Änderungen von A 16 zu Beschluss A 17
Ursprüngliche Version: | A 16 |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 21:22 |
Neue Version: | Beschluss A 17 |
---|---|
Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 23.02.2022, 17:53 |
Kapiteltitel
Du kannst glauben, was du willst – Religion und Säkularität
Zu:
A 17 - Du und dein selbstbestimmter Glaube – Religion und Säkularität
Text
In Zeile 1:
A. 1617. Du kannst glauben, was du willstund dein selbstbestimmter Glaube – Religion und Säkularität
Von Zeile 3 bis 9:
vertretenen Religionen. Mit den christlichen, jüdischen und muslimischen und weiteren Religionsgemeinschaften haben wir im Land starke und verlässliche Partnerhaben wir ein partnerschaftliches Verhältnis. Sie geben vielen Menschen auch unter schwierigen Bedingungen in der Pandemie Halt und praktische Hilfe.
Die Nordkirche als stärkstemitgliederstärkste Religionsgemeinschaft im Norden ist ein wichtiger Kooperationspartner in vielen Politikfeldern. Genauso, desgleichen die katholische Kirche und andere christliche Gemeinschaften, die sich zum Beispiel stark in der
Von Zeile 20 bis 21 löschen:
Wir streben eine Finanzierung für alle Religionsgemeinschaften an. Mit weiteren in Schleswig-Holstein beheimateten Religionsgemeinschaften werden wir Verträge
Von Zeile 23 bis 26:
Wir sehen den Bedarf, die staatlichen Normen für Religionsgemeinschaften und das Staatskirchenrecht auch auf Landesebene entsprechend der neuenheutigen Realität zu modernisieren. Dabei stellen sich viele gesellschaftliche Fragen darüber, wie wir zukünftig in Vielfalt zusammenleben möchten, auch angesichts der steigenden Anzahl konfessionsloser Personen in Schleswig-Holstein. Wir werden zusätzlich zu den primär christlichen Feiertagen den internationalen Frauentag am 8. März als Feiertag einführen. Bei der Einführung weiterer zukünftiger Feiertage werden wir uns für den Holocaust-Gedenktag am 27. Januar sowie den 8. Mai (Tag der Befreiung) einsetzen.
Von Zeile 34 bis 40:
Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass es leichter wird, aus Religionsgemeinschaften auszutreten. Dafür werden wir auch Möglichkeiten zur Senkung oder Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren prüfen.
In unseren Schulen lernen und leben Kinder und junge Erwachsene heute mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und, religiösen oder säkularen Hintergründen zusammen. Um der Pluralisierung der Gesellschaft Rechnung zu tragen, werden wir das Fach Philosophie in Schleswig-Holstein zu einem bekenntnisunabhängigen Lehrfach „Philosophie und Religionskunde“ an allgemeinbildenden Schulen umstrukturieren und dort etablieren.
Von Zeile 42 bis 44 einfügen:
werden. Als Umsetzungshilfe setzen wir uns in Schleswig-Holstein für ein Studienfach „Religionswissenschaften“ an den Hochschulen ein, welches religionskundliche Themen vor allem nicht-theologisch behandelt.