Änderungen von A 7 zu Beschluss A 7
Ursprüngliche Version: | A 7 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 20:43 |
Neue Version: | Beschluss A 7 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 22.02.2022, 15:37 |
Kapiteltitel
Du bist mittendrin – Inklusion
Zu:
A 7 - Du bist mittendrin – Inklusion
Text
Von Zeile 5 bis 11:
konsequente Einbeziehen von Menschen mit Behinderungen in alle relevanten Prozesse auf Landesebene wollen wir in Zukunft selbstverständlich machen. Dafür ist es elementar, zunächst Barrieren der Teilhabe und Mitbestimmung hinsichtlich politischer Prozesse und Themen abzubauen. Dafür werden wir eine Evaluation des Ist-Zustandes vornehmen, Barrieren identifizieren und diese anschließend abbauen. Im Anschluss sollen verbindliche Regeln zur barrierefreien Beteiligung geschaffen werden.Deshalb haben wir uns als GRÜNE auch ein Vielfaltsstatut gegeben.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, an allen politischen Entscheidungsprozessen auf den verschiedenen politischen Ebenen mitzuwirken. Wir wollen Empowerment leben und Barrieren, die im Moment eine politische Teilhabe verhindern, abbauen. Dafür sollen verbindliche Regeln zur barrierefreien Beteiligung auf allen politischen Ebenen geschaffen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen selbstverständlich die Unterstützung bekommen, die sie für die Teilnahme an Entscheidungsprozessen benötigen. Dafür müssen Informationen in zugänglichen Formaten zur Verfügung gestellt, geeignete Veranstaltungsformate gemeinsam mit den Selbstverwaltungen von Menschen mit Behinderungen festgelegt und Assistenzbedarfe abgefragt und bereitgestellt werden.
Von Zeile 20 bis 21 einfügen:
die die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt, wesentliche Grundlage unserer Politik.
Die Verantwortung dafür, Inklusion als Querschnittsthema zu denken, liegt dabei vor allem bei den Kommunen, die das direkte Lebensumfeld von Menschen mit Behinderungen gestalten. Im Land möchten wir deshalb die Einsetzung von hauptamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen fördern, welche das Thema innerhalb der Verwaltungen setzen und als Ansprechpartner*innen dienen sollen. Die Ausgestaltung der Stellenausschreibungen soll unter Einbeziehung der Selbstverwaltung von Menschen mit Behinderungen erfolgen.
Von Zeile 33 bis 41:
Das derzeitige System der Behindertenwerkstätten in Deutschland ist zuletzt vielfach kritisiert worden. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen, die zurzeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten, verstärkt Chancen auf einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt erhalten. Wir möchten Menschen darin bestärken, ihre individuellen Fähigkeiten zu entdecken und ihnen die Chance geben, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Um jede*m eine individuelle Entscheidung zu ermöglichen, werden wir einen vereinfachten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt fördern, und dies bei fairen Löhnen. Das Land als Arbeitgeber wird dabei als Vorbild fungieren.
Die UN-Behindertenrechtskonvention sichert das Recht auf allgemeine Teilhabe am Arbeitsleben, das heißt allen Arbeitnehmer*innen muss der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Obwohl dieser Rechtsanspruch besteht, sind wir in der Realität noch weit von einem inklusivem Arbeitsmarkt entfernt. Das Land Schleswig-Holstein soll daher auch in seiner Rolle als Arbeitgeber als Vorbild fungieren.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Mindestlohn und Arbeitnehmer*innenstatus auch für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gilt. Wir setzen auf einen engen Austausch mit der Koalition im Bund um langfristig Maßnahmen für eine alternative Ausgestaltung des Sondersystems Werkstätten gemeinsam mit den dort Beschäftigten zu erarbeiten. Auch die Tagesförderstätten wollen wir stärker in den Blick nehmen für einen Wandel hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Außerdem soll es für Unternehmen keine Möglichkeit mehr geben, ihre Ausgleichsabgabe zu reduzieren, indem Aufträge an WfbM vergeben werden.
Das Budget für Arbeit sehen wir als sinnvolles Mittel an, um mehr Menschen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dafür müssen alle Berechtigten auch ausreichend über das Angebot informiert und bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz unterstützt werden. Wir möchten daher Modellregionen in Schleswig-Holstein einführen, in denen die intensive Begleitung und Bewerbung des Budgets für Arbeit durch neutrale Ansprechpersonen des Integrationsfachdienstes erfolgt. Aufgaben der neutralen Ansprechpersonen sind der aktive Aufbau eines Netzwerkes in der jeweiligen Modellregion.
Um den Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu sichern, setzen wir auf die Arbeit der Jugendberufsagenturen, die durch subjektzentrierte berufsvorbereitende Beratungen und Job-Coaching individuell auf die Bedürfnisse der Schüler*innen eingehen können. Daher möchten wir neben der Stärkung der bereits bestehenden acht Standorte, weitere Jugendberufsagenturen im Land etablieren, um eine wohnortnahe Beratung sicherstellen zu können.
Arbeitslosen mit Behinderungen soll die Reintegration in den Arbeitsmarkt erleichtert werden, dafür wollen wir die Integrationsfachdienste stärken.
Von Zeile 43 bis 44 einfügen:
einer inklusiven Gesellschaft sind. Dafür müssen wir Barrieren im alltäglichen wie privaten Bereich abbauen.
Wir wollen das Landesblindengeld erhöhen und damit die deutlich gestiegenen Mehrkosten ausgleichen. Für Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung werden wir uns auf Bundesebene für die Einführung eines Sehbehindertengeldes als Nachteilsausgleich einsetzen.
Außerdem setzen wir uns mit einer Bundesratsinitiative für die Einführung eines Bundesteilhabegeldes ein, das die Kosten für den erheblichen finanziellen Mehraufwand für Menschen mit Behinderungen ausgleichen soll. Dadurch können beispielsweise Gebärdendolmetschungen oder Hilfsmittel bezuschusst werden.
Von Zeile 48 bis 49 einfügen:
stärker in die Strukturierung der Aus-, Weiter- und Fortbildung des medizinischen Personals integriert werden.
Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind einem hohen Risiko ausgesetzt, Opfer von sexueller, körperlicher und psychischer Gewalt zu werden. Auch im Bereich der sexual- und reproduktionsmedizinischen Versorgung fehlen meist passende Angebote. In Zusammenarbeit mit den Universitäten und dem IQSH sollen daher differenzierte Unterrichtsmaterialien für die Thematisierung im inklusiven Unterricht erarbeitet werden.
Als GRÜNE setzen wir uns neben des präventiven Abbaus von struktureller Diskriminierung konkret für niedrigschwellige und barrierefreie Schutz- und Unterstützungsangebote für Frauen mit Behinderungen ein.
Für von gewaltbetroffene Frauen müssen wohnortnahe Ansprechpersonen und Beratungsstellen zur Verfügung stehen, weshalb wir uns für die Erarbeitung eines landesweiten Gewaltschutzkonzepts für Frauen mit Behinderungen einsetzen.
Von Zeile 53 bis 61:
den Trägern der jeweiligen Einrichtungen, dass sie den neuen Rahmen nutzen und eine FrauenbeauftragteGleichstellungsbeauftragte und einen Wohnbeirat mit eigenem Budget ausstatten. Außerdem wollen wir die Beratung zur Inanspruchnahme von Leistungen unbürokratischer und kompetenter machen. Insbesondere die Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen mit Behinderung sollen in Zuge dessen ausgebaut werden.
Als GRÜNE setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen Zugang zu wichtigen Informationen erhalten. Daher soll die Verwendung von Leichter Sprache und die Wertschätzung von Mehrsprachigkeit auch weiterhin in den Verwaltungen gefördert werden. Der Schutz der Sprache und von Minderheiten ist uns schon immer ein großes Anliegen. Wir setzen uns dafür ein, dass auchgewesen, daher möchten wir die Gebärdensprache als Minderheitensprache anerkannt wird, um anerkennen, um
ihren Schutz und Erhalt angemessen fördern zu können. Außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass Plenarsitzungen z.b. durch Gebärdendolmetschen, sowie Informationen zu parlamentarischen Beschlüssen leichter zugänglich werden.
Auch manche geflüchtete Menschen mit komplexen Traumafolgen haben Hilfebedarf in Alltag und Lebensführung. Der Zugang zu den vorhandenen Angeboten und den Maßnahmen der Eingliederungshilfe darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen. Sonst kann auch die rechtliche Betreuung in manchen Fällen keine Wirkung entfalten, da es an angemessenen Schutzräumen und fachlicher Begleitung fehlt.“
Die letzten beiden Sätze werden ersetzt durch:
„Die Maßnahmen der Eingliederungshilfe sollen bundesrechtlich überarbeitet werden und für geflüchtete Menschen mit Behinderungen auch den im Einzelfall erforderlichen muttersprachlichen, kulturellen und Trauma sensiblen Erfordernissen Rechnung tragen.