steigerung der energetischen Sanierungsrate auf etwa 4% pro
Jahr an. Dies ist eine gewaltige Aufgabe, die wir nur gemeinsam mit dem
Handwerk, den Hochschulen, unseren Förderbanken und Kammern bewältigen können.
Wir werden einen gemeinsamen Pakt für die Gebäudesanierung schließen.
Hierfür wollen wir einen gut ausfinanzierten, revolvierenden Energiewende- und
Sanierungsfonds auflegen. Neue Gebäude sollen mindestens nach dem KfW-Standard
Effizienzhaus-40 gebaut werden. Bei Sanierungen soll dagegen der Effizienzhaus-
55-Standard gelten. Aufgrund der langen Investitionszyklen von 15-20 Jahren
müssen bereits heute Heizungen auf Basis erneuerbarer statt fossiler Energien
gebaut werden. Auf Bundesebene wollen wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass ab
2023 kein Einbau von Öl- und ab 2025 kein Einbau von reinen Gasheizungen mehr
erfolgt. Kommunen und Energiewirtschaft werden wir ein klares Signal geben, dass
neue Gasinfrastrukturen nur dann eine Zukunft haben werden, wenn sie der Nutzung
erneuerbarer Energien dienen.
Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz haben wir die Planung von
Wärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien in den Kommunen beschleunigt. In den
kommenden Jahren wollen wir dies weiter voranbringen. Initiativen der Wärme- und
Kälteplanung in Kommunen und Quartieren werden wir aktiv unterstützen und einen
Rahmen für saisonale Wärmespeicher sowie Freiflächen-Solarthermie schaffen. Die
Nutzung von Erdwärme (Geothermie) wollen wir fördern und das finanzielle Risiko
von Probebohrungen verringern. Wir werden uns in besonderem Maße dafür
einsetzen, dass Solar- und Geothermie einen großen Beitrag zur Energiewende im
Wärmebereich leisten. Neubaugebiete sollen grundsätzlich mit einer CO2-neutralen
Nahwärmeversorgung geplant werden und bestehende Nah- und Fernwärmenetze wollen
wir bis spätestens 2035 dekarbonisieren.
Die kommunalen Klimaschutzmanager*innen leisten extrem wertvolle Arbeit für das
Erreichen der Klimaschutzziele. Zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes wollen
wir ein Sondervermögen „Klimaneutrale Kommune“ einrichten. Dieser Fonds soll zur
Kofinanzierung von Bundesförderprojekten und für eine eigene
Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz dienen. Nach dem Vorbild des
Bürgerenergiefonds werden wir zudem einen revolvierenden Fonds einrichten, auf
den die kommunalen Klimaschutzmanager*innen zugreifen können. Eine Speisung des
Fonds soll über Teilrückzahlungen der Effizienzgewinne erfolgen.
Auch die Landesregierung muss ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Wir werden
die Finanzierung hierfür sicherstellen und das öffentliche Gebäudemanagement
voll auf die Erreichung der Klimaziele ausrichten.
C. 2. 9. Energiewirtschaft in Schleswig-Holstein
Bei der Energiewirtschaft gibt es noch einige Dinge, die wir anpacken müssen, um
für Schleswig-Holstein faire Bedingungen zu schaffen. Auf Bundesebene setzen wir
uns für faire Netzentgelte ein. Es darf nicht sein, dass der saubere Strom in
Schleswig-Holstein teurer als anderswo ist. Die Kosten des Netzausbaus und der
Netzintegration der erneuerbaren Energien müssen bundesweit fair umgelegt
werden.
Die auf Bundesebene vereinbarte Reform der Energieabgaben und -steuern ist ein
weiterer richtiger Schritt auf dem Weg zu einem gerechten Strommarktdesign der
Zukunft. Wir werden dieses Vorhaben aus Schleswig-Holstein heraus aktiv
unterstützen und wollen erreichen, dass der „Überschussstrom“ endlich für die
Sektorenkopplung vor Ort wirtschaftlich nutzbar wird. Die Abschaltungen von
Stromerzeugungsanlagen werden durch Speicher und Sektorenkopplung, einen
großräumigen Netzverbund und eine marktwirtschaftliche Steuerung durch flexible
Preissignale verringert. Die Regeln des Strommarktes müssen auf die
Anforderungen der Zukunft ausgerichtet werden. Erneuerbare Energien brauchen
flexible Preise und flexible Stromnebenkosten, um die fluktuierende Erzeugung
auf den Verbrauch abzustimmen. Wir brauchen innovative Lösungen von der
Energieerzeugung, über die Einspeisung bis hin zum Verbrauch. Dazu gehört auch
die Digitalisierung der Energiewende. Diese umfasst beispielsweise Werkzeuge wie
virtuelle Sensoren, Vorhersagemodelle oder künstliche Intelligenz und
maschinelles Lernen.
Die dynamische Nutzung des Stroms aus erneuerbaren Energien in anderen Sektoren
wie der Mobilität oder Wärmeversorgung, die Umwandlung von Strom in Wasserstoff,
synthetische Kohlenwasserstoffe oder Wärmeenergie (Power-to-X) ermöglichen die
Klimaneutralität in weiteren Anwendungsbereichen und verringern gleichzeitig die
Abschaltung von Anlagen. Wir wollen außerdem die erzeugungsnahe Ansiedlung von
stromverbrauchender Industrie und Gewerbe in Schleswig-Holstein vorantreiben,
wie zum Beispiel die von Rechenzentren.
Stromverbrauch ist aber kein reiner Selbstzweck – im Gegenteil. Wir müssen alles
dafür tun, um den Energieverbrauch zu senken. Energieeffizienzmaßnahmen rechnen
sich in den meisten Fällen finanziell und sollten sofort umgesetzt werden –
gegebenenfalls auch mit öffentlich-privaten Partnerschaften. Außerdem wollen wir
die Arbeit der Energie- und Klimaschutzinitiative der Investitionsbank (EKI)
unterstützen und für eine bessere Personalausstattung sorgen, damit Kommunen die
bestehenden Hilfsangebote noch besser nutzen können.
C. 2. 10. Europäische Kooperationen
Schleswig-Holstein hat eine sehr gute geographische Lage, um als Drehscheibe für
die Anlandung und Verteilung elektrischer Energie zu fungieren. Auch die
Einbindung in die erforderliche Infrastruktur für Wasserstofftransporte und -
verteilung sind hier gut möglich. Schleswig-Holstein kann beispielsweise durch
eine Nord-Süd-Verbindung zwischen Dänemark und Niedersachsen oder Hamburg zum
Teil einer europäischen Wasserstofftransportinfrastruktur werden. Darüber hinaus
sind auch der Anschluss an die Wasserstofferzeugung in der Nordsee sowie
Importterminals für grünen Wasserstoff aus weltweit kostengünstigen H2-
Erzeugungsregionen denkbar. Wasserstoff ist Teil der europäischen
Nachbarschaftspolitik und wir sind in Schleswig-Holstein mittendrin.
Schleswig-Holstein ist eng mit den anderen Staaten im Nord- und Ostseeraum
verbunden. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung, die in einer Vielzahl von
Institutionen schon heute gelebt wird. Dafür ist die Inbetriebnahme des
NordLink-Kabels ein gutes Beispiel, das Schleswig-Holstein mit Norwegen und
seinen Wasserkraftwerken verbindet und so einen besseren Lastausgleich
ermöglicht. Wir wollen eine aktive europäische Politik im Sinne einer
Energiewendenachbarschaft betreiben, den Erfahrungsaustausch im Bereich der
erneuerbaren Energien verstärken und dafür Ressourcen in der Verwaltung
mobilisieren.
C. 2. 11. LNG ist keine Zukunftstechnologie
Fossile Energieinfrastrukturen sind nicht zukunftsfähig. Neben CO2 aus der
Verbrennung ist auch Methan ein in der Atmosphäre extrem klimaschädigendes Gas.
Wir lehnen die Finanzierung neuer Projekte mit klimaschädlicher Wirkung aus
Landesmitteln ab. Schleswig-Holstein braucht kein LNG-Terminal.
Alternativen sind vorhanden: Neben der Elektrifizierung sind hier Wasserstoff
und Ammoniak zu nennen, in geringeren Mengen allerdings auch synthetische
Kohlenwasserstoffe wie Methanol, LPG, synthetisches Benzin oder Kerosin – etwa
im Schiffs- oder Flugverkehr. Wir prüfen alle diese Technologien ergebnisoffen
und unterstützen die Produktion und den Aufbau von Infrastrukturen, sofern diese
zur Einhaltung des 1,5 Grad-Limits geeignet sind. Dafür müssen sie künftig
Grünen Wasserstoff als Grundlage nutzen.
C. 2. 12. Atomkraft, Fracking, CCS – Nein, danke!
Nach Jahrzehnten des Kampfes ist in Brokdorf Ende 2021 das letzte Atomkraftwerk
in Schleswig-Holstein abgeschaltet worden. Das ist ein riesiger Erfolg und
dennoch geht die politische Arbeit gegen eine Renaissance der Atomenergie
weiter. Die Atomenergie hat keine Zukunft. Sie ist teuer, gefährlich und
belastet Mensch und Umwelt über Millionen von Jahren. Noch immer hat Deutschland
kein Endlager gefunden. Allein schon die Deponierung von nicht-radioaktivem
Abfall aus dem Rückbau der AKWs führt zu intensiven Diskussionen.
Wind, Sonne und Wasser liefern in Deutschland genug Energie – Debatten über den
Wiedereinstieg in die Atomkraft führen wirtschaftlich und politisch zurück in
die Vergangenheit. Extreme Kostenrisiken würden zu einer massiven öffentlichen
Subventionierung führen, weshalb sich weltweit kein einziges Atomkraftwerk ohne
staatliche Absicherung betreiben lässt. Die schleswig-holsteinischen
Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf produzieren keinen Strom mehr
und müssen zügig und unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards „bis zur
grünen Wiese“ zurückgebaut werden. Wir stehen für eine Politik, die sich den
Herausforderungen von Rückbau und Endlagersuche offensiv und transparent stellt.
Die Geschichte heftiger Auseinandersetzungen um die Atomkraft in Schleswig-
Holstein wollen wir in einem Erinnerungsort bewahren.
Wir wollen die Erdöl- und Erdgasförderung in Schleswig-Holstein rechtzeitig und
konform mit den Klimazielen zurückfahren und beenden. Neue Ölbohrungen oder auch
das Grundwasser gefährdende Fracking lehnen wir genauso ab wie das Verpressen
von CO2 im Boden (CCS).
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