Änderungen von A 8 zu Beschluss A 8
Ursprüngliche Version: | A 8 |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 20:50 |
Neue Version: | Beschluss A 8 |
---|---|
Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 22.02.2022, 16:00 |
Kapiteltitel
Du kommst an in einer Gesellschaft der Vielen – Migration und Integration
Zu:
A 8 - Du kommst an in einer Gesellschaft der Vielen – Migration und Integration
Text
Von Zeile 27 bis 29 einfügen:
von Land und Kommunen sollen Schutzkonzepte und effektive Schutzstrukturen für vulnerable Gruppen bestehen. Ziel ist es aber, asylsuchenden und geflohenen Menschen möglichst schnell das Leben in einer eigenen Wohnung zu ermöglichen. Dabei wollen wir sie
Von Zeile 43 bis 50:
Eine unabhängigeWir werden eine behördenunabhängige Rechtsberatung muss verfügbar sein, umeinführen, damit Menschen vollständige Informationen über ihre aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten zu bekommenbekommen, ihre Verfahrensrechte in Anspruch nehmen können und damit eigenständig über das eigene Verfahren entscheiden zu können. Dabei sollen besonders schutzbedürftige Personen einen Zugang zu einer ihrem Schutzbedarf entsprechenden, gendersensiblengeschlechtsspezifischen und unabhängigenbehördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bekommen.
Außerdem sollen Zuwanderungs- und Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit Migrationsberatungen und anderen Fachstellen Betroffene darüber beraten, wie sie ihren Aufenthaltsstatus verbessern können.
Von Zeile 61 bis 62 einfügen:
Finanzierung von Vormundschaftsvereinen und damit die Förderung ehrenamtlicher Vormundschaften langfristig gesichert werden.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt wird weiterhin in der Landespolitik einen hohen Stellenwert einnehmen. Sie wird auch im Asyl- und Migrationsbereich umfassend umgesetzt werden. In diesem Sinne werden wir in der Landesverwaltung das Bewusstsein für strukturelle und intersektionale Gewalt und Präventionsmöglichkeiten stärken. Landesweite Fachstellen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung beraten, wollen wir absichern. Wir werden Schutzkonzepte in allen Geflüchtetenunterkünften etablieren und den Zugang zu psychosozialer Versorgung und individueller unabhängiger Beratung stärken.
Von Zeile 79 bis 80 einfügen:
wird sichergestellt, dass Bleiberechte aktiv angenommen werden können – insbesondere auch von besonders schutzbedürftigen und weniger mobilen Personen. Hierbei sollen Zuwanderungs- und Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit Migrationsberatungen und anderen Fachstellen Betroffene aktiv darüber beraten, wie sie ihren Aufenthaltsstatus verbessern können.
Von Zeile 89 bis 92 einfügen:
Migrationsberatungsstellen bilden hierbei die Grundpfeiler und werden von spezialisierten Fachstellen für Frauen und LQBTIQ* Geflüchtete sowie für Themen wie Gesundheit und Arbeit ergänzt. Wir wollen die jetzigen Strukturen zu einem aufeinander abgestimmten Beratungsnetzwerk in Schleswig-Holstein ausbauen, stärken und wo es sinnvoll ist, verstetigen.Dazu gehören neben der Rechts-und Asylverfahrensberatung auch eine behördenunabhängige Rückkehr-und Perspektivberatung.
Von Zeile 95 bis 97:
aufgefangen werden. Wir werden die wertvolle Arbeit der Medibüros in Kiel, Lübeck und Neumünster weiterhin unterstützen. Wir richten als mehrjähriges Pilotprojekt in Anlehnung an das Hamburger Modell ein Clearingverfahren zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne Papiere mit Zugriff auf einen Fonds ein, aus dem die Behandlung in ärztlichen Praxen und Krankenhäusern in akuten Fällen innerhalb eines definierten Rahmens ohne Preisgabe der Identität ermöglicht wird. Schwangerschaftsvorsorge ist Teil der medizinischen Versorgung im Pilotprojekt. Gleichzeitig setzen wir uns aber auch für eine aufenthaltsrechtliche Lösung für sieMenschen ohne Papiere ein.
Von Zeile 100 bis 102 einfügen:
Familienmitgliedern, Freund*innen und der Heimat können zu starken psychischen Belastungen führen. Psychiatrische Gutachten sind oft wesentliche Faktoren für die Glaubhaftmachung im Asylverfahren. Ein sicherer Status wird in Ermangelung von Psychiatrischen Gutachten zur Zeit vielen Schutzbedürftigen verwehrt. Die Verpflichtung zur Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens bei Psychotrauma soll durch das Recht auf ein solches ergänzt oder ersetzt werden. Die psychosoziale Versorgung und individuelle unabhängige Beratung nach Ankunft und darüber hinaus müssen deshalb sichergestellt sein, der
Von Zeile 108 bis 111:
Schleswig-Holstein hat mit dem Landesaufnahmeprogramm für 500 Menschen einen humanitären Beitrag geleistet. Wir werden uns in Zusammenarbeit mit den Kommunen dafür einsetzen, dass weitere Programme als dauerhafte zweite Säule der schleswig-holsteinischen Fluchtaufnahmepolitik etabliert werden.Wir wollen neben der Asylaufnahme die humanitäre Aufnahme als feste und dauerhafte zweite Säule der schleswig-holsteinischen Flüchtlingsaufnahmepolitik etablieren. Denn nur so ist eine nachhaltige und humane Migrationspolitik mit legalen Einreisewegen für besonders Schutzbedürftige möglich. Das geht nur mit Planungssicherheit für unsere Kommunen und braucht einen fairen Finanzierungsausgleich und verlässliche Unterstützungsstrukturen seitens des Landes.
Von Zeile 126 bis 128:
EU, Bund und Länder werden sich künftigdringend auch mit legalen Einreisewegen insbesondere aufgrund klimabedingter Migration auseinandersetzen müssen. Auch hier sehen wir GRÜNE
Von Zeile 136 bis 140 löschen:
Rückführungen sind immer mit menschlichen Härten verbunden. Wenn aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft sind, setzen wir uns dafür ein, dass Rückführungen weiterhin vor allem im Wege begleiteter Rückführungsprogramme umgesetzt werden. Wir lehnen das Instrument der Abschiebehaft nach wie vor ab. Die rechtlichen Grundlagen für die Abschaffung der Abschiebehaft müssen auf
Von Zeile 173 bis 174 einfügen:
Eintragung des Mannes als Hauptleistungsbezieher mit voller Kontrolle über das Familienkonto wollen wir verhindern. Mittel für die gezielte Unterstützung geflohener und zugewanderter Frauen und Mädchen in den Frauenberatungsstellen, Familienzentren und weiteren Stellen der Frühen Hilfen, wie Schwangerenberatung wollen wir stärken.
Von Zeile 178 bis 189:
Die Richtlinie zur Förderung von Integration, Teilhabe und Zusammenhalt auf regionaler und lokaler Ebene soll weitergeführt werden, allerdings mit einer nachhaltigeren Ausrichtung als bisher. So sollen die MaTZ-Projekte (Maßnahmen für Teilhabe und Zusammenhalt) auch für zwei Jahre beantragt werden und Ansätze, die gelingen, können darüber hinaus auch in die Verlängerung gehen. Außerdem sollen diese Projekte auch Kinder und Jugendliche als Zielgruppe haben können.
Die Koordinierungsstellen der Kreise sollen explizit auch geflüchtete Menschen als Zielgruppe aufnehmen und den Gesamtprozess vom Ankommen bis zur gesellschaftlichen Teilhabe in ihrer Arbeit im Blick haben. Innovative Ansätze einzelner Koordinierungsstellen oder Projekte sollen vom Land aufgegriffen und in die Fläche gebracht werden, sodass sich aus Leuchttürmen dauerhafte Strukturen entwickeln können.
Die Richtlinie zur Förderung von Integration und Teilhabe in den Kreisen und kreisfreien Städten wollen wir mit einer nachhaltigen Ausrichtung auf alle bei uns ankommenden Zielgruppen fortführen und weiterentwickeln. Innovative Ansätze einzelner Koordinierungsstellen oder Projekte wollen wir aufgreifen und ausweiten,so dass sich aus Leuchttürmen dauerhafte Strukturen entwickeln können.